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   KG, 27.05.2003 - 1 W 352/02   

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https://dejure.org/2003,5810
KG, 27.05.2003 - 1 W 352/02 (https://dejure.org/2003,5810)
KG, Entscheidung vom 27.05.2003 - 1 W 352/02 (https://dejure.org/2003,5810)
KG, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 1 W 352/02 (https://dejure.org/2003,5810)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG §§ 51, 54; BNotO §§ 15, 18; DONot § 22
    Kein Einsichtsrecht in notarielle Nebenakte für nicht am Amtsgeschäft beteiligte Dritte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Zessionars auf Erteilung einer Abschrift einer vom Notar in Nebenakten verwahrten Abtretungsurkunde ; Geltendmachen der Rechte des Zedenten durch den Zessionar in gewillkürter Verfahrensstandschaft

  • Judicialis

    BeurkG § 54; ; BNotO § 15; ; DONot § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch gegnüber Notar auf Erteilung einer Abschrift von einem Abtretungsvertrag und zur Wirkung bei Untätigkeit des Notars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Zessionar: Anspruch auf Erteilung einer Abschrift?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 202
  • FGPrax 2003, 284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus KG, 27.05.2003 - 1 W 352/02
    Insoweit kann offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen generell ein Recht auf Einsicht in notarielle Nebenakten bestehen kann (vgl. dazu BGHZ 109, 260, 273 = DNotZ 1990, 392; Pfalz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 236, Huhn/v.Schuckmann, BeurkG, 3. Aufl., § 51 Rn. 30; Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl., § 51 Rn. 37 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 16.03.1988 - 9 T 1197/87
    Auszug aus KG, 27.05.2003 - 1 W 352/02
    Insbesondere ist nicht entscheidend, ob ein Beteiligter auch ohne Zustimmung weiterer Beteiligter jedenfalls Einsicht in diejenigen Schriftstücke verlangen kann, die von ihm selbst stammen (vgl. LG Frankfurt, DNotZ 1990, 393 mit zust. Anmerkung Winkler, S. 394 ff).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1997 - 3 Wx 483/97

    Untätigkeit des Notars - Beschwerde

    Auszug aus KG, 27.05.2003 - 1 W 352/02
    Jedoch ist die Beschwerde nach § 15 Abs. 2 S.1 BNotO oder § 54 Abs. 1 BeurkG auch ohne ausdrücklich erklärte Verweigerung der begehrten Amtstätigkeit statthaft, wenn der Notar auf das gestellte Begehren andauernd untätig bleibt, also darüber nicht in angemessener Zeit entscheidet, obwohl er an sich amtsbereit und amtsfähig ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1138 und Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 1 W 238/01).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2002 - 3 W 137/02

    Behandlung notarieller Urkunden: Einsichtnahmerecht in notarielle Nebenakten

    Auszug aus KG, 27.05.2003 - 1 W 352/02
    Insoweit kann offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen generell ein Recht auf Einsicht in notarielle Nebenakten bestehen kann (vgl. dazu BGHZ 109, 260, 273 = DNotZ 1990, 392; Pfalz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 236, Huhn/v.Schuckmann, BeurkG, 3. Aufl., § 51 Rn. 30; Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl., § 51 Rn. 37 ff.).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus KG, 27.05.2003 - 1 W 352/02
    Es bedarf keiner Erörterung, ob die Grundsätze über die gewillkürte Prozessstandschaft im vorliegenden Verfahren Anwendung finden können (vgl. zur Zulässigkeit in echten Streitverfahren BGH, NJW 1988, 1910; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., vor §§ 8-18 Rn. 3).
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