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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06   

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VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06 (https://dejure.org/2006,35523)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2006 - DL 16 S 15/06 (https://dejure.org/2006,35523)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - DL 16 S 15/06 (https://dejure.org/2006,35523)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06
    Er greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Persönlichkeit und seine Einordnung in die Gemeinschaft, weil es in der Regel an der erforderlichen Reife fehlt, um das Erlebte intellektuell und gefühlsmäßig zu verarbeiten (vgl. Senat, Urt. v. 03.07.2002 - DL 17 S 24/01 - m. w. N., Urt. v. 07.05.2003 - DL 17 S 21/02 - BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, BVerwGE 111, 291).

    Wenngleich die Anschauungen über geschlechtsbezogene Handlungen und deren Darstellung in den letzten Jahrzehnten liberaler geworden sind, geht Kinderpornografie weit über die nach den gesellschaftlichen Anschauungen und Wertvorstellungen des sexuellen Anstandes gezogenen, dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechenden Grenzen hinaus (vgl. zu Ganzen BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O., m. w. N.).

    Dies gilt umso mehr, als bei der Maßnahmebemessung auch generalpräventive Erwägungen von Bedeutung sind und insofern zu berücksichtigen ist, dass sich Kinderpornografie, insbesondere im Zusammenhang mit der Globalisierung des Datenaustausches und der Datennutzung im Rahmen des Internet, als ein sehr ernst zu nehmendes Gefahrenpotential darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O.).

    Im Übrigen hat auch das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Schwere und die disziplinare Einstufung von Fehlverhalten, die Darstellungen kinderpornografischen Inhalts zum Gegenstand haben, (bei Soldaten, insbesondere Offizieren der Bundeswehr) stets eine sog. "reinigende" Maßnahme zum Ausgangspunkt seiner Zumessungserwägungen genommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O., Urt. v. 08.11.2001, Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 36, Urt. v. 11.02.2003, Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39, Urt. v. 17.02.2004 - BVerwG 2 WD 15.03 - Urt. v. 28.04.2005 - BVerwG 2 WD 25.04 -).

    So fällt erschwerend die Vielzahl der vom Beamten - zudem über einen längeren Zeitraum (BVerwG, Urt. v. 17.02.2004, a. a. O.) - gespeicherten kinderpornografischen Bilddateien sowie die Tatsache ins Gewicht, dass auf diesen der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht nur eindeutig dargestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 01.06.2005 - 16 a D 04.3502 -), sondern teilweise auch noch in extremer Form gezeigt wird, etwa Anal- und Oralverkehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O.; Senat, Urt. v. 03.07.2002, a. a. O.), vor allem aber Folterungen von Kindern im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr sowie Geschlechtsverkehr gefesselter Kinder mit Hunden.

  • BVerwG, 17.02.2004 - 2 WD 15.03

    Besitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Bilder im dienstlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06
    Entgegen der Auffassung des Beamten gilt aufgrund der unterschiedlichen Zwecke, die mit dem Disziplinarrecht und dem Strafrecht verfolgt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.2004 - BVerwG 2 WD 15.03 -), auch nicht das Verbot der Doppelbestrafung (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG).

    Im Übrigen hat auch das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Schwere und die disziplinare Einstufung von Fehlverhalten, die Darstellungen kinderpornografischen Inhalts zum Gegenstand haben, (bei Soldaten, insbesondere Offizieren der Bundeswehr) stets eine sog. "reinigende" Maßnahme zum Ausgangspunkt seiner Zumessungserwägungen genommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O., Urt. v. 08.11.2001, Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 36, Urt. v. 11.02.2003, Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39, Urt. v. 17.02.2004 - BVerwG 2 WD 15.03 - Urt. v. 28.04.2005 - BVerwG 2 WD 25.04 -).

    So fällt erschwerend die Vielzahl der vom Beamten - zudem über einen längeren Zeitraum (BVerwG, Urt. v. 17.02.2004, a. a. O.) - gespeicherten kinderpornografischen Bilddateien sowie die Tatsache ins Gewicht, dass auf diesen der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht nur eindeutig dargestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 01.06.2005 - 16 a D 04.3502 -), sondern teilweise auch noch in extremer Form gezeigt wird, etwa Anal- und Oralverkehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O.; Senat, Urt. v. 03.07.2002, a. a. O.), vor allem aber Folterungen von Kindern im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr sowie Geschlechtsverkehr gefesselter Kinder mit Hunden.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - DL 17 S 24/01

    Strafbefehl - keine Bindungswirkung für Disziplinarverfahren; Dienstentfernung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06
    Er greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Persönlichkeit und seine Einordnung in die Gemeinschaft, weil es in der Regel an der erforderlichen Reife fehlt, um das Erlebte intellektuell und gefühlsmäßig zu verarbeiten (vgl. Senat, Urt. v. 03.07.2002 - DL 17 S 24/01 - m. w. N., Urt. v. 07.05.2003 - DL 17 S 21/02 - BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, BVerwGE 111, 291).

    Der Verstoß eines Beamten gegen jenen strafrechtlichen Schutz zugunsten von Kindern hat daher zur Folge, dass er als Lehrer regelmäßig untragbar und des Dienstes zu entheben ist, ohne dass es noch darauf ankommt, ob ihm eine konkrete Teilnahme am "Markt" für Kinderpornografie nachgewiesen werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 03.07.2002, a. a. O., Urt. v. 07.05.2003, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 12.07.2006 - 16 a D 05.981 - Nieders. OVG, Beschl. v. 21.02.2005, NJW 2005, 1387).

    So fällt erschwerend die Vielzahl der vom Beamten - zudem über einen längeren Zeitraum (BVerwG, Urt. v. 17.02.2004, a. a. O.) - gespeicherten kinderpornografischen Bilddateien sowie die Tatsache ins Gewicht, dass auf diesen der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht nur eindeutig dargestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 01.06.2005 - 16 a D 04.3502 -), sondern teilweise auch noch in extremer Form gezeigt wird, etwa Anal- und Oralverkehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O.; Senat, Urt. v. 03.07.2002, a. a. O.), vor allem aber Folterungen von Kindern im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr sowie Geschlechtsverkehr gefesselter Kinder mit Hunden.

  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06
    Der Verstoß eines Beamten gegen jenen strafrechtlichen Schutz zugunsten von Kindern hat daher zur Folge, dass er als Lehrer regelmäßig untragbar und des Dienstes zu entheben ist, ohne dass es noch darauf ankommt, ob ihm eine konkrete Teilnahme am "Markt" für Kinderpornografie nachgewiesen werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 03.07.2002, a. a. O., Urt. v. 07.05.2003, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 12.07.2006 - 16 a D 05.981 - Nieders. OVG, Beschl. v. 21.02.2005, NJW 2005, 1387).

    Insofern kann auch der bloße Umstand, dass der Beamte bisher straf- und disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und viele Jahre unbeanstandet seinen Dienst versehen hat, nicht zu einer milderen Maßnahme führen; dies stellt im Übrigen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar (vgl. BayVGH, Urt. v. 12.07.2006 - 16 a D 05.981 -).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06
    Im Übrigen hat auch das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Schwere und die disziplinare Einstufung von Fehlverhalten, die Darstellungen kinderpornografischen Inhalts zum Gegenstand haben, (bei Soldaten, insbesondere Offizieren der Bundeswehr) stets eine sog. "reinigende" Maßnahme zum Ausgangspunkt seiner Zumessungserwägungen genommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O., Urt. v. 08.11.2001, Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 36, Urt. v. 11.02.2003, Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39, Urt. v. 17.02.2004 - BVerwG 2 WD 15.03 - Urt. v. 28.04.2005 - BVerwG 2 WD 25.04 -).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 67.91
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06
    Eine Kostenteilung unter dem Gesichtspunkt des dem Beamten nunmehr zuerkannten Unterhaltsbeitrags kommt im Hinblick auf den nur unbedeutenden Teilerfolg nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.1993 - BVerwG 1 D 67.91 -).
  • VGH Bayern, 01.06.2005 - 16a D 04.3502

    Disziplinarrecht, Bürgermeister, Verschaffung und Besitz kinderpornografischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06
    So fällt erschwerend die Vielzahl der vom Beamten - zudem über einen längeren Zeitraum (BVerwG, Urt. v. 17.02.2004, a. a. O.) - gespeicherten kinderpornografischen Bilddateien sowie die Tatsache ins Gewicht, dass auf diesen der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht nur eindeutig dargestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 01.06.2005 - 16 a D 04.3502 -), sondern teilweise auch noch in extremer Form gezeigt wird, etwa Anal- und Oralverkehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.2000, a. a. O.; Senat, Urt. v. 03.07.2002, a. a. O.), vor allem aber Folterungen von Kindern im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr sowie Geschlechtsverkehr gefesselter Kinder mit Hunden.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2005 - 1 NDH M 10/04

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten durch die Einleitungsbehörde; Verstoß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06
    Der Verstoß eines Beamten gegen jenen strafrechtlichen Schutz zugunsten von Kindern hat daher zur Folge, dass er als Lehrer regelmäßig untragbar und des Dienstes zu entheben ist, ohne dass es noch darauf ankommt, ob ihm eine konkrete Teilnahme am "Markt" für Kinderpornografie nachgewiesen werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 03.07.2002, a. a. O., Urt. v. 07.05.2003, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 12.07.2006 - 16 a D 05.981 - Nieders. OVG, Beschl. v. 21.02.2005, NJW 2005, 1387).
  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

    Denn der Gesetzgeber hat den Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) auch deshalb für strafwürdig erachtet, weil er es nach seinem Kenntnisstand nicht ausschließen konnte, dass solche Darstellungen den Betrachter u. U. anregen, seinerseits aktiv Kindesmissbrauch zu begehen (VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 27; vom 7.12.2006 Az. DL 16 S 15/06 , RdNr. 26; vom 18.6.2009 Az. DL 16 S 71/09 , RdNr. 36).

    Um ihn für eine Tätigkeit als Lehrer untragbar zu machen, genügt es vielmehr, dass in den Augen von Schülern und ihrer Eltern solche Besorgnisse bestehen können (ebenso VGH BW vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Denn weder von den Schülern noch ihren Eltern kann verlangt werden, sich selbst bzw. ihre Kinder einem Lehrer zur Erziehung anzuvertrauen, der zu erkennen gegeben hat, dass er Gefallen am sexuellen Missbrauch wehrloser kindlicher Opfer findet; bereits der Gedanke, ein Schüler oder eine Schülerin könnte zum Objekt von sich hierauf beziehenden Vorstellungen und Wünschen des Lehrers werden, erscheint unerträglich (VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 28; vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Das gilt umso mehr, als sich im Schulalltag körperliche Berührungen zwischen Schülern und Lehrern (z.B. beim Sportunterricht) nicht völlig vermeiden lassen (so zu Recht VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O. RdNr. 28; vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Genügt aber bereits die Tatsache, dass ein Lehrer sich wegen Besitzes kinderpornografischen Materials strafbar gemacht hat, um derart gravierende Vorbehalte gegen seine Person auszulösen, dass ihm ein sachgerechtes Wirken als Erzieher künftig nicht mehr möglich ist, kommt es auf die Frage, ob bei ihm tatsächlich pädophile Neigungen bestehen, nicht an (so zu Recht VGH BW vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

    Der Senat stellt in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 07.12.2006 - DL 16 S 15/06 -, juris, vom 03.07.2002 und vom 18.06.2009, jew. a.a.O.) insoweit darauf ab, dass den Eltern allein der Gedanke, ihr Kind könne zum Objekt widernatürlicher Vorstellungen und Wünsche des Lehrers werden, unerträglich erscheinen müsse.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz

    Ein Lehrer, der sich kinderpornografisches Material verschafft und es besitzt, ist regelmäßig aus dem Dienst zu entfernen (Fortführung der Rechtsprechung des Disziplinarsenats, vgl. Urteile vom 07.12.2006 - DL 16 S 15/06 - und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24/01 -).

