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   OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74   

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https://dejure.org/1974,2254
OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74 (https://dejure.org/1974,2254)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.03.1974 - 4 Wx 2/74 (https://dejure.org/1974,2254)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. März 1974 - 4 Wx 2/74 (https://dejure.org/1974,2254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2 WEG; § 6 Abs. 1 WEG; § 78 GBO
    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1909
  • MDR 1974, 669
  • DNotZ 1975, 42
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1954 - V ZR 145/52

    Vorkaufsrecht bei Erwerb durch Miteigentümer

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74
    Wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 13, 137 ff [BGH 23.04.1954 - V ZR 145/52] (bezüglich eines Vorkaufsrechts) ausgeführt hat, ist dem Bürgerlichen Recht eine solche Unterscheidung nicht fremd.
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74
    Den beiden Vorinstanzen ist zuzugeben, daß beim Wohnungseigentum nach dem Willen des Gesetzgebers das Miteigentum am gemeinschaftlichen Grundstück rechtlich im Vordergrund steht und das Sondereigentum - trotz seiner überragenden wirtschaftlichen Bedeutung - ein Anhängsel dieses Miteigentums bildet ( § 6 Abs. 1 WEG ; BGHZ 49, 251 [BGH 17.01.1968 - V ZB 9/67] ).
  • OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10

    Wohnungseigentum: Geänderter Aufteilungsplan für den grundbuchamtlichen Vollzug

    Für die gegenständliche Fallgestaltung verneint der Senat mit der inzwischen ganz herrschenden Meinung (Staudinger/Rapp Bearb. 2005 § 7 WEG Rn. 21; Rapp in Beck'sches Notarhandbuch 5. Aufl. A III Rn. 99; Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 7 Rn. 91; Timme/Kral WEG § 7 Rn. 58; Hügel/Kral GBO WEG Rn. 61; von Oefele in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. V Rn. 348; Grziwotz DNotZ 2009, 405/407; siehe schon OLG Celle DNotZ 1975, 42/44) die Notwendigkeit, einen Aufteilungsplan mit neuer Nummerierung vorzulegen.
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01

    Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan -

    Grund dafür ist, dass durch die Übertragung hinsichtlich der Aufteilung der einzelnen Räume keine Unklarheit geschaffen wird (vgl. OLG Celle DNotZ 1975, 42, 44).
  • OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18

    Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis

    Dass kein geänderter Aufteilungsplan und keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen sind, wenn die Änderung einen von vornherein in sich abgeschlossenen Raum betrifft, dessen Übertragung keine Unklarheit im Hinblick auf die Grenzen des Sondereigentums (Identifikation der im Sondereigentum stehenden Räume) und die Abgeschlossenheit der neuen Einheiten bewirkt, entspricht allgemeiner Meinung (vgl. nur Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44; OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 318; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2968; Schneider in Bauer/Schaub AT E Rn. 348; Staudinger/Rapp BGB [2018] § 6 WEG Rn. 19 und § 7 WEG Rn. 21; Riecke/Schmid WEG § 7 Rn. 91; Timme/Kral WEG 2. Aufl. § 7 Rn. 61).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03

    Wohnungseigentum: Lasten- und Kostentragungspflicht des Mitglieds einer sog.

    Wie das Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum festgelegt wird und welche Gesichtspunkte dafür maßgebend sein sollen, steht demgegenüber im Belieben der Wohnungseigentümer (BGH NJW 1976, 1976; OLG Stuttgart OLGR 2004, 46, 47; OLG Celle DNotZ 1975, 42; OLG Schleswig SchlHA 1977, 203).

    Dementsprechend kann Sondereigentum auch ohne Änderung des damit verbundenen Miteigentumsanteils im Umfang erweitert werden (BGH DNotZ 1987, 208), während ebenso der wirtschaftliche Wert eines Miteigentumsanteils durch Verkleinerung des zugehörigen Sondereigentums verkürzt werden kann, ohne dass sich der nominelle Umfang des Miteigentumsanteils ändert (OLG Schleswig a.a.O.; OLG Celle DNotZ 1975, 42, 43).

  • OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08

    Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung

    Verneint wird dies bei der Übertragung eines in sich abgeschlossenen Raums, etwa einer Garage oder eines Kellers (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 105/106; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44; ferner Schöner/Stöber Grundbuchrecht Rn. 2851 bei Rn. 3 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98

    Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer

    (2) Zur Übertragung eines Teils des Miteigentumsanteils oder von Teilen des Sondereigentums durch einen Wohnungseigentümer auf einen anderen ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich; es genügt vielmehr eine in der Form der § 4 Abs. 2 WEG , § 925 BGB geschlossene Vereinbarung der beiden beteiligten Wohnungseigentümer (vgl. BGH NJW 1976, 1976 f.; BayObLGZ 1984, 10/12 ff.; 1993, 166/168; 1996, 149/154; OLG Celle NJW 1974, 1909 f.; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1981, 196; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 3 WEG Rn. 23 und 24; Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 20).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf

    Dies ist trotz der Bestimmung des § 6 Abs. 1 WEG möglich und bedarf nicht der Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer (vgl. BayObLGZ 1984, 10, 12 f.; OLG Celle DNotZ 1975, 42 f.; OLG Schleswig SchlHAnz 1977, 203; Weitnauer Rn. 4, Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 4, jeweils zu § 6).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Wohnungseigentum: Kein Zustimmungserfordernis für Unterteilung des

    Da im Fall der Übertragung eines von vornherein in sich abgeschlossenen Raumes wie einer Garage oder einem Keller keine Unklarheit bezüglich der Zuordnung zu anderem Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum besteht, muss auch die Abgeschlossenheit nicht neu bescheinigt werden (Oberlandesgericht Zweibrücken ZMR 2001, 664; Oberlandesgericht Celle DNotZ 1975, 42, 44).
  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83

    Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen

    Erforderlich hierfür ist lediglich eine Übertragung in der Form des § 4 Abs. 1, 2 WEG, § 925 BGB unter den beteiligten Wohnungseigentümern, ohne daß es einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer_ bedarf; allerdings ist (wegen § 6 Abs. 2 WEG , §§ 877, 876 BGB ) eine Zustimmung der an dem Wohnungseigentum dinglich Berechtigten erforderlich, es sei denn, das Sondereigentum wird nicht verkleinert oder sonst nachteilig beeinträchtigt (OLG Celle Rpfleger 1974, 267 f. [= MittBayNot 1974, 218 ]; SchIHOLG MlttBayNot 1984 Heft 2 SchlHAnz 1977, 203; Tasche aaO S. 715 ff.; BGB-RGRK 12. Aufl. Rdnrn. 4, 5, Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 4, Erman BGB 7. Aufl. Rdnr. 4, Palandt BGB 43. Aüfl.
  • OLG Zweibrücken, 10.07.1989 - 3 W 72/89

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsregelung nach dem Wertprinzip

    Die Eigentumsbruchteile müssen weder dem Verhältnis der Werte noch demjenigen der Grundflächen oder Rauminhalte der einzelnen Sondereigentumsrechte entsprechen (BGH, NJW 1976, 1976; 1986, 2759, 2760; BayObLGZ 1958, 263, 266; 1982, 69, 73 f.; BayObLG, Rpfleger 1982, 418; OLG Celle, DNotZ 1975, 42, 43; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 1 Rdn. 21; Weitnauer, aaO., § 3 Rdn. 2 und § 16 Rdn. 1; Röll in MünchKomm/BGB, 2. Aufl., § 1 WEG Rdn. 22 und § 8 WEG Rdn. 3 a).
  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

  • BayObLG, 29.12.1983 - 2 Z 18/83

    Schadensersatz wegen verspäteter Zustimmung zur Veräußerung einer

  • BayObLG, 04.02.1980 - BReg. 2 Z 60/79

    Zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Abgeschlossenheit für die Begründung von Wohnungseigentum nicht zwingend

  • OLG Düsseldorf, 09.03.1981 - 3 W 54/81

    Übertragung von Garagen und Sondernutzungsrechten durch Wohnungseigentümer ohne

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.04.1980 - 13 T 1423/80

    Zur Frage, ob bei Veräußerung von Wohnungseigentum an einen anderen Miteigentümer

  • LG Düsseldorf, 09.01.1986 - 25 T 461/85

    Keine selbständige Nachverpfändung neuhinzuerworbenen Sondereigentums bei

  • OLG Düsseldorf, 09.01.1986 - 25 T 461/85

    Keine selbständige Nachverpfändung neuhinzuerworbenen Sondereigentums bei

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