Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08 - StL 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2071
OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08 - StL 3/07 (https://dejure.org/2009,2071)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.05.2009 - StO 1/08 - StL 3/07 (https://dejure.org/2009,2071)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - StO 1/08 - StL 3/07 (https://dejure.org/2009,2071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch einen Steuerberater

  • Judicialis

    StBerG § 43

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StBerG § 43; GG Art. 12
    Neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" darf der Zusatz "zertifizierter Finanzplaner" nicht geführt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 43
    Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch einen Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerberater vs. "zertifizierter Finanzplaner (FH)"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berufsbezeichnung Steuerberater mit Zusatz "zertifizierter Finanzplaner"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Steuerberater darf nicht den Zusatz "zertifizierter Finanzplaner (FH)" führen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz "zertifizierter Finanzplaner (FH)" führen - Nicht amtlich verliehene Zusatzbezeichnungen im Geschäftsverkehr unzulässig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1316
  • VersR 2010, 123
  • WM 2009, 2100
  • DStR 2009, 1826
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1569/08

    "Fachberater (DStV)" ist keine Berufsbezeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
    Mit der Einführung dieser Vorschrift im Jahr 1961 sollte der bis dahin herrschenden Vielfalt unterschiedlichster Berufsbezeichnungen für die steuerberatenden Berufe Einhalt geboten werden, um es den Steuerpflichtigen, aber auch den Finanzbehörden und -gerichten zu ermöglichen, eindeutig zu erkennen, ob jemand befugt den Beruf des Steuerberaters ausübt und als solcher tätig ist (Charlier u.a., Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl. zu § 43 Rn. 2; FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.).

    Dass mit dem Schutz der Eindeutigkeit der Berufsbezeichnung diese auch nicht als "Werbeträger" überfrachtet werden kann, trägt zudem dem - einschränkten (§ 57a StBerG) - Werbeverbot Rechnung (FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.; vgl. auch BVerfGE 60, 215).

    Auch wenn der Begriff "Finanzplaner" einen Beruf im Sinne einer auf die Dauer berechneten, also nicht nur vorübergehenden Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient (Charlier u.a., Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl. zu § 43 Rn 14; Gehre/von Borstel, Steuerberatungsgesetz, 5. Aufl. 2005, zu § 43 Rn 12), beschreiben mag, bezeichnet die "Wortmarke" "zertifizierter Finanzplaner (FH)" keinen Beruf, sondern bescheinigt den erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs an einer Fachhochschule (vgl. FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.).

    Doch ist das Recht des Steuerberaters insoweit weniger gewichtig, da es nicht um einen Zusatz geht, der auf eine besondere Qualifikation als Steuerberater hinweist (vgl. 1 BvR 1307/88 bei JURIS, vgl. auch DStR 1991, 563), sondern nur auf besondere Erfahrungen im Bereich anderer, nach § 57 Abs. 3 StBerG erlaubter Tätigkeiten (vgl. Nds. OVG NJW-RR 1999, 500; FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.).

    Diesem Interesse wird deshalb ausreichend damit Rechnung getragen, dass es - wie vorgesehen - dem Steuerberater erlaubt ist, die erworbene "Designation" - möglicherweise allerdings ohne den irreführenden Hinweis (FH) - in seiner Geschäftspost, wenn auch nicht in direktem Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung, zu führen (im Ergebnis auch Wolf DStR 2008, 1403; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.).

  • LG Freiburg, 21.01.2008 - StL 3/07

    Berufsbezeichnung des Steuerberaters: Zulässigkeit der Führung eines Zusatzes im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
    Die vorliegend verliehene Bezeichnung "Zert_FP" stellt aber allenfalls eine "Zertifizierung" als Abschluss einer Weiterbildung, wie sie nach den Hochschulgesetzen - so dem vorliegend einschlägigen Hessischen Hochschulgesetz (§ 21) - im Rahmen einer Postgraduiertenfortbildung angeboten werden, aber keine staatlich verliehene Graduierung dar, auch wenn der von dem Steuerberater eigenständig angefügt Zusatz (FH) diesen irreführenden Eindruck zu vermitteln geeignet ist (vgl. auch Wolf DStR 2008, 1403).

    Der Gesetzgeber hat dem mit der Regelung des § 57a StBerG Rechnung getragen, mit dem das bis dahin geltende Werbeverbot (vgl. § 8 StBerG) für Steuerberater gelockert wurde (dazu Nds. OVG NJW-RR 1999, 500), die Regelung des § 43 StBerG aber unberührt blieb (Wolf DStR 2008, 1403).

    Das gesetzgeberische Anliegen, dem hilfesuchenden Steuerpflichtigen wie der Steuerrechtspflege durch eine eindeutige Berufsbezeichnung kundzutun, ob der Betreffende tatsächlich als Steuerberater nach § 3 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt ist, stellt deshalb einen vernünftigen Grund im Allgemeininteresse dar (so auch Wolf DStR 2008, 1403).

    Diesem Interesse wird deshalb ausreichend damit Rechnung getragen, dass es - wie vorgesehen - dem Steuerberater erlaubt ist, die erworbene "Designation" - möglicherweise allerdings ohne den irreführenden Hinweis (FH) - in seiner Geschäftspost, wenn auch nicht in direktem Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung, zu führen (im Ergebnis auch Wolf DStR 2008, 1403; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
    Dass mit dem Schutz der Eindeutigkeit der Berufsbezeichnung diese auch nicht als "Werbeträger" überfrachtet werden kann, trägt zudem dem - einschränkten (§ 57a StBerG) - Werbeverbot Rechnung (FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.; vgl. auch BVerfGE 60, 215).

    Es müssen also ausreichende Gründe des Gemeinwohls den Eingriff rechtfertigen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden (BVerfG NJW 1996, 3067, 3068; vgl. auch BVerfGE 60, 215ff.; BVerfG NJW 1993, 2988; 2001, 1926; 2004, 2656; 2006, 1495; MDR 2000, 358).

    Tatsächlich genügt diese Vorschrift den Anforderungen, die an die Regelung einer Berufsausübung zu stellen sind (BVerfGE 60, 215; 1 BvR 1307/88 bei JURIS, vgl. auch DStR 1991, 563).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96

    Steuerberatung; Steuerberater; Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
    Zweck der Regelung des § 43 StBerG ist damit jedenfalls auch der Schutz der Allgemeinheit vor irreführenden Berufsbezeichnungen (Nds. OVG NJW-RR 1999, 500; OLG Celle DStRE 2008, 57f.).

    Der Gesetzgeber hat dem mit der Regelung des § 57a StBerG Rechnung getragen, mit dem das bis dahin geltende Werbeverbot (vgl. § 8 StBerG) für Steuerberater gelockert wurde (dazu Nds. OVG NJW-RR 1999, 500), die Regelung des § 43 StBerG aber unberührt blieb (Wolf DStR 2008, 1403).

    Doch ist das Recht des Steuerberaters insoweit weniger gewichtig, da es nicht um einen Zusatz geht, der auf eine besondere Qualifikation als Steuerberater hinweist (vgl. 1 BvR 1307/88 bei JURIS, vgl. auch DStR 1991, 563), sondern nur auf besondere Erfahrungen im Bereich anderer, nach § 57 Abs. 3 StBerG erlaubter Tätigkeiten (vgl. Nds. OVG NJW-RR 1999, 500; FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.).

  • BVerfG, 29.10.1990 - 1 BvR 1307/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
    Die Auslegung der das Recht der Außendarstellung einschränkender Gesetze durch die Gerichte muss zudem die Tragweite der grundrechtlichen Garantie berücksichtigen (BVerfG NJW 2001, 1926; 2006, 1495; 1 BvR 1307/88 bei JURIS, vgl. auch DStR 1991, 563).

    Tatsächlich genügt diese Vorschrift den Anforderungen, die an die Regelung einer Berufsausübung zu stellen sind (BVerfGE 60, 215; 1 BvR 1307/88 bei JURIS, vgl. auch DStR 1991, 563).

    Doch ist das Recht des Steuerberaters insoweit weniger gewichtig, da es nicht um einen Zusatz geht, der auf eine besondere Qualifikation als Steuerberater hinweist (vgl. 1 BvR 1307/88 bei JURIS, vgl. auch DStR 1991, 563), sondern nur auf besondere Erfahrungen im Bereich anderer, nach § 57 Abs. 3 StBerG erlaubter Tätigkeiten (vgl. Nds. OVG NJW-RR 1999, 500; FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.).

  • EGMR, 28.04.2005 - 41604/98

    Recht auf Achtung des Privatlebens und der Wohnung (Einsatz von Durchsuchungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
    Es müssen also ausreichende Gründe des Gemeinwohls den Eingriff rechtfertigen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden (BVerfG NJW 1996, 3067, 3068; vgl. auch BVerfGE 60, 215ff.; BVerfG NJW 1993, 2988; 2001, 1926; 2004, 2656; 2006, 1495; MDR 2000, 358).

    Die Auslegung der das Recht der Außendarstellung einschränkender Gesetze durch die Gerichte muss zudem die Tragweite der grundrechtlichen Garantie berücksichtigen (BVerfG NJW 2001, 1926; 2006, 1495; 1 BvR 1307/88 bei JURIS, vgl. auch DStR 1991, 563).

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
    Es müssen also ausreichende Gründe des Gemeinwohls den Eingriff rechtfertigen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden (BVerfG NJW 1996, 3067, 3068; vgl. auch BVerfGE 60, 215ff.; BVerfG NJW 1993, 2988; 2001, 1926; 2004, 2656; 2006, 1495; MDR 2000, 358).

    Danach sind berufsrechtliche Werbeverbote zwar nicht schon an sich als verfassungswidrig anzusehen (BVerfG NJW 1994, 1591; 1996, 3067, 3068), doch müssen sie durch einen vernünftigen Allgemeinzweck gerechtfertigt sein und dürfen der Allgemeinheit interessierende Informationen nicht etwa vorenthalten (BVerfG NJW 1993, 2988; 2002, 1331; 2004, 2656; MDR 2000, 358).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
    Es müssen also ausreichende Gründe des Gemeinwohls den Eingriff rechtfertigen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden (BVerfG NJW 1996, 3067, 3068; vgl. auch BVerfGE 60, 215ff.; BVerfG NJW 1993, 2988; 2001, 1926; 2004, 2656; 2006, 1495; MDR 2000, 358).

    Danach sind berufsrechtliche Werbeverbote zwar nicht schon an sich als verfassungswidrig anzusehen (BVerfG NJW 1994, 1591; 1996, 3067, 3068), doch müssen sie durch einen vernünftigen Allgemeinzweck gerechtfertigt sein und dürfen der Allgemeinheit interessierende Informationen nicht etwa vorenthalten (BVerfG NJW 1993, 2988; 2002, 1331; 2004, 2656; MDR 2000, 358).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
    Es müssen also ausreichende Gründe des Gemeinwohls den Eingriff rechtfertigen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden (BVerfG NJW 1996, 3067, 3068; vgl. auch BVerfGE 60, 215ff.; BVerfG NJW 1993, 2988; 2001, 1926; 2004, 2656; 2006, 1495; MDR 2000, 358).

    Danach sind berufsrechtliche Werbeverbote zwar nicht schon an sich als verfassungswidrig anzusehen (BVerfG NJW 1994, 1591; 1996, 3067, 3068), doch müssen sie durch einen vernünftigen Allgemeinzweck gerechtfertigt sein und dürfen der Allgemeinheit interessierende Informationen nicht etwa vorenthalten (BVerfG NJW 1993, 2988; 2002, 1331; 2004, 2656; MDR 2000, 358).

  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00

    Verletzung anwaltlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08
    Es müssen also ausreichende Gründe des Gemeinwohls den Eingriff rechtfertigen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden (BVerfG NJW 1996, 3067, 3068; vgl. auch BVerfGE 60, 215ff.; BVerfG NJW 1993, 2988; 2001, 1926; 2004, 2656; 2006, 1495; MDR 2000, 358).

    Die Auslegung der das Recht der Außendarstellung einschränkender Gesetze durch die Gerichte muss zudem die Tragweite der grundrechtlichen Garantie berücksichtigen (BVerfG NJW 2001, 1926; 2006, 1495; 1 BvR 1307/88 bei JURIS, vgl. auch DStR 1991, 563).

  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1630/98

    Wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Anwaltswerbung im Hinblick

  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

  • BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

  • OLG Celle, 30.08.2006 - StO 1/06
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 24/09

    Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung

    Auch die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte äußert bezüglich der durch § 43 StBerG eingeschränkten Freiheit der Berufsausübung des Steuerberaters keine verfassungsrechtlichen Zweifel (vgl. BGH-Urteil vom 16. Januar 1981 I ZR 29/79, BGHZ 79, 390; Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Mai 2009 StO 1/08, DStR 2009, 1826, zum Zusatz "zertifizierter Finanzplaner").
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2012 - 4 U 90/12

    Ein Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz

    Unzulässig sind auch Hinweise auf andere ehemalige Tätigkeiten, wie z.B. die Bezeichnung "zertifizierter Rating-Analyst" (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.06.2012, - StO 1/11 -) "Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)" (BFH, wistra 2010, 275 ff.), "zertifizierter Finanzplaner (FH)" (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2009, - StO 1/08 -) "Steuersyndikus a.D." oder "Bankdirektor i.R." (Gehre/Koslowski, a.a.O., § 43 Rdnr. 24 m.w.N.).

    Sie ist überdies verhältnismäßig im engeren Sinne (BVerfG, DStR 2010, 1694 ff.; siehe zur Verfassungsgemäßheit von § 43 Abs. 2 StBerG auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.06.2012 a.a.O. und Urteil vom 15.05.2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 2590/10

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn W ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Hiddemann, Kleine-Cosack, Hefer, Ristow, Maria-Theresia-Straße 2, 79102 Freiburg - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. September 2010 - StbSt (B) 3/09 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Mai 2009 - StO 1/08 -, c) das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 21. Januar 2008 - StL 3/07 -, 2. mittelbar gegen § 43 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Paulus gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 8. November 2010 einstimmig beschlossen:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht