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   EuGH, 29.03.2012 - C-414/10   

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https://dejure.org/2012,7948
EuGH, 29.03.2012 - C-414/10 (https://dejure.org/2012,7948)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.2012 - C-414/10 (https://dejure.org/2012,7948)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 2012 - C-414/10 (https://dejure.org/2012,7948)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. b - Besteuerung eines aus einem Drittland eingeführten Erzeugnisses - Nationale Regelung - Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer - Voraussetzung - Tatsächliche Entrichtung der Mehrwertsteuer durch den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Véleclair

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. b - Besteuerung eines aus einem Drittland eingeführten Erzeugnisses - Nationale Regelung - Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer - Voraussetzung - Tatsächliche Entrichtung der Mehrwertsteuer durch den ...

  • EU-Kommission

    Véleclair

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. b - Besteuerung eines aus einem Drittland eingeführten Erzeugnisses - Nationale Regelung - Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer - Voraussetzung - Tatsächliche Entrichtung der Mehrwertsteuer durch den ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer bei tatsächlicher Steuerzahlung; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Conseil d'État

  • Betriebs-Berater

    Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer bei tatsächlicher Steuerzahlung; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Conseil d'État

  • rechtsportal.de

    Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer bei tatsächlicher Steuerzahlung; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Conseil d'État

  • datenbank.nwb.de

    Zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzug der nicht entrichteten EUSt möglich, wenn deren Schuldner auch insoweit der zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • pwc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abzug von Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Frankreich), eingereicht am 19. August 2010 - Société Veleclair/Ministre du budget, des comptes publics et de la réforme de l'État

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Conseil d"État - Auslegung des Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 433
  • BB 2012, 929
  • DB 2012, 843
  • BStBl II 2013, 941
  • DStR 2012, 697
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-414/10
    Drittens ist darauf hinzuweisen, dass die vorstehende Auslegung mit den Zielen der Sechsten Richtlinie vereinbar ist, da durch sie sichergestellt werden kann, dass das Abzugsrecht, das grundsätzlich nicht eingeschränkt werden kann, integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer bleibt, und weiterhin für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 47).

    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. u. a. Urteil Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem hat das nationale Gericht den Vorteil des Rechts auf Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund der objektiven Aktenlage feststeht, dass dieses Recht in betrügerischer Weise geltend gemacht wird (vgl. u. a. Urteil Kittel und Recolta Recycling, Randnrn.

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-414/10
    Zum einen ist Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, in dem, wie aus Randnr. 19 des vorliegenden Urteils hervorgeht, ebenfalls der Ausdruck "geschuldet oder entrichtet" verwendet wird, dahin zu verstehen, dass es für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung ist, ob die Mehrwertsteuer, die für die vorausgegangenen oder nachfolgenden Verkäufe der betreffenden Gegenstände geschuldet war, tatsächlich an den Fiskus entrichtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnr. 54).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-484/03

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-414/10
    Zum einen ist Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, in dem, wie aus Randnr. 19 des vorliegenden Urteils hervorgeht, ebenfalls der Ausdruck "geschuldet oder entrichtet" verwendet wird, dahin zu verstehen, dass es für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung ist, ob die Mehrwertsteuer, die für die vorausgegangenen oder nachfolgenden Verkäufe der betreffenden Gegenstände geschuldet war, tatsächlich an den Fiskus entrichtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnr. 54).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-355/03

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-414/10
    Zum einen ist Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, in dem, wie aus Randnr. 19 des vorliegenden Urteils hervorgeht, ebenfalls der Ausdruck "geschuldet oder entrichtet" verwendet wird, dahin zu verstehen, dass es für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung ist, ob die Mehrwertsteuer, die für die vorausgegangenen oder nachfolgenden Verkäufe der betreffenden Gegenstände geschuldet war, tatsächlich an den Fiskus entrichtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnr. 54).
  • BFH, 13.02.2014 - V R 8/13

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

    Nach dem EuGH-Urteil vom 29. März 2012 C-414/10, Véleclair (BStBl II 2013, 941) erlaubt es Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG einem Mitgliedstaat nicht, "das Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer von der tatsächlichen vorherigen Zahlung dieser Steuer durch den Steuerschuldner abhängig zu machen, wenn dieser auch der zum Abzug Berechtigte ist.".

    Danach bezieht sich der Begriff "geschuldet" auf eine rechtlich durchsetzbare Steuerschuld und setzt somit voraus, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung des Mehrwertsteuerbetrags, den er als Vorsteuer abziehen möchte, verpflichtet ist (EuGH-Urteil Véleclair in BStBl II 2013, 941, Rdnr. 20).

    Zudem sehe Art. 18 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. im Streitjahr Art. 178 Buchst. e MwStSystRL) lediglich vor, dass der Steuerpflichtige, um das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können, nur ein die Einfuhr bescheinigendes Dokument besitzen muss, das ihn als Empfänger oder Importeur ausweist und aus dem sich der geschuldete Steuerbetrag "ergibt oder auf Grund dessen seine Berechnung möglich ist" (EuGH-Urteil Véleclair in BStBl II 2013, 941, Rdnr. 26).

  • EuGH, 22.10.2015 - C-277/14

    PPUH Stehcemp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Ob die für diese Verkaufsumsätze geschuldete Mehrwertsteuer vom Lieferer der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Gegenstände an den Fiskus entrichtet wurde, ist daher für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Urteile Optigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, EU:C:2006:16, Rn. 54, sowie Véleclair, C-414/10, EU:C:2012:183, Rn. 25).
  • EuGH, 21.06.2012 - C-80/11

    Der Mehrwertsteuerabzug kann grundsätzlich nicht wegen Unregelmäßigkeiten

    33 und 34, Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 55, sowie vom 29. März 2012, Véleclair, C-414/10, Randnr. 32).
  • BFH, 20.07.2023 - V R 13/21

    Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

    Dies ergebe sich aus dem Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Weindel Logistik Service vom 08.10.2020 - C-621/19 (EU:C:2020:814), der die im EuGH-Urteil DSV Road vom 25.06.2015 - C-187/14 (EU:C:2015:421) niedergelegten Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für die EUSt erweitert habe, wobei dieser implizit an die EuGH-Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich vom 09.02.2006 - C-305/03 (EU:C:2006:90) und Véleclair vom 29.03.2012 - C-414/10 (EU:C:2012:183) anknüpfe.

    aa) Anders als die Klägerin meint, ergibt sich nichts anderes aus den EuGH-Urteilen Kommission/Vereinigtes Königreich (EU:C:2006:90) und Véleclair (EU:C:2012:183).

    Das EuGH-Urteil Véleclair (EU:C:2012:183) behandelt die Frage, ob der Vorsteuerabzug von der Zahlung der Mehrwertsteuer abhängig gemacht werden dürfe; dass die dortige Klägerin im Übrigen zum Vorsteuerabzug berechtigt war, wurde dabei vorausgesetzt (EuGH-Urteil Véleclair, EU:C:2012:183, Rz 17).

  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Dieses stehe seit dem EuGH-Urteil vom 29.03.2012 C-414/10 (Véleclair ABl EU 2012, Nr. C 151, 5) zwischenzeitlich auch fest.

    Es verbietet sich daher, dem Steuerpflichtigen auch nur für eine gewisse Zeit eine von ihm nicht zu tragende wirtschaftliche Belastung aufzuerlegen, indem er die EUSt erst zahlen muss, bevor er sie nachfolgend wieder abziehen kann (so EuGH-Urteil vom 29.03.2012 C-414/10 Véleclair, DStR 2012, 697 m. w. N. zu den insoweit gleichlautenden Art. 17 Abs. 2 Buchst. b, Art. 18 Abs. 1 Buchst. b der 6. MwStRL).

    Durch das Abzugssystem soll bereits die auch nur vorübergehende wirtschaftliche Belastung vermieden werden, die einträte, wenn die EUSt erst nach ihrer Entrichtung als Vorsteuer abgezogen werden dürfte, und daher der Vorsteuerabzug davon nicht abhängig gemacht werden darf (so EuGH-Urteil vom 29.03.2012 C-414/10, Véleclair, DStR 2012, 697).

  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 29. März 2012 bezogen auf Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der bis zum Inkrafttreten der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie geltenden Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. EG 1977 Nr. L 145, 1) ausdrücklich klargestellt, dass das Vorsteuerabzugsrecht integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer ist und zur Gewährleistung der steuerlichen Neutralität der Mehrwertsteuer für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden kann (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 in der Rechtssache C-414/10 - Véleclair SA, Rn. 27, DStR 2012, 697).

    Entgegen der in der Revisionsbegründung des Angeklagten S. vertretenen Auffassung ergibt sich eine solche Besonderheit auch nicht aus dem Umstand, dass nach der Rechtsprechung des EuGH das Recht zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer von der geschuldeten Umsatzsteuer - entgegen der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG - gemäß § 15 UStG sofort (vgl. Art. 70 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) und nicht erst mit Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer entsteht (s.o.; vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012 in der Rechtssache C-414/10 - Véleclair SA, Rn. 27, DStR 2012, 697).

  • FG Hamburg, 18.12.2020 - 5 K 175/18

    Zum Vorsteuerabzugsrecht hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer eines

    Es ist im vorliegenden Fall danach nicht entscheidend, ob sich der Begriff "geschuldet" auf eine rechtlich durchsetzbare Steuerschuld bezieht und somit voraussetzt, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung des Mehrwertsteuerbetrags, den er als Vorsteuer abziehen möchte, verpflichtet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012, Véleclair, C-414/10, EU Rn. 20).
  • EuGH, 13.01.2022 - C-156/20

    Zipvit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bezieht sich der Begriff "geschuldet" im Sinne von Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112 auf eine rechtlich durchsetzbare Steuerschuld und setzt somit voraus, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung des Mehrwertsteuerbetrags, den er als Vorsteuer abziehen möchte, verpflichtet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2012, Véleclair, C-414/10, EU:C:2012:183, Rn. 20).
  • EuGH, 15.09.2022 - C-227/21

    HA.EN.

    Dem Steuerpflichtigen würde, wenn das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer davon abhängig gemacht würde, dass diese Steuer vom Lieferer der Gegenstände zuvor tatsächlich gezahlt wurde, eine von ihm nicht zu tragende wirtschaftliche Belastung auferlegt, die durch das Abzugssystem gerade vermieden werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2012, Véleclair, C-414/10, EU:C:2012:183, Rn. 30).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-272/13

    Equoland - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie

    Zum anderen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass es das in der Sechsten Richtlinie vorgesehene Reverse-Charge-Verfahren entgegen dem Vorbringen der italienischen Regierung in der mündlichen Verhandlung u. a. erlaubt, die bei bestimmten Arten von Umsätzen festgestellten Steuerhinterziehungen und -umgehungen zu bekämpfen (vgl. Urteil Véleclair, C-414/10, EU:C:2012:183, Rn. 34).
  • FG Köln, 23.09.2020 - 9 K 327/17

    Berechtigung eines Kommissionärs zum Vorsteuerabzug der gezahlten

  • FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren infolge Anfechtung der

  • FG Köln, 12.06.2019 - 2 K 1239/18

    Umsatzsteuer: Vorsteuervergütung bei Montagelieferung

  • FG Hessen, 02.11.2017 - 7 K 1069/17

    Werden in ein externes Versandverfahren übergeführte und ohne Beendigung dieses

  • FG Hessen, 21.08.2017 - 7 K 1721/13

    Trotz Entstehens einer Zollschuld wegen fälschlichen Zuerkennens des Status eines

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