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   BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96   

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https://dejure.org/1997,4700
BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96 (https://dejure.org/1997,4700)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1997 - NotZ 22/96 (https://dejure.org/1997,4700)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1997 - NotZ 22/96 (https://dejure.org/1997,4700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung zum Notar wegen zahlreicher staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren - Bestimmung der Kriterien für die Berücksichtigung staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren im Notarzulassungverfahren - Vorliegen der persönlichen Eignung für die Bestellung zum Notar - ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 894
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92

    Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats darf der Maßstab, der bei der Feststellung der persönlichen Eignung zugrundezulegen ist, wegen der den Notaren anvertrauten staatlichen Funktionen nicht zu milde sein (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - BGHR BNotO § 6 Eignung 4; BGH DNotZ 1974, 755; DNotZ 1985, 500, 501; DNotZ 1989, 322; Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - DNotZ 1996, 200).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats darf und muß bei der Gesamtbeurteilung auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt einbezogen werden (Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - BGHR BNotO § 6 Eignung 4; DNotZ 1985, 502, 503, jew. m.w. Nachw.).

    Der Verwertbarkeit solchen Verhaltens steht nicht entgegen, daß einschlägige staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, Strafverfahren oder anwaltsgerichtliche Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts, wegen geringfügigen Verschuldens, nach Erfüllung von Auflagen (§ 170 Abs. 2, § 153, § 153 a StPO, § 116 BRAO) oder aus anderen Gründen eingestellt worden sind (Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - BGHR BNotO § 6 Eignung 4).

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Falschaussage - Amtsenthebung

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
    Die persönliche Eignung als Voraussetzung für die Bestellung zum Notar (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO) ist gegeben, wenn nach den Eigenschaften des Bewerbers, so wie sie insbesondere in seinem äußeren Verhalten erkennbar sind, keine begründeten Zweifel daran bestehen, daß er die Aufgaben und Pflichten eines Notars gewissenhaft erfüllen wird (vgl. BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100; 124, 327; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - DNotZ 1996, 200, 201).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats darf der Maßstab, der bei der Feststellung der persönlichen Eignung zugrundezulegen ist, wegen der den Notaren anvertrauten staatlichen Funktionen nicht zu milde sein (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - BGHR BNotO § 6 Eignung 4; BGH DNotZ 1974, 755; DNotZ 1985, 500, 501; DNotZ 1989, 322; Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - DNotZ 1996, 200).

  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95

    Amtsenthebung eines Notars wegen Verschweigens der beruflichen Tätigkeit für das

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
    Wesentliche Voraussetzung dafür, daß der rechtsuchende Bürger dem Notar Achtung und Vertrauen entgegenbringen kann, sind nicht nur Fähigkeiten wie Urteilsvermögen, Entschlußkraft, Standfestigkeit, Verhandlungsgeschick und wirtschaftliches Verständnis, sondern vor allem uneingeschränkte Wahrhaftigkeit und Redlichkeit (vgl. BGH DNotZ 1996, 210, 211 f.; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1996 - NotZ 41/95 zu DDR-NotVO § 4 Nr. 1; Lerch in Arndt/Lerch/Sandkühler BNotO 3. Aufl. § 14 Rdn. 12).

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, daß der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (BGH, Beschluß vom 24. Juni 1996 a.a.O.).

  • BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62

    Blinder kann nicht Notar werden

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
    Die persönliche Eignung als Voraussetzung für die Bestellung zum Notar (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO) ist gegeben, wenn nach den Eigenschaften des Bewerbers, so wie sie insbesondere in seinem äußeren Verhalten erkennbar sind, keine begründeten Zweifel daran bestehen, daß er die Aufgaben und Pflichten eines Notars gewissenhaft erfüllen wird (vgl. BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100; 124, 327; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - DNotZ 1996, 200, 201).
  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
    Die persönliche Eignung als Voraussetzung für die Bestellung zum Notar (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO) ist gegeben, wenn nach den Eigenschaften des Bewerbers, so wie sie insbesondere in seinem äußeren Verhalten erkennbar sind, keine begründeten Zweifel daran bestehen, daß er die Aufgaben und Pflichten eines Notars gewissenhaft erfüllen wird (vgl. BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100; 124, 327; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - DNotZ 1996, 200, 201).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
    Allerdings unterliegt sie in der Frage der persönlichen Eignung, wie der Senat im Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 48/95 (zum Abdruck in BGHZ vorgesehen) in teilweiser Korrektur seiner früheren Rechtsprechung mit grundsätzlichen Ausführungen dargelegt hat, nicht uneingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
    Die persönliche Eignung als Voraussetzung für die Bestellung zum Notar (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO) ist gegeben, wenn nach den Eigenschaften des Bewerbers, so wie sie insbesondere in seinem äußeren Verhalten erkennbar sind, keine begründeten Zweifel daran bestehen, daß er die Aufgaben und Pflichten eines Notars gewissenhaft erfüllen wird (vgl. BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100; 124, 327; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - DNotZ 1996, 200, 201).
  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94

    Notarrecht - Eignung - Täuschung

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
    Wesentliche Voraussetzung dafür, daß der rechtsuchende Bürger dem Notar Achtung und Vertrauen entgegenbringen kann, sind nicht nur Fähigkeiten wie Urteilsvermögen, Entschlußkraft, Standfestigkeit, Verhandlungsgeschick und wirtschaftliches Verständnis, sondern vor allem uneingeschränkte Wahrhaftigkeit und Redlichkeit (vgl. BGH DNotZ 1996, 210, 211 f.; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1996 - NotZ 41/95 zu DDR-NotVO § 4 Nr. 1; Lerch in Arndt/Lerch/Sandkühler BNotO 3. Aufl. § 14 Rdn. 12).
  • BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84

    Persönliche Eignung zum Notar - Öffentliches Amt eines Notars - Ehrengerichtliche

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats darf und muß bei der Gesamtbeurteilung auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt einbezogen werden (Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - BGHR BNotO § 6 Eignung 4; DNotZ 1985, 502, 503, jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 9/91

    Unzulässige Nebenbeschäftigung des Anwaltsnotars als vereidigter Buchprüfer

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96
    Darüber hinaus fällt dem Antragsteller bei der Bewerbung im Jahre 1991 ein Täuschungsversuch auch insofern zur Last, als er auf die Frage nach einer mit dem Notaramt unvereinbaren Tätigkeit seine Bestellung zum vereidigten Buchprüfer nicht angab (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 9/91 - BGHR BNotO § 8 Buchprüfer 1 und 2).
  • BGH, 09.05.1988 - NotZ 2/88

    Notar - Persönliche Eignung - Anforderung

  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 1/84

    An die zu fordernden persönlichen Eigenschaften eines Notarbewerbers anzulegender

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 41/94

    Verwertung von Eintragungen über anwaltsgerichtliche Maßnahmen

  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72

    Bestellung eines weiteren Notars im Amtsgerichtsbezirk Flensburg - Abhängigkeit

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 10/08

    Eignung eines Notarbewerbers bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 1997 - NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 895 f m.w.N.).

    Diese Überzeugung des Senats wird durch den Umstand erhärtet, dass der Antragsteller für sein Bewerbungsschreiben vom 31. Juli 2007 nicht den seit 10/2005 in seiner Kanzlei üblichen Kopfbogen mit "Büro F. " ... "Büro R. " (vgl. S. 9 f der Antragsschrift vom 16. Januar 2008 und Anlage AS 13; siehe auch Schriftsatz vom 19. Dezember 2007), sondern einen anderen, nur die Anschrift in F. nennenden Kopfbogen verwandte (vgl. zu diesem Indiz Senatsbeschluss vom 10. März 1997 - NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 898).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Angaben wie hier unter dem Gesichtspunkt einer Ausnahme von der örtlichen Wartefrist von Bedeutung für die Entscheidung der Landesjustizverwaltung sein können und dürfen und der Notarbewerber - wie oben dargelegt - dies erkennt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 1997 aaO).

  • OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Die erhöhten Anforderungen rechtfertigen sich daraus, dass die Leistungsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspflege wesentlich vom Vertrauen der Rechtsuchenden in die Rechtspflegeorgane abhängt und dafür unbedingte Integrität der Amtspersonen gefordert ist (vgl. BGH, Beschl. v. 10.03.1997 - NotZ 22/96 -, DNotZ 1997, 894).

