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   OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06   

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https://dejure.org/2007,3114
OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06 (https://dejure.org/2007,3114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2007 - 15 W 404/06 (https://dejure.org/2007,3114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2007 - 15 W 404/06 (https://dejure.org/2007,3114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuchberichtigung aufgrund nachgewiesener Unrichtigkeit eines Grundbuchs; Entschädigungsanspruch eines Erbbauberechtigten für den Verlust des Eigentums an einem Bauwerk durch Erlöschen des Erbbaurechts nach Zeitablauf; Anspruch und Forderungsberechtigung eines ...

  • Judicialis

    ErbbauVO § 27; ; ErbbauVO § 28; ; ErbbauVO § 29; ; GBO § 19; ; GBO § 22 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Grundbuchberichtigung nach Zeitablauf eines Erbbaurechts bei noch möglichem Entschädigungsanspruch nach § 27 ErbbauVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 750
  • FGPrax 2007, 209
  • Rpfleger 2007, 541
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Dies gilt insbesondere bei der Anfechtung von Zwischenverfügungen, mit der - wie hier - mehrere Beanstandungen erhoben sind, da jede einzelne Beanstandung einen selbständigen Verfahrensgegenstand bildet und die Beschwerde sich auf die Anfechtung einzelner Beanstandungen beschränken kann (vgl. BGH, NJW 1994, 1158).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist das Landgericht zutreffend von einer gem. § 71 Abs. 1 GBO zulässigen Erstbeschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ausgegangen, deren Rechtsmittelfähigkeit allgemein anerkannt ist (BGH, NJW 1994, 1158).

  • OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02

    Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Der im Sinne der genannten Vorschriften grundsätzlich urkundlich zu führende Nachweis muss sich somit darauf erstrecken, dass diejenigen Rechtsfolgen der wahren Rechtslage entsprechen, die durch die berichtigende Eintragung im Grundbuch verlautbart werden sollen (vgl. Senat, FGPrax 2002, 239, 240; BayObLG, Rpfleger 1992, 19).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Der im Sinne der genannten Vorschriften grundsätzlich urkundlich zu führende Nachweis muss sich somit darauf erstrecken, dass diejenigen Rechtsfolgen der wahren Rechtslage entsprechen, die durch die berichtigende Eintragung im Grundbuch verlautbart werden sollen (vgl. Senat, FGPrax 2002, 239, 240; BayObLG, Rpfleger 1992, 19).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Es genügt vielmehr die Bezugnahme auf die Bewilligung, wobei auch aus dieser der Umfang der Haftung in einem bestimmten Zeitpunkt lediglich aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sein muss (vgl. BGH NJW 1995, 2780, 2781).
  • OLG Celle, 26.05.1995 - 4 W 65/95

    Löschung des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Sind jedoch - wie hier - Realgläubiger vorhanden, soll aber auch danach für die Löschung deren Zustimmung erforderlich sein (vgl. OLG Celle NJW-RR 1995, 1420, 1421; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 24 GBO, Rdnr. 16 ff.; Schöner-Stöber, a.a.O., Rdnr. 1880, 1882; Kohler in Bauer/von Oefele-, a.a.O., §§ 23, 24, Rdnr. 66; Meikel-Böttcher, a.a.O., §§ 23, 24, Rdnr. 65, 69).
  • BGH, 10.06.1998 - V ZB 12/98

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
    Die Zulässigkeit eines solchen Rechtsmittels der Beteiligten zu 2) bedarf deshalb hier keiner weiteren Untersuchung (vgl. dazu BGH, FGPrax 1998, 165).
  • BGH, 11.04.2013 - V ZB 109/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung eines durch Zeitablauf

    a) Allgemeiner Meinung entspricht es, dass ohne Rücksicht auf die Entschädigungsforderung das Erbbaurecht nicht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO, sondern auf Bewilligung des Berechtigten gelöscht werden kann (siehe nur OLG Celle, aaO; BGB-RGRK/Räfle, 12. Aufl., § 27 ErbbauVO Rn. 1; MünchKomm-BGB/von Oefele, 5. Aufl., § 29 ErbbauRG Rn. 3; NK-BGB/Heller, 2. Aufl., § 27 ErbbauVO Rn. 3; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 9. Aufl., § 27 Rn. 1; OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 753 für die Bewilligung der Realgläubiger an dem Erbbaurecht).

    aa) Die Entschädigungsforderung ist als ein dingliches Sicherungsmittel eigener Art (BGB-RGRK/Räfle, 12. Aufl., § 28 ErbbauVO Rn. 1; Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., § 28 ErbbauRG Rn. 1; Lemke/Czub, Immobilienrecht, § 28 ErbbauRG Rn. 2; aA Soergel/Stürner, BGB 13. Aufl., § 28 ErbbauRGVO Rn. 1 - Sicherungshypothek kraft Gesetzes; OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 752; MünchKomm-BGB/von Oefele, 5. Aufl., § 28 ErbbauRG Rn. 1; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 28 ErbbauRG Rn. 1; Staudinger/Rapp, BGB [2009], § 28 ErbbauRG Rn. 1; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 9. Aufl., § 28 Rn. 5 - reallastähnliches Recht) eintragungsfähig (aA Planck/Strecker, BGB, 5. Aufl., § 28 ErbbauVO Anm. 1).

