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   BayObLG, 09.11.1993 - 4St RR 54/93   

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BayObLG, 09.11.1993 - 4St RR 54/93 (https://dejure.org/1993,2539)
BayObLG, Entscheidung vom 09.11.1993 - 4St RR 54/93 (https://dejure.org/1993,2539)
BayObLG, Entscheidung vom 09. November 1993 - 4St RR 54/93 (https://dejure.org/1993,2539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 136
  • BayObLGSt 1993, 188
  • DStR 1994, 410
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1993 - 4St RR 54/93
    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (BVerfGE 59, 128/153; BVerfG NStZ 1990, 394 , je m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Sie kann bei der Auslegung des Gesetzes nicht herangezogen werden, weil sie in dem Wortlaut der Vorschrift keinen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (BVerfGE 11, 126/130; 59, 128/153; BGH NJW 1975, 1844 m.w.Nachw.).

  • BGH, 27.07.1962 - 4 StR 215/62

    Tätereigenschaft im Sinne des § 315a Strafgesetzbuch (StGB) - Begriff der

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1993 - 4St RR 54/93
    Dies führt zu dem Ergebnis, daß leichtfertige Steuerverkürzung nur von dem (Steuerpflichtigen oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen Handelnden) begangen werden kann, der selbst Angaben gegenüber der Finanzbehörde gemacht hat (vgl. auch BGHSt 18, 6 zu dem ähnlich aufgebauten Tatbestand der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 3 StGB ).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1993 - 4St RR 54/93
    Sie kann bei der Auslegung des Gesetzes nicht herangezogen werden, weil sie in dem Wortlaut der Vorschrift keinen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (BVerfGE 11, 126/130; 59, 128/153; BGH NJW 1975, 1844 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 08.03.1990 - 2 BvR 1463/88

    Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen gemeindlicher Satzungen

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1993 - 4St RR 54/93
    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (BVerfGE 59, 128/153; BVerfG NStZ 1990, 394 , je m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Werbung für offensichtlich sittlich schwer

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1993 - 4St RR 54/93
    Sie kann bei der Auslegung des Gesetzes nicht herangezogen werden, weil sie in dem Wortlaut der Vorschrift keinen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (BVerfGE 11, 126/130; 59, 128/153; BGH NJW 1975, 1844 m.w.Nachw.).
  • BFH, 29.10.2013 - VIII R 27/10

    Festsetzungsverjährung bei leichtfertig unrichtiger Gewinnermittlung durch

    Bei der von dem Gesetzgeber intendierten engen Auslegung des Tatbestands begeht der Steuerberater keine Ordnungswidrigkeit nach § 378 AO, wenn er die Steuererklärung seines Mandanten lediglich vorbereitet und diese vom Steuerpflichtigen unterzeichnet und eingereicht wird, weil es an eigenen Angaben des Steuerberaters gegenüber dem Finanzamt fehlt (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts --BayObLG-- vom 9. November 1993  4St RR 54/93, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1994, 410; Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Braunschweig vom 8. März 1996 Ss (B) 100/95, DStR 1997, 515; Beschluss des OLG Zweibrücken vom 23. Oktober 2008  1 Ss 140/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 321, und herrschende Meinung in der Literatur Klein/Jäger, a.a.O., § 370 Rz 31, § 378 Rz 9; Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 378 Rz 23 ff., m.w.N.; Meyer in Beermann/Gosch, AO § 370 Rz 241; Rüping in HHSp, § 378 AO Rz 24; Reitz, DStR 1984, 91; Dörn, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht --wistra-- 1994, 215; derselbe in Die Steuerberatung --Stbg-- 2002, 454; Müller, Der AO-Steuer-Berater --AO-StB-- 2003, 210; Rolletschke, wistra 2004, 49; Gotzens/Heinsius, Stbg 2000, 209, 216 f.; a.A. Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 378 AO 1977, Rz 24 [keine generelle Freizeichnung des Steuerberaters]; Weyand in Schwarz, AO, § 378 Rz 4 [weite Auslegung des Begriffs "Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen"]).

    Eine Beteiligung an der Ordnungswidrigkeit eines anderen setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, dass der andere vorsätzlich handelt (BGH-Beschlüsse vom 6. April 1983  2 StR 547/82, BGHSt 31, 309; vom 12. März 1991 KRB 6/90, BGHR OWiG § 14 Beteiligung 1; s. auch BayObLG-Beschluss in DStR 1994, 410; Beschluss des OLG Stuttgart vom 27. Dezember 1989  3 Ss 732/89, Die Justiz 1990, 101).

