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   BFH, 21.08.2008 - VIII B 70/08   

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https://dejure.org/2008,7224
BFH, 21.08.2008 - VIII B 70/08 (https://dejure.org/2008,7224)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2008 - VIII B 70/08 (https://dejure.org/2008,7224)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2008 - VIII B 70/08 (https://dejure.org/2008,7224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozessführung: Zurückweisung eines im Ausland als Belastingadviseur/Belastingconsulent niedergelassenen Bevollmächtigten wegen nicht nur vorübergehender Hilfeleistung in Steuersachen im Inland; keine Umgehung des Widerrufs der inländischen Bestellung durch ...

  • Judicialis

    StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; StBerG § 3; ; StBerG § 3 Nr. 4; ; StBerG § 3a Abs. 1 Satz 1; ; StBerG § 3a Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 62 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung eines in den Niederlanden und Belgien als Belastingadviseur/Belastingconsulent niedergelassenen Bevollmächtigten wegen nicht nur vorübergehender Hilfeleistung in Steuersachen im Inland; keine Umgehung des Widerrufs der inländischen Bestellung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStR 2008, 2440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06

    Steuerberatung; grenzüberschreitende Dienstleistungen

    Auszug aus BFH, 21.08.2008 - VIII B 70/08
    Zu Recht hat das FG insoweit auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. März 2007 IX B 240/06 (BFH/NV 2007, 1195) verwiesen, der in Sachen des Beschwerdeführers ergangen ist und in dem zutreffend darauf abgestellt wird, dass eine nicht nur vorübergehend, sondern in stabiler und kontinuierlicher Weise im Inland ausgeübte freiberufliche Tätigkeit unter die europarechtlichen Vorschriften über das Niederlassungsrecht fällt und nicht unter die des Kapitels über die Dienstleistungen im EGV.

    Hiervon ausgehend beeinträchtigte § 3 Nr. 4 StBerG a.F. die in Art. 43 ff. EGV gewährleistete Niederlassungsfreiheit und die in Art. 49 ff. EGV gewährleistete Dienstleistungsfreiheit nicht in unzulässiger Weise (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1195, 1196, m.w.N.).

    Von einer --nur wiederholenden-- Darstellung der rechtlichen Erwägungen der Entscheidung in BFH/NV 2007, 1195 im Einzelnen sieht der Senat ab.

  • BFH, 09.07.2007 - I B 70/07

    Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; Zurückweisung ausländischer

    Auszug aus BFH, 21.08.2008 - VIII B 70/08
    Die von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) erarbeiteten Kriterien zur Abgrenzung von vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung einerseits und darüber hinausgehender Hilfeleistung andererseits (Dauer, Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr, Kontinuität, vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2007 I B 70/07, BFH/NV 2007, 2357, m.w.N.; vgl. ferner Richtlinie 2005/36/EG, Art. 5 Abs. 2, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 255 vom 30. September 2005, S. 22 ff.) sind nunmehr in das Gesetz aufgenommen (§ 3a Abs. 1 Satz 5 StBerG).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 68/09

    Freier Architekt

    Zu den danach anzuwendenden Vorschriften gehören insbesondere auch die die Mitgliedschaft bei den Trägern der freiberuflichen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung regelnden Bestimmungen wie hier die Vorschrift des § 2 BauKaG NRW (vgl. BFH DStR 2008, 2440; Frenz, Handwerkliche Qualifikation und EU-Recht, 2006, S. 73 f.; Bulla aaO S. 385 f. und S. 442-444; Scheidtmann, Wirtschafts- und berufsständische Kammern im europäischen Gemeinschaftsrecht, 2007, S. 129).
  • BFH, 19.11.2008 - VIII S 29/08

    Anhörungsrüge in Verfahren mit europarechtlichem Bezug

    Mit Beschluss vom 21. August 2008 VIII B 70/08 hat der Senat die Beschwerde des Beschwerdeführers und Rügeführers (Beschwerdeführer) gegen einen Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zurückgewiesen, durch den der Beschwerdeführer im Klageverfahren 5 K 1856/07 als Bevollmächtigter zurückgewiesen worden ist.

    Soweit der Beschwerdeführer nunmehr im Besonderen auf die Bedeutsamkeit des physischen Elementes des Grenzübertritts bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen abhebt, handelt es sich um einen neuen Vortrag, der im vorausgegangenen Beschwerdeverfahren VIII B 70/08 noch nicht erfolgt war und demzufolge vom Senat auch nicht übergangen werden konnte.

  • BFH, 11.11.2008 - I B 107/08

    Zurückweisung von Bevollmächtigten - Zeitpunkt der Zurückweisung - Vorübergehende

    Zur Rechtmäßigkeit der Zurückweisung der Beschwerdeführer zu 1. und zu 2. verweist der Senat inhaltlich auf den gegenüber dem Beschwerdeführer zu 2. ergangenen BFH-Beschluss vom 21. August 2008 VIII B 70/08 ([...]).
  • BFH, 14.04.2009 - II B 92/08

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht -

    Der BFH hat im Übrigen seine bisherige Rechtsprechung zur Auslegung des Art. 50 Satz 3 EG inzwischen erneut bestätigt und ausgeführt, dass sie auch für die gegenwärtige Rechtslage gelte (BFH-Beschlüsse vom 21. August 2008 VIII B 70/08 und VIII B 113/08, [...]; vom 11. November 2008 I B 107/08, [...]; vom 12. November 2008 X B 8/08, BFH/NV 2009, 221; vom 13. November 2008 X B 82/08, [...], und vom 13. November 2008 X B 105/08, BFH/NV 2009, 415).
  • BFH, 14.03.2016 - X B 101/14

    Zurückweisung einer natürlichen Person als Prozessbevollmächtigter (hier:

    a) Seit dem grundlegenden BFH-Beschluss vom 21. August 2008 VIII B 70/08 (Deutsches Steuerrecht 2008, 2440) ist --wie auch schon zuvor in Bezug auf die durch Art. 1 Nr. 3 des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 8. April 2008 (BGBl I 2008, 666) m.W.z. 12. April 2008 in § 3a StBerG überführte Regelung des früheren § 3 Nr. 4 StBerG-- in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung anerkannt, dass ein in den Niederlanden ansässiger "Belastingadviseur" als Prozessbevollmächtigter zurückzuweisen ist, wenn er entgegen § 3a Abs. 1 Sätze 1 und 5 StBerG bzw. Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG im Inland mehr als nur vorübergehend geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leistet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422, unter II.1.b; vom 8. März 2007 IX B 240/06, BFH/NV 2007, 1195; vom 9. Juli 2007 I B 70/07, BFH/NV 2007, 2357; vom 26. September 2007 IX B 31/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, jeweils zu § 3 Nr. 4 StBerG; s. auch Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2003 X B 82/03, BFH/NV 2004, 671, unter II.2.; vom 13. November 2008 X B 82/08, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R214, unter II.2.
  • FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 2652/17

    Rechtsstreit über die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines

    Keinesfalls könne und dürfe eine im Inland erfolgte Untersagung einer steuerberatenden Tätigkeit (bzw. der Widerruf einer Bestellung als Steuerberater) durch eine grenzüberschreitende steuerberatende Dienstleistung umgangen werden (BFH, 21.8.2008, VIII B 70/08).

    Keinesfalls könne und dürfe eine im Inland erfolgte Untersagung einer steuerberatenden Tätigkeit (bzw. der Widerruf einer Bestellung als Steuerberater) durch eine grenzüberschreitende steuerberatende Dienstleistung umgangen werden (BFH, 21.8.2008, VIII B 70/08).

  • FG Köln, 27.05.2010 - 15 K 4603/06

    Zurückweisung einer nicht in Deutschland nieder- und zugelassenen

    So darf ein Inländer die Dienstleistungsfreiheit nicht dazu missbrauchen, um inländische Berufsbeschränkungen zu umgehen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.08.2008 VIII B 70/08, DStR 2008, 2440; Gehre/Koslowski, a.a.O., Einleitung, Rz. 27.).

    Die EG-Richtlinien bezwecken nämlich nicht, das deutsche Berufsorganisationsrecht für Steuerberater zu unterlaufen; in den einleitenden Entscheidungserwägungen der Richtlinie 2005/36/EG heißt es in diesem Zusammenhang in Abs. 11 u.a., dass diese Richtlinie nicht auf einen Eingriff in das berechtigte Interesse der Mitgliedstaaten abziele, "zu verhindern, dass einige ihrer Staatsangehörigen sich in missbräuchlicher Weise der Anwendung des nationalen Rechts im Bereich der Berufe entziehen" (siehe auch BFH-Beschluss vom 21.08.2008 VIII B 70/08, DStR 2008, 2440).

  • BFH, 14.07.2009 - II B 162/08

    Keine Dienstleistungsfreiheit bei Widerruf der Bestellung zum Steuerberater -

    In Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen heißt es dazu: Begibt sich der Dienstleister in einen anderen Mitgliedstaat, so unterliegt er im Aufnahmemitgliedstaat unter anderem den Regelungen für schwerwiegende berufliche Fehler in unmittelbarem und speziellem Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit der Verbraucher (vgl. dazu den von X erwirkten BFH-Beschluss vom 21. August 2008 VIII B 70/08, n.v.).
  • FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 922/09

    Grenzüberschreitende Steuerberatungstätigkeit

    Dies bedeutet auch, dass der Kläger, dessen Bestellung zum Steuerberater in Deutschland aus Verbraucherschutzgründen - nämlich zum Schutz der Vermögensinteressen seiner Mandanten - gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG widerrufen wurde, diesen Widerruf nicht durch eine grenzüberschreitende steuerberatende Dienstleistung umgehen darf (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 21.8.2008 VIII B 70/08,DStR 2008, 2440 und vom 14.7.2009 II B 162/08,BFH/NV 2009, 1601).
  • FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 278/18

    Einschränkung der Befugnisse eines in den Niederlanden ansässigen Steuerberaters;

    Keinesfalls könne und dürfe eine im Inland erfolgte Untersagung einer steuerberatenden Tätigkeit (bzw. der Widerruf einer Bestellung als Steuerberater) durch eine grenzüberschreitende steuerberatende Dienstleistung umgangen werden (BFH vom 21.8.2008 VIII B 70/08).
  • FG Köln, 20.10.2011 - 11 K 647/07

    Zurückweisung eines deutschen "Belastingadviseur/Belastingconsulent" als

  • FG Düsseldorf, 13.10.2021 - 2 K 886/21

    Anspruch auf vorübergehende Eintragung in das Berufsregister bei einer

  • FG Düsseldorf, 13.10.2021 - 2 K 887/21

    Anspruch auf vorübergehende Eintragung in das Berