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   FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11   

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FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11 (https://dejure.org/2012,31616)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.10.2012 - 4 V 1661/11 (https://dejure.org/2012,31616)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 4 V 1661/11 (https://dejure.org/2012,31616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 1 EStG, § 45a Abs 3 EStG, § 44 Abs 1 EStG, § 36 Abs 2 Nr 2 EStG, § 130 Abs 2 Nr 3 AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Änderung eines Steuerbescheides aufgrund zu Unrecht berücksichtigter Kapitalertragsteuer bei der Ermittlung der Körperschaftsteuerschuld; Vorliegen der Anrechnungsbescheinigung der Bank nach § 45a Abs. 2 EStG als Anscheinsbeweis für die Zahlung der ...

  • Betriebs-Berater

    Widerruf einer Kapitalertragsteuerbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung der Anrechnungsverfügung bei cum/ex-Geschäften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung der Anrechnungsverfügung bei cum/ex-Geschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Widerruf einer Bescheinigung über die abgeführte Kapitalertragsteuer bei sog. "cum-/ex-Geschäften"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf einer Kapitalertragsteuerbescheinigung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Widerruf einer Bescheinigung über die abgeführte Kapitalertragsteuer bei sog. Cum-Ex-Geschäften

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Widerruf einer Kapitalertragsteueranrechnungsbescheinigung

  • juve.de (Kurzinformation)

    Cum-Ex-Trades: Rajon scheitert vorläufig vor Finanzgericht

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Widerruf einer Bescheinigung über die abgeführte Kapitalertragsteuer bei sog. Cum-Ex-Geschäften

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Kapitalertragsteuerbescheinigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 3184
  • DStR 2012, 2381
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 30/93

    Kapitalertragsteuer - Steuerschuldner

    Auszug aus FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11
    Soweit die Antragstellerin unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 23.04.1996, VIII R 30/93, BFHE 181, 7) ausführt, dass es nicht darauf ankomme, ob die Kapitalertragsteuer tatsächlich abgeführt worden sei, betrifft dies nur solche Fälle, in denen die Abzugssteuer von den Erträgen auch tatsächlich einbehaltenen wurde.

    Die Rechtsprechung hat in ihren Entscheidungen die in § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG getroffene Regelung stets "wirtschaftlich" verstanden und die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als Grundvoraussetzung für deren Anrechnung angesehen (vgl. nur BFH-Urteil vom 23.04.1996 VIII R 30/93, BFHE 181, 7; Urteil vom 20.10.2010 I R 54/09, BFH/NV 2011, 641).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Auszug aus FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11
    Liegt die Bescheinigung nicht vor, ist das zusätzliche Tatbestandsmerkmal zur Anrechnung der Kapitalertragsteuer nicht erfüllt (BFH-Urteil vom 29.04.2008, VIII R 28/07, BStBl II 2009, 842).

    Zweck der Bescheinigung ist gerade der Nachweis einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer auf die zugeflossenen Erträge (BFH-Urteil vom 29.04.2008 VIII R 28/07, BStBl II 2009, 842).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06

    Rückforderung von zu Unrecht angerechneten Steuerabzugsbeträgen; Verhältnis von

    Auszug aus FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11
    Ein solches Erwirken ist, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 08.12.2009 15 K 6030/06 B (die Aufhebung des Urteils durch den BFH erfolgte aus anderen Gründen, vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2010 VII R 3/10, BFH/NV 2011, 750) zutreffend ausgeführt hat (ebenso BFH-Urteil vom 22.08.2006 I R 42/05, BFH/NV 2007, 404) bereits dann gegeben, wenn die Antragstellerin - wie vorliegend - durch Vorlage einer unrichtigen Bescheinigung die Anrechnung der Kapitalertragsteuer verursacht hat.
  • BFH, 20.10.2010 - I R 54/09

    Gegenstand einer Untätigkeitsklage bei Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11
    Die Rechtsprechung hat in ihren Entscheidungen die in § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG getroffene Regelung stets "wirtschaftlich" verstanden und die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer als Grundvoraussetzung für deren Anrechnung angesehen (vgl. nur BFH-Urteil vom 23.04.1996 VIII R 30/93, BFHE 181, 7; Urteil vom 20.10.2010 I R 54/09, BFH/NV 2011, 641).
  • BFH, 18.02.1970 - I R 97/66

    Maßgeblichkeit der Veranlagung des Gläubigers der Kapitalerträge bei der

    Auszug aus FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11
    Die Kapitalertragsteuer ist keine Steuer eigener Art, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer in Form einer Einkommensteuervorauszahlung für Rechnung des Gläubigers bestimmter Kapitalerträge (BFH-Urteil vom 18.02.1970 I R 97/66, BStBl II 1970, 464).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11
    Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung der eingezogenen Beträge nicht ausgeglichen werden oder nur schwer wieder gut zu machen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Steuerpflichtigen führen würde (BFH-Beschluss vom 05.03.1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 141/97

