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   OLG Bremen, 28.03.2014 - 3 W 46/13   

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https://dejure.org/2014,6357
OLG Bremen, 28.03.2014 - 3 W 46/13 (https://dejure.org/2014,6357)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.03.2014 - 3 W 46/13 (https://dejure.org/2014,6357)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. März 2014 - 3 W 46/13 (https://dejure.org/2014,6357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    GBO §§ 15, 29, 32 Abs. 1, 34; BNotO § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
    Sonstiges Zivilrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 15, 29, 32 Abs. 1, 34 BNotO § 21 Abs. 1 u. 3
    Anforderungen an Ausstellung einer Vollmachtsbescheinigung i. S. v. § 21 Abs. 3 BNotO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Vertretungsmacht gegenüber dem Grundbuchamt durch eine notarielle Bescheinigung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 29, 34; BNotO § 21 Abs. 3; BGB § 181
    Grundbuchlicher Nachweis der Befreiung von der Beschränkung des In-Sich-Geschäfts bei notarieller Bescheinigung der rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Vertretungsmacht gegenüber dem Grundbuchamt durch eine notarielle Bescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1362
  • DNotZ 2014, 636
  • NZG 2014, 580
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.09.2016 - V ZB 177/15

    Vertretung einer GmbH in Grundbuchsachen: Nachweis rechtsgeschäftlich erteilter

    Teilweise wird angenommen, das Grundbuchamt sei nach dem Legalitätsprinzip gehalten, die Wirksamkeit der Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht selbständig zu prüfen (Spieker, notar 2014, 196, 198 unter Hinweis auf OLG Bremen, DNotZ 2014, 636, 637).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 20 W 316/15

    Grundbuch: Notwendiger Inhalt der Bescheinigung gem. § 21 Abs. 3 BNotO

    Die bisherigen Anforderungen an den Nachweis einer Vollmacht werden somit nicht verringert, es wird nur eine zusätzliche Möglichkeit des Nachweises gegenüber dem Grundbuchamt geschaffen (vgl. BT-Drs. 17/1469, S. 14, 19; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen DNotZ 2014, 636, zitiert nach [...]; Diehn/Kilian, BNotO, § 21 Rz. 29 ff.; Meikel/Krause, GBO, 11. Aufl., § 34 Rz. 5; Spieker notar 2014, 196, 197 ff.) Dabei bleibt die Möglichkeit, Legitimationsketten in der Form des § 29 GBO nachzuweisen, bestehen.

    Nach anderer Auffassung ist das Grundbuchamt aber zumindest nach dem Grundsatz des Legalitätsprinzips zur materiell-rechtlichen Prüfung und ggf. Beanstandung der Bescheinigung berechtigt, also dann, wenn die Eintragung zur Unrichtigkeit des Grundbuchs führen würde (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen DNotZ 2014, 636; Meikel/Krause, a.a.O., § 34 Rz. 8; Böttcher NJW 2015, 2770, 2773; Spieker notar 2014, 196, 198, dort auch mit weiteren Nachweisen zum Streitstand).

  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 15 W 45/16

    Reichweite des Nachweises einer notariellen Vollmachtsbescheinigung

    Die bisherigen Anforderungen an den Nachweis einer Vollmacht werden somit nicht verringert, es wird nur eine zusätzliche Möglichkeit des Nachweises gegenüber dem Grundbuchamt geschaffen (vgl. BT-Drucksache 17/1469, S.14/19; OLG Bremen DNotZ 2014, 636; Meikel-Krause, a. a, O., § 34 Rn.5).
  • OLG München, 14.10.2015 - 34 Wx 187/14

    Grundbuch, Vertretungsbefugnis

    Das bedeutet, dass die Vollmachtsurkunde, welche die Grundlage der Bescheinigung des Notars bildet, dem Notar im Hinblick auf § 29 GBO in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form vorliegen muss (OLG Bremen NJW-RR 2014, 1362; Demharter § 34 Rn. 3).
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