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   KG, 12.11.1974 - 1 W 1244/73   

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https://dejure.org/1974,2266
KG, 12.11.1974 - 1 W 1244/73 (https://dejure.org/1974,2266)
KG, Entscheidung vom 12.11.1974 - 1 W 1244/73 (https://dejure.org/1974,2266)
KG, Entscheidung vom 12. November 1974 - 1 W 1244/73 (https://dejure.org/1974,2266)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 455 (Ls.)
  • MDR 1975, 588
  • DNotZ 1975, 752
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 161/11

    Notargebühren: Überwachung des vollständigen Kaufpreiseingangs auf dem Anderkonto

    Es sieht sich hieran durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 26. Januar 2006 (MittbayNot 2007, 76), des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 1995 (JurBüro 1996, 101) und vom 7. Mai 1992 (JurBüro 1992, 823), des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Februar 1991 (MittRhNotK 1991, 89) und des Kammergerichts vom 4. Februar 1986 (JurBüro 1986, 903) und vom 12. November 1974 (DNotZ 1975, 752) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    a) Nach herrschender Meinung stellt die Kaufpreisüberwachung eine außerhalb des Hinterlegungsgeschäfts liegende notarielle Tätigkeit dar, die nach § 147 Abs. 2 KostO selbständig zu vergüten ist (OLG Düsseldorf, JurBüro 1996, 101 und JurBüro 1992, 823; OLG Köln, MittRhNotK 1991, 89, 90; KG Berlin, JurBüro 1986, 903, 906 und DNotZ 1975, 752, 753; Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl., "Hebegebühr" Anm. 9.2.5; Filzek, KostO, 4. Aufl., § 149 Rn. 7; Bay. Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung, 6. Aufl., Rn. 1199; Wudy, NotBZ 2009, 273, 274; Brosette, MittRhNotK 1993, 134, 136; Mümmler, JurBüro 1992, 823; Bund, DNotZ 1997, 27, 30, ders. differenzierend nach der Prüfungstätigkeit des Notars, JurBüro 2005, 45, 46).

  • OLG Frankfurt, 27.04.1989 - 20 W 73/89

    Vollzugsgebühr neben Hebegebühr

    Die zulässige weitere Beschwerde hat keinen Erfolg Da der Notar für die ihm von den Gläubigern erteilte Weisung, über die Löschungsunterlagen erst nach Erfüllung ihrer Forderung zu verfügen, keine Treuhandgebühr nach § 147 KostG in Rechnung stellt (vgl. dazu KG JurBüro 1975, 213= DNotZ 1975, 752; OLG Köln JurBüro 1984, 271 = MittRhNotK 1984, 29 ; Mümmler, JurBüro 1985, 363 ), ist Gegenstand der weiteren Beschwerde allein die Rechtsfrage, ob für die Anforderung von Löschungsunterlagen neben der Hebegebühr des § 149 KostG eine Vollzugsgebühr nach § 146 KostG anfällt.

    Im Ergebnis der gleichen Meinung sind auch das OLG Hamm JurBüro 1965, 305; KG JurBüro 1975, 213 = DNotZ 1975, 752 ; OLG Oldenburg JurBüro 1984, 272 mit zust. Anm. Mümmler; OLG Oldenburg JurBüro 1986, 430 .

  • OLG Köln, 22.08.1983 - 17 W 124/83

    Keine gesonderte Gebühr für die Beachtung eines Treuhandauftrages im Rahmen der

    Soweit die Kaufvertragsparteien den Notar angewiesen haben, den bei ihm hinterlegten Kaufpreis ganz oder teilweise zur Löschung von Grundpfandrechten nur gegen Übergabe der Löschungsunterlagen durch-den Gläubiger an ihn auszuzahlen, fällt die Durchführung dieser Weisung nach den vorstehenden Ausführungen unter den Abgeltungsbereich der Hebegebühr nach § 149 Abs. 1 KostG (KG DNotZ 1975, 752 ; Göttlich/MÜmmler, a.a.O.; Rohs/Wedewer, a.a.O.).
  • LG Wuppertal, 26.06.1979 - 6 T 137/79

    Mitwirkung des Verkäufers bei der Beleihung des Kaufobjekts und Abtretung der

    7. Kostenrecht - Überwachung der Eintragungsrelfe; Hebegebühr (KG, Beschluß vorn 7.3. 1980 - 1 W 2998/79 - mitgeteilt von Richter am KG Hans Dittrich, Berlin) KostO § 5 30 Abs. 1, 147 Abs. 1, 149 Abs. 1 1. Für den Geschäftswert der Betreuungageblihr, dle ein Notar nach Beurkundung der Auflassung für die Überwachung der Umschreibungsreife erhält, kommt ee nicht eiteln auf den vereinbarten Kaufpreis als abstrakte Grenze dee Haftungsrisikos an, vielmehr Ist eine Schätzung nach dem Arbeite- und Zeitaufwand sowie dem Ausmaß der konkreten Verantwortung vorzunehmen (Bestätigung von KG, DNotZ 1975, 752).
  • KG, 07.03.1980 - 1 W 2998/79

    Überwachung der Eintragungsreife; Hebegebühr

    7. Kostenrecht - Überwachung der Eintragungsrelfe; Hebegebühr (KG, Beschluß vorn 7.3. 1980 - 1 W 2998/79 - mitgeteilt von Richter am KG Hans Dittrich, Berlin) KostO § 5 30 Abs. 1, 147 Abs. 1, 149 Abs. 1 1. Für den Geschäftswert der Betreuungageblihr, dle ein Notar nach Beurkundung der Auflassung für die Überwachung der Umschreibungsreife erhält, kommt ee nicht eiteln auf den vereinbarten Kaufpreis als abstrakte Grenze dee Haftungsrisikos an, vielmehr Ist eine Schätzung nach dem Arbeite- und Zeitaufwand sowie dem Ausmaß der konkreten Verantwortung vorzunehmen (Bestätigung von KG, DNotZ 1975, 752).
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