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   BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,45
BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • DFR

    Anwaltsnotariat I

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch eine nicht angemessene Bewertung der spezifischen Fachkenntnisse bei der Zulassung von Anwaltsnotaren in einzelnen Bundesländern

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung von Rechtsanwälten auf ausgeschriebene Notarstellen im Bereich des Anwaltsnotariats - Anforderungen an die Kriterien für die Notarauswahl - Ungleichgewicht zwischen den Merkmalen der Befähigung und der fachlichen Eignung - Bestenauslese als Ziel der ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur angemessenen Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2004, 179

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6
    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine ausgeschriebene Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für Anwaltsnotare

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für Anwaltsnotare

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 12 GG, § 6 BNotO

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    DAV begrüßt Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    DAV begrüßt Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BNotO § 6
    Stärkere Berücksichtigung notarspezifischer von allgemein-juristischen Leistungen bei der Auswahl von Anwaltsnotaren

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 17 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die notarielle Fachprüfung - das Kernstück des neugeregelten Zugangs zum Anwaltsnotariat (Dirk Kupfernagel; BRAK-Mitt. 2010, 197)

Sonstiges

  • Jurion (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat auf den Weg gebracht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 304
  • NJW 2004, 1935
  • MDR 2004, 1027
  • NVwZ 2004, 1223 (Ls.)
  • DNotZ 2004, 560
  • DVBl 2004, 882
  • AnwBl 2004, 519
 
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Wird zitiert von ... (238)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    bb) Die Regelung des § 217 StGB greift aber in die Berufsfreiheit von Ärzten und Rechtsanwälten mit deutscher Staatsangehörigkeit jedenfalls insoweit ein, als sie ihnen unter Strafandrohung untersagt, im Rahmen ihrer ärztlichen oder anwaltlichen Berufsausübung - einer auf Dauer angelegten und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Tätigkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ) - geschäftsmäßig Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln.

    (aa) Die Beschwerdeführerin zu III. 4. ist in Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit für den Beschwerdeführer zu III. 2. nicht zum Zwecke der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage, mithin nicht beruflich, tätig (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Das Grundrecht gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes; Art. 33 Abs. 2 GG ermöglicht insoweit allerdings ergänzende Sonderregelungen (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 205 ; 110, 304 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, juris, Rn. 15).

    Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 108, 282 ; 110, 304 ).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Allerdings basiert die Auswahlentscheidung, d.h. der Vergleich der Bewerber im Rahmen der Auswahl, in der Praxis vor allem auf dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 und vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 58).
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