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   BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79   

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BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79 (https://dejure.org/1980,1635)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79 (https://dejure.org/1980,1635)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1980 - RiZ(R) 3/79 (https://dejure.org/1980,1635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer dienstlichen Beurteilung eines Richters - Fehlende Stellungnahme zu Einzelmerkmalen - (Mit-)Erfassung eines erheblichen Teils der Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 77, 111
  • NJW 1980, 2714
  • MDR 1980, 1018
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit kann darin nicht erblickt werden (wie BGHZ 77, 111 ).

    Eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit kann darin nicht erblickt werden (vgl. BGHZ 77, 111 ).

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Jedenfalls aber müsse - wie dies auch der Bundesgerichtshof (Dienstgericht des Bundes) in einem Urteil vom 7. Mai 1980 (BGHZ 77, 111) entschieden habe - der Umstand, daß die Probezeit in den Beurteilungszeitraum hineinreiche, deutlich gemacht und die vorhergegangene Probezeitbeurteilung in die Erwägungen zur Begründung der Gesamtnote aufgenommen werden.

    Hiermit ist indes noch nichts darüber gesagt, ob in Fällen dieser Art die Probezeit auch in den Beurteilungszeitraum der periodischen Beurteilung einbezogen werden darf und ob - bejahendenfalls - dies in besonderer Weise deutlich zu machen ist sowie ob die gemäß Art. 5 a Abs. 3 BayRiG erteilten Probezeitbeurteilungen, soweit sie sich auf den Beurteilungszeitraum der periodischen Beurteilung beziehen, in die Erwägungen, welche die Gesamtnote der periodischen Beurteilung begründen sollen, aufzunehmen sind (vgl. in diesem Sinne BGHZ 77, 111 [BGH 07.05.1980 - RiZ R 3/79]).

    In dem bereits erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs (Dienstgericht des Bundes) vom 7. Mai 1980 - RiZ (R) 3/79 - (BGHZ 77, 111) wird teilweise eine abweichende Auffassung vertreten.

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist daher in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle zu erblicken, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt (vgl. BGHZ 51, 280, 284; 90, 41, 43; BGH DRiZ 1979, 378; 1984, 445).

    Nimmt der Präsident das Gespräch jedoch zum Anlaß, das Verhalten des Richters kritisch zu würdigen, indem er ihn auf eine nichtordnungsgemäße Führung der Amtsgeschäfte hinweist und sich damit gegen ihn wendet, so hat das Gespräch den Charakter des Unverbindlichen verloren und ist zum Konfliktsfall zwischen Dienstaufsichtsbehörde und Richter geworden (vgl. BGH DRiZ 1979, 378).

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines

    Jedenfalls aber müsse - wie dies auch der Bundesgerichtshof (Dienstgericht des Bundes) in einem Urteil vom 7. Mai 1980 (BGHZ 77, 111) entschieden habe - der Umstand, daß die Probezeit in den Beurteilungszeitraum hineinreiche, deutlich gemacht und die vorhergegangene Probezeitbeurteilung in die Erwägungen zur Begründung der Gesamtnote aufgenommen werden.

    Hiermit ist indes noch nichts darüber gesagt, ob in Fällen dieser Art die Probezeit auch in den Beurteilungszeitraum der periodischen Beurteilung einbezogen werden darf und ob - bejahendenfalls - dies in besonderer Weise deutlich zu machen ist sowie ob die gemäß Art. 5 a Abs. 3 BayRiG erteilten Probezeitbeurteilungen, soweit sie sich auf den Beurteilungszeitraum der periodischen Beurteilung beziehen, in die Erwägungen, welche die Gesamtnote der periodischen Beurteilung begründen sollen, aufzunehmen sind (vgl. in diesem Sinne BGHZ 77, 111 [BGH 07.05.1980 - RiZ R 3/79]).

    In dem bereits erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs (Dienstgericht des Bundes) vom 7. Mai 1980 - RiZ (R) 3/79 - (BGHZ 77, 111) wird teilweise eine abweichende Auffassung vertreten.

