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   BFH, 03.07.2014 - III R 53/13   

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https://dejure.org/2014,34299
BFH, 03.07.2014 - III R 53/13 (https://dejure.org/2014,34299)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2014 - III R 53/13 (https://dejure.org/2014,34299)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - III R 53/13 (https://dejure.org/2014,34299)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes

  • openjur.de

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, FGO § 40, EStG VZ 2012, GG Art 3 Abs 1, WehrPflG § 54, GG Art 19 Abs 4
    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes

  • Bundesfinanzhof

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG 2009 vom 26.06.2013, § 40 FGO, EStG VZ 2012, Art 3 Abs 1 GG, § 54 WehrPflG vom 15.08.2011
    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes

  • IWW

    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG, § ... 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 43 FGO, § 31 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes, § 155 Abs. 4 der Abgabenordnung, Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

  • cpm-steuerberater.de

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes

  • rewis.io

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; FGO § 40
    Kindergeldberechtigung eines den freiwilligen Wehrdienst ableistenden Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während freiwilligem Wehrdienst des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeldanspruch während eines freiwilligen Wehrdienstes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - und die richtige Klageart

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldanspruch während eines freiwilligen Wehrdienstes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kindergeld - Anspruch der Eltern trotz Wehrdienst des Kindes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch während eines freiwilligen Wehrdienstes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeldberechtigung eines den freiwilligen Wehrdienst ableistenden Kindes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Kindergeldanspruch während eines freiwilligen Wehrdienstes

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch während eines freiwilligen Wehrdienstes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch während eines freiwilligen Wehrdienstes

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausnahmsweise Kindergeld während freiwilligen Wehrdienstes

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeldanspruch während eines freiwilligen Wehrdienstes

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für freiwilligen Wehrdienst

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann besteht ein Kindergeldanspruch während der Wehrdienstzeit?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch während eines freiwilligen Wehrdienstes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kindergeld auch bei freiwilligen Wehrdienst

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 437
  • FamRZ 2015, 142
  • BStBl II 2015, 282
  • DStR 2014, 2280
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 30.07.2009 - III R 77/06

    Kinderfreibetrag für ein Kind, das einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Wehrdienst eine --militärische-- Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), wenn der Soldat tatsächlich eine Ausbildung zum Offizier oder Unteroffizier erhält und nicht lediglich im Mannschaftsdienstgrad Dienst leistet (Senatsurteil vom 30. Juli 2009 III R 77/06, BFH/NV 2010, 28, m.w.N.; dem folgend Schmidt/Loschelder, EStG, 33. Aufl., § 32 Rz 26).

    Hierfür kommt es insbesondere darauf an, wie zielstrebig der Wehrdienstleistende die Übernahme in ein Soldatenverhältnis auf Zeit verfolgt und inwiefern bereits während der Dienstleistung im Mannschaftsdienstgrad der Ausbildungscharakter im Vordergrund der Tätigkeit steht (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 28; siehe auch BFH-Urteil vom 10. Mai 2012 VI R 72/11, BFHE 237, 499, BStBl II 2012, 895).

    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, siehe Senatsurteil in BFH/NV 2010, 28, m.w.N.).

  • BFH, 22.12.2011 - III R 5/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
    Eine Analogie setzt eine planwidrige Unvollständigkeit des geltenden Rechts voraus (Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 19).

    Dem Gesetzgeber steht bei der Ordnung von Massenerscheinungen wie der Gewährung von Kindergeld --auch wenn er bei der Abgrenzung der Leistungsberechtigten nicht sachwidrig differenzieren darf-- ein Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu (BVerfG-Urteil vom 28. April 1999  1 BvL 22, 34/95, BVerfGE 100, 59; zum Ganzen auch Senatsurteil in BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 26).

    Die Tatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG beschreiben, ohne dass es dazu des Rückgriffs auf ungeschriebene Tatbestandsmerkmale bedürfte, jeweils in typisierender Weise bestimmte Bedürftigkeitslagen, in denen Kinder trotz Volljährigkeit auf Unterhalt durch ihre Eltern angewiesen und diese dadurch in ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gemindert sind (Senatsurteil in BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 21, 28).

  • BFH, 10.05.2012 - VI R 72/11

    Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
    Hierfür kommt es insbesondere darauf an, wie zielstrebig der Wehrdienstleistende die Übernahme in ein Soldatenverhältnis auf Zeit verfolgt und inwiefern bereits während der Dienstleistung im Mannschaftsdienstgrad der Ausbildungscharakter im Vordergrund der Tätigkeit steht (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 28; siehe auch BFH-Urteil vom 10. Mai 2012 VI R 72/11, BFHE 237, 499, BStBl II 2012, 895).

    Darunter fallen beispielsweise die Ausbildung als Rettungssanitäter (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825) oder die Ausbildung eines Soldaten zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE, auch wenn diese im Mannschaftsdienstgrad erfolgt und eine zuvor zu durchlaufende allgemeine (militärische) Grundausbildung einschließt (BFH-Urteil in BFHE 237, 499, BStBl II 2012, 895).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 19/02

    Berufsausbildung bei einem Zeitsoldaten

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
    bb) Im Rahmen des Wehrdienstes kann nicht nur eine militärische Berufsausbildung, sondern auch die Ausbildung zu einem zivilen Beruf erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 19/02, BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247 betr. Ausbildung als Unteroffizier und Telekommunikationselektroniker).
  • BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
    Darunter fallen beispielsweise die Ausbildung als Rettungssanitäter (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825) oder die Ausbildung eines Soldaten zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE, auch wenn diese im Mannschaftsdienstgrad erfolgt und eine zuvor zu durchlaufende allgemeine (militärische) Grundausbildung einschließt (BFH-Urteil in BFHE 237, 499, BStBl II 2012, 895).
  • BFH, 20.12.2000 - III R 17/97

    GmbH - Rechtsnachfolge - Investitionszulage - Berlinförderung - SAT-Anlage -

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
    a) Bei der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung fehlt es für eine auf Weitergewährung des Kindergeldes gerichtete Verpflichtungsklage am Rechtsschutzbedürfnis, weil das Rechtsschutzziel mit einer Anfechtungsklage auf dem prozessual einfacheren Weg erreicht werden kann (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 2000 III R 17/97, BFH/NV 2001, 914).
  • BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03

    Wiederaufleben eines Steuerbescheides durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheides

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
    Wenn die Aufhebung einer Steuerfestsetzung ihrerseits aufgehoben wird, lebt die ursprüngliche Steuerfestsetzung wieder auf (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2004 VII R 16/03, BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346).
  • BFH, 27.01.2011 - III R 65/09

    Auslegung eines Klagebegehrens als Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
    c) Unter diesen Voraussetzungen ist bei einer an der Vernunft und der recht verstandenen Interessenlage ausgerichteten Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes --GG--) gewährenden Auslegung (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2011 III R 65/09, BFH/NV 2011, 991) der seinem Wortlaut nach auf eine "Verpflichtung" gerichtete Teil des Antrags dahin zu verstehen, dass eine Weitergewährung von Kindergeld angestrebt wird.
  • BFH, 03.03.2011 - III R 11/08

    Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung (§ 70 Abs. 2 EStG)

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
    Die positive Kindergeldfestsetzung hat als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung Bindungswirkung für die Zukunft (Senatsurteil vom 3. März 2011 III R 11/08, BFHE 233, 41, BStBl II 2011, 722).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - III R 53/13
    Im Falle des Einspruchs gegen einen Aufhebungs- oder Änderungsbescheid reicht die Regelungswirkung in zeitlicher Hinsicht bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (Senatsurteil vom 4. August 2011 III R 71/10, BFHE 235, 203, BStBl II 2013, 380); im Streitfall also von Oktober 2012 bis März 2013.
  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • FG Saarland, 12.09.2013 - 2 K 1094/13

    Kein Kindergeld für Zeiten der Ableistung des Freiwilligen Wehrdienstes

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

    Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst leisten, sind deswegen typisierend betrachtet nicht unterhaltsbedürftig (vgl. BFH 3. Juli 2014 - III R 53/13 - Rn. 19, BFHE 246, 437; sh. auch das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. September 2015 - D 5 - 31002/9#1 - S. 3 ff.) .

    Dem entspricht das Taschengeld iSv. § 2 Nr. 4 Halbs. 2 BFDG während des Bundesfreiwilligendienstes nicht, weil es den Unterhaltsbedarf nicht vollständig deckt (vgl. BFH 3. Juli 2014 - III R 53/13 - Rn. 19, BFHE 246, 437) .

  • FG Bremen, 03.11.2022 - 2 K 51/22

    Streit um die Kindergeldberechtigung für die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes

    Die positive Kindergeldfestsetzung hat als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung Bindungswirkung für die Zukunft (BFH, Urteil vom 3. Juli 2014 III R 53/13, BFHE 246, 437 , BStBl II 2015, 282 , juris Rz 9 f.).

    Eine analoge Anwendung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG zugunsten freiwillig Wehrdienstleistender kommt mangels planwidriger Unvollständigkeit des geltenden Rechts nicht in Betracht, wie der BFH in seinem Urteil vom 3. Juli 2014 III R 53/13 (BFHE 246, 437 , BStBl II 2015, 282 , juris Rz 16) im Einzelnen ausgeführt hat.

    In der unterbliebenen Aufnahme des freiwilligen Wehrdienstes in den Katalog des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG liegt nach den Ausführungen des BFH in seinem Urteil in BFHE 246, 437 , BStBl II 2015, 282 (juris Rz 17 ff.), der sich das erkennende Gericht anschließt, wegen der grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch keine mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) unvereinbare Ungleichbehandlung.

    Der von K. nach der Beendigung der Grundausbildung ab März 2022 absolvierte freiwillige Wehrdienst war nicht als (militärische) Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu würdigen, da K. ab März 2022 tatsächlich keine Ausbildung zum Offizier oder Unteroffizier erhalten hat, sondern lediglich im Mannschaftsdienstgrad Dienst ohne Ausbildungscharakter geleistet hat (vgl. BFH, Urteil vom 3. Juli 2014 III R 53/13, BFHE 246, 437 , BStBl II 2015, 282 , juris Rz 22 ff. m. w. N.).

  • BFH, 11.07.2023 - I R 21/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine

    Unter diesen Umständen ist eine Anfechtungsklage zulässig (BFH-Urteil vom 22.11.1994 - VIII R 63/93, BFHE 177, 28, BStBl II 1996, 93; Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 40 Rz 59; zur Wirkung der Aufhebung eines Aufhebungsbescheids vgl. auch BFH-Urteil vom 03.07.2014 - III R 53/13, BFHE 246, 437, BStBl II 2015, 282, und BFH-Beschluss vom 09.12.2004 - VII R 16/03, BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346).
  • FG Hamburg, 12.11.2020 - 6 K 314/19

    Kindergeld für ein volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom

    Die positive Kindergeldfestsetzung hat als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung Bindungswirkung für die Zukunft (BFH, Urteile vom 3. Juli 2014, III R 53/13, BStBl II 2015, 282; vom 3. März 2011 III R 11/08, BStBl II 2011, 722).

    Ein - wie im Streitfall - seinem Wortlaut nach auf eine Verpflichtung zur Weitergewährung von Kindergeld gerichteter Klagantrag kann rechtsschutzgewährend als Anfechtungsantrag ausgelegt werden (BFH, Urteile vom 3. Juli 2014, III R 53/13, BStBl II 2015, 282).

    Im Falle eines als unbegründet zurückgewiesenen Einspruchs gegen den Ablehnungs- oder Aufhebungsbescheid verlängert sich die Bindungswirkung bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (BFH, Urteile vom 3. Juli 2014, III R 53/13, BStBl II 2015, 282; vom 4. August 2011, III R 71/10, BStBl II 2013, 380).

  • BFH, 09.08.2023 - I R 50/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

    Unter diesen Umständen ist eine Anfechtungsklage zulässig (BFH-Urteil vom 22.11.1994 - VIII R 63/93, BFHE 177, 28, BStBl II 1996, 93; Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 40 Rz 59; zur Wirkung der Aufhebung eines Aufhebungsbescheids vgl. auch BFH-Urteil vom 03.07.2014 - III R 53/13, BFHE 246, 437, BStBl II 2015, 282 und BFH-Beschluss vom 09.12.2004 - VII R 16/03, BFHE 208, 37, BStBl II 2006, 346).
  • FG Münster, 13.11.2014 - 11 K 2284/13

    Freiwilliger Wehrdienst als Berufsausbildung i.S. des Kindergeldrechts

    Der Beklagten ist zwar zuzustimmen, dass die Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes nicht zur Berücksichtigung des Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG führt, da der freiwilligen Wehrdienst nicht unter die dort abschließend aufgezählten Dienste fällt (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 03.07.2014 III R 53/13, BFHE nn, Juris, mit weiteren Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung).

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, da auch nach der Entscheidung des BFH vom 03.07.2014 (III R 53/13, BFHE nn, Juris) in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist, ob die Grundausbildung eines Wehrdienstleistenden ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten für einen späteren Dienst eines Soldaten auf Zeit im Mannschaftsdienstgrad vermittelt und somit die Ableistung der Grundausbildung eine Ausbildung i. S. d. § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG darstellen kann.

  • BFH, 21.06.2023 - III R 11/21

    Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind

    Die vom FG zu beachtenden Grundsätze sind jedoch durch die Rechtsprechung geprägt (z.B. Senatsurteile vom 28.04.2022 - III R 12/20, BFHE 277, 143, BStBl II 2022, 681; vom 12.11.2020 - III R 6/20, BFH/NV 2021, 646; vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; vom 23.06.2015 - III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102; vom 25.09.2014 - III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 und vom 03.07.2014 - III R 53/13, BFHE 246, 437, BStBl II 2015, 282 sowie Senatsbeschluss vom 19.09.2013 - III B 53/13, BFH/NV 2014, 38).
  • FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13

    Buchwertfortführung bei der Übertragung eines Kommanditanteils im Falle

    Eine planwidrige Unvollständigkeit des geltenden Rechts als Voraussetzung einer Analogie (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 53/13, BFHE 246, 437, DStR 2014, 2280) ist daher nicht feststellbar.
  • FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14

    Mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes im Inland während

    a) Der Senat legt im wohlverstandenen Interesse der Klägerin die gegen den Aufhebungsbescheid gerichtete Klage als Anfechtungsklage und nicht als Verpflichtungsklage aus (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Juli 2014 III R 53/13, BFHE 246, 437, BFH/NV 2015, 101).
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 1 K 2137/21

    Kindergeldberechtigung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG: Berücksichtigung einer

    Durch die gerichtliche Kassation der Aufhebungsbescheide vom 10.3.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.7.2021 lebt der Bescheid vom 30.1.2018, in dem Kindergeld ab Dezember 2018 festgesetzt wurde, wieder auf (BFH-Urteil vom 3.7.2014 III R 53/13, BStBl II 2015, 282, Rn. 10).
  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 8 K 2853/17

    Kindergeld: Vorliegen eines Wohnsitzes im Inland bei ausbildungsbedingten

  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 16/21

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

  • FG München, 14.12.2015 - 7 K 18/15

    Besuch einer Jüngerschaftsschule / Glaubensschule als Berufsausbildung

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 10 K 10044/12

    Kindergeldanspruch des in Deutschland Leistungen zur Sicherung des

  • FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19

    Kindergeld/Verfahrensrecht - Zur teilweisen Aufrechnung von Kindergeldansprüchen,

  • BFH, 21.08.2018 - X S 23/18

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei

  • FG Hamburg, 26.10.2022 - 5 K 181/19

    Kindergeldrecht: Kindergeld für ein behindertes Kind, welches in einem

  • FG München, 25.11.2014 - 12 K 1356/14

    Kindergeld zwischen der Beendigung der Schulausbildung und dem Beginn des

  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 37/20

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

  • FG München, 11.10.2022 - 12 K 2061/21

    Wohnsitz von Kindern bei Aufenhalten im In- und Ausland

  • FG Münster, 12.05.2016 - 6 K 2896/15

    Anspruch auf Kindergeld nach dem Abschluss der Ausbildung eines erwachsenen

  • FG Hamburg, 21.04.2022 - 5 K 1/21

    Kindergeld: Änderung der Verhältnisse bei Betreuung im Wechselmodell

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - 1 K 2050/22

    Kindergeldberechtigung eines im Inland lebenden EU-Ausländers trotz möglichem

  • FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 39/14

    Übergangszeit bei freiwilligem Wehrdienst

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