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   VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08   

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https://dejure.org/2009,4823
VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 (https://dejure.org/2009,4823)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 (https://dejure.org/2009,4823)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 2009 - DL 16 S 3290/08 (https://dejure.org/2009,4823)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften und wegen deren Weitergabe an Dritte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften; Anforderungen an eine Ausnahme von der Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme; Rechtfertigung einer milderen Disziplinarmaßnahme wegen persönlichkeitsfremden ...

  • Judicialis

    LBG § 71 Abs. 1; ; LBG § 73 Satz 3; ; LBG § 95 Abs. 1; ; LDO § 11; ; LDO § 75; ; LDO § 84 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 184b Abs. 2; ; StGB § 184b Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht (Beamte und Richter): Entfernung aus dem Dienst; Regelmaßnahme; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weitergabe kinderpornografischer Schriften; Polizeibeamter mit Vorgesetztenstellung; Ansehensverlust; Vertrauensverlust; Milderungsgrund; Überwindung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 682 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    In dem Fall, dass der Beamte - wie hier auf Grund der dargestellten besonderen Persönlichkeits- und Sozialschädlichkeit seines Verhaltens - durch ihm vorwerfbares schweres Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, wird sich der Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensphase rückgängig machen lassen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris).

    Insoweit muss zunächst berücksichtigt werden, dass die Möglichkeit einer Milderung des Disziplinarmaßes wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn sich der Beamte - wie hier - wegen achtungs- und vertrauensunwürdigen Verhaltens dienstlich untragbar gemacht hat (vgl. BayVGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
    Bildmaterial, das den sexuellen Missbrauch von Kindern durch skrupellose Erwachsene wiedergibt, die die Kinder für die Erregung sexueller Reize beim Betrachter ausnutzen, degradiert die sexuell missbrauchten Kinder zum (auswechselbaren) Objekt geschlechtlicher Begierde und verstößt damit gegen die unantastbare Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000 - 2 WD 9.00 -, BVerwGE 111, 291 m.w.N.).

    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    So sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verstöße gegen die einschlägigen Strafvorschriften zur Verbreitung sowie zum Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften bei einem Soldaten mit Vorgesetztenstellung als so gravierend anzusehen, dass er im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar werde und nur in minder schweren Fällen oder bei besonderen Milderungsgründen in seinem Dienstverhältnis, jedoch grundsätzlich nicht mehr in Vorgesetztenstellung, verbleiben könne (vgl. etwa: BVerwG, Urteile vom 06.07.2000, a.a.O. und vom 27.08.2003 - 2 WD 39/02 -, NVwZ 2004, 625).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
    Der Beamte kann sich schließlich auch nicht auf den Entlastungsgrund einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit berufen (vgl. zur erheblich verminderten Schuldfähigkeit als Entlastungsgrund bei Zugriffsdelikten: BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3; Urteil des Senats vom 27.11.2008 - DL 16 S 2844/07 -).

    Auch bei Würdigung der weiteren Begebenheiten des Einzelfalls (vgl. für Zugriffsdelikte BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, Beschluss vom 27.10.2008 - 2 B 48/08 -, juris) kommt der Senat hier zu dem Schluss, dass der Beamte auch bei Berücksichtigung der erheblich geminderten Schuldfähigkeit im Polizeidienst untragbar ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2008 - DL 16 S 29/06

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    Auf Grund dieser Überlegungen geht der Senat in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung zum Disziplinarmaß beim Besitz und Verbreiten kinderpornografischer Schriften (vgl. dazu zuletzt: Urteil vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, juris) davon aus, dass bei einem Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung, der sich wegen des Besitzes und des Verschaffens von kinderpornografischen Schriften an Dritte gemäß § 184 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 StGB strafbar gemacht hat, die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen, und hiervon eine Ausnahme nur in minderschweren Fällen oder bei besonderen Milderungsgründen zu machen ist.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
    Die disziplinarrechtliche Würdigung des Vorgangs, die insoweit neben der Persönlichkeit des Täters auch die unmittelbaren Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich einzubeziehen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.2006 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 22.06.2006 - 2 C 11.05 -, ZBR 2006, 385; Urteil des Senats vom 27.11.2008, a.a.O.), führt danach auch bei Berücksichtigung einer tatbezogen gegebenen erheblich verminderten Schuldfähigkeit zu dem Ergebnis, dass der Beamte für den Dienst in der Polizei untragbar geworden ist.
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
    Die disziplinarrechtliche Würdigung des Vorgangs, die insoweit neben der Persönlichkeit des Täters auch die unmittelbaren Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich einzubeziehen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.2006 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 22.06.2006 - 2 C 11.05 -, ZBR 2006, 385; Urteil des Senats vom 27.11.2008, a.a.O.), führt danach auch bei Berücksichtigung einer tatbezogen gegebenen erheblich verminderten Schuldfähigkeit zu dem Ergebnis, dass der Beamte für den Dienst in der Polizei untragbar geworden ist.
  • BVerwG, 14.03.2000 - 1 D 68.99

    Auf den Unterhaltsbeitrag beschränkte Berufung; Berufungsrücknahme nach Beginn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
    Insoweit gilt nicht das Verbot der Schlechterstellung nach § 84 Abs. 2 Satz 1 LDO (vgl. für die Rechtslage der außer Kraft getretenen BDO: BVerwG, Urteil vom 14.03.2000 - 1 D 68.99 -, BVerwGE 111, 58 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2008 - 2 B 48.08

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen einer Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
    Auch bei Würdigung der weiteren Begebenheiten des Einzelfalls (vgl. für Zugriffsdelikte BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, Beschluss vom 27.10.2008 - 2 B 48/08 -, juris) kommt der Senat hier zu dem Schluss, dass der Beamte auch bei Berücksichtigung der erheblich geminderten Schuldfähigkeit im Polizeidienst untragbar ist.
  • OVG Saarland, 06.09.2007 - 7 B 346/07

    Dienstenthebung eines Beamten wegen Besitzes Kinderpornographischer Schriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
    OVG, Beschluss vom 06.09.2007 - 7 B 346/07 -, NVwZ 2008, 107).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 3 LD 1/03

    Entlassung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08
    OVG, Urteil vom 18.11.2004 - 3 LD 1/03 -, NVwZ 2005, 350; Saarl.
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 39.02

    Besitzverschaffung von Bildern kinderpornografischen Inhalts; Versenden

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08

    Umfang der Darlegungsanforderungen i.S.d. § 133 Abs. 3 S. 3

  • VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07

    Disziplinarmaßnahme bei Besitz von Kinderpornographie

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst bei erheblich verminderter

    Bei der dazu gebotenen Würdigung der weiteren Begebenheiten des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 und Beschluss vom 27.10.2008, jew. a.a.O.; Urteil des Senats vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, juris) kommt der Senat hier zu dem Schluss, dass der Beklagte auch bei Berücksichtigung der erheblich geminderten Schuldfähigkeit mit dem ihr zukommenden Gewicht im Zolldienst untragbar ist.

    Denn eine prognostische Gesamtwürdigung, ob der Beamte auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen wird, ist dann nicht mehr anzustellen, wenn die durch das Fehlverhalten des Beamten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums auch bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen ist (vgl. ebenfalls BVerwG, Urteile vom 29.05.2008 und vom 03.05.2007, a.a.O.; vgl. auch Urteile des Senats vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris und vom 02.04.2009, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12