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Dieser ist allerdings nur insoweit anzuerkennen, als der Einschätzung des Dienstherrn persönlichkeitsbedingte Werturteile zu Grunde liegen, nicht jedoch, soweit eine Überprüfung anhand objektiver Kriterien möglich ist (BGH Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 7.5.1980, NJW 1980, 2714).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 53.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines

    Jedenfalls aber müsse - wie dies auch der Bundesgerichtshof (Dienstgericht des Bundes) in einem Urteil vom 7. Mai 1980 (BGHZ 77, 111) entschieden habe - der Umstand, daß die Probezeit in den Beurteilungszeitraum hineinreiche, deutlich gemacht und die vorhergegangene Probezeitbeurteilung in die Erwägungen zur Begründung der Gesamtnote aufgenommen werden.

    Hiermit ist indes noch nichts darüber gesagt, ob in Fällen dieser Art die Probezeit auch in den Beurteilungszeitraum der periodischen Beurteilung einbezogen werden darf und ob - bejahendenfalls - dies in besonderer Weise deutlich zu machen ist sowie ob die gemäß Art. 5 a Abs. 3 BayRiG erteilten Probezeitbeurteilungen, soweit sie sich auf den Beurteilungszeitraum der periodischen Beurteilung beziehen, in die Erwägungen, welche die Gesamtnote der periodischen Beurteilung begründen sollen, aufzunehmen sind (vgl. in diesem Sinne BGHZ 77, 111 [BGH 07.05.1980 - RiZ R 3/79]).

    In dem bereits erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs (Dienstgericht des Bundes) vom 7. Mai 1980 - RiZ (R) 3/79 - (BGHZ 77, 111) wird teilweise eine abweichende Auffassung vertreten.

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

    Deswegen ist ein Prüfungsantrag zulässig nur, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht i.S. des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt; ferner muß nachvollziehbar dargelegt sein, diese Maßnahme beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit (vgl. BGH DRiZ 1991, 288, 289 [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90]; BGH DRiZ 1979, 378 f.).

    Es kommt darauf an, ob es sich bei der zur Prüfung gestellten Maßnahme aufgrund vernünftiger Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls objektiv um ein gegen einen bestimmten Richter (gegen bestimmte Richter) gerichtetes Verhalten der Behörde handelt (BGH DRiZ 1981, 265, 266; BGH DRiZ 1979, 378 f.).

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

    Dieser ist allerdings nur insoweit anzuerkennen, als der Einschätzung des Dienstherrn persönlichkeitsbedingte Werturteile zu Grunde liegen, nicht jedoch, soweit eine Überprüfung anhand objektiver Kriterien möglich ist (BGH Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 7.5.1980, NJW 1980, 2714).
  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Der Dienstvorgesetzte eines Richters kann, um sich ein Bild über die Leistungen und die Persönlichkeit des Richters zu machen, gerade bei einer großen Behörde seine Beurteilung insbesondere auch auf die Stellungnahmen der Vorsitzenden Richter am Landgericht und der Direktoren der Amtsgerichte stützen, in deren Bereich der Richter für den maßgebenden Beurteilungszeitraum tätig gewesen ist (BGH, Urt. v. 20. Juli 1979 - RiZ (R) 3/79, DRiZ 1979, 378; BVerwG, Urt. v. 2. April 1981 - 2 C 34.79, ZBR 1981, 341, 342; Kissel, GVG, 1981, § 1 Rdn. 92).
  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).
  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79

    Beanstandung richterlicher Beweisanordnung bei Geschäftsprüfung

  • BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 119.83

    Mindestinhalt dienstlicher Beurteilungen und Teilrechtswidrigkeit -

  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 2/81

    Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 Deutsches Richtergesetz (DRiG) als

  • BGH, 24.03.1981 - RiZ(R) 7/80

    Zulässigkeit der Anfechtung im Prüfungsverfahren - Leserbrief als Maßnahme der

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   BGH, 20.07.1979 - RiZ 3/79   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DRiZ 1979, 378
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

    Die Maßnahme der Dienstaufsichtsbehörde muß sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Veralten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (s. zu alledem BGHZ 61, 374, 377 ff. sowie Urteile vom 12. November 1973 - RiZ 3/73 - DRiZ 1974, 99 f., vom 21. Dezember 1976 - RiZ 3/76 - DRiZ 1977, 151, vom 20. Juni 1979- RiZ 3/79 - DRiZ 1979, 378, vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, 230 und vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426, 427).
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