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   BGH, 24.08.2017 - III ZR 558/16   

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https://dejure.org/2017,33204
BGH, 24.08.2017 - III ZR 558/16 (https://dejure.org/2017,33204)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2017 - III ZR 558/16 (https://dejure.org/2017,33204)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2017 - III ZR 558/16 (https://dejure.org/2017,33204)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 BNotO, § 19 BNotO, § 17 Abs 1 S 1 BeurkG, § 308 Nr 1 BGB
    Notarhaftung: Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebots beurkundenden Notars bei der Verwendung von befristeten Fortgeltungsklauseln

  • IWW

    § 19 Abs. 1 BNotO, § 19 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 308 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG, § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO, § 17 Abs. 1 BeurkG, § 147 Abs. 2 BGB, § 177 Abs. 2 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 14 Abs. 1 S. 2, 19; BeurkG § 17 Abs. 1 S. 1; BGB § 308 Nr. 1
    Keine Notarhaftung bei einer 2008 beurkundeten, auf sechs Monate befristeten Fortgeltungsklausel

  • Wolters Kluwer

    Fehlendes Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebotes beurkundenden (Zentral-)Notars bei der Verwendung von befristeten Fortgeltungsklauseln; Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung wegen der Verletzung notarieller Belehrungspflichten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2, § 19; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 1; BGB § 308 Nr. 1
    Keine schuldhafte Amtspflichtverletzung des beurkundenen Notars durch unterlassene Belehrung über befristete Fortgeltungsklausel in Kaufangebot

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum fehlenden Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebotes beurkundenden (Zentral-)Notars bei der Verwendung von befristeten Fortgeltungsklauseln

  • rewis.io

    Notarhaftung: Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebots beurkundenden Notars bei der Verwendung von befristeten Fortgeltungsklauseln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlendes Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebotes beurkundenden (Zentral-)Notars bei der Verwendung von befristeten Fortgeltungsklauseln; Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung wegen der Verletzung notarieller Belehrungspflichten

  • rechtsportal.de

    Fehlendes Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebotes beurkundenden (Zentral-)Notars bei der Verwendung von befristeten Fortgeltungsklauseln; Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung wegen der Verletzung notarieller Belehrungspflichten

  • datenbank.nwb.de

    Notarhaftung: Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebots beurkundenden Notars bei der Verwendung von befristeten Fortgeltungsklauseln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum fehlenden Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebotes beurkundenden Notars bei Verwendung von befristeten Fortgeltungsklauseln

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebots beurkundenden Notars bei der Verwendung befristeter Fortgeltungsklauseln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notar durfte - im Kalenderjahr 2008 - von geklärter Rechtslage für befristete Fortgeltungsklausel ausgehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3161
  • MDR 2017, 1422
  • DNotZ 2018, 130
  • VersR 2017, 1349
  • WM 2018, 386
  • BauR 2017, 2174
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.01.2020 - III ZR 28/19

    Notarhaftung, unbefristete Fortgeltungsklausel

    Das Unterlassen einer solchen "betreuenden Belehrung" war sorgfaltswidrig (vgl. Senat, Urteile vom 21. Januar 2016 - III ZR 159/15, BGHZ 208, 302 Rn. 21 ff und III ZR 160/15, BeckRS 2016, 2702 Rn. 20 ff sowie Urteil vom 24. August 2017 - III ZR 558/16, DNotZ 2018, 130 Rn. 14).
  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

    Nach dem Wortlaut der in der Ersturkunde beurkundeten befristeten Fortgeltungsklausel, deren AGBrechtliche Wirksamkeit für die vorliegende Entscheidung dahinstehen kann (vgl. BGH vom 24.08.2017 - III ZR 558/16, RNotZ 2017, 688), lag bei Vornahme des Rechtsgeschäfts am 15.04.2006 ein bis zum 19.06.2006 (Ablauf von sechs Monaten ab Beurkundung) annahmefähiges, allerdings seit dem 01.02.2006 widerrufliches Kaufangebot über eine Sondereigentumseinheit in Z. vor.
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