    Das hier in Rede stehende Dienstvergehen erhält sein besonderes Gewicht aber gerade auch dadurch, dass der Beamte als Lehrer dem Schutz der sexuellen Integrität von Kindern in besonderer Weise verpflichtet ist (Urteil des Senats vom 07.12.2006, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2002 - 6 D A 2344/02.O -, juris).

    Zum anderen gilt entgegen der Auffassung des Beamten auf Grund der unterschiedlichen Zwecke, die mit dem Disziplinarrecht und dem Strafrecht verfolgt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.2004 - 2 WD 15.03 - Urteil des Senats vom 07.12.2006, a.a.O.), auch nicht das Verbot der Doppelbestrafung (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

    Der Senat stellt in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 07.12.2006 - DL 16 S 15/06 -, juris, vom 03.07.2002 und vom 18.06.2009, jew. a.a.O.) insoweit darauf ab, dass den Eltern allein der Gedanke, ihr Kind könne zum Objekt widernatürlicher Vorstellungen und Wünsche des Lehrers werden, unerträglich erscheinen müsse.
  • VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09

    Dienstenthebung eines Lehrers wegen schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen

    Auch in dem vorliegenden Zusammenhang (vgl. im Zusammenhang mit Verstößen eines Lehrers gegen § 184 Abs. 5 Satz 2 StGB a. F. VGH Bad.-Würrt., Urt. v. 07.12.2006, - DL 16 S 15/06 -) kann von den Eltern schlechterdings nicht verlangt werden, ihre Kinder einem Lehrer zur Erziehung anzuvertrauen, der die mit seinem Lehrerberuf verbundene besondere Autorität sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich in der beschriebenen Weise ausgenutzt und es ermöglicht hat, dass - von ihm gefertigte - Bilder und Videoclips von Schülerinnen ohne deren Wissen im Internet als Objekte besonderer sexueller Neigungen zum Abruf zur Verfügung stehen.
  • VG Karlsruhe, 22.11.2007 - DL 13 K 2646/07

    Dienstenthebung eines Bürgermeisters nach strafgerichtlicher Feststellung des

    Dieser für die disziplinarische Ahndung von durch Soldaten begangene Dienstvergehen entwickelten Einschätzung hat sich die gesamte Rechtsprechung angeschlossen und diese auf die disziplinarrechtliche Beurteilung entsprechender Dienstvergehen von Beamten übertragen (vgl. Urteile der Kammer vom 06.06.2005 - DL 13 K 21/03 - und vom 13.08.2007 - DL 13 K 2/06 - VGH Bad.-Württ., Urt. v 03.07.2002 - DL 17 S 24/01-, juris, vom 07.12.2006 - DL 16 S 15/06 - jeweils zu Lehrern).
  • VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 31 K 7448/04

    Einstufung des (außerdienstlichen) Besitzes von Kinderpornografie bei Beamten als

    vgl. insbesondere für Baden-Württemberg: VGH Mannheim, Urteil vom 3. Juli 2002 - DL 17 S 24/01 -, juris, Urteil vom 7. Dezember 2006 - DL 16 S 15/06 -, juris; Urteil vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 -, juris; für Bayern: BayVGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - 16a D 05.981 -, juris; Urteil vom 28. April 2010 - 16a D 08.2928 -, juris; für Niedersachsen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 1 NDH M 10/04 -, juris; Urteil vom 4. September 2007 - 20 LD 14/06 -, NdsVBl.
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