    Haftungsbescheid; Zuständigkeit; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11
    Sie kann auch in dem pflichtwidrigen Verschweigen entscheidungserheblicher Tatsachen bestehen (von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO/FGO-Kommentar, § 130 AO, Rn. 10, BFH-Urteil vom 23.07.1998, VII R 141/97, BFH/NV 1999, 433).
  • BFH, 22.08.2006 - I R 42/05

    Rechtswidrige Anrechnung von KSt

    Auszug aus FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11
    Ein solches Erwirken ist, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 08.12.2009 15 K 6030/06 B (die Aufhebung des Urteils durch den BFH erfolgte aus anderen Gründen, vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2010 VII R 3/10, BFH/NV 2011, 750) zutreffend ausgeführt hat (ebenso BFH-Urteil vom 22.08.2006 I R 42/05, BFH/NV 2007, 404) bereits dann gegeben, wenn die Antragstellerin - wie vorliegend - durch Vorlage einer unrichtigen Bescheinigung die Anrechnung der Kapitalertragsteuer verursacht hat.
  • BFH, 20.08.2007 - I B 98/07

    KSt; Anrechnung

    Auszug aus FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11
    Selbst wenn man unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 20.08.2007 I B 98/07, BFH/NV 2007, 2276) die Meinung vertritt, dass durch die Rückforderung der Anrechnungsbescheinigung das Tatbestandsmerkmal der Vorlage einer Anrechnungsbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG nicht entfällt, wird jedenfalls die Anscheinsbeweisfunktion durch den Widerruf der Bescheinigung beseitigt.
  • BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06

    Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Ablauf der

    Auszug aus FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11
    Zum anderen ist die Bescheinigung materiell-rechtliche Voraussetzung und Tatbestandsmerkmal für die Anrechnung (BFH-Urteil vom 12.02.2008 VII R 33/06, BFH/NV 2008, 845).
  • BFH, 09.12.2010 - VII R 3/10

    Keine Änderung der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

  • LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20

    Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank

    Denn bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Abzugsteuer, die in Gestalt einer Vorauszahlung für bestimmte Kapitalerträge erfolgt (FG Hessen, Beschluss vom 08.10.2012 - 4 V 1661/11, juris Rn. 42).

    Eine Anrechnung von Steuervorauszahlungen, die tatsächlich nicht in Abzug gebracht worden sind, kommt nicht in Betracht (FG Hessen, Beschluss vom 08.10.2012 - 4 V 1661/11, juris Rn. 42).

  • FG Hessen, 10.02.2016 - 4 K 1684/14

    Anrechnung von Kapitalertragssteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem

    Zur Begründung verweist der Beklagte im Wesentlichen auf die Ausführungen des erkennenden Gerichts in dem Beschluss vom 8.12.2012 Az. 4 V 1661/11 und führt dies in der Einspruchsentscheidung näher aus.
  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17

    Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

    (1) Es mag einiges für die Ansicht sprechen, dass ein Geschäftsmodell, das sich darauf stützt, dass eine einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet werden soll, rechtswidrig ist (vgl. zur Problematik HessFG, Beschlüsse vom 8. Oktober 2012, Az.: 4 V 1661/11, abgedruckt in BB 2012, 3184, und vom 10. Februar 2016, Az.: 4 K 1684/14, abgedruckt in WM 2016, 829, und vom 10. März 2017, Az.: 4 K 977/14, abgedruckt in WM 2017, 854 FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2016, Az.: 6 K 1544/11, zit. nach juris; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 17. Mai 2013, Az.: 2-04 O 358/12, vom Kläger vorgelegt als K52, Bl. 863 ff.; LG Wiesbaden, Beschluss vom 27. Februar 2013, Az.: 6 Qs 11/13, Folgebeschlüsse vom Kläger vorgelegt als K45 und K46, Bl. 781 ff.; vgl. auch nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung vom 2. März 2017, Az.: 2 BvR 1163/13, zit. nach juris, mit Anm. Ebner in HFR 2017, 633; s. a. BFH, Urteil vom 27. Oktober 2009, Az.: VII R 51/08, abgedruckt in BFHE 227, 327, zu "nicht existenten" Aktien; BFH, Urteil vom 24. August 2011, Az.: I R 85/10, zit. nach juris, zum Erfordernis der tatsächlichen Abführung für die Erstattung bei § 50d Abs. 1 EStG).
  • LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20

    Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft

    Denn bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Abzugsteuer, die in Gestalt einer Vorauszahlung für bestimmte Kapitalerträge erfolgt (FG Hessen, Beschluss vom 08.10.2012 - 4 V 1661/11, juris Rn. 42).

    Eine Anrechnung oder Erstattung von Steuervorauszahlungen, die tatsächlich nicht in Abzug gebracht worden sind, kommt nicht in Betracht (FG Hessen, Beschluss vom 08.10.2012 - 4 V 1661/11, juris Rn. 42).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2018 - 9 U 179/16

    Cum-Ex: Beraterhaftung rückt in den Fokus

    Der dort vertretene Ansatz, der Staat müsse sich das Handeln des nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG mit der Einbehaltung und Abführung für Rechnung des Dividendenbeziehers betrauten Unternehmens als ihres "Verwaltungsgehilfen" zurechnen lassen, setzt die tatsächliche Einbehaltung der Kapitalertragsteuer durch das Unternehmen voraus und ist auf Sachverhalte unter möglicher Mitwirkung ausländischer Geldinstitute nicht zu übertragen, da diese zur Einbehaltung zwecks Abführung nicht verpflichtet sind (vgl. FG Hessen, Beschl. v. 8. Okt. 2012, 4 V 1661/11, BeckRS 2012, 96442 unter 1. c; OLG Köln, Urt. v. 11. Dez. 2014, 7 U 23/14, BeckRS 2015, 05658 Rn. 43).
  • OLG Köln, 11.12.2014 - 7 U 23/14

    Amtspflichtverletzungen des Bundeszentralamts für Steuern im Zusammenhang mit der

    Der Senat verkennt nicht die Argumentation des Klägers, demnach im Falle eines (ungedeckten) Leerverkaufs unerheblich sei, ob er wirtschaftlicher Eigentümer der Aktie geworden ist, weil er jedenfalls im Zuge des Erwerbs cum-Dividende von der Depotbank Kompensationszahlungen (in Höhe der Nettodividende) mit Blick auf eine bis zur Erfüllung stattgefundene Dividendenbeschlussfassung erhalten hat und damit den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 4 EStG verwirklicht (vgl. Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 08.10.2012 - 5 V 1661/11 - DStR 2012, 2381 - beckonline).

    Es wird jedoch mit beachtlichen Argumenten vertreten, dass diese "Sphärenwertung" des Bundesfinanzhofs nicht anwendbar sei, wenn die Einbehaltung durch ein ausländisches Kreditinstitut erfolgen müsste, weil dieses nicht als Verwaltungshelfer des Finanzamtes angesehen werden könne (Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 08.10.2012 - 5 V 1661/11 - DStR 2012, 2381 - beckonline).

    Dabei hat bereits das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die Rechtsansicht der Beklagten teilweise sogar in der Instanzrechtsprechung vertreten wird (vgl. Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 17.05.2013 - 2-04 O 358/12 - nicht veröffentlicht; vorgelegt als Anlage B 18; Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 08.10.2012 - 5 V 1661/11 - DStR 2012, 2381).

  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2022 - 5 O 602/20
    Dieser Tatbestand wird von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung weit ausgelegt und erfasst nicht nur die formale, sondern gerade auch die inhaltliche Fehlerhaftigkeit der Steuerbescheinigung (Hessisches FG, Beschluss vom 8.10.2012 - 4 V 1661/11 , DStR 2012, 2381).

    Diese Ansicht widerspricht der einschlägigen finanzgerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Fehlerhaftigkeit der ausgestellten Steuerbescheinigung neben formalen Aspekten auch aus inhaltlichen Aspekten, namentlich der nicht einbehaltene Kapitalertragssteuer, folgen kann (Hessisches FG, Beschluss vom 8.10.2012 - 4 V 1661/11 , DStR 2012, 2381).

  • FG Hamburg, 14.10.2016 - 3 V 201/16

    Aussetzung der Vollziehung: Cum-/Ex-Geschäfte: Keine Rückforderung der

    Insofern liege eine Angabe der Antragstellerin im Sinne des § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO vor (vergleiche FG Kassel vom 08.10.2012, Az. 4 V 1661/11).
  • LG Frankfurt/Main, 12.11.2013 - 5 O 151/13

    Wirksamkeit der Bestätigungsbeschlüsse der Deutschen Bank zu den HV-Beschlüssen

    Die Zulässigkeit des Cum-ex-Verfahren ist jedoch für Zeiträume vor dem 1.1.2012 in Rechtsprechung (vgl. FG Hamburg DStR 2013, 1116; Hess FG DStR 2012, 2381) und Fachliteratur (vgl. hierzu Seer/Krumm DStR 2013, 1757 und DStR 2013, 1824; Klein BB 2013, 1054 jew. mit w. Nachw. zum Streitstand) sehr umstritten.
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