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   BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96   

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https://dejure.org/1997,5751
BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96 (https://dejure.org/1997,5751)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1997 - NotZ 31/96 (https://dejure.org/1997,5751)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 (https://dejure.org/1997,5751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 902
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 4/95

    Berücksichtigung der Dauer der Anwaltstätigkeit eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96
    Bei den übrigen Bewerbern wirkt sich ein höheres Lebensalter nicht in einer dem Strukturgedanken zuwiderlaufenden Weise (vgl. BGH, Beschlüsse v. 13. Dezember 1993, NotZ 46/92, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3, Auswahlkriterien 1; v. 18. September 1995, NotZ 4/95, a.a.O., Auswahlkriterien 7) aus.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 46/92

    Begriff der persönlichen und fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96
    Bei den übrigen Bewerbern wirkt sich ein höheres Lebensalter nicht in einer dem Strukturgedanken zuwiderlaufenden Weise (vgl. BGH, Beschlüsse v. 13. Dezember 1993, NotZ 46/92, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3, Auswahlkriterien 1; v. 18. September 1995, NotZ 4/95, a.a.O., Auswahlkriterien 7) aus.
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96
    Daß er bei Ablauf der Bewerbungsfrist (wegen der Bedeutung dieses Zeitpunktes vgl. BGH, Beschl. v. 25. April 1994, NotZ 20/93, BGHZ 126, 39) die Tätigkeiten noch nicht aufgegeben hatte, ist unerheblich.
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96
    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Kurs nicht den Anforderungen an "Fortbildungskurse in notarspezifischen Rechtsgebieten" im Sinne des Abschnitts III Nr. 9, Buchst. c der Allgemeinen Verfügung des Landes Berlin über Angelegenheiten der Notare i.d.F. v. 1. Juli 1991 (ABl. S. 1515) genügt (Beschl. v. 10. März 1997, NotZ 21/96).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96
    Dem Antragsteller kommt es auch nicht zugute, wenn die dem weiteren Beteiligten zu 3 für die Teilnahme an einem benoteten Wiederholungs- und Vertiefungskurs zugebilligten 6 Sonderpunkte nicht berücksichtigt werden (Senatsbeschl. v. 25. November 1996, NotZ 46/95, zur Veröff. bestimmt).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96
    In welcher Weise er dieser Verpflichtung nachkommt, steht in seinem ausschließlich am öffentlichen Interesse ausgerichteten (BGH, Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 46/94, BGHR BNotO § 4, Bedürfnis 1 = DNotZ 1996, 902 = NJW 1996, 123; Beschl. v. 10. März 1997, NotZ 44/95, zur Veröff. bestimmt) Ermessen.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96
    Diese sind an der persönlichen und fachlichen Eignung für das Amt, insbesondere am Leistungsgedanken, orientiert (Beschlüsse v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, BGHZ 124, 327 und v. 18. September 1995, NotZ 8/95, BGHZ 130, 357) und sehen keine Grundsatzentscheidung zugunsten des jüngeren Bewerbers vor.
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96
    Diese sind an der persönlichen und fachlichen Eignung für das Amt, insbesondere am Leistungsgedanken, orientiert (Beschlüsse v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, BGHZ 124, 327 und v. 18. September 1995, NotZ 8/95, BGHZ 130, 357) und sehen keine Grundsatzentscheidung zugunsten des jüngeren Bewerbers vor.
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 44/95

    Voraussetzungen der Zurücknahme der Ausschreibung einer Notarstelle

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96
    In welcher Weise er dieser Verpflichtung nachkommt, steht in seinem ausschließlich am öffentlichen Interesse ausgerichteten (BGH, Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 46/94, BGHR BNotO § 4, Bedürfnis 1 = DNotZ 1996, 902 = NJW 1996, 123; Beschl. v. 10. März 1997, NotZ 44/95, zur Veröff. bestimmt) Ermessen.
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

    Ein Kurs ist nicht in diesem Sinne notarspezifisch, wenn er sich allgemein an steuerlich interessierte Juristen wendet, die die Fachanwaltsbezeichnung für den Bereich des Steuerrechts anstreben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2005 aaO unter II 3 c und vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - DNotZ 1997, 902, 904 unter II 2).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Ein Kurs ist nicht in diesem Sinne notarspezifisch, wenn er sich allgemein an steuerlich interessierte Juristen wendet, die die Fachanwaltsbezeichnung für den Bereich des Steuerrechts anstreben (vgl. Senat, Beschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - DNotZ 1997, 902, 904 unter II 2).
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung

    Indessen fehlt es seitens des Antragstellers an der Darlegung besonderer Leistungen, die in einer Sonderbeziehung zum Notarberuf stehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 1997 - NotZ 21/96 -, 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - DNotZ 1997, 902 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4) und für das Amt des Notars in besonderer Weise qualifizieren.
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97

    Gleichwertigkeit der Examensendnote nach Wegfall einer Anrechnung der

    Nachdem der Antragsgegner sich in Nr. 11 3 f Satz 1 des Runderlasses rechtsfehlerfrei dafür entschieden hat, nur Umstände zu berücksichtigen, die für das Amt des Notars in ganz besonderer Weise qualifizieren, konnte er die Qualifikation des Antragstellers als Fachanwalt für Steuerrecht bereits deshalb unberücksichtigt lassen, weil sie fachlich in keiner Sonderbeziehung zum Notarberuf steht (Sen.Beschl. v. 10. März 1997 - NotZ 21/96, sowie vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96, DNotZ 1997, 902).
  • OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA (Not) 5/04

    Berücksichtigung von Fortbildungskursen, Notarvertretungen und Wehrdienstzeiten

    Der BGH hat mit Beschluss vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - ausgeführt, dass ein besuchter Lehrgang des Deutschen Anwaltsinstituts zum Thema "Steuern und Betrieb" insgesamt kein notarfachspezifisches Gepräge habe und es deshalb nicht möglich sei, diesen Gesichtspunkt bei der Vergabe der Wertungspunkte zu berücksichtigen.
  • OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA Not 5/04

    Berücksichtigung von Fortbildungskursen, Notarvertretungen und Wehrdienstzeiten

    Der BGH hat mit Beschluss vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - ausgeführt, dass ein besuchter Lehrgang des Deutschen Anwaltsinstituts zum Thema "Steuern und Betrieb" insgesamt kein notarfachspezifisches Gepräge habe und es deshalb nicht möglich sei, diesen Gesichtspunkt bei der Vergabe der Wertungspunkte zu berücksichtigen.
  • BGH, 23.09.1997 - NotZ 23/96

    Anspruch auf Bestellung zum Notar - Erledigung der Hauptsache

    Die Zurückstellung war rechtlich unbedenklich, soweit sie darauf beruhte, daß die Antragsgegnerin anderen Bewerbern die Möglichkeit eingeräumt hatte, auch noch nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu erklären, ob sie bereit seien, bestehende Sozietäten mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern zu beenden (zur Unzulässigkeit solcher Sozietäten vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. September 1995 - NotZ 45/94 - NJW 1996, 392 und vom 24. Juni 1996 - NotZ 21/95 - DNotZ 1996, 917; zur Frage, ob und wie lange ein Bewerber sich die Entscheidung über die Beendigung einer - unzulässigen - Nebentätigkeit offenhalten kann, vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96).
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