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   BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87   

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BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87 (https://dejure.org/1992,455)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1992 - 1 BvR 4/87 (https://dejure.org/1992,455)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 1 BvR 4/87 (https://dejure.org/1992,455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Gleichbehandlung - Übergabeverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarte Versorgungsleistungen - Wiederkehrende Bezüge - Vermögensübertragung - Vergleich mit erwirtschaftetem Vermögen - Steuerrechtliche Behandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2093
  • DStR 1993, 315
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87
    Will er eine bestimmte Steuerquelle erschließen, andere hingegen nicht, dann ist der allgemeine Gleichheitssatz und folglich der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so lange nicht verletzt, als sich die Verschiedenbehandlung mit finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen hinreichend rechtfertigen läßt (vgl. BVerfGE 81, 108 [117]; 84, 348 [359] m.w.N.).

    Der Bürger hat von Verfassungs wegen kein Recht darauf, aus zwei der für ihn zur Verfügung stehenden Regelungsmöglichkeiten nur die für ihn günstigste Möglichkeit in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 84, 348 [360f.]).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87
    Will er eine bestimmte Steuerquelle erschließen, andere hingegen nicht, dann ist der allgemeine Gleichheitssatz und folglich der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so lange nicht verletzt, als sich die Verschiedenbehandlung mit finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen hinreichend rechtfertigen läßt (vgl. BVerfGE 81, 108 [117]; 84, 348 [359] m.w.N.).

    Das "Paradoxon eines unentgeltlichen Vorgangs mit Gegenleistung" (Fischer, in: Kirchhof/Söhn, EStG Komm., Stand: 33. Lfg., 1992, § 22 Rdnr. B 377) mag ein einfach-rechtliches Problem darstellen; ob der Gesetzgeber und die Rechtsprechung insoweit die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden haben, ist von Verfassungs wegen jedoch nicht zu entscheiden (BVerfGE 81, 108 [117 f.] m.w.N.).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87
    Das Grundgesetz verbietet nicht, zugewendetes Einkommen wie erwirtschaftetes Einkommen zu behandeln (vgl. BVerfGE 82, 60 [91]).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87
    Darüber hinaus kann eine Grundrechtsverletzung auch dann vorliegen, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 35, 324 [335]; 58, 369 [374]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87
    Die von den Gerichten vorzunehmende Abgrenzung zwischen einkommensteuerlich unbeachtlichen Unterhaltsleistungen (vgl. §§ 12 Nr. 2, 22 Nr. 1 Satz 2 EStG ) und einkommensteuerlich bedeutsamen Versorgungsleistungen im Sinne der Rechtsprechung zu den Übergabeverträgen betrifft eine Frage des einfachen Rechts, die von Verfassungs wegen nicht zu entscheiden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87
    Darüber hinaus kann eine Grundrechtsverletzung auch dann vorliegen, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 35, 324 [335]; 58, 369 [374]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87
    Dieser Spielraum liegt vor, soweit die Abgabenbelastung den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 78, 232 [245] unter Hinweis auf BVerfGE 75, 108 [154 f.]).
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87
    g) Ebenso kann in der angegriffenen Rechtsprechung ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich verbürgte Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG , vgl. BVerfGE 73, 261 [270] m.w.N.) nicht gesehen werden.
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87
    Dieser Spielraum liegt vor, soweit die Abgabenbelastung den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 78, 232 [245] unter Hinweis auf BVerfGE 75, 108 [154 f.]).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87
    Schließlich kann auch in dem Umstand, daß der Bundesfinanzhof nach Art. 1 Nr. 7 des BFH-Entlastungsgesetzes ohne mündliche Verhandlung entschieden hatte, ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht gesehen werden, denn diese Bestimmung begründet keinen Anspruch auf mündliche Verhandlung (vgl. etwa BVerfGE 60, 175 [210 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Das BVerfG hat die darauf beruhende Rechtsprechung des BFH zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen von Verfassungs wegen nicht beanstandet (BVerfG vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, DStR 1993, 315, FR 1993, 157).

