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   BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10   

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BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10 (https://dejure.org/2010,3901)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2010 - NotZ 4/10 (https://dejure.org/2010,3901)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2010 - NotZ 4/10 (https://dejure.org/2010,3901)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 4 BNotO, § 6b BNotO
    Bestellung zum Notar: Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege; subjektive Rechte der Bewerber; vorherige Ausschreibung der Notarstelle

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 3; BNotO §§ 4, 6b, 111, 118; BRAO § 42
    Keine individueller Anspruch aufgrund Pflicht der Landesjustizverwaltung, Notare nach den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege zu bestellen

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Herleitung subjektiver Rechte eines einzelnen Bewerbers aus der Pflicht der Landesjustizverwaltung zur Bestellung von Notaren nach den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege; Zulässigkeit der Zuweisung einer Notarstelle ohne ihre vorherige ...

  • rewis.io

    Bestellung zum Notar: Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege; subjektive Rechte der Bewerber; vorherige Ausschreibung der Notarstelle

  • rewis.io

    Bestellung zum Notar: Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege; subjektive Rechte der Bewerber; vorherige Ausschreibung der Notarstelle

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltsnotar - Kein subjektives Recht aus Bedürfnis nach geordneter Rechtspflege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Herleitung subjektiver Rechte eines einzelnen Bewerbers aus der Pflicht der Landesjustizverwaltung zur Bestellung von Notaren nach den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege; Zulässigkeit der Zuweisung einer Notarstelle ohne ihre vorherige ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein subjektives Recht aus Bedürfnis geordneter Rechtspflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege und die Bestellung zum Notar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 412
  • DNotZ 2011, 391
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10
    Der Antragsteller kann daher hieraus weder für die materiellen Kriterien noch für das Verfahren der Bedürfnisprüfung Rechte herleiten (BVerfGE 73, 280, 292; Senatsbeschluss vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - DNotZ 1996, 902, 903 f.).

    Jedes andere Verfahren könnte die Grundrechte weiterer, möglicherweise leistungsstärkerer Bewerber aus Artt. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG verletzen (BVerfGE 73, 280, 296; BVerfG DNotZ 2006, 790, 792; BGHZ 165 aaO 143).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10
    Die vom Antragsteller geltend gemachte Inländerdiskriminierung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 - GRUR 2008, 534, 538 Tz. 44) stünde daher nicht zu befürchten.
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10
    b) Für die Fachanwaltslehrgänge - als theoretische Fortbildungsveranstaltungen - in den Bereichen Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht können schon deshalb keine zusätzlichen Punkte vergeben werden, weil der Antragsteller bereits - von ihm der Höhe nach insoweit nicht beanstandete - neun Sonderpunkte für die Qualifikation als Fachanwalt auf den genannten "notarnahen" Rechtsgebieten erhalten hat; in der nochmaligen Berücksichtigung läge eine unzulässige, ihn gegenüber seinen Mitbewerbern bevorzugende Doppelbewertung (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - BRAK-Mitt. 2008, 181, 182 f. Tz. 18).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10
    Der Antragsteller kann daher hieraus weder für die materiellen Kriterien noch für das Verfahren der Bedürfnisprüfung Rechte herleiten (BVerfGE 73, 280, 292; Senatsbeschluss vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - DNotZ 1996, 902, 903 f.).
  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 7/08

    Zulässigkeit einer Teilzeitbeschäftigung eines Richters im Blockmodell; § 76c

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10
    Die Prüfung des Feststellungsinteresses ist indes entbehrlich, wenn feststeht, dass der Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen keinen Erfolg haben könnte (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 7/08 - NJW 2010, 1886, 1887 Tz. 15).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05

    Zuteilung einer Notarstelle an den erfolgreichen Bewerber einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10
    Die Rechtsposition, welche die Mitbewerber durch ihre Ernennung erlangt haben, kann von einem unberücksichtigt gebliebenen Bewerber daher nicht mehr angefochten werden (BGHZ 165, 139, 142; 160, 190, 192 ff. m.w.N.).
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 24/89

    Ermessensausübung der Justizverwaltung bei der Bestellung von Notaren in

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10
    Vielmehr entscheidet die Landesjustizverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anzahl und Amtssitze der Notare und damit über die Anzahl der im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk neu zu besetzenden Stellen (vgl. Senat in BGHZ 124, 327, 329; Senatsbeschluss vom 30. Juli 1990 - NotZ 24/89 - DNotZ 1991, 91 f.).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10
    Zwischen ihm und der Landesjustizverwaltung gibt es keine Rechtsbeziehung, die es geböte, auf seine Belange bei der Einrichtung von Stellen Rücksicht zu nehmen (Senatsbeschluss vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 - ZNotP 2003, 355 f.).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 33/93

    Zulässigkeit der Vorabklärung von Rechtsfragen beabsichtigter Amtshandlungen des

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag kann nur ausnahmsweise gestellt werden, wenn er dazu dient, eine Rechtsfrage zu klären, die sich für die das Auswahlverfahren durchführende Behörde bei künftigen Bewerbungen des Antragstellers ebenso ergeben wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 2009 - NotZ 2/09 - ZNotP 2010, 72 Tz. 7; vom 9. Januar 1995 - NotZ 33/93 - NJW-RR 1995, 826, 827).
  • BGH, 18.11.2009 - NotZ 2/09

    Beachtung der persönlichen Eignung auch i.R.e. Bestellung eines nicht ständigen

    Auszug aus BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag kann nur ausnahmsweise gestellt werden, wenn er dazu dient, eine Rechtsfrage zu klären, die sich für die das Auswahlverfahren durchführende Behörde bei künftigen Bewerbungen des Antragstellers ebenso ergeben wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 2009 - NotZ 2/09 - ZNotP 2010, 72 Tz. 7; vom 9. Januar 1995 - NotZ 33/93 - NJW-RR 1995, 826, 827).
  • BGH, 10.08.2004 - NotZ 28/03

    Anfechtung der Ernennung eines Mitbewerbers zum Notar bei Nichtbeachtung einer

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der

  • BVerfG, 29.03.2006 - 1 BvR 133/06

    Rechtstellung eines zu Unrecht abgewiesenen Bewerbers auf eine Anwaltsnotarstelle

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 10/06

    Zuständigkeit der Notarsenate für Einwendungen von Notaren gegen die

  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15

    Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im

    Vielmehr hat die Landesjustizverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen die Auswahlentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Senat für Notarsachen Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 329; vom 15. November 2010 - NotZ 4/10, NJW-RR 2011, 412 juris Rn. 6 und vom 30. Juli 1990 - NotZ 24/89 - DNotZ 1991, 91 f.).
  • BVerfG, 20.11.2013 - 1 BvR 63/12

    Faktische Benachteiligung von Frauen durch Beschränkung des

    Wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2010 - NotZ 4/10 -, NJW-RR 2011, S. 412 f.), dessen Geltung nach fachgerichtlicher Rechtsprechung nur im Fall einer - hier nicht gegebenen - Rechtsschutzverhinderung durch den Dienstherrn in Frage steht (vgl. BVerwGE 138, 102), hat das Unterlassen der Beschwerdeführerin zur Folge, dass sich die anderweitige Besetzung der ausgeschriebenen Notarstelle nicht mehr beseitigen lässt.
  • BGH, 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 3/11

    Berufsrecht der Notare: Wiederbestellungsanspruch des Anwaltsnotars bei mehr als

    Bei der Bestimmung der Zahl und des Zuschnitts der auszuschreibenden Notarstellen (§ 4 BNotO) handelt die Landesjustizverwaltung in Ausübung dieser allein objektiven Interessen dienenden Organisationsgewalt (Senatsbeschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 34/05, BGHZ 165, 146, 149; vom 31. März 2003 - NotZ 24/02, aaO; vom 14. April 2008 - NotZ 118/07, aaO; vom 23. Juli 2007 - NotZ 42/07, DNotZ 2008, 311; vom 15. November 2010 - NotZ 4/10, DNotZ 2011, 391).
  • KG, 01.06.2012 - Not 27/11

    Berufsrecht der Notare: Genehmigung einer EU-Auslandsbeurkundung

    Das dortige Verfahren betraf die Niederlassungsfreiheit allein vor dem Hintergrund des für den Zugang zum Notariat bestehenden Staatsangehörigkeitserfordernisses, § 5 BNotO a.F. (vgl. auch BGH, DNotZ 2011, 391, 394).
  • OLG Celle, 15.03.2010 - Not 14/09

    Notarbestellung in Niedersachsen: Subjektives Recht auf Ausschreibung einer

    Bestätigt durch: BGH, Beschluss des Senats für Notarsachen vom 15.11.2010 - NotZ 4/10 -.
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