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   OLG Köln, 17.12.2009 - I-8 U 27/09   

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OLG Köln, 17.12.2009 - I-8 U 27/09 (https://dejure.org/2009,9981)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.2009 - I-8 U 27/09 (https://dejure.org/2009,9981)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - I-8 U 27/09 (https://dejure.org/2009,9981)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 249 S. 1
    Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen den steuerlichen Berater des Insolvenzschuldners wegen unrichtiger Bilanzerstellung

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 249 S. 1
    Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen den steuerlichen Berater des Insolvenzschuldners wegen unrichtiger Bilanzerstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStR 2011, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09
    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung (zuletzt BGH NJW 2009, 1591 ff., m.w.Nachw.) kann sich der Mandant eines Rechtsanwaltes bzw. eines Steuerberaters bei Fehlberatungen nur unter engen Voraussetzungen auf die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens berufen.

    Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGHZ 123, 311, 314 f; BGH NJW 2009, 1591, 1592, m.w.Nachw.).

    Auch soweit der Kläger im Schriftsatz vom 09.11.2009 (Gegenvorstellung zum Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Senats vom 22.10.2009) darauf verweist, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 05.02.2009 (NJW 2009, 1591 ff.) maßgeblich darauf abgestellt habe, ob mehrere "wirtschaftlich vernünftige" Entscheidungen möglich gewesen wären, ändert dies an der Bewertung des vorliegenden Sachverhaltes nichts.

    Da die Frage, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zur haftungsausfüllenden Kausalität zählt, gilt insoweit der Maßstab des § 287 ZPO (vgl. BGHZ 129, 386, 399; BGH NJW 2009, 1591 f. m.w.Nachw.).

    Der Tatrichter ist in diesem Rahmen zwar freier als bei Anwendung des § 286 ZPO, auch hier ist jedoch eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu verlangen (BGH, NJW 2004, 444, 445; NJW 2009, 1591, 1593).

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09
    Auch wenn tatsächlich in Höhe der nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbeträge Gesellschaftersicherheiten vorgelegen haben mögen, hätten diese nur dann zum Wegfall der bilanziellen Überschuldung führen können, wenn sie durch Rangrücktrittserklärungen abgesichert gewesen wären, die den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Anforderungen genügten (vgl. hierzu etwa BGHZ 146, 264 ff.).

    Auch der Bundesgerichtshof fordert in seiner Grundsatzentscheidung vom 08.01.2001 die dort näher beschriebene Rangrücktrittserklärung im Wesentlichen nur, um für den Geschäftsführer eine klare Tatsachengrundlage und Rechtssicherheit hinsichtlich der Frage zu gewährleisten, ob eine Gesellschafterleistung Eigenkapitalersatz darstellt oder nicht (vgl. BGHZ 146, 264 ff. [juris-Rz. 14]).

    Vor diesem Hintergrund hält der Senat es nicht nur für möglich, sondern sogar für durchaus wahrscheinlich, dass der Zeuge eine den in BGHZ 146, 264 ff. dargelegten Anforderungen genügende Rangrücktrittserklärung abgegeben und damit die Überschuldung der GmbH beseitigt hätte.

  • OLG Köln, 23.05.2000 - 22 U 218/99

    Haftung des Steuerberaters einer GmbH gegenüber einem Geschäftsanteil-Erwerber

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09
    Vor diesem Hintergrund - insbesondere der Tatsache, dass kapitalersetzende Gesellschafterleistungen im Konkurs bzw. der Insolvenz der Gesellschaft nach § 32a GmbHG schon kraft Gesetzes nicht zurückgezahlt werden dürfen - ist deshalb von einer beachtlichen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2001 (BGHZ 146, 252 ff.) die Auffassung vertreten worden, dass eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen im Überschuldungsstatus der Gesellschaft nicht zu passivieren sind (vgl. etwa OLG Köln, DB 2000, 2264, 2266; OLG Düsseldorf, 1256, 1257; die Auffassung des BGH weiterhin ablehnend etwa Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, § 64 Rdn. 24 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09
    Insbesondere besteht nach gefestigter Rechtsprechung des BGH auch die auf S. 23 der Berufungsbegründung angesprochene Freistellungsverpflichtung einschließlich der Pflicht, Leistungen der Gesellschaft, mit denen eigenkapitalersetzend besicherte Darlehen zurückgeführt worden waren, zu erstatten (vgl. BGHZ 81, 252, 260 [zur Bürgschaft]; Baumbach/Hueck, GmbHG, § 32a Rdn. 96).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09
    Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGHZ 123, 311, 314 f; BGH NJW 2009, 1591, 1592, m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09
    Der Tatrichter ist in diesem Rahmen zwar freier als bei Anwendung des § 286 ZPO, auch hier ist jedoch eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu verlangen (BGH, NJW 2004, 444, 445; NJW 2009, 1591, 1593).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09
    Da die Frage, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zur haftungsausfüllenden Kausalität zählt, gilt insoweit der Maßstab des § 287 ZPO (vgl. BGHZ 129, 386, 399; BGH NJW 2009, 1591 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.02.1987 - II ZR 104/86

    Berücksichtigung einer Rangrücktrittserklärung im Überschuldungsstatus der GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09
    Ein solcher Rangrücktritt verringert die Summe der Verbindlichkeiten sofort und nicht erst dann, wenn der Gesellschafter die Gesellschaftsschuld tilgt und nunmehr von der Gesellschaft seine Aufwendungen nicht ersetzt bekommt, weil er für die Dauer der Überschuldung darauf verzichtet hat (BGH NJW 1987, 1697 f.).
  • OLG Köln, 19.07.2012 - 8 U 55/11

    Haftung des Steuerberaters für unterbliebene Hinweise auf eine bilanzielle

    Im Rahmen von Verträgen mit rechtlichen oder steuerlichen Beratern gilt die Vermutung, dass der Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, nämlich nur dann, wenn im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände eine bestimmte Entschließung des zutreffend unterrichteten Mandanten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2009, 1591; WM 2008, 946; BGHZ 123, 311; Senat, Urteil vom 17.12.2009 - 8 U 27/09, DStR 2011, 47 m. w. N.).

    Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (vgl. BGH NJW 2009, 1591; BGHZ 123, 311; Senat, Urteil vom 17.12.2009 - 8 U 27/09, DStR 2011, 47 m.w.N.).

    Da die Frage, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zur haftungsausfüllenden Kausalität zählt, gilt insoweit der Maßstab des § 287 ZPO (vgl. BGH NJW 2009, 1591; BGHZ 129, 386; Senat, Urteil vom 17.12.2009 - 8 U 27/09, DStR 2011, 47 m. w. N.).

  • LG Saarbrücken, 28.11.2011 - 9 O 261/10

    Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht durch

    In der Rechtsprechung ist entschieden worden, dass der Beweis des ersten Anscheins beratungsgerechten Verhaltens dann nicht eingreift, wenn es wegen der persönlichen Verbundenheit des Geschäftsführers zum Unternehmen auch nahe gelegen hätte, zur Vermeidung einer Insolvenz Rangrücktrittserklärungen abzugeben (OLG Köln, Urt. v. 17.12.2009 - 8 U 27/09, [...] Rn., DStR 2011, 47).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 14 U 47/13
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat in Anwendung von § 153 Abs. 2 SGG Bezug auf diese Ausführungen des SG (Az.: S 8 U 27/09, Seite 5 bis 7 der Entscheidungsgründe).
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