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   BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65   

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https://dejure.org/1967,5264
BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65 (https://dejure.org/1967,5264)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1967 - III ZR 204/65 (https://dejure.org/1967,5264)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1967 - III ZR 204/65 (https://dejure.org/1967,5264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Erbfolge einer Erblasserin - Vorliegen eines Testaments - Erbunwürdigkeit des Ehemanns - Vernichten des Testaments - Hinderung an der Errichtung eines neuen Testaments - Streit über die Bewertung von Zeugenaussagen - Pflicht zur Beeidigung von Zeugen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DRiZ 1967, 361
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51

    Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65
    Nach der Rechtsprechung darf das Revisionsgericht nach der Prozeßlage ausnahmsweise neue Tatsachen verwerten, die einen Restitutionsgrund gemäß § 580 ZPO enthalten (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; 5, 240 [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51]/247; 18, 59).
  • BGH, 29.06.1955 - IV ZR 55/55

    Neue Urkunden im Revisionsrechtszug

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65
    Nach der Rechtsprechung darf das Revisionsgericht nach der Prozeßlage ausnahmsweise neue Tatsachen verwerten, die einen Restitutionsgrund gemäß § 580 ZPO enthalten (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; 5, 240 [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51]/247; 18, 59).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65
    Der Tatrichter ist nicht verpflichtet, sich mit jedem einzelnen Gesichtspunkt eines umfangreichen Prozeßstoffs im einzelnen in seiner schriftlichen Urteilsbegründung auseinanderzusetzen (BGHZ 3, 162/175).
  • BGH, 14.04.1965 - IV ZR 130/64

    Pflicht des Gerichts zur Beeidigung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65
    Zwar hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 14. April 1965 (BGHZ 43, 368) ausgeführt, daß in der Regel die Beeidigung erforderlich sei, wenn die Aussage für die Entscheidung erheblich sei und gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen Bedenken beständen; das Gericht müsse dann zunächst die Beeidigung des Zeugen anordnen und sehen, wie er sich darauf verhalte; anders sei es nur dann, wenn auf Grund besonderer konkreter Umstände schwerwiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen begründet seien oder sonst Tatsachen vorlägen, die den Beweiswert der Aussage von Anfang an minderten oder der Aussage ihre Bedeutung nähmen, so etwa bei Vorliegen bereits beeidigter Aussagen anderer Zeugen oder der Parteien, in denen das Gegenteil bekundet ist.
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65
    Nach der Rechtsprechung darf das Revisionsgericht nach der Prozeßlage ausnahmsweise neue Tatsachen verwerten, die einen Restitutionsgrund gemäß § 580 ZPO enthalten (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; 5, 240 [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51]/247; 18, 59).
  • BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision

    Auszug aus BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65
    Nach der Rechtsprechung darf das Revisionsgericht nach der Prozeßlage ausnahmsweise neue Tatsachen verwerten, die einen Restitutionsgrund gemäß § 580 ZPO enthalten (BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50]; 5, 240 [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51]/247; 18, 59).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Dabei wird für die Aussagen von Zeugen und die Vernehmung von Sachverständigen der Unterschied zwischen der persönlichen Glaubwürdigkeit des Zeugen oder Sachverständigen und der sachlichen Glaubhaftigkeit (Beweiskraft) des Beweismittels von Bedeutung, wie der Senat früher näher entwickelt hat (BGH DRiZ 1967, 361).
  • BGH, 24.05.1976 - III ZR 63/74

    Beweislast für das Vorliegen eines Darlehnsvertrages - Zur Beachtung von

    Denn nach § 391 ZPO ist ein Zeuge nur zu beeidigen, wenn das mit Rücksicht auf die Bedeutung seiner Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage geboten ist (vgl. das Senatsurteil DRiZ 1967, 361).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16

    Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers bei Verschweigen von

    Unbeschadet der weiteren generellen Erwägung (vergleiche hierzu nur BGH, Urteil vom 13.07.1967, Az.: III ZR 204/65), dass der erkennende Senat bei einer beeidigten Aussage (der Zeugin L...) eine größere Gewissheit über den Beweiswert dieser Aussage erlangt als bei einer unbeeidigten Aussage (des Zeugen P...), liegen hier die Voraussetzungen für ein sogenanntes non liquet zum Nachteil der beweisbelasteten Beklagten auch deshalb nicht vor, weil der Senat weder den Angaben der Klägerin in ihrer Anhörung noch der Aussage des Zeugen P... vor dem Senat auch hinsichtlich der übrigen Angaben zum Vertragsgeschehen Glauben schenkt.
  • OLG Hamm, 24.11.2011 - 28 U 196/10

    Anforderungen an die Parteibezeichnung bei Klage einer nicht existenten Einmann-

    Insbesondere liegt kein Fall vor, bei dem das Gericht bei inhaltlicher Erheblichkeit Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen hat (siehe BGHZ 43, 368; 371; BGH, Urteile vom 28. Januar 1972 - V ZR 183/69, NJW 1972, 584, unter II 1 = juris, Rn. 22; vom 13. Januar 1967 - III ZR 204/65, DRiZ 1967, 361), zumal sich aus den Bekundungen des Zeugen nichts Erhebliches zugunsten des Beklagten ergeben hat.
  • OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01

    Widerruf einer Schenkung wegen falscher Verdächtigung; Anforderungen an die

    b) Verfahrensfehlerhaft ist es jedoch gewesen, dass das Landgericht keine Erwägungen zu einer möglichen Vereidigung der Beklagten im Hinblick auf ihre Parteiaussagen angestellt hat (BGH MDR 1964, 490 f.; Greger aaO. § 452 Rn. 2; vgl. auch BGH DRiZ 1967, 361).
  • LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17

    Klage von Max Strauß nur teilweise erfolgreich

    In einem solchen Fall unterbleibt die Vereidigung (BGH Urteil vom 13.07.1967 - III ZR 204/65).
  • LG Münster, 15.07.2014 - 4 O 5/11

    Schmerzensgeldbegehren infolge eines Unfallereignisses (hier: Verletzung der

    Die Kammer hatte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Sachverständigen I2 (BGH DRiZ 1967, 361).
  • BVerwG, 15.06.1993 - 9 B 255.93

    Klage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen

    (BGH DRiZ 1967, 361).
  • BGH, 30.11.1989 - IX ZR 146/88

    Revisionsrechtliche Beanstandung einer unterlassenen Zeugenvereidigung -

    Daß das Berufungsgericht von einer Beeidigung des Zeugen W. abgesehen hat, lag in seinem Ermessen und ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 43, 368, 373; BGH, Urt. v. 13. Juli 1967 - III ZR 204/65, DRiZ 1967, 361).
  • BGH, 17.10.1973 - VIII ZR 128/72

    Vorliegen eines bindenden Vorvertrages zu einem Händlervertrag - Anforderungen an

    Bestehen aber keine Zweifel an dem Willen eines Zeugen zu einer wahrheitsgemäßen Aussage, so ist nicht erkennbar, inwiefern die Möglichkeit einer Beeidigung des Zeugen zur Erlangung größerer Gewißheit über den Beweiswert seiner Aussage führen könnte (BGH Urteil vom 13. Juli 1967 - III ZR 204/65 = DRiZ 1967, 361).
  • BGH, 24.03.1971 - V ZR 172/68

    Voraussetzungen für die Schlüssigkeit einer Klage - Notwendigkeit der notariellen

  • BPatG, 11.04.2000 - 4 Ni 34/99
  • BGH, 19.12.1968 - II ZR 191/67

    Klage gegen die von der Landeszentralbank genehmigte Wertsicherungsklausel und

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