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   FG Sachsen, 05.05.2010 - 8 K 1853/09   

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https://dejure.org/2010,72673
FG Sachsen, 05.05.2010 - 8 K 1853/09 (https://dejure.org/2010,72673)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.05.2010 - 8 K 1853/09 (https://dejure.org/2010,72673)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 8 K 1853/09 (https://dejure.org/2010,72673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsfähigkeit von Verlusten von an einem Steuerstundungsmodell beteiligten atypischen stillen Gesellschaftern einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit des Nachweises eines vorgefertigten Konzepts für die Annahme eines Steuerstundungsmodells Kapitalmäßige Beteiligung zur Erlangung eines negativen Progressionsvorbehalts kein Steuerstundungsmodell Kein Ersatz einer fehlenden Gesetzesgrundlage durch ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Notwendigkeit des Nachweises eines vorgefertigten Konzepts für die Annahme eines Steuerstundungsmodells - Kapitalmäßige Beteiligung zur Erlangung eines negativen Progressionsvorbehalts kein Steuerstundungsmodell - Kein Ersatz einer fehlenden Gesetzesgrundlage durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStR 2012, 2053
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

    bb) Nach Bekanntwerden der im Jahr 2012 ergangenen Entscheidungen des IV. Senats ist die Zahl der Befürworter der modifizierten Trennungstheorie gestiegen (Wendt, BFH-Praxisreport 2012, 299; StbJb 2012/2013, 29, 42, und DB 2013, 834; Wit, DStR 2012, 2053; Bode, DB 2012, 2376; Prinz/Hütig, DB 2012, 2597, 2599; Kempermann, FR 2012, 1082, und FR 2012, 1155; Strahl, KÖSDI 2012, 18054, 18057, und FR 2013, 322; U. Förster, DB 2013, 2047, 2051; Bohn/Pelters, DStR 2013, 281, 285; Stein/Stein, FR 2013, 156; Levedag, GmbHR 2013, 673, 677; Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 6 Rz 1191; Reiß in Kirchhof, EStG, 13. Aufl., § 15 Rz 376a).
  • FG Münster, 11.12.2013 - 6 K 3045/11

    Steuerrechtliche Behandlung von Goldgeschäften im Ausland

    c) Da ein Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b Abs. 2 EStG im Streitfall nicht vorliegt, kann dahingestellt bleiben, ob die Vorschrift des § 15b EStG - auch nach Einführung des § 32b Abs. 1 Satz 3 EStG - unanwendbar ist, wenn der angestrebte Steuervorteil in der Form des negativen Progressionsvorbehalts im Sinne des § 32b Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3 EStG erstrebt wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz in EFG 2013, 849 und Urteil des Sächsischen FG vom 05.05.2010 8 K 1853/09, DStR 2012, 2053).

    Die Auffassung der Finanzverwaltung, dass solche Verluste aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG als nicht sofort abzugsfähig zu behandeln seien, würde - so die Gesetzesbegründung - von diversen Finanzgerichten nicht geteilt (Bundestag-Drucksache 18/68 (neu), 75; Hessisches FG in EFG 2013, 1213; vgl. Urteil des Sächsischen FG vom 05.05.2010 8 K 1853/09, DStR 2012, 2053).

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.01.2013 - 3 K 1185/12

    Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b EStG - Zur Frage der

    In der Literatur (Rhode in IStR 2011, 123; Naujok in DStR 2007, 1601; Seeger in Schmidt, EStG, § 15b Rdnr.3; Heinicke in Schmidt, EStG, § 32b Rdnr.5; Kaeser in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG, § 15b B 42; Kaligin in Lademann, EStG, § 15b Rdnr.41; wohl auch Reiß in Kirchhof, EStG, § 15b Rdnr.18) und in der Rechtsprechung (FG Sachsen, Urteil vom 05.05.2010 8 K 1853/09, DStR 2012, 2053; FG Hessen, Beschluss vom 29.10.2010 11 V 252/10, DStR 2011, 267) werde die Anwendung von § 15b EStG im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts gleichfalls abgelehnt.

    Der Verweis auf eine "Vielzahl bekannt gewordener Fälle" helfe hier nicht weiter, weil eine solche Argumentation in der Rechtsprechung verworfen worden sei (FG Sachsen, Urteil vom 05.05.2010 8 K 1853/09 aaO).

    Das Sächsische Finanzgericht hat zu dieser Rechtsfrage in seinem Urteil vom 05.05.2010 - 8 K 1853/09 - (DStR 2012, 2053) folgendes ausgeführt:.

  • FG Nürnberg, 28.02.2013 - 6 K 875/11

    Handel mit physischen Metallen als gewerbliche Tätigkeit - Wahlrecht des

    Im Ergebnis wird auch vom Sächsischen Finanzgericht (Urteil vom 05.05.2010 8 K 1853/09, DStR 2012, 2053, rkr.) und dem Hessischen Finanzgericht (Urteil vom 15.11.2012 11 K 3175/09, BB 2013, 405) die Anwendbarkeit des § 15b EStG auf insoweit vergleichbare Fallkonstellationen verneint.
  • FG Hessen, 29.10.2010 - 11 V 252/10

    Gewinnermittlungsart - Wahlrecht der inländischen Gesellschafter auch bei

    Soweit sich die Antragsteller auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 5. Mai 2010 8 K 1853/09 beziehen, schließt sich der erkennende Senat bei summarischer Prüfung der dort geäußerten Rechtsauffassung an, dass eine Anwendung des § 15b EStG ohne Bezugnahme auf konkrete Tatsachen immer dann, wenn das Zusammenwirken gesetzlicher Bestimmungen einen Steuervorteil ergebe und häufig genutzt werde, nicht der Absicht des Gesetzgebers entspreche.
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