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   BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77   

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BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77 (https://dejure.org/1977,1609)
BayObLG, Entscheidung vom 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77 (https://dejure.org/1977,1609)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Mai 1977 - BReg. 1 Z 29/77 (https://dejure.org/1977,1609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Androhung eines Zwangsgeldes als Hinweis auf eine Befangenheit eines Richters; Verweigerung einer psychologischen Begutachtung des Kindes im Sorgerechtsverfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv; Grund; Subjektiv; Tatsachen; Glaubhaft; Zweifel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 24

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DRiZ 1977, 244
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 26.03.1974 - BReg. 1 Z 5/74
    Auszug aus BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
    Über sie als Erstbeschwerde, d.h. ohne an die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts gebunden zu sein, hat das Bayer. Oberste Landesgericht zu befinden (BayObLGZ 1967, 19/23; 1974, 131/133 und 446/447).

    Dabei muß es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Gesuchstellers scheiden aus (vgl. BayObLGZ 1974, 131/133 mit weit.Nachw.).

    Maßgeblich ist allein, ob die von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführten und glaubhaft gemachten Tatsachen vom Standpunkt einer ruhig wägenden Partei geeignet erscheinen, begründete Zweifel in die - unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des § 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu fordernde zweifelsfreie, auch den Anschein der Voreingenommenheit ausschließende (vgl. NJW Arzt 1971, 1112/1113; Teplitzky MDR 1970, 106 f., je mit weit. Nachw.) - Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu wecken (vgl. BayObLGZ 1974, 131/135 mit weit. Nachw.).

    Liegen solche Verfahrensfehler vor und handelt es sich zudem noch um ein stark emotional und von den widerstreitenden Interessen der Beteiligten geprägtes Verfahren, das - wie hier - Kernbereiche menschlicher Existenz berührt, dürfen die Anforderungen an die Vernunft und Einsichtsfähigkeit eines Beteiligten nicht überspannt werden (vgl. BayObLGZ 1974, 131/136; OLG Köln NJW 1971, 569/570).

    Für eine Kostenentscheidung nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG ist im Richterablehnungsverfahren kein Raum, weil es in diesem keine im gegenteiligen Sinn Beteiligten gibt (BayObLGZ 1974, 131/137 und ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BayObLG, 12.06.1972 - BReg. 3 Z 70/72
    Auszug aus BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
    Auch § 12 FGG bietet dafür keine ausreichende rechtliche Grundlage (vgl. BayObLGZ 1972, 201/204; OLG Stuttgart FamRZ 1976, 538/539; Jansen FGG 2. Aufl. § 12 RdNrn. 68, 69, 71 mit weit.Nachw.).

    Von keiner Seite wird aber die Ansicht vertreten, daß eine erzwingbare Verpflichtung besteht, im privaten Bereich vor einem Sachverständigen, der nichts anderes als insoweit Augenscheinsgehilfe des Gerichts ist, zu erscheinen (vgl. BayObLGZ 1972, 201/202 f.; Jansen § 15 FGG RdNr. 13; Bumiller/Winkler FGG 2. Aufl. § 15 Anm. 2 b; Bloedhorn a.a.O.).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
    Entbehrt jedoch das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage etwa in der Weise, daß die der richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken mißachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, verletzt worden sind, so daß das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt (vgl. BVerfGE 5, 13/15 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 190/55] ; 4, 1/7; Gießler NJW 1973, 981/982), oder muß sich auf Grund einer irrigen Auffassung des Richters für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden, zu seinem Nachteil auswirkenden Behandlung aufdrängen (zu allem vgl.: …

    Als gesetzliche Ermächtigung zur Duldung von Untersuchungen kann für den allgemeinen Verfahrensbereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Sondervorschriften, wie sie etwa die Unterbringungsgesetze der Länder enthalten, können hier außer Betracht bleiben - über § 15 FGG nur § 372 a ZPO , also Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung (vgl. z.B. § 1600 n Abs. 2 BGB ), in Erwägung gezogen werden (vgl. BVerfGE 5, 13/15 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 190/55] ; …

  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
    Die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zulässig; die §§ 42 ff. ZPO werden dabei entsprechend angewendet (BGHZ 46, 195/198; …
  • OLG Köln, 16.10.1970 - 3 W 46/70
    Auszug aus BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
    1 Z 170/76; KG JR 1957, 64 mit Anm. Müller/Webers; OLG Köln NJW 1972, 953 und OLGZ 1971, 376/380; OLG Celle NJW NdsRpfl 1976, 215; 1971, 230 Nrn. 10, 18 a (LS); Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. Anm. II 2, Zöller ZPO 11. Aufl. Anm. 2 b, dd, je zu § 42; Teplitzky JuS 1969, 318/323 mit Fn. 75), dann kann von einem üblichen, hinzunehmenden Verfahrensfehler nicht mehr gesprochen werden.
  • BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
    Außer Betracht zu bleiben hat, daß sich der Richter nach seiner dienstlichen Äußerung vom 23.12.1976 nicht befangen fühlt und - was die Mutter selbst als möglich einräumt - objektiv auch nicht befangen ist (vgl. BVerfG NJW 1966, 923 [BVerfG 03.03.1966 - 2 BvE 2/64] und 924).
  • OLG Köln, 05.11.1971 - 9 W 56/71
    Auszug aus BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
    1 Z 170/76; KG JR 1957, 64 mit Anm. Müller/Webers; OLG Köln NJW 1972, 953 und OLGZ 1971, 376/380; OLG Celle NJW NdsRpfl 1976, 215; 1971, 230 Nrn. 10, 18 a (LS); Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. Anm. II 2, Zöller ZPO 11. Aufl. Anm. 2 b, dd, je zu § 42; Teplitzky JuS 1969, 318/323 mit Fn. 75), dann kann von einem üblichen, hinzunehmenden Verfahrensfehler nicht mehr gesprochen werden.
  • BGH, 21.06.1951 - IV ZR 66/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
    Es sind zwar Fälle denkbar, wo - abgesehen von einer akuten gesundheitlichen Gefahr - die ärztliche oder psychologische Untersuchung eines Kindes zu seinem Wohl - in der Regel zur Abwendung einer möglichen Gefährdung - unabweisbar notwendig ist, so daß sich die mit rechtlich nicht vertretbaren Gründen erklärte Verweigerung der Einwilligung des Inhabers der elterlichen Gewalt in eine solche Untersuchung als mißbräuchlich im Sinn von § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt; das wird in der Regel jedoch nur dann der Fall sein, wenn eine solche Untersuchung nach Sachlage geboten ist, Aufklärung verspricht (vgl. z.B. BGH JZ 1951, 643 [BGH 21.06.1951 - IV ZR 66/50] ; OLG Koblenz NJW 1976, 379; Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 1666 RdNrn. 68, 254; Thomas/Putzo ZPO 9. Aufl. § 372 a Anm. 3 a, b) und wenn ein Elternteil nach angemessener Aufklärung gleichwohl darauf beharrt, die Einwilligung nicht erteilen zu wollen.
  • BayObLG, 25.09.1975 - BReg. 1 Z 55/75
    Auszug aus BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
    In einem solchen Ausnahmefall kann es vertretbar sein, insoweit (auch im Rahmen eines Verfahrens nach § 1671 BGB ) von Amts wegen nach § 1666 BGB die elterliche Gewalt eines (oder beider) Elternteile zu beschränken (vgl. § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. §§ 1680, 1679 gegebenenfalls i.V.m. § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB ; BayObLGZ 1975, 359/362 mit weit.Nachw.).
  • OLG Köln, 25.11.1970 - 6 U 133/69
    Auszug aus BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
    Liegen solche Verfahrensfehler vor und handelt es sich zudem noch um ein stark emotional und von den widerstreitenden Interessen der Beteiligten geprägtes Verfahren, das - wie hier - Kernbereiche menschlicher Existenz berührt, dürfen die Anforderungen an die Vernunft und Einsichtsfähigkeit eines Beteiligten nicht überspannt werden (vgl. BayObLGZ 1974, 131/136; OLG Köln NJW 1971, 569/570).
  • OLG Koblenz, 19.09.1975 - 6 W 255/75

    Blutentnahme; Zumutbarkeit; Psychisch; Zeuge Jehovas

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verhaltensweise entfernt, daß sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245]; Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).
  • BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
    Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen, wie sie jedem Richter unterlaufen können, sind grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 110/92, BFH/NV 1993, 174, und in BFH/NV 1993, 112; vom 29. Oktober 1993 XI B 91/92, BFH/NV 1994, 489; Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts -- BayOLG -- vom 12. Mai 1977 1 Z 29/77, Deutsche Richterzeitung -- DRiZ -- 1977, 244).

    Das kann der Fall sein bei Verfahrensverstößen, die in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte, insbesondere das Persönlichkeitsrecht, verletzen (BayOLG in DRiZ 1977, 244 [BayObLG 12.05.1977 - 1 Z 29/77]), bei der Häufung von Verfahrensfehlern (BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 489; Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 42 Rdnr. 24, jeweils m. w. N.) oder bei solchen "Mißgriffen", die das Vertrauensverhältnis zu den Beteiligten zerstören (OLG Frankfurt, Beschluß vom 21. September 1972 18 W 58/72, NJW 1972, 2310; Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rdnr. 25).

    In derartigen Fällen kann von einem "üblichen", hinzunehmenden Verfahrensfehler nicht mehr gesprochen werden (BayOLG in DRiZ 1977, 244 [BayObLG 12.05.1977 - 1 Z 29/77]; Giessler, NJW 1973, 981).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Inwieweit dann etwas anderes gelten kann, wenn der Irrtum des Richters so gravierend ist, daß er allem Anschein nach als Zeichen der Voreingenommenheit angesehen werden muß (vgl. BVerwG-Urteil vom 2. Juli 1976 VI C 109.75, DÖV 1976, 747; Beschluß des BayObLG vom 12. Mai 1977 1 Z 29/77, DRiZ 1977, 244), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18

    Ablehnung einer Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit

    Anderes würde dann gelten, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung erkennen ließe, dass sie auf unsachlicher Einstellung gegenüber der Beteiligten beruht (BayObLG DRiZ 1977, 244/245; MüKo/Stackmann § 42 Rn. 47).
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Verständiger Anlaß zu einem daraus hergeleiteten Mißtrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit eines Richters ist jedoch erst auf Grund solcher Ausführungen gegeben, die den Anschein der Willkür erwecken oder die sonst der Partei, zu deren Nachteil sie gereichen, den Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der in Streit befangenen Sache aufdrängen (vgl. BayObLG DRiZ 1977, 244/245 m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Dies hat die Rechtsprechung z.B. angenommen, wenn der betroffene Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken mißachtet und verfassungsrechtliche Grundrechte verletzt hat oder wenn in einer Weise gegen Verfahrensregeln verstoßen wurde, daß sich bei den Beteiligten der Eindruck der Voreingenommenheit aufdrängen konnte (vgl. Beschluß des Bayer. Obersten Landesgerichts - BayObLG - vom 12. Mai 1977 1 Z 29/77, Deutsche Richterzeitung - DiRZ - 1977, 244, 245).
  • OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06

    Kein Ablehnungsgrund wegen richterlicher Stellungnahme zur Siegessicherheit einer

    Es kommt mithin darauf an, ob die von dem Beklagten vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei geeignet erscheinen, berechtigte Zweifel an der - auch unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG zu fordernden, zweifelsfreien, auch nur den Anschein der Voreingenommenheit ausschließenden (vgl. BayOblG DRiZ 1977, 244 m.w.N.) - Unparteilichkeit und Neutralität des Richters zu begründen.
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, daß sich für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245]; Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).
  • OLG Naumburg, 02.06.2005 - 10 W 26/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung einer Strafanzeige

    Es kommt mithin darauf an, ob die von dem Beklagten vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei geeignet erscheinen, berechtigte Zweifel an der - auch unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG zu fordernden, zweifelsfreien, auch nur den Anschein der Voreingenommenheit ausschließenden (vgl. BayOblG DRiZ 1977, 244 m.w.N.) - Unparteilichkeit und Neutralität des Richters zu begründen.
  • LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 KR 65/17

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Unterlassung medizinischer

    Davon ist dann auszugehen, wenn die Prozessführung des abgelehnten Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und der Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken grob missachtet oder sich so weit von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass seine Prozessleitung den Anschein von Willkür erweckt und sich für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.05.1977, BReg 1 Z 29/77; Bayer. LSG, Beschluss vom 20.08.2013, L 1 SF 88/13 AB).
  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als

  • BFH, 16.04.1993 - I B 155/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 10 W 25/05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

  • OVG Thüringen, 19.05.1999 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters

  • LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne

  • BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01

    Richterablehnung aufgrund prozessualen Verhaltens - kurzfristige Terminierung

  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08

    Richterablehnung in einer Familiensache: Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht in

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2003 - L 5 B 2/03

    Mögliche Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht;

  • VGH Hessen, 16.11.1990 - 1 TE 3084/89

    Mehrfache Ablehnung von Richtern

  • VGH Hessen, 22.06.1992 - 1 TE 401/92

    Streitwert bei Verfahren über die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

  • OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90

    Ablehnungsgrund; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminswunsches

  • OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

  • BayObLG, 11.10.2001 - 3 ObOWi 68/01

    Verfahrensrüge wegen Zurückweisung einer Frage des Mitbetroffenen

  • OLG Brandenburg, 20.08.1996 - 10 WF 62/96

    Anforderungen an die Änderung der elterlichen Sorge; Misstrauen gegen die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2005 - L 5 B 10/05
  • OLG Koblenz, 09.02.2005 - 2 Ws 796/04
  • BFH, 31.03.1982 - I B 13/81
  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 247/06

    Begründete Richterablehnung wegen Versagung einer Terminsverlegung bei

  • OLG Hamm, 02.04.1998 - 3 Ws 145/98

    Ablehnung wegen Befangenheit, Anfechtbarkeit des Beschlusses, erkennender Richter

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