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   VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09   

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VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 (https://dejure.org/2009,3999)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 (https://dejure.org/2009,3999)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 (https://dejure.org/2009,3999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz kinderpornografischen Materials

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsequenzen des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischen Materials für einen Lehrer; Entfernung aus dem Dienst als Folge des Besitzes kinderpornografischen Materials; Einlassung im Strafbefehlsverfahren zur Verhinderung eines öffentlichkeitswirksamen ...

  • Judicialis

    LBG § 71 Abs. 1; ; LBG § 73 Satz 3; ; LBG § 95 Abs. 1; ; LDO § 11; ; StGB § 184b Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht (Beamte und Richter): Entfernung aus dem Dienst; Regelmaßnahme; Sich verschaffen kinderpornografischer Schriften; Besitz kinderpornografischer Schriften; Lehrer; Ansehensverlust; Vertrauensverlust; Milderungsgrund; Überwindung einer negativen Lebensphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 772
  • DÖV 2009, 772
  • DÖV 2009, 772 NVwZ-RR 2009, 772 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
    Bildmaterial, das den sexuellen Missbrauch von Kindern durch skrupellose Erwachsene wiedergibt, die die Kinder für die Erregung sexueller Reize beim Betrachter ausnutzen, degradiert die sexuell missbrauchten Kinder zum (auswechselbaren) Objekt geschlechtlicher Begierde und verstößt damit gegen die unantastbare Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000 - 2 WD 9.00 -, BVerwGE 111, 291 m.w.N.).

    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    So sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verstöße gegen die einschlägigen Strafvorschriften zur Verbreitung oder zum Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften bei einem Soldaten mit Vorgesetztenstellung als so gravierend anzusehen, dass er im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar werde und nur in minder schweren Fällen oder bei besonderen Milderungsgründen in seinem Dienstverhältnis, jedoch grundsätzlich nicht mehr in Vorgesetztenstellung, verbleiben könne (vgl. etwa: BVerwG, Urteile vom 06.07.2000, a.a.O. und vom 27.08.2003 - 2 WD 39/02 -, NVwZ 2004, 625).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06

    Verbreitung kinderpornografischer Dateien durch einen beamteten Lehrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
    Ein Lehrer, der sich kinderpornografisches Material verschafft und es besitzt, ist regelmäßig aus dem Dienst zu entfernen (Fortführung der Rechtsprechung des Disziplinarsenats, vgl. Urteile vom 07.12.2006 - DL 16 S 15/06 - und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24/01 -).

    Das hier in Rede stehende Dienstvergehen erhält sein besonderes Gewicht aber gerade auch dadurch, dass der Beamte als Lehrer dem Schutz der sexuellen Integrität von Kindern in besonderer Weise verpflichtet ist (Urteil des Senats vom 07.12.2006, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2002 - 6 D A 2344/02.O -, juris).

    Zum anderen gilt entgegen der Auffassung des Beamten auf Grund der unterschiedlichen Zwecke, die mit dem Disziplinarrecht und dem Strafrecht verfolgt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.2004 - 2 WD 15.03 - Urteil des Senats vom 07.12.2006, a.a.O.), auch nicht das Verbot der Doppelbestrafung (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08

    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    In dem Fall, dass der Beamte - wie hier auf Grund der dargestellten besonderen Persönlichkeits- und Sozialschädlichkeit seines Verhaltens als Lehrer - durch ihm vorwerfbares schweres Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, wird sich der Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensweise rückgängig machen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 02.04.2009, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris).

  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    In dem Fall, dass der Beamte - wie hier auf Grund der dargestellten besonderen Persönlichkeits- und Sozialschädlichkeit seines Verhaltens als Lehrer - durch ihm vorwerfbares schweres Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, wird sich der Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensweise rückgängig machen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 02.04.2009, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2008 - DL 16 S 29/06

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.
  • OVG Saarland, 06.09.2007 - 7 B 346/07

    Dienstenthebung eines Beamten wegen Besitzes Kinderpornographischer Schriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
    OVG, Beschluss vom 06.09.2007 - 7 B 346/07 -, NVwZ 2008, 107).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 3 LD 1/03

    Entlassung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
    OVG, Urteil vom 18.11.2004 - 3 LD 1/03 -, NVwZ 2005, 350; Saarl.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06

    Disziplinarmaß bei sexuellem Missbrauch von Kindern durch einen Polizeibeamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
    Aus dem Urteil des Senats vom 09.03.2006 - DL 16 S 4/06 - (NVwZ-RR 2006, 709), auf das sich der Beamte beruft, kann dieser für sich schon deshalb nichts herleiten, weil diese Entscheidung keinen Lehrer betraf.
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 71.08

    Umfang der Darlegungsanforderungen i.S.d. § 133 Abs. 3 S. 3

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben und ausgeführt, dass die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden sei; sie beruhe auf sachlichen Erwägungen und trage dem Schuldprinzip ausreichend Rechnung, indem sie die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall erlaube (BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, juris).
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben und ausgeführt, dass die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden sei; sie beruhe auf sachlichen Erwägungen und trage dem Schuldprinzip ausreichend Rechnung, indem sie die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall erlaube (BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, juris).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 17.02.2004 - 2 WD 15.03

    Besitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Bilder im dienstlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - DL 17 S 24/01

    Strafbefehl - keine Bindungswirkung für Disziplinarverfahren; Dienstentfernung -

  • VG Saarlouis, 27.02.2009 - 4 K 2118/07

    Disziplinarmaßnahme bei Besitz von Kinderpornographie

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 39.02

    Besitzverschaffung von Bildern kinderpornografischen Inhalts; Versenden

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

    Denn der Gesetzgeber hat den Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) auch deshalb für strafwürdig erachtet, weil er es nach seinem Kenntnisstand nicht ausschließen konnte, dass solche Darstellungen den Betrachter u. U. anregen, seinerseits aktiv Kindesmissbrauch zu begehen (VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 27; vom 7.12.2006 Az. DL 16 S 15/06 , RdNr. 26; vom 18.6.2009 Az. DL 16 S 71/09 , RdNr. 36).

    Um ihn für eine Tätigkeit als Lehrer untragbar zu machen, genügt es vielmehr, dass in den Augen von Schülern und ihrer Eltern solche Besorgnisse bestehen können (ebenso VGH BW vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Denn weder von den Schülern noch ihren Eltern kann verlangt werden, sich selbst bzw. ihre Kinder einem Lehrer zur Erziehung anzuvertrauen, der zu erkennen gegeben hat, dass er Gefallen am sexuellen Missbrauch wehrloser kindlicher Opfer findet; bereits der Gedanke, ein Schüler oder eine Schülerin könnte zum Objekt von sich hierauf beziehenden Vorstellungen und Wünschen des Lehrers werden, erscheint unerträglich (VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O., RdNr. 28; vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Das gilt umso mehr, als sich im Schulalltag körperliche Berührungen zwischen Schülern und Lehrern (z.B. beim Sportunterricht) nicht völlig vermeiden lassen (so zu Recht VGH BW vom 3.7.2002, a.a.O. RdNr. 28; vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

    Genügt aber bereits die Tatsache, dass ein Lehrer sich wegen Besitzes kinderpornografischen Materials strafbar gemacht hat, um derart gravierende Vorbehalte gegen seine Person auszulösen, dass ihm ein sachgerechtes Wirken als Erzieher künftig nicht mehr möglich ist, kommt es auf die Frage, ob bei ihm tatsächlich pädophile Neigungen bestehen, nicht an (so zu Recht VGH BW vom 7.12.2006, a.a.O., RdNr. 26; vom 18.6.2009, a.a.O., RdNr. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

    Ein solches Verhalten ist im besonderen Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt des Lehrers bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, a.a.O.; Urteil des Senats vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris; Niedersächs. OVG, Urteil vom 01.03.2011 - 20 LD 1/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2009 - 3d A 3353/08 -).

    Er ist aber genauso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: Urteile des Disziplinarsenats vom 18.06.2009, a.a.O., vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst bei erheblich verminderter

    Denn eine prognostische Gesamtwürdigung, ob der Beamte auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen wird, ist dann nicht mehr anzustellen, wenn die durch das Fehlverhalten des Beamten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums auch bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen ist (vgl. ebenfalls BVerwG, Urteile vom 29.05.2008 und vom 03.05.2007, a.a.O.; vgl. auch Urteile des Senats vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris und vom 02.04.2009, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2009 - 10 L 4/08

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Besitzes kinderpornografischer

    Danach rechtfertigt bereits der (bloße) Besitz kinderpornografischer Darstellungen die Annahme erheblicher Persönlichkeitsmängel eines Beamten mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung nicht nur des Beamten, sondern des öffentlichen Dienstes insgesamt (i. d. Sinne auch VGH Baden-Württemberg, U. v. 18.6.2009 - DL 16 S 71/09 - juris.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

    Er ist aber ebenfalls für die mit der Herstellung von Kinderpornographie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: Urteile des Disziplinarsenats vom 24.08.2011, vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris a.a.O., vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24/01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.
  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

    Württ. (Disziplinarsenat, Urteil vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 , zitiert nach [...]; Urteil vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 ) geht zuletzt in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung zum Disziplinarmaß beim Besitz und Verbreiten kinderpornografischer Schriften (vgl. dazu auch Urteil vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, [...] ) davon aus, dass bei einem Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung, der sich wegen des Besitzes und des Verschaffens von kinderpornografischen Schriften an Dritte gemäß § 184 Abs. 2 , Abs. 4 Satz 2 StGB strafbar gemacht hat, die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen, und hiervon eine Ausnahme nur in minderschweren Fällen oder bei besonderen Milderungsgründen zu machen ist (siehe auch VGH; Urteil vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 ).

    In dem vom VGH ( Urteil vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 ) entschiedenen Fall hatte ein Lehrer 4.057 Bild- und Videodateien mit kinderpornographischen Inhalt in Besitz.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11

    Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen

    Ein solcher Fall unterscheidet sich von den vom Senat entschiedenen Fällen des Besitzes kinderpornografischer Schriften durch Lehrer oder Polizisten (vgl. Urteile vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, juris, vom 04.03.2010 - DL 16 S 2193/09 -, vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris und vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, juris), in denen der Senat davon ausgegangen ist, dass der bereits eingetretene unwiederbringliche Verlust des Vertrauens in die pflichtgemäße Amtsführung auf Grund des Verschaffens und Besitzes kinderpornografischen Materials, das nach Abwägung aller be- und entlastenden Umstände als schweres Dienstvergehen zu qualifizieren ist, nicht durch die nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensphase oder durch eine Therapie, die zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr aufgenommen wurde, rückgängig gemacht werden kann.
  • VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17

    Disziplinarecht; Disziplinarklage; Zurückstufung

    Da ein aktives Marktgeschehen neue Angebote hervorbringt, tragen Sammler und Nutzer kinderpornografischer Schriften mittelbar Verantwortung auch für den zukünftigen Missbrauch anderer Kinder (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris, Rn. 34).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - 10 L 3/09

    Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in einem

    Danach rechtfertigt bereits der (bloße) Besitz kinderpornografischer Darstellungen die Annahme erheblicher Persönlichkeitsmängel eines Beamten mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung nicht nur des Beamten, sondern des öffentlichen Dienstes insgesamt (vgl. VGH Baden- Württemberg, U. v. 18.6.2009 - DL 16 S 71/09 - [...]); erst recht gilt dies für den Fall, dass ein Beamter kinderpornografisches Material an Dritte weiterleitet und damit aktiv zur Existenz eines entsprechenden "Marktes" beiträgt.
  • VG Berlin, 25.06.2013 - 3 L 378.13

    Widerruf der staatlichen Anerkennung als Erzieher wegen Besitzes von

    Er ist aber genauso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich und kann damit im Ergebnis nicht durchgreifend anders beurteilt werden als der Missbrauchstäter selbst (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 - Rn. 34 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 28. April 2010 - 16a D 08.2928 - Rn. 48 f. sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Juni 2010 - 20 LD 3/08 - Rn. 44 ff; alle bei juris und m. w. N.).
  • VGH Bayern, 02.12.2009 - 16a D 07.549

    Disziplinarrecht

  • VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 31 K 7448/04

    Einstufung des (außerdienstlichen) Besitzes von Kinderpornografie bei Beamten als

  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - D 6 A 268/09

    Bindung des Gerichts an die Anträge der Beteiligten bei der Entscheidung über die

  • VG Trier, 27.10.2009 - 3 K 390/09

    Dienstentfernung eines Lehrers wegen Besitzes kinderpornografischen Materials

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