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   BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10   

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BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10 (https://dejure.org/2010,2124)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10 (https://dejure.org/2010,2124)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 2 BvR 1710/10 (https://dejure.org/2010,2124)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 FGO)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 10d EStG, § 22 Nr 3 EStG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots gem. § 23 Abs. 3 S. 8 und 9 Einkommensteuergesetz (EStG); Verlustverrechnungsverbot von als Stillhalter erzielten sonstigen Einkünften mit Verlusten aus Basisgeschäften; Verstoß des Verlustverrechnungsverbots gegen das ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots gem. § 23 Abs. 3 S. 8 und 9 Einkommensteuergesetz ( EStG ); Verlustverrechnungsverbot von als Stillhalter erzielte sonstige Einkünfte mit Verlusten aus Basisgeschäften; Verstoß des Verlustverrechnungsverbots gegen das ...

  • datenbank.nwb.de

    Im Verfahren wegen Verlustverrechnungsverbot zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter ist eine Aussetzung der Vollziehung verfassungsrechtlich geboten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlustausgleich zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Vollziehung und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Beurteilungswandel bei privaten Optionsgeschäften?

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 305
  • DB 2010, 2534
  • DStR 2010, 2296
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (23)

  • FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09

    Besteuerung von Stillhaltergeschäften: Verrechnung der Verluste aus

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Auf Antrag des Beschwerdeführers gewährte das Finanzgericht München in seinem Beschluss vom 12. August 2009 - 1 V 1193/09 - (EFG 2009, S. 2035 ff.) teilweise Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2004 bis einen Monat nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung.

    Für eine solche Anordnung besteht auch kein Bedürfnis, da mit der Aufhebung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs der dem Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz gewährende Beschluss des Finanzgerichts München vom 12. August 2009 - 1 V 1193/09 - wieder wirksam wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 -, EuGRZ 2009, S. 653 ; Stark, in: Umbach/ Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar, 2. Aufl. 2005, § 95 Rn. 70).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit zulässig und - in einer die Entscheidungszuständigkeit der Kammer gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eröffnenden Weise - auch offensichtlich begründet, da der Beschluss des Bundesfinanzhofs den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt; die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 93, 1 ) (1).

    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit zulässig und - in einer die Entscheidungszuständigkeit der Kammer gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eröffnenden Weise - auch offensichtlich begründet, da der Beschluss des Bundesfinanzhofs den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt; die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 93, 1 ) (1).

    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit zulässig und - in einer die Entscheidungszuständigkeit der Kammer gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eröffnenden Weise - auch offensichtlich begründet, da der Beschluss des Bundesfinanzhofs den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt; die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 93, 1 ) (1).

    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 m.w.N.).

  • BFH, 25.05.2010 - IX B 179/09

    Kein Verlustausgleich zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter -

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 2010 - IX B 179/09 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes und wird aufgehoben.

    Auf die hiergegen erhobene Beschwerde des Finanzamts hob der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 25. Mai 2010 - IX B 179/09 - (BFH/NV 2010, S. 1627) den Beschluss des Finanzgerichts auf und lehnte den Antrag, die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2004 auszusetzen, ab.

  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Für eine solche Anordnung besteht auch kein Bedürfnis, da mit der Aufhebung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs der dem Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz gewährende Beschluss des Finanzgerichts München vom 12. August 2009 - 1 V 1193/09 - wieder wirksam wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 -, EuGRZ 2009, S. 653 ; Stark, in: Umbach/ Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar, 2. Aufl. 2005, § 95 Rn. 70).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Der Subsidiaritätsgrundsatz soll vor allem sichern, dass durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere auch der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden; zugleich wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (vgl. BVerfGE 68, 376 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Dem Beschwerdeführer ist lediglich die Hälfte seiner notwendigen Auslagen zu erstatten, da die Verfassungsbeschwerde nur teilweise Erfolg hat (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 101, 331 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Dem Beschwerdeführer ist lediglich die Hälfte seiner notwendigen Auslagen zu erstatten, da die Verfassungsbeschwerde nur teilweise Erfolg hat (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 101, 331 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99

    Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

  • BFH, 02.11.2004 - XI S 15/04

    Verlust-Feststellungsbescheid; Feststellungsverjährung

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

  • BFH, 21.12.1967 - V B 26/67

    Aussetzung der Vollziehung - Unbillige Härte - Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

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