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   BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 83/95   

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https://dejure.org/1995,5393
BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 83/95 (https://dejure.org/1995,5393)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.1995 - 2Z BR 83/95 (https://dejure.org/1995,5393)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 1995 - 2Z BR 83/95 (https://dejure.org/1995,5393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 28
    Bestimmtheit der Grundstücksbezeichnung in Löschungsbewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Anforderungen an das Vorliegen einer grundbuchrechtlichen Zwischenverfügung gem. § 18 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO); Wirksamkeitsvoraussetzungen einer grundbuchrechtlichen Löschungsbewilligung; Ausgestaltung der Buchung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 319
  • FGPrax 1995, 221
  • WM 1995, 1991
  • BayObLGZ 1995, 279
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 29.05.2012 - 15 W 791/12

    Grundbucheintragung: Erstreckung einer Löschungsbewilligung auf "im Grundbuch und

    Die Eintragungsbewilligung ist auch im Hinblick auf § 28 GBO auslegungsfähig (allgemeine Meinung; vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 279; OLG Schleswig FGPrax 2010, 21; BGH NJW 1984, 1959; Demharter, GBO, § 28 Rn. 1, 14; Wilsch, in: Hügel, GBO, Stand: 01.03.2012, § 28 vor A).

    Ein solcher Zusatz wird allerdings als zu unbestimmt angesehen, um die weiteren Grundstücke zu bezeichnen (BayObLGZ 1995, 279; Demharter, aaO, § 28 Rn. 8).

    Die nächstliegende Auslegung des Zusatzes ist nämlich nicht, dass das Recht außer an der ausdrücklich angegebenen Grundbuchstelle nur an der dort im Mithaftvermerk genannten Stelle gelöscht werden soll, sondern vielmehr, dass das Recht ohne eine solche Einschränkung an jeder betroffenen Stelle gelöscht werden soll (BayObLGZ 1995, 279).

    Der Senat weicht insbesondere nicht von der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ab; das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.8.1995 ausdrücklich den Unterschied zu Fällen hervorgehoben, in denen die Löschungsbewilligung auch einen Hinweis darauf enthält, dass es sich um Gesamtrechte handelt und die Rechte an allen in den Mithaftvermerken genannten Stellen gelöscht werden sollen (BayObLGZ 1995, 279).

  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95

    Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

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  • OLG Rostock, 09.05.2016 - 3 W 102/13

    Grundbuchsache: Erstreckung der Löschungsbewilligung für eine Grundschuld auf

    Die Eintragungsbewilligung ist vielmehr auch im Hinblick auf § 28 GBO nach allgemeiner Auffassung auslegungsfähig (vgl. nur BayObLG, Beschl. v. 24.08.1995, 2Z BR 83/95, DNotZ 1997, 319 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19

    Grundbucheintragung: Eindeutige Bezeichnung des Grundstücks in der

    Erforderlich ist, dass keinerlei Zweifel hinsichtlich des von der Eintragung betroffenen Grundstücks bestehen und ein Irrtum ausgeschlossen ist (BayObLG, MDR 1982, 240; BayObLG, FGPrax 1995, 221).
  • OLG Naumburg, 23.02.2021 - 12 Wx 41/20

    Grundbuchsache: Wirksamkeit einer Löschungsbewilligung bei Willensmangel des

    Erforderlich ist, dass keinerlei Zweifel hinsichtlich des von der Eintragung betroffenen Grundstücks bestehen und ein Irrtum ausgeschlossen ist (BayObLG, MDR 1982, 240; BayObLG, FGPrax 1995, 221).
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