    Steht die Höhe der Entschädigungsforderung noch nicht fest, kann sie ohne Nennung eines bestimmten Geldbetrags eingetragen werden (OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 753; Bamberger/Roth/Maaß, BGB, 3. Aufl., § 28 ErbbauRG Rn. 1; NK-BGB/Heller, 4. Aufl., § 28 ErbbauVO Rn. 1; Meikel/Böttcher, aaO; Maas, DNotZ 2007, 753, 757; aA BGB-RGRK-Räfle, aaO; von Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, Rn. 5.240).

  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19

    Grundbuchberichtigung, Zwischenverfügung, Berichtigungsbewilligung,

    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem jeweiligen Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209 = RPfleger 2007, 541; FGPrax 2010, 226; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14; a.A. BayObLGBeckRS 1994, 06060; OLG SchleswigFGPrax 2010, 282).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 20 W 340/11

    Grundbuch: Voraussetzungen der Löschung eines Erbbaurechts

    14 Bezüglich der Auswirkungen dieser materiellen Rechtslage auf das Grundbuchverfahren schließt sich der Senat der vom OLG Hamm (FGPrax 2007, 209) vertretenen Auffassung an, wonach im Regelfall eine Löschung des Erbbaurechts ohne Bewilligung des Erbbauberechtigten wegen Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 Abs. 1 GBO ohne Rücksicht auf Bestand und Höhe der Entschädigungsforderung nicht erfolgen kann (so aber: Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 29 Rn. 4; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 29 Rn. 1).

    Im Hinblick auf die zur der Löschung des Erbbaurechts nach Zeitablauf im Hinblick auf die Entschädigungsforderung vertretenen unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur und die divergierenden Rechtsauffassungen des OLG Celle (NJW-RR 1995, 1420) und des OLG Hamm (FGPrax 2007, 209) hat der Senat die Rechtsbeschwerde zugelassen.

  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10

    Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung

    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligungen der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209; FGPrax 2010, a.a.O.; Beschl. v. 04.05.2010, 15 W 220/10; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14).
  • OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10

    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag

    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, der Antragstellerin durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209 = Rpfleger 2007, 541; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14).
  • KG, 20.12.2021 - 1 W 295/21

    Grundbuchrechtliche Folgen bei Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf

    Dazu ist keine Neueintragung des Rechts nötig, vielmehr kann die Berichtigung mittels eines Umschreibungsvermerks bei dem bisher gebuchten Erbbaurecht erfolgen (OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 752; Schneider, in: Meikel, GBV, 11. Aufl., § 56 GBV, Rdn. 39).
  • OLG Nürnberg, 09.11.2017 - 15 W 1859/17

    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Eintragungsbewilligung eine Rechtsänderung oder eine Grundbuchberichtigung herbeiführen soll (BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004 - 2Z BR 134/04, juris Rn. 13; a. A.: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.07.2013 - 3 W 32/13, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2007 - 15 W 404/06, juris Rn. 14; a. A. im Ergebnis wohl auch: OLG München, Beschluss vom 25.09.2015 - 34 Wx 121/15; wie hier aber u. a.: OLG München, Beschluss vom 26.09.2012 - 34 Wx 30/12, juris Rn. 15; Beschluss vom 18.11.2011 - 34 Wx 425/11, juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 21.08.2013 - 15 W 392/12

    Anforderungen an den Nachweis der fristgerechten Eintragung eines von der

    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung des durch die Eintragung in seinen Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209; FGPrax 2010, 226; im Ergebnis ebenso jetzt BGH FGPrax 2012, 234).
  • KG, 16.12.2021 - 1 W 295/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes Löschung eines

    Dazu ist keine Neueintragung des Rechts nötig, vielmehr kann die Berichtigung mittels eines Umschreibungsvermerks bei dem bisher gebuchten Erbbaurecht erfolgen (OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 752; Schneider, in: Meikel, GBV, 11. Aufl., § 56 GBV, Rdn. 39).
  • KG, 20.12.2021 - 1 W 298/21

    Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte

    Dazu ist keine Neueintragung des Rechts nötig, vielmehr kann die Berichtigung mittels eines Umschreibungsvermerks bei dem bisher gebuchten Erbbaurecht erfolgen (OLG Hamm, DNotZ 2007, 750, 752; Schneider, in: Meikel, GBV, 11. Aufl., § 56 GBV, Rdn. 39).
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