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   OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 14 Wx 51/06   

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https://dejure.org/2007,2901
OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 14 Wx 51/06 (https://dejure.org/2007,2901)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.01.2007 - 14 Wx 51/06 (https://dejure.org/2007,2901)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 14 Wx 51/06 (https://dejure.org/2007,2901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erteilung einer Abschrift aus einer notariellen Niederschrift; Anspruch des Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags; Beachtlichkeit des Widerspruch eines anderen Vertragsteils

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 51; BNotO § 18; FGG § 34; BGB § 2274
    Anspruch des Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags auch gegen den Widerspruch des anderen Vertragsteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Urkundenabschriften als eine der Verschwiegenheitspflicht vorgehende Notarspflicht; Anspruch eines Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags bei Widerspruch des anderen Vertragsteils

  • Judicialis

    BGB § 2264; ; BGB § 2300; ; FGG § 34; ; BeurkG § 51; ; BeurkG § 64; ; BNotO § 18; ; bad.-württ. LFGG § 20

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags auch gegen den Widerspruch des anderen Vertragsteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 74 (Auszüge)

    BeurkG § 51; BNotO § 18
    Anspruch des Miterben auf Erteilung einer Erbvertragsabschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2008, 139
  • FGPrax 2007, 284
  • FamRZ 2007, 2012
  • Rpfleger 2007, 664
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 14 Wx 51/06
    Insbesondere ist die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten Nr. 3 nicht etwa dadurch entfallen, daß einem ihrer Anwälte zuvor Einsicht in die Nachlaßakte gewährt worden war (vgl. hierzu BayObLGZ 1995, S. 1 ff., 3), denn zuvor waren die Dauernden Beilagen und damit auch die Kopie des Erbvertrags vom 28.11.1972 zum Beleg genommen worden.
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 168/12

    Notarbeschwerdeverfahren: Durchsetzung eines Anspruchs auf Erteilung einer

    aa) Ohne Erfolg beruft er sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, nach welcher die Pflicht des Notars aus § 51 BeurkG dessen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 BNotO vorgeht (DNotZ 2008, 139, 141).
  • BGH, 11.01.2024 - V ZB 63/22

    Entscheidung des Notars über Einsicht eines Beteiligten in notarielle Nebenakte;

    Bei mehreren Gesamtrechtsnachfolgern stehen jedem einzelnen die Befugnisse des § 51 BeurkG zu (OLG Karlsruhe, DNotZ 2008, 139 Rn. 14; BeckOGK/Regler, BeurkG [1.10.2023], § 51 Rn. 35).
  • BGH, 08.07.2021 - V ZB 42/19

    BeurkG § 51 § 51 BeurkG verpflichtet den Notar weder dazu, einem

    Der Notar ist zur Erteilung der Abschriften bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet; er hat keinen Ermessensspielraum (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 11 U 234/09, juris Rn. 62; OLG Karlsruhe, DNotZ 2008, 139, 140; LG Darmstadt, ZIP 2008, 1783; Armbrüster/Preuß/Renner, BeurkG, 8. Aufl., § 51 Rn. 2; Frenz/Miermeister/Limmer, BNotO, 5. Aufl., § 51 BeurkG Rn. 1; Grizwotz/Heinemann, BeurkG, 3. Aufl., § 51 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 21.05.2007 - 1 W 52/07

    Nachweis der organschaftlichen Vertretungsmacht bei einer Ltd.

    5. Notarrecht - Verhältnis von Verschwiegenheitspflicht und Pflicht zur Erteilung von Abschriften (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.1. 2007 - 14 Wx 51/06) BeurkG § 51 BNotO § 18 BGB §§ 2264; 2300 FGG § 34 1. Die Pflicht des Notars zur Erteilung von Urkundenabschriften ( § 51 BeurkG ) geht seiner Verschwiegenheitspflicht ( § 18 BNotO ) vor.
  • LG Darmstadt, 19.05.2008 - 5 T 685/07

    Beurkundungen des Notars: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Erteilung von

    Da dem Notar im Rahmen des § 51 BeurkG kein Ermessen zukommt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.01.2007 - 14 Wx 51/06 = DNotZ 2008, 139-141; Limmer, in: Eylmann/Vaasen, BNotO und BeurkG, § 51 BeurkG, Rz. 1), sind ihm die begehrten Kopien auszuhändigen.
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