Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3508
BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08 (https://dejure.org/2008,3508)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - NotZ 4/08 (https://dejure.org/2008,3508)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - NotZ 4/08 (https://dejure.org/2008,3508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3; GG Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 4
    Kappungsgrenze für Fortbildungen und Beurkundungen bei Punktesystem für Notarbewerbung nach AVNot NRW rechtmäßig

  • Wolters Kluwer

    Berufsrechtliche und verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Kappung der für notarspezifische Fortbildungskurse und Beurkundungen anrechenbaren Punkte auf maximal 120; Die von einem Notaranwärter erzielte Examensnote als wesentliches Qualifikationsmerkmal mit ...

  • Judicialis

    BNotO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6
    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle in Nordrhein-Westfalen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Kappung der Fortbildungskurse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 6 BNotO
    Kappung von Punkten für Fortbildungen und Beurkundungen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 6 BNotO
    Kappung von Punkten für Fortbildungen und Beurkundungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1158
  • DNotZ 2008, 872
  • AnwBl 2008, 551
  • AnwBl Online 2008, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats ist es auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung auf der Grundlage des in § 17 AVNot näher geregelten Punktesystems getroffen hat (siehe nur Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235, jeweils Rn. 9 f).

    Die beiden notarspezifischen Eignungskriterien, nämlich die bei der Vorbereitung auf das angestrebte Amt gezeigten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen müssen mit eigenständigem, höherem Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen (BVerfGE 110, 304, 326 ff; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211, 3212 Rn. 8).

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats ist es auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung auf der Grundlage des in § 17 AVNot näher geregelten Punktesystems getroffen hat (siehe nur Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235, jeweils Rn. 9 f).

    b) Für eine Kappung der für Fortbildungskurse und Beurkundungen erreichbare Punktzahl lässt sich insbesondere anführen, dass der Lern- und Vorbereitungseffekt bei der Beurkundung mit der Zahl der Urkundsgeschäfte abnimmt; überdies ist mit steigender Zahl der Urkundsgeschäfte mit einer Wiederholung der Art der Beurkundungsvorgänge zu rechnen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1132 Rn. 14).

  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08
    Die Auswahlentscheidung des Antragsgegners erweist sich unter Berücksichtigung der beschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f und vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56) als rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08
    Die Auswahlentscheidung des Antragsgegners erweist sich unter Berücksichtigung der beschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f und vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56) als rechtsfehlerfrei.
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats ist es auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung auf der Grundlage des in § 17 AVNot näher geregelten Punktesystems getroffen hat (siehe nur Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235, jeweils Rn. 9 f).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08
    Die beiden notarspezifischen Eignungskriterien, nämlich die bei der Vorbereitung auf das angestrebte Amt gezeigten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen müssen mit eigenständigem, höherem Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen (BVerfGE 110, 304, 326 ff; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211, 3212 Rn. 8).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats ist es auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung auf der Grundlage des in § 17 AVNot näher geregelten Punktesystems getroffen hat (siehe nur Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235, jeweils Rn. 9 f).
  • BGH, 13.10.2008 - NotZ 117/07
    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08
    c) Soweit der Antragsteller ins Feld führt, dass in den anderen Ländern, in denen es das Anwaltsnotariat gibt, keine Kappungsgrenze gilt, übersieht er zum einen, dass in Berlin die gleiche Kappungsgrenze angewendet wird (vgl. Stellenausschreibung vom 31. März 2000, ABl. S. 1091; siehe dazu vor allem Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 117/07 und NotZ 119/07), und zum anderen, dass die übrigen Länder, vor allem bei den Urkundsgeschäften, eine stark degressive Bewertung vornehmen.
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 119/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08
    c) Soweit der Antragsteller ins Feld führt, dass in den anderen Ländern, in denen es das Anwaltsnotariat gibt, keine Kappungsgrenze gilt, übersieht er zum einen, dass in Berlin die gleiche Kappungsgrenze angewendet wird (vgl. Stellenausschreibung vom 31. März 2000, ABl. S. 1091; siehe dazu vor allem Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 117/07 und NotZ 119/07), und zum anderen, dass die übrigen Länder, vor allem bei den Urkundsgeschäften, eine stark degressive Bewertung vornehmen.
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Die Auffassung der Beklagten und des Kammergerichts, dass die Kappungsgrenze insgesamt bei 20 Sonderpunkten für die Tätigkeit als Notar, Notarvertreter und Notariatsverwalter im Regelfall setzt, stimmt überein mit der des erkennenden Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 4/08, DNotZ 2008, 872, juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 10.10.2011 - 2 VA (Not) 6/11

    Eignung eines Bewerbers für den Beruf des (Anwalts-)Notars

    Die diesbezüglich vom Beklagten getroffenen Feststellungen sind unstreitig, und es ist daher festzuhalten, dass der Kläger mit seiner Gesamtpunktzahl von 81, 70 Punkten nach § 17 Abs. 2 der AVNot NRW, gegen dessen Wirksamkeit verfassungsrechtliche Bedenken ebenso wenig bestehen wie gegen die Bestimmung des § 6 BNotO (siehe BGH, Beschlüsse vom 26.03.2007 und 14.04.2008 in den Verfahren NotZ 38/06 und 4/08, veröffentlicht u.a. in DNotZ 2007, 870 ff. und DNotZ 2008, 872 ff.), weit unter dem Durchschnitt liegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht