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   BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98   

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BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98 (https://dejure.org/1998,2776)
BayObLG, Entscheidung vom 12.11.1998 - 2Z BR 95/98 (https://dejure.org/1998,2776)
BayObLG, Entscheidung vom 12. November 1998 - 2Z BR 95/98 (https://dejure.org/1998,2776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG München II - 6 T 980/97
  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98

Papierfundstellen

  • DNotZ 1999, 672
  • NZM 1999, 426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81

    Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum;

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98
    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist jedenfalls im vorliegenden Fall, wo die Realteilung offenbar rechtlich nicht möglich war und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft nur das Teileigentum an Tiefgaragenstellplätzen zusteht, aus Rechtsgründen nichts einzuwenden (vgl. BayObLGZ 1981, 56 ff.; BayObLG WuM 1992, 705 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f.; MünchKomm/Roll BGB 3. Aufl. § 10 WEG Rn. 28).

    Das Recht zur ausschließlichen Nutzung ist den Wohnungseigentümern allgemein und ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart eingeräumt worden; dies ist rechtlich zulässig, das Sondernutzungsrecht braucht nicht auf eine bestimmte Nutzungsart beschränkt zu werden, auch wenn dies in der Regel geschieht (vgl. BayObLGZ 1981, 56/61 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f.; Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. Rn. 12, Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. Rn. 27, jeweils zu § 15; MünchKomm/Roll § 10 WEG Rn. 28 und 34; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 15 WEG Rn. 3; anderer Ansicht Ertl Rpfleger 1979, 79/81).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98
    a) Durch § 2 GO in Verbindung mit der Nachtragsurkunde vom 3.7.1995 ist den jeweiligen Eigentümern der vier Wohnungen gemäß § 15 Abs. 1 WEG das Recht zur Benutzung unter Ausschluß aller anderen Eigentümer an Teilen des Gebäudes und an den nicht überbauten Grundstücksteilen eingeräumt worden; diese Sondernutzungsrechte (vgl. zu dem Begriff BGHZ 73, 145/147; BayObLGZ 1985, 124/126) erfassen fast das ganze bebaute und unbebaute Grundstück.

    Es kann hier nichts anderes gelten als bei der Übertragung eines Sondernutzungsrechts (vgl. BGHZ 73, 145/148 ff.) oder bei dessen nachträglicher positiver Zuordnung (vgl. BayObLGZ 1985, 124 ff.; 1985, 378 ff.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 193) oder bei der Begründung zusätzlicher Sondernutzungsrechte an dem in seinen Grenzen unverändert bleibenden Sondernutzungsbereich (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 30 f.).

  • BayObLG, 06.03.1986 - BReg. 2 Z 76/85
    Auszug aus BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98
    Sind Wohnungs- und Teileigentümer durch eine im Grundbuch eingetragene Gebrauchsregelung (Sondernutzungsrechte) von der Mitbenutzung von Grundstücksflächen ausgeschlossen, so brauchen sie nicht mitzuwirken, wenn innerhalb dieser Flächen die Grenzen zwischen einzelnen Sondernutzungsbereichen sowie zwischen Garten und Wegeflächen verschoben werden (wie BayObLGZ 1985, 124 und BayObLG DNotZ 1988, 30).

    Es kann hier nichts anderes gelten als bei der Übertragung eines Sondernutzungsrechts (vgl. BGHZ 73, 145/148 ff.) oder bei dessen nachträglicher positiver Zuordnung (vgl. BayObLGZ 1985, 124 ff.; 1985, 378 ff.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 193) oder bei der Begründung zusätzlicher Sondernutzungsrechte an dem in seinen Grenzen unverändert bleibenden Sondernutzungsbereich (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 30 f.).

  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81

    Zum Umfang von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98
    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist jedenfalls im vorliegenden Fall, wo die Realteilung offenbar rechtlich nicht möglich war und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft nur das Teileigentum an Tiefgaragenstellplätzen zusteht, aus Rechtsgründen nichts einzuwenden (vgl. BayObLGZ 1981, 56 ff.; BayObLG WuM 1992, 705 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f.; MünchKomm/Roll BGB 3. Aufl. § 10 WEG Rn. 28).