    Auch das BVerfG stellt in seiner Entscheidung in DStR 1993, 315, FR 1993, 157 auf diesen Gesichtspunkt ab, wenn es den Verzicht auf eine an sich nahe liegende Wertverrechnung mit der Erwägung rechtfertigt, es sei gerade nicht Kennzeichen der Übergabeverträge, dass das übergebene Vermögen ggf. durch Verkauf dazu dienen solle, die vereinbarten Versorgungsleistungen abzudecken.

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Ein Transfer von Markteinkommen auf den Bezugsberechtigten (so aber Jakob, a. a. O., Rdnr. 58) - wie er bei den privaten Versorgungsrenten im Rahmen von Vermögensübergaben aus dem Rechtsgedanken der "vorbehaltenen Vermögenserträge" angenommen wird (BFH in BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298, 299 m. w. N.; BFH-Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76; Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1993, 264) - findet in den hier zu beurteilenden Schadensfällen gerade nicht statt.
  • BFH, 23.11.2016 - X R 8/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Beschluss vom 17. Dezember 1992  1 BvR 4/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 264, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315) hervorgehoben, verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei die Sonderstellung der "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" --d.h. der Ausschluss der ansonsten gebotenen Wertverrechnung mit einer Gegenleistung-- allein durch den Gesichtspunkt, dass es den Beteiligten typischerweise darauf ankomme, dass die Kinder nur aus dem Ertrag, den die übergebene Ertragsgrundlage abwerfe, die Versorgungsleistungen erbringen sollten; auch die Besteuerung beim Bezieher als wiederkehrende Bezüge sei allein deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich, weil sich der Sache nach die Eltern einen bestimmten Ertrag des bereits übergebenen Vermögens vorbehielten.

    Die Zurechnung von Aufwendungen des Übernehmers als Einkünfte des Übergebers ist nur gerechtfertigt, soweit diese den bei einem Altenteilsvertrag typischen Umfang nicht überschreiten (vgl. hierzu auch BVerfG-Beschluss in HFR 1993, 264, DStR 1993, 315).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 32/01

    Übertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks auf die Ehefrau

    b) Die von den Gerichten vorzunehmende Abgrenzung zwischen einkommensteuerlich unbeachtlichen Unterhaltsleistungen und einkommensteuerlich bedeutsamen Versorgungsleistungen im Sinne der Rechtsprechung zu den Übergabeverträgen betrifft eine Frage des einfachen Rechts, der keine besondere verfassungsrechtliche Relevanz zukommt (BVerfG-Beschluss vom 17. Dezember 1992  1 BvR 4/87, DStR 1993, 315; dazu Martin, BB 1993, 1773).

    In früheren Entscheidungen hat das BVerfG die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rechtsprechung anerkannt (vgl. dazu bereits BVerfG-Beschluss in DStR 1993, 315) und sie auch in der Entscheidung in BFH/NV 2009, 2119 nicht in Frage gestellt.

  • FG Thüringen, 02.04.1998 - II 420/96

    Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben; Mit einem dinglichen Wohnrecht belasteter

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  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Gleichwohl liegt es im gesetzgeberischen Ermessen, sich in Massenverfahren aus Gründen der Verfahrensvereinfachung derartiger generalisierender, pauschalierender oder typisierender Regelungen zu bedienen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 264, m. w. N.).
  • FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17

    Berücksichtigungsfähige lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei

    Demgegenüber ist es nicht beabsichtigt, dass das übertragene Vermögen als solches ggf. durch Verkauf dazu dient, die vereinbarte Versorgungsleistung abzudecken (BVerfG, Beschluss vom 17.12.1992, 1 BvR 4/87, DStR 1993, 315 ).

    Zu einer Verrechnung des Werts der empfangenen Leistung und der durch die Versorgungszahlungen zu erbringenden "Gegenleistung" besteht keine Verpflichtung, weil es typischerweise den Beteiligten darauf ankommt, dass die Kinder die Versorgungsleistungen nur aus dem Ertrag erbringen, den die übertragene Erwerbsgrundlage abwirft (BVerfG Kammerbeschluss vom 17.12.1992, 1 BvR 4/87, DStR 1993, 315 ).

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Das BVerfG hat in seinem Beschluß vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315) entschieden: Bei einer Prüfung am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ist es weder dem Gesetzgeber noch der Rechtsprechung bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben verwehrt, bei Übergabeverträgen inhaltlich von zwei miteinander --allerdings ohne wirtschaftlich berechnete Gegenleistung-- verknüpften Rechtsvorgängen auszugehen: von der Schenkung des die Erwerbsgrundlagen darstellenden Vermögens einerseits und des Anspruchs auf die Versorgungsleistungen andererseits.
  • BFH, 03.05.2017 - X R 9/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 17. Dezember 1992  1 BvR 4/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 264, Deutsches Steuerrecht 1993, 315) hervorgehoben, verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei die Sonderstellung der "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" --d.h. der Ausschluss der ansonsten gebotenen Wertverrechnung mit einer Gegenleistung-- allein durch den Gesichtspunkt, dass es den Beteiligten typischerweise darauf ankomme, dass die Kinder nur aus dem Ertrag, den die übergebene Ertragsgrundlage abwerfe, die Versorgungsleistungen erbringen sollten; auch die Besteuerung beim Bezieher als wiederkehrende Bezüge sei allein deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich, weil sich der Sache nach die Eltern einen bestimmten Ertrag des bereits übergebenen Vermögens vorbehielten.
  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Der Vorbehalt der Erträge stellt sich dar als ein "Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit" (BVerfG-Beschluss vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

  • BFH, 23.11.2016 - X R 16/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

  • FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95

    Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum

  • BFH, 18.09.2003 - X R 152/97

    Abziehbarkeit der Ausgleichsrente nach § 1587g BGB als SA

  • BFH, 18.10.2013 - X B 135/12

    Materiell-rechtliches Korrespondenzprinzip bei der Verpflichtung zur kostenfreien

  • BFH, 26.11.1997 - X R 114/94

    Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage

  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

  • BFH, 14.11.2001 - X R 120/98

    Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen

  • BFH, 14.11.2001 - X R 39/98

    Sonderausgaben - Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente

  • BFH, 10.11.1999 - X R 10/99

    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 52/93

    Betriebsaufgabe bei buchmäßiger Überschuldung

  • BFH, 15.10.2003 - X R 29/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich; Ausgleichsrente nach § 1587g BGB

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 28/02

    Vereinnahmte Miet- und Pachtzinsen als Bestandteil der Gewinnermittlung nach

  • FG Münster, 10.05.2012 - 2 K 1950/00

    Erstattungszinsen nicht notwendig steuerbar!

  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

  • FG Münster, 10.05.2012 - 2 K 1947/00

    Erstattungszinsen nicht notwendig steuerbar!

  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

  • FG Brandenburg, 16.04.1997 - 2 K 616/96

    Steuerliche Behandlung der Übertragung eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten

  • FG Thüringen, 15.08.1996 - II 161/95

    Sonderausgaben in Form dauernder Last oder Rente; Aufwendungen für Nebenkosten

  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 14 K 1424/98

    Zurechnung von Versorgungsleistungen im Rahmen eines Vermögensübergabevertrages

  • FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00

    Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente

  • FG Köln, 21.11.2000 - 8 K 7309/99

    Abzugsfähigkeit von Rentenzahlungen als Sonderausgaben; Private

  • FG Köln, 21.11.2000 - 8 K 7310/99

    Veräußerungsleibrente - Ertragsanteil als Sonderausgaben?

  • FG München, 29.03.2010 - 14 K 1484/07

    Verfassungsmäßigkeit des Selbstbehalts in § 25d Abs. 2 Satz 3 MinöStG

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 - 10 K 116/01

    Kein Sonderausgabenabzug wiederkehrender Leistungen des Erben an einen

  • FG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 4 K 44/17

    Kein Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in seiner vor Inkrafttreten

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 14 K 173/97

    Sonderausgabenabzug bei Abweichung von den im Vermögensübergabevertrag im Wege

  • FG München, 29.10.2002 - 2 K 782/98

    Keine Anerkennung einer dauernden Last bei Übergabe eines Zweifamilienhauses,

  • FG Baden-Württemberg, 06.03.1996 - 14 K 556/91

    Einordnung von monatlichen Geldleistungen und Unterhaltsleistungen aufgrund eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 K 1785/03

    Kein Abzug dauernder Lasten nach Veräußerung des übergebenen Wirtschaftsguts

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