    Dabei können Verhaltensweisen und Auffälligkeiten, die jeweils für sich betrachtet eine negative Bewertung nicht tragen, in ihrem Zusammentreffen ausreichen, um nicht ausräumbare Zweifel an der persönlichen Eignung zu begründen (vgl. BGH, Beschl. v. 10.03.1997 - NotZ 22/96 -, DNotZ 1997, 894).

    Dazu gehört die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist, welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt sowie ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 194, 165; BGH, Beschl. v. 10.03.1997 - NotZ 22/96 -, DNotZ 1997, 894).

  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

    Dazu gehört die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist, welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt, ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist und welche Auswirkungen die Einstellung eines straf- oder anwaltsgerichtlichen Verfahrens hat (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 134, 137, 139 f, 141 f; vom 10. März 1997 - NotZ 19/96 - DNotZ 1997, 891, 892 und NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 895 ff).

    b) Von Rechts wegen zu beanstanden ist indes, daß der Zeitablauf bei der Gewichtung der früheren Vorgänge nicht die gebotene Berücksichtigung gefunden hat (vgl. Senatsbeschluß vom 10. März 1997 - NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 899).

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 130/07

    Feststellung der Voraussetzungen für die Amtsenthebung und die vorläufige

    Denn es gehört zum Notar, dass er auch in einer wirtschaftlichen Krise die für sein Amt unverzichtbare Integrität wahrt (vgl. - allgemein zur Pflicht des Notars zu uneingeschränkter Wahrhaftigkeit und Redlichkeit - Senatsbeschluss vom 10. März 1997 - NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 895 f m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 10/09

    Bestellung zum Notar: Anforderungen an die persönliche Eignung des Bewerbers

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 1997 - NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 895 und vom 17. November 2008 aaO, 351).
  • BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 3/14

    Notarbewerbungsverfahren: Ergänzung der Angaben zur Selbstauskunft

    Nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung (Senatsbeschluss vom 10. März 1997 - NotZ 22/96, DNotZ 1997, 894) hätten diese Beschwerdeverfahren im Notarbestellungsverfahren mitgeteilt werden müssen, was unterblieben ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 6 B 1763/07

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf für die Ausbildung für den

    dazu auch BGH, Beschlüsse vom 10.3.1997 - NotZ 19/96 -, DNotZ 1997, 891, und - NotZ 22/96 -, DNotZ 1997, 894; BayVGH, Urteil vom 16.6.1993 - 3 B 92.2995 -.
  • OLG Stuttgart, 02.05.2008 - Not 2/08

    Notarbestellung: Persönliche Eignung für das Notaramt

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Bewerber ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (BGH DNotZ 1997, 894 [896]; BGH DNotZ 1997, 891 [893]; BGH DNotZ 1996, 210 [211 f.]).
  • BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 6/11

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens seiner erzwingbaren Mitwirkungspflicht bei

    Auch wenn der Notar rechtlich nicht verpflichtet ist, sich zu äußern, müssen seine Angaben, wenn er sie denn macht, richtig sein; sie dürfen auch nicht den irrigen Eindruck erwecken, als seien sie vollständig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1971 - NotSt (Brfg) 3/70, DNotZ 1973, 174, 176; vom 29. Oktober 1973 - NotSt (Brfg) 2/73, DNotZ 1975, 53, 54; vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 11 f.; vom 10. März 1997 - NotZ 22/96, BNotZ 1997, 894 Rn. 14; Schippel/Bracker/Herrmann, aaO, § 95 Rn. 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Februar 1978 - AnwSt (R) 13/77, BGHSt 27, 374 Rn. 28; Fürst/Weiss, Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht, 14. Ergänzungslieferung III. 81, J 970).
  • BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 17/13

    Amtsenthebung des Notars: Die Interessen der Rechtsuchenden gefährdende Art der

    Wenn er Auskunft gibt, muss diese richtig und vollständig sein (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 1997 - NotZ 22/96, DNotZ 1997, 894, 899).
  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 24/98

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars;

  • KG, 13.09.2010 - Not 5/10

    (Berufsrecht der Notare: Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Ablehnung der

  • OLG Köln, 29.11.2011 - 2 X (Not) 11/11
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