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO im Zusammenhang mit dem Tatkomplex Bayern II scheitert schon daran, daß Q. zwar Kenntnis von der Wiederaufnahme der Verhandlungen hatte, aber nicht in Wahrnehmung der Interessen der Steuerpflichtigen handelte, wie es der Tatbestand des § 378 AO erfordert (vgl. auch BayObLG NStZ 1994, 136; OLG. Braunschweig NJW 1997, 3254).
  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Nach der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 9. November 1993 4 St RR 54/93 (Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht --wistra-- 1994, 34, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1994, 410) sei einem Steuerpflichtigen nicht anzulasten, dass er eine vom Steuerberater unzutreffend erstellte Erklärung für richtig angesehen, unterschrieben und abgegeben habe.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Revision angeführten Rechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. Urteil des BayObLG in wistra 1994, 34, DStR 1994, 410, und Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Braunschweig vom 8. März 1996 Ss (B) 100/95, wistra 1996, 319, DStR 1997, 515; zustimmend Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 5. Aufl., § 378 AO 1977 Rz. 25, § 370 AO 1977 Rz. 18; Tormöhlen in Wannemacher, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., Rz. 1712; Krekeler in Praxis Steuerstrafrecht --PStR-- 2002, 129 ff., 133 f.; Dörn, Die Steuerberatung --Stbg-- 2002, 454 ff.; kritisch Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 378 AO 1977 Rdnr. 24), wonach der steuerliche Berater nicht wegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung belangt werden könne, wenn er lediglich eine Steuererklärung für den Steuerpflichtigen vorbereitet hat.

  • FG Düsseldorf, 11.04.2001 - 18 K 7170/97

    Steuerverkürzung; Fehlbuchung; Festsetzungsfrist; Steuerberatungsgesellschaft -

    Diese Auffassung wird zwar von Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums vertreten (vgl. hierzu Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 09.11.1993 - 4 St RR 54/93, WISTRA 1994, 34 ff.; ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.03.1996 - Ss (B) 100/95, WISTRA 1996, S. 319 f.; Nachweise zur Gegenmeinung: siehe Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 09.11.1993 a.a.O.; vgl. auch schon FG Baden-Württemberg vom 22.01.1988 IX K 237/89, EFG 1988, 546).

    Es sei seine Erklärung, für die er mit seiner Unterschrift die Verantwortung übernommen habe, nicht die des Steuerberaters (Bayerisches Oberlandesgericht vom 09.11.1993 a.a.O..

    Da hier sowohl eine Erklärung des Steuerpflichtigen als auch eine Erklärung durch die Steuerberatung vorliegt, braucht die problematische Frage nicht mehr entschieden zu werden, ob die durch Unterschrift zur Erklärung des Klägers gewordene Einkommensteuererklärung der Steuerberatung "zugerechnet" werden kann (vgl. hierzu Bayerisches Oberlandesgericht vom 09.11.1993 a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 23.10.2008 - 1 Ss 140/08

    Leichtfertige Steuerverkürzung: Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des

    Zur bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit der steuerlichen Berater nach dieser Vorschrift folgt der Senat der als herrschend zu bezeichnenden Rechtssprechung des BayObLG (NStZ 1994, 136) sowie des Oberlandesgerichts Braunschweig (NStZ 1998, 44).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 3 Ss 391/01

    Volksverhetzung; Angriff gegen die Menschenwürde, Diskriminierung, Öffentlichkeit

    Dabei muss sich der Angriff gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit und nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richten (OLG Hamm NStZ 1994, 136, 137; vgl. auch BVerfG, NStZ 2001, 26, 28 je m.w.N.).
  • FG Sachsen, 19.08.2009 - 2 K 213/09

    Leichtfertige Steuerverkürzung und verlängerte Festsetzungsfrist auch bei nicht

    Der Rechtsprechung der Strafgerichte (z.B. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 9. November 1993, NStZ 1994, 136 ), wonach der steuerliche Berater, der die vom Steuerpflichtigen unterzeichnete Erklärung lediglich vorbereitet hat, mangels eigener Erklärung keine leichtfertige Steuerverkürzung begeht, ist der Bundesfinanzhof nicht gefolgt.
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