    Das Recht zur ausschließlichen Nutzung ist den Wohnungseigentümern allgemein und ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart eingeräumt worden; dies ist rechtlich zulässig, das Sondernutzungsrecht braucht nicht auf eine bestimmte Nutzungsart beschränkt zu werden, auch wenn dies in der Regel geschieht (vgl. BayObLGZ 1981, 56/61 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f.; Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. Rn. 12, Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. Rn. 27, jeweils zu § 15; MünchKomm/Roll § 10 WEG Rn. 28 und 34; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 15 WEG Rn. 3; anderer Ansicht Ertl Rpfleger 1979, 79/81).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 3 Wx 110/92

    Vorbehalt der späteren Zuordnung von Sondernutzungsrechten in der

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98
    Es kann hier nichts anderes gelten als bei der Übertragung eines Sondernutzungsrechts (vgl. BGHZ 73, 145/148 ff.) oder bei dessen nachträglicher positiver Zuordnung (vgl. BayObLGZ 1985, 124 ff.; 1985, 378 ff.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 193) oder bei der Begründung zusätzlicher Sondernutzungsrechte an dem in seinen Grenzen unverändert bleibenden Sondernutzungsbereich (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 30 f.).
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98
    Es kann hier nichts anderes gelten als bei der Übertragung eines Sondernutzungsrechts (vgl. BGHZ 73, 145/148 ff.) oder bei dessen nachträglicher positiver Zuordnung (vgl. BayObLGZ 1985, 124 ff.; 1985, 378 ff.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 193) oder bei der Begründung zusätzlicher Sondernutzungsrechte an dem in seinen Grenzen unverändert bleibenden Sondernutzungsbereich (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 30 f.).
  • BayObLG, 23.10.1992 - 2Z BR 78/92

    Rücksichtnahme zwischen Wohnungseigentümern gemäß § 14 WEG

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98
    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist jedenfalls im vorliegenden Fall, wo die Realteilung offenbar rechtlich nicht möglich war und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft nur das Teileigentum an Tiefgaragenstellplätzen zusteht, aus Rechtsgründen nichts einzuwenden (vgl. BayObLGZ 1981, 56 ff.; BayObLG WuM 1992, 705 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f.; MünchKomm/Roll BGB 3. Aufl. § 10 WEG Rn. 28).
  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern

    Ein Sondernutzungsrecht ist zwar auch ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart zulässig (BayObLG, DNotZ 1999, 672, 674).
  • BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00

    Löschung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Aus dem Schutzzweck des § 877 BGB folgt jedoch, daß sachenrechtlich nichts anderes gilt als in formeller Hinsicht für die Grundbucheintragung, daß also die Beseitigung der "dinglichen Wirkung" des Sondernutzungsrechts nicht die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer erfordert, weil deren sachenrechtliche Eigentümerstellung nicht nachteilig beeinflußt wird (vgl. BGHZ 73, 145, 149; 91, 343, 346 m.w.N.; BayObLG, DNotZ 1999, 672 ff; NJW-RR 1992, 209; OLG Hamm, Rpfleger 1997, 376; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 877 Rdn. 3).
  • OLG Nürnberg, 06.02.2018 - 15 W 1753/17

    Antrag auf Eintragung in das Grundbuch und Vollzug der

    Dies ist rechtlich zulässig, weil das Sondernutzungsrecht - auch wenn dies in der Regel geschieht - nicht auf eine bestimmte Nutzungsart beschränkt zu werden braucht (BayObLG, Beschluss vom 12.11.1998 - 2Z BR 95/98 -, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 12.04.2013 - 34 Wx 124/13 -, juris Rn. 18).
  • BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00
    Aus dem Schutzzweck des § 877 BGB folgt jedoch, daß sachenrechtlich nichts anderes gilt als in formeller Hinsicht für die Grundbucheintragung, daß also die Beseitigung der "dinglichen Wirkung" des Sondernutzungsrechts nicht die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer erfordert, weil deren sachenrechtliche Eigentümerstellung nicht nachteilig beeinflußt wird (vgl. BGHZ 73, 145, 149; 91, 343, 346 m.w.N.; BayObLG, DNotZ 1999, 672 ff; NJW-RR 1992, 209; OLG Hamm, Rpfleger 1997, 376; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 877 Rdn. 3).
  • OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13

    Grundbucheintragung: Bestimmtheit eines Sondernutzungsrechts

    18 d) Schließlich hindert auch das weitgefasste Recht zur Nutzung der Fläche die Eintragung des Sondernutzungsrechts nicht; eine Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten ist zwar oft üblich, indessen nicht zwingend (BayObLG DNotZ 1999, 672/674; BayObLGZ 1980, 56/61; Bärmann/Klein WEG 11. Aufl. § 13 Rn. 98).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02

    Wohnungseigentumssache: Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts;

    Es handelt sich hierbei nicht lediglich um eine bloße Gebrauchsregelung wie etwa diejenige in § 5 der Teilungserklärung (vgl. im einzelnen dazu: Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; OLG Köln OLGR 2001, 302); grundsätzlich bedarf es bei der Begründung von Sondernutzungsrechten auch nicht einer Einschränkung auf bestimmte Nutzungsarten (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 672; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 15 WEG Rz. 19; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17, mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 23.06.2004 - 2Z BR 20/04

    Eingriff in die Ausübung des Sondernutzungsrechts durch Freiflächengestaltung

    Eine Beschränkung des Sondernutzungsrechts auf bestimmte Nutzungsarten ist nicht erforderlich (BayObLG DNotZ 1999, 672).
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