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   BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96   

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BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96 (https://dejure.org/1997,7658)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96 (https://dejure.org/1997,7658)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96 (https://dejure.org/1997,7658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Besetzung des Dienstgerichtshofs - Bestimmung nichtständiger Beisitzer für das Dienstgericht und den Dienstgerichtshof - Unsachgemäße Einflußnahme der Justizverwaltung auf die Bestimmung nichtständiger Beisitzer - Rechtsweg zu den Dienstgerichten - ...

  • archive.org

    Dienstliche Beurteilung darf sich zu negativen Eigenschaften des Richters verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DRiZ 1998, 20
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96
    Dies gilt nicht nur für den eine dienstliche Beurteilung näher konkretisierenden Widerspruchsbescheid (BGHZ 90, 41, 44; BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90, DRiZ 1992, 24, 25) [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90], sondern auch für eine hierzu abgegebene Stellungnahme in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlaßt werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung in einem anderen Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420; vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421 f. und vom 14. Januar 1991 a.a.O.).

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96
    Dies gilt nicht nur für den eine dienstliche Beurteilung näher konkretisierenden Widerspruchsbescheid (BGHZ 90, 41, 44; BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90, DRiZ 1992, 24, 25) [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90], sondern auch für eine hierzu abgegebene Stellungnahme in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96
    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlaßt werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung in einem anderen Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420; vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421 f. und vom 14. Januar 1991 a.a.O.).
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96
    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlaßt werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung in einem anderen Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420; vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421 f. und vom 14. Januar 1991 a.a.O.).
  • BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84

    Entfernung der Widerspruchsakten zu einer für unzulässig erklärten dienstlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes stellt jede Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt, demgemäß also auch die dienstliche Beurteilung eines Richters, eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar, gegen die mit der Behauptung, sie beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht angerufen werden kann (vgl. z.B. BGHZ 95, 313, 320 m.w.Nachw.), welches darüber im Prüfungsverfahren befindet (§§ 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, 66 Abs. 1, 78 Nr. 4 Buchst. e DRiG).
  • BSG, 21.07.1965 - 11 RA 208/64

    Unrichtige Besetzung - Blinder Richter - Ausschlussgründe bei blindem Richter -

    Auszug aus BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96
    Dazu reicht es nicht aus, daß die Ordnungsmäßigkeit des Gerichts lediglich in Zweifel gezogen wird (vgl. BVerwG DVBl. 1965, 948).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Das reicht nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96 - DRiZ 1998, 20 ).

    Die dienstliche Beurteilung eines Richters und jede dazu abgegebene Stellungnahme einer übergeordneten dienstaufsichtführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt, stellen Maßnahmen der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar, gegen die mit der nachvollziehbaren Behauptung, sie beeinträchtigen die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht im Prüfungsverfahren (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1, § 78 Nr. 4 Buchst. e DRiG) angerufen werden kann (vgl. BGHZ 95, 313 m.w.N.; Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96 - DRiZ 1998, 20 ; st.Rspr.).

  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft in gleich gelagerten Fällen eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (stRspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, DRiZ 1998, 20; vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00 -, NJW 2002, 359; und vom 25. September 2002 - RiZ (R) 4/01 -, NJW-RR 2003, 492).

    Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen einschließlich der nicht ausdrücklich vorgeschriebenen, aber dem Interesse der Rechtssuchenden dienenden richterlichen Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich, vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, a.a.O. und vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, juris, stRspr.).

    Sie sind dienstaufsichtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff vor (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, a.a.O.).

    Demgegenüber unterliegt die richterliche Amtsführung unstreitig jedenfalls insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, a.a.O. und vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, a.a.O.; stRspr).

  • VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00

    Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter;

    Zwar vertritt das Dienstgericht des Bundes in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, auch eine dienstliche Beurteilung eines Richters sei eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne von § 26 Abs. 3 DRiG (z.B. BGHZ 52, 287; 57, 344 [BGH 10.12.1971 - V ZR 90/69] ; 95, 313, 320m.w.Nachw.; DRiZ 1998, 20 [BGH 14.04.1997 - RiZ R 3/96]-22; zustimmend z.B. Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, § 26, Rn. 35 b).

    (2) Soll die dienstliche Beurteilung als Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung über die Besetzung eines richterlichen Beförderungsamtes einen Sinn haben, so muss sie sich auch zu den spezifisch richterlichen Fähigkeiten und der Arbeitsweise des Richters in positiver und in negativer Hinsicht äußern dürfen (vgl. BGH, DRiZ 1998, 20 [BGH 14.04.1997 - RiZ R 3/96]-22; NJW 1988, 419; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Rn. 489).

    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlasst werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung in einem anderen Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr. BGH, NJW 1988, 419, 420 [BGH 16.09.1987 - RiZ R 4/87]; NJW 1988, 421 f.; DRiZ 1992, 24, 25 [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90]; DRiZ 1998, 20 [BGH 14.04.1997 - RiZ R 3/96]-22).

    Mit der wörtlichen Zitierung macht sich der Präsident schließlich die dortige Kritik zu eigen und bringt damit direkt zum Ausdruck, der Kläger habe in den genannten Fällen falsch entschieden (BGH, DRiZ 1998, 20 [BGH 14.04.1997 - RiZ R 3/96]-22).

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01 = NJW-RR 2003, 492; vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00 = NJW 2002, 359 ; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96 = DRiZ 1998, 20 ).
  • BGH, 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Anweisung, bei

    Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch alle Einflussnahmen einer für die Dienstaufsicht in Betracht kommenden Stelle, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken, etwa Anregungen oder Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines Richters in einem konkreten Fall befassen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 282 f., vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 2/79, BGHZ 76, 288, 290 f. und vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43) und auf eine direkte oder indirekte Weise nahe legen, wie der Richter in Zukunft verfahren oder entscheiden soll (vgl. etwa BGH, Urteile vom 31. Januar 1984 aaO S. 43 f. und vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96, DRiZ 1998, 20, 22).
  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

    Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch Anregungen oder Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines Richters in einem konkreten Fall befassen (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43 mwN) und auf eine direkte oder indirekte Weise nahe legen, wie der Richter in Zukunft verfahren oder entscheiden soll (vgl. etwa BGH, Urteile vom 31. Januar 1984, aaO, S. 43 f. und vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96, DRiZ 1998, 20, 22).
  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft in gleich gelagerten Fällen eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (stRspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, DRiZ 1998, 20; vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00 -, NJW 2002, 359; und vom 25. September 2002 - RiZ (R) 4/01 -, NJW-RR 2003, 492).

    Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen einschließlich der nicht ausdrücklich vorgeschriebenen, aber dem Interesse der Rechtssuchenden dienenden richterlichen Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich, vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 1/96 -, DRiZ 1998, 20 und vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, NJW 2006, 1674, stRspr.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 1 A 2338/01

    Anspruch auf Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters;

    BGH, Urteil vom 25.9.2002 - RiZ(R) 4/01 -, NJW-RR 2003, 492; Urteil vom 10.8.2001 - RiZ(R) 5/00 -, a.a.O.; Urteil vom 14.4.1997 - RiZ(R) 3/96 -, DRiZ 1998, 20.
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10

    Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung;

    Alle Sach- und Verfahrensentscheidungen sind in die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit einbezogen (BGHZ 42, 163, 169; BGHZ 47, 275, 286; BGHZ 57, 344, 349; BGHZ 90, 41, 45; BGHZ 93, 238, 243; BGH, DRiZ 1984, 365; DRiZ 1992, 24f.; DRiZ 1995, 352f.; DRiZ 1998, 20, 22; DRiZ 2003, 367f.; BGH, NJW 1988, 419.; 421; NJW 1988, 1094; NJW 2002, 359).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Zwar sind Hinweise auf charakterliche Eigenschaften oder Mängel in einer dienstlichen Beurteilung zulässig, soweit sie mit der dienstlichen Tätigkeit des Richters im Zusammenhang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH Urteile vom 25.09.2002 - RiZ (R) 4/01 und vom 14.04.1997 - RiZ (R) 3/96).
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