Rechtsprechung
   KG, 16.04.1991 - 1 W 453/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3231
KG, 16.04.1991 - 1 W 453/91 (https://dejure.org/1991,3231)
KG, Entscheidung vom 16.04.1991 - 1 W 453/91 (https://dejure.org/1991,3231)
KG, Entscheidung vom 16. April 1991 - 1 W 453/91 (https://dejure.org/1991,3231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit betreffend die Benutzung des Grundstücks durch den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks; Eintragung eines umfassenden Nutzungsrechts als Nießbrauch; Einräumung eines umfassenden Nutzungsrechts an einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 52
  • DNotZ 1992, 673
  • Rpfleger 1991, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 25.11.1981 - 2 Wx 44/81

    Vorliegen einer Vollmacht als Voraussetzung für die Durchführung einer wirksamen

    Auszug aus KG, 16.04.1991 - 1 W 453/91
    Die Auffassung des LG, eine Benutzung des dienenden Grundstücks in einzelnen Beziehungen sei nicht mehr gegeben, könne daher nicht durch eine Grunddienstbarkeit gesichert werden, wenn das fremde Benutzungsrecht jede andere Benutzung des Grundstücks durch den Eigentümer praktisch ausschließt, ist ebenfalls rechtlich zu beanstanden (vgl. insoweit nur KGJ 39 A 215; OLG Zweibrücken, DRsp I (154) 143 a = Rpfleger 1982, 98 m.w.N.).

    2 Z 7/86">DNotZ 1986, 622 mit insoweit zust. Anm. Kanzleiter; OLG Zweibrücken, DRsp I (154) 143 a = Rpfleger 1982, 98; Palandt/Bassenge, BGB , 50. Aufl., § 1918 Rdn. 15; Soergel/Stürmer, BGB , 12. Aufl., § 1018 Rdn. 12; LG Regensburg, Rpfleger 1987, 295 mit zust. Anm. Dietzel).

  • LG Regensburg, 09.02.1987 - 5 T 34/87

    Zulässiger Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus KG, 16.04.1991 - 1 W 453/91
    2 Z 7/86">DNotZ 1986, 622 mit insoweit zust. Anm. Kanzleiter; OLG Zweibrücken, DRsp I (154) 143 a = Rpfleger 1982, 98; Palandt/Bassenge, BGB , 50. Aufl., § 1918 Rdn. 15; Soergel/Stürmer, BGB , 12. Aufl., § 1018 Rdn. 12; LG Regensburg, Rpfleger 1987, 295 mit zust. Anm. Dietzel).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Eine derartige Nutzung steht als eine bestimmte, näher definierte Nutzungsart im Gegensatz zu einem umfassenden, nicht näher bezeichneten oder begrenzten Nutzungsrecht (BayObLG, BayObLGZ 1989, 442, 444 und BayObLGR 2003, 170; KG, DNotZ 1992, 673, 674; OLG Celle, NJW-RR 2005, 102).
  • OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

    Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw.

    14 a) Eine Grunddienstbarkeit, die das Recht einräumt, ein Grundstück oder auch nur einen Teil desselben, "beliebig zu benutzen", wäre deshalb nicht zulässig (KG DNotZ 1992, 673; BayObLGZ 1986, 54; BayObLG NotBZ 2003, 198; OLG Celle NJW-RR 2005, 102).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 14 U 153/15

    Zulässige Beschränkung einer Grunddienstbarkeit - Bestimmtheitsgrundsatz

    Auch wenn die Grunddienstbarkeit von vornherein dinglich auf einen Teil des Grundstücks beschränkt ist, darf für diesen Teil kein unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt werden (BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13 - Rn.14, zit.n.Juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13.2.2003, 2Z BR 131/021, Rn. 10, zit.n.Juris; Kammergericht, Beschluss vom 16.4.1991, 1 W 453/91, Rn. 6, zit.n.Juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04

    Amtslöschung einer Grundbucheintragung: Unbestimmtheit einer

    Es ist aber nicht erkennbar, in welchen einzelnen Beziehungen dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grudndstücks ein Benutzungsrecht zustehen soll (dazu, daß die Begrenzung des Benutzungsrechts auf einen realen Grundstücksteil keine das Wesen der Benützungsdienstbarkeit ausmachende Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten darstellt, vgl. KG, Rpfleger 1991, S. 411 f.; BayObLG, MDR 2003, S. 684 f.; Demharter, a.a.O., Anh. Zu § 44, Rdn. 16; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1130).
  • BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04

    Zulässige Eintragung eines Kellerrechts im Grundbuch

    Aus der von der Beteiligten herangezogenen Entscheidung des Senats vom 13.2.2003 (MDR 2003, 592 = ZMR 2003, 588) sowie derjenigen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 385) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Schleswig, 16.03.2011 - 2 W 47/10

    Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Die vom Landgericht für die Gegenauffassung zitierte Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 16. April 1991, Rpfleger 1991, S. 411 f.) ist vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. Oktober 1991 ergangen.
  • KG, 23.07.1991 - 1 W 7919/89

    Abdingbarkeit von § 1037 Abs. 1 BGB

    Im übrigen kann das Recht, ein Gebäude zu errichten, Gegenstand einer Grunddienstbarkeit ( § 1018 BGB ) oder einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ( § 1090 BGB ) sein, sofern dadurch nicht praktisch jede andere Benutzung des Grundstücks durch den Eigentümer ausgeschlossen wird (vgl. Senat, Beschluß vom 16.4.1991 - 1 W 453/91 - KGJ 39 A 215; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1982, 98 m. w. N.).
  • OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16

    Unzulässige Eintragung einer Grunddienstbarkeit mangels Angabe ihres wesentlichen

    Die Begrenzung auf einen realen Grundstücksteil stellt keine das Wesen der Benutzungsdienstbarkeit ausmachende Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten dar (vgl. BGH FGPrax 2015, 5; BayObLG MDR 2003, 684; BayObLGZ 1986, 54; KG Rpfleger 1991, 411; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 16; Schöner/Stöber Rn. 1130).
  • KG, 02.06.1995 - 1 W 3954/93

    Wohnungsrecht am Wohnungseigentum

    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit immer dann inhaltlich unzulässig, wenn dem Berechtigten schon formal eine umfassende Befugnis zu allen denkbaren Nutzungen unter Ausschluß des Eigentümers eingeräumt wird (OLGZ 1991, 385/386).

    In Fallen dieser Art. wird die Dienstbarkeit nicht zur Benutzung "in einzelnen Beziehungen" eingeräumt, sondern dem Grunddienstbarketisberechtigten trotz der Bezeichnung einer bestimmten Nutzungsart der Sache nach schon formal ein umfassendes Nutzungsrecht im Sinne der erwähnten Rechtsprechung des Senats (OLGZ 1991, 385) eingeräumt.

  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 3 W 65/97

    Sonstiges Zivilrecht

    Keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob das hier eingeräumte "Nutzungsrecht" so umfassend ist, so daß nur die Bestellung eines Nießbrauchs (§ 1030 Abs. 1 BGB) in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 1992, 1101; KG FGPrax 1995, 226 und RPfl. 1991, 411; BayObLG …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht