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   OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09   

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https://dejure.org/2009,15167
OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09 (https://dejure.org/2009,15167)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.05.2009 - 4 U 26/09 (https://dejure.org/2009,15167)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 4 U 26/09 (https://dejure.org/2009,15167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Anwendbarkeit der Haftungsnorm in einem über zwei Instanzen geführten Zivilrechtsstreit; Darlegungslast des Klägers hinsichtlich eines grob fahrlässig fehlerhaften Gutachtens; Voraussetzungen der Inanspruchnahme des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839a BGB; Art. 229 § 8 Abs. 1 EGBGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzung für die Haftung des Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigenhaftung beginnt mit Erlass des Urteils! (IBR 2009, 1369)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    § 839a BGB: Lediglich falsche Gutachten begründen keine Sachverständigenhaftung! (IBR 2010, 63)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DS 2010, 32
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 21.03.2006 - 8 U 113/05

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09
    Der Kläger muss also erläutern, warum auch die Gerichte nicht nur übersehen haben sollen, dass sie ihrer Entscheidung in Teilen unrichtige Gutachten zugrundelegen, sondern dass dies auch jedem, also auch den entscheidenden Richtern, aufgrund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen (OLG Rostock, Baurecht 2006, 1337, 1338).
  • OLG Zweibrücken, 20.03.2003 - 4 U 35/02

    Schadensersatz: Zeitpunkt der Schadensentstehung bei fehlerhafter

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09
    Es bedarf daher keiner näheren Erörterung, ob der Verjährungsbeginn bereits mit Verkündung des erstinstanzlichen Urteils anzunehmen ist (so OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 27, 28).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09
    Der Nachweis grober Fahrlässigkeit wird dadurch erleichtert, dass der Bundesgerichtshof es dem Tatrichter erlaubt, "vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und gesteigerte Vorwerfbarkeit [zu schließen]" (BGHZ 119, 147, 151; BGH VersR 1989, 582, 584).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09
    Der Nachweis grober Fahrlässigkeit wird dadurch erleichtert, dass der Bundesgerichtshof es dem Tatrichter erlaubt, "vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und gesteigerte Vorwerfbarkeit [zu schließen]" (BGHZ 119, 147, 151; BGH VersR 1989, 582, 584).
  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist als schädigendes Ereignis die gerichtliche Entscheidung anzusehen, jedenfalls nicht das Sachverständigengutachten (BGH NJW 2003, 2825, 2826 und NJW 2004, 3488, 3489, wo auf den Zeitpunkt der Ersteigerung abgestellt wird; in NJW 2006, 1733, 1734 spricht der BGH von der "schadensstiftenden" gerichtlichen Entscheidung).
  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist als schädigendes Ereignis die gerichtliche Entscheidung anzusehen, jedenfalls nicht das Sachverständigengutachten (BGH NJW 2003, 2825, 2826 und NJW 2004, 3488, 3489, wo auf den Zeitpunkt der Ersteigerung abgestellt wird; in NJW 2006, 1733, 1734 spricht der BGH von der "schadensstiftenden" gerichtlichen Entscheidung).
  • LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines fehlerhaften

    Wollte man hingegen annehmen, die Billigung des Gutachtens und der Vorgehensweise des Sachverständigen durch die Gerichte des Ausgangsverfahrens lasse ein grobes Verschulden des Sachverständigen entfallen, liefe die Haftung nach § 839a BGB weitestgehend leer und würde praktisch bedeutungslos (vgl. auch OLG Celle, DS 2010, 32, 33: "Gefahr eines Zirkelschlusses").
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für die Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB; der Gutachter muss unbeachtet gelassen haben, was jedem Sachkundigen hätte einleuchten müssen, und seine Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar sein (s. OLG Schleswig, DS 2008, 32, 33; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 198; OLG Köln, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch OLG Celle, DS 2010, 32, 33 und OLG Rostock, OLGR 2006, 803, die allerdings - entgegen der Ansicht des erkennenden Senats - darauf abstellen wollen, dass die Unrichtigkeit des Gutachtens jedermann, also auch den entscheidenden Richtern, auf Grund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen).
  • BGH, 24.07.2014 - III ZR 412/13

    Haftung des Sachverständigen: Ausschluss der groben Fahrlässigkeit bei

    Wollte man annehmen, die Billigung des Gutachtens und der Vorgehensweise des Sachverständigen durch die Gerichte des Ausgangsverfahrens lasse ein grobes Verschulden des Sachverständigen entfallen, liefe die Haftung nach § 839a BGB weitestgehend leer und würde praktisch bedeutungslos (vgl. auch OLG Celle, DS 2010, 32, 33: "Gefahr eines Zirkelschlusses").
  • OLG Frankfurt, 20.03.2013 - 1 W 42/12

    Feststellungsklage; Haftungsmaßstab bei fehlerhaften richterlichen Entscheidungen

    Eine besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung liegt nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde, wenn ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem aufgedrängt hätte (zusammenfassend OLG Celle, Urt. v. 05.05.2009 - 4 U 26/09 -, juris Rn. 10; OLG München, Urt. v. 21.05.2010 - 1 U 3611/09 -, juris Rn. 69); bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit des § 276 Abs. 1 BGB erheblich übersteigt (Staudinger-Wöstmann, a.a.O., § 839 a Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG München, 21.05.2010 - 1 U 3611/09

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Grob fahrlässiges Handeln bei

    In geeigneten Fällen kann sich deswegen aus den objektiv schwerwiegenden Fehlern des Gutachtens eine gravierende Pflichtverletzung des Gutachters ableiten lassen (vgl. dazu OLG Celle, BeckRS 2009 86279).
  • OLG München, 17.10.2013 - 1 U 3816/12

    Haftung für unrichtiges Verkehrswertgutachten?

    In geeigneten Fällen kann sich deswegen aus den objektiv schwerwiegenden Fehlern des Gutachtens eine gravierende Pflichtverletzung des Gutachters ableiten lassen (vgl. dazu OLG Celle, BeckRS 2009 86279).
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