    Justizvollzugsamtsinspektor; Besitz kinderpornographischer Schriften (hier 3.434

    Die Anzahl der von ihm besessenen kinderpornographischen Bild- und Filmdateien ist mehr als nennenswert, so dass auch im Vergleich zu anderen in der Rechtsprechung der Disziplinargerichte entschiedenen Fällen von einem erheblichen Umfang gesprochen werden kann (diese Beurteilung treffend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, juris Rn. 62 zum Besitz von 400 kinderpornographischen Dateien; VGH Mannheim, Urteil vom 2. April 2009 - DL 16 S 3290/08 -, juris Rn. 48 zum Besitz von 1.500 Bilddateien und Videosequenzen im nicht gelöschten Bereich und 500 Bilddateien und Videosequenzen im gelöschten Bereich des inkriminierten Inhalts; Urteil vom 24. August 2011 - DL 13 S 583/11 -, juris Rn. 32 zum Besitz von mindestens 3.000 kinderpornographischen Bildträgern; die Formulierung "außerordentlicher großer Umfang" verwendend VGH München, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 16a D 08.509 -, juris Rn. 16, 80 zum Besitz von 1.315 kinderpornographischen Bild- und 23 kinderpornographischen Videodateien; dort auch zahlreiche Nachweise zu Fällen, in denen Rechtsmittelgerichte auf den Besitz kinderpornographischer Dateien disziplinarrechtlich zu befinden hatten und die festgestellte Anzahl inkriminierter Schriften deutlich geringer war).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

    Er ist aber genauso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: Urteile des Disziplinarsenats vom 18.06.2009, a.a.O., vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.
  • VG Trier, 14.08.2012 - 3 K 195/12

    Aberkennung des Ruhegehaltes

    Angesichts des erheblichen Eingriffs in die Menschenwürde der Kinder muss sich ein Polizeibeamter in dieser Hinsicht absolut rechtstreu verhalten, um seiner besonderen Verantwortung gerecht zu werden (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 2009, Az.: DL 16 S 3290/08 - juris -).

    Während in der Rechtsprechung in der Vergangenheit vielfach die Ansicht vertreten wurde, dass beim Besitz kinderpornografischer Schriften für bestimmte Gruppen von Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes davon auszugehen ist, dass in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen ist, von der nur in Ausnahmefällen abgesehen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 2009, Az.: DL 16 S 3290/08 m.w.N. aus der Rechtsprechung), hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. August 2010 (Az.: 2 C 5/10 a.a.O., Beschluss vom 25. Mai 2012, Az.: 2 B 133/11, NVwZ-RR 2012, 607) grundlegend ausgeführt, dass anders als beim sexuellen Missbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB) beim Besitz kinderpornografischer Schriften eine Regeleinstufung nicht angezeigt ist, weil die Variationsbreite der jeweiligen Schwere der außerdienstlichen Verfehlungen zu groß ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz

    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    In dem Fall, dass der Beamte - wie hier auf Grund der dargestellten besonderen Persönlichkeits- und Sozialschädlichkeit seines Verhaltens als Lehrer - durch ihm vorwerfbares schweres Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, wird sich der Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensweise rückgängig machen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 02.04.2009, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

    Er ist aber ebenfalls für die mit der Herstellung von Kinderpornographie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: Urteile des Disziplinarsenats vom 24.08.2011, vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris a.a.O., vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24/01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.
  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

    Mit der Aufgabe eines Richters, Straftaten aufzuklären und zu verfolgen, ist es unvereinbar, dass der Richter selbst vorsätzliche strafbare Handlungen begeht (VGH Disziplinarsenat, Urteil vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 , zitiert nach [...]).

    Württ. (Disziplinarsenat, Urteil vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 , zitiert nach [...]; Urteil vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 ) geht zuletzt in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung zum Disziplinarmaß beim Besitz und Verbreiten kinderpornografischer Schriften (vgl. dazu auch Urteil vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, [...] ) davon aus, dass bei einem Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung, der sich wegen des Besitzes und des Verschaffens von kinderpornografischen Schriften an Dritte gemäß § 184 Abs. 2 , Abs. 4 Satz 2 StGB strafbar gemacht hat, die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen, und hiervon eine Ausnahme nur in minderschweren Fällen oder bei besonderen Milderungsgründen zu machen ist (siehe auch VGH; Urteil vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 ).

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wie sie insbesondere der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts für die disziplinarische Ahndung von durch Soldaten begangene Dienstvergehen entwickelt hat (vgl. etwa BVerwG vom 6.7.2000 BVerwGE 111, 291; vom 8.11.2001 NVwZ 2002, 1378; vom 11.2.2003 NVwZ-RR 2003, 573; vom 27.8.2003 NVwZ 2004, 625; vom 17.2.2004 NVwZ-RR 2006, 553), und die der erkennende Senat - ebenfalls in ständiger Rechtsprechung - auf die disziplinarrechtliche Beurteilung entsprechender Dienstvergehen von Beamten überträgt (vgl. ferner VGH BW vom 3.7.2002 Az. DL 17 S 24/01 ; vom 14.2.2008 Az. DL 16 S 29/06 ; vom 2.4.2009 Az. DL 16 S 3290/08 ; NdsOVG vom 18.11.2004 NVwZ 2005, 350).
  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - D 6 A 268/09

    Bindung des Gerichts an die Anträge der Beteiligten bei der Entscheidung über die

    Der Konsument von Kinderpornografie hat aber eine mittelbare Verantwortlichkeit für den sexuellen Missbrauch von Kindern, da durch den Konsum ein Markt für Kinderpornografie geschaffen und die Produktion weiterer kinderpornografischer Darstellungen angeregt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.2000 - 2 WD 9.00 - sowie VGH BW, Urt. v. 2.4.2009 - DL 16 S 3290/08 -, jeweils juris).Hiervon ausgehend hält die Rechtsprechung der Disziplinargerichte bei Lehrern und Beamten mit Vorgesetztenfunktion regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst für erforderlich, sofern nicht durchgreifende Milderungsgründe vorliegen.

    Bei anderen Beamten ist regelmäßig mindestens die Degradierung erforderlich, im Übrigen aber eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.1.2008 - 2 BvR 313/07 - BVerwG, Urt. v. 6.7.2000 - 2 WB 9.00 -, Urt. v. 8.11.2001 - 2 WD 29.01 - VGH BW, Urt. v. 18.6.2009 - DL 16 S 71/09 - sowie Urt. v. 2.4.2009 - DL 16 S 3290/08 - sowie Urt. v. 14.2.2008 - DL 16 S 29/06 -; BayVGH, Urt. v. 11.7.2007 - 16a D 06.1183 - jeweils juris).

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692

    Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung, die insbesondere vom 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts für die disziplinarische Ahndung von durch Soldaten begangene Dienstvergehen entwickelt worden ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 6.7.2000, Az. 2 WD 9/00, NJW 2001, 240.; vom 8.11.2001 Az. 2 WD 29/01, NVwZ 2002, 1378; vom 11.2.2003, Az. 2 WD 35/02, NVwZ-RR 2003, 573; vom 17.2.2004, Az. 2 WD 15/03, NVwZ-RR 2006, 553) und die der erkennende Senat ebenfalls in ständiger Rechtsprechung auf die disziplinarrechtliche Beurteilung entsprechender Dienstvergehen von Beamten überträgt (dazu auch: VGH BW, Urteile vom 3.7.2002, Az. DL 17 S 24/01; vom 14.2.2008, Az. DL l16 S 29/06; vom 2.4.2009, Az. DL 16 S 3290/08 - jeweils Juris - NdsOVG, Urteil vom 18.11.2004, Az. 3 LD 1/03, NVwZ 2005, 350/351).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11

    Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen

  • VG Trier, 22.08.2013 - 3 K 370/13

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Benutzen von Tauschbörsen

  • VGH Bayern, 02.12.2009 - 16a D 08.509

    Ministerialrat (BesGr. A 16); außerdienstlicher Besitz kinderpornografischer

  • VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 10.2504

    Herunterladen von kinderpornographischen Videos aus dem Internet sowohl im Dienst

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 16a D 12.1440

    Polizeivollzugsbeamter im Innendienst; außerdienstliches Herunterladen von

  • VG Trier, 27.10.2009 - 3 K 390/09

    Dienstentfernung eines Lehrers wegen Besitzes kinderpornografischen Materials

  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 16b D 08.3009

    Disziplinarrecht; Bundesbahnbeamter (Lokomotivführer); Besitz

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