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   BFH, 30.09.1999 - V R 56/97   

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https://dejure.org/1999,1302
BFH, 30.09.1999 - V R 56/97 (https://dejure.org/1999,1302)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1999 - V R 56/97 (https://dejure.org/1999,1302)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1999 - V R 56/97 (https://dejure.org/1999,1302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit einer Krankenschwester - Pfegedienst - Umsatzsteuerbefreiung - Gewerbliche Tätigkeit

  • Judicialis

    UStG 1980 § 4 Nr. 14; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1980) § 4 Nr. 14; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Freiberufliche Tätigkeit einer Krankenschwester

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung einer Krankenschwester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Mithilfe anderer Personen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, GewStG § 2 Abs 1, UStG § 4 Nr 14 J: 1980, FGO § 76
    Eigenverantwortliche Leistung; Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbliche Einkünfte; Krankenpflege; Pflegedienst; Steuerbefreiung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 569
  • NJW 2000, 1816 (Ls.)
  • BB 1999, 2656
  • DB 2000, 756
  • DStR 2000, 18
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - V R 56/97
    b) Wesentliches Merkmal der Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeit gegenüber der gewerblichen Tätigkeit ist die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507; vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732).

    Unter Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist eine Tätigkeit zu verstehen, die die Arbeit des Berufsträgers jedenfalls in Teilbereichen ersetzt und nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732).

    Denn die Ausführung jedes einzelnen Auftrags muß dem Berufsträger selbst und nicht den qualifizierten Mitarbeitern, den Hilfskräften, den technischen Hilfsmitteln oder dem Unternehmen als Ganzem zuzurechnen sein (vgl. BFH in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732).

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - V R 56/97
    b) Wesentliches Merkmal der Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeit gegenüber der gewerblichen Tätigkeit ist die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507; vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732).

    Die Arbeitsleistung muß den "Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen tragen (vgl. BFH in BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507).

  • BFH, 16.12.1993 - V B 124/93

    Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer heilberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - V R 56/97
    Wie der erkennende Senat zuletzt in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1993 V B 124/93 (BFH/NV 1995, 652) ausgeführt hat, kommt bei einem häuslichen Pflegedienst die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG nur für Leistungen der Behandlungspflege in Betracht, weil nur insoweit eine Ähnlichkeit der ausgeübten Tätigkeit mit einem Katalogberuf gegeben ist.

    Wie bereits ausgeführt, kommt bei einem häuslichen Pflegedienst die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG nur für Leistungen der Behandlungspflege in Betracht, weil nur insoweit eine Ähnlichkeit der ausgeübten Tätigkeit mit einem Katalogberuf gegeben ist (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 652).

  • BFH, 05.06.1997 - IV R 43/96

    Gewerblichkeit eines Krankenpflegers

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - V R 56/97
    Die erbrachten Pflegeleistungen erhalten nicht dadurch den Stempel der persönlichen Arbeit des Pflegedienstbetreibers, daß dieser bei im übrigen organisatorischer Tätigkeit in Urlaubs- und Krankheitsfällen die Pflegearbeiten der Mitarbeiter übernimmt (BFH-Urteil vom 5. Juni 1997 IV R 43/96, BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681).
  • BFH, 10.06.1997 - V B 62/96

    Steuerbefreiung für ähnliche heilberufliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - V R 56/97
    Der Zusatz "im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes" bezieht sich nicht nur auf die ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten, sondern beschränkt erkennbar auch die Steuerfreiheit der Umsätze der genannten Berufe auf ihre freiberufliche Tätigkeit i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (BFH-Beschluß vom 10. Juni 1997 V B 62/96, BFH/NV 1998, 224).
  • BFH, 07.05.1997 - V B 112/96
    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - V R 56/97
    Nach Zulassung der Revision durch Senatsbeschluß vom 7. Mai 1997 V B 112/96 (BFH/NV 1997, 800) macht das FA mit der Revision geltend, das FG habe die Kriterien der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Frage, wann ein Freiberufler trotz der Beschäftigung von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften noch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erziele, falsch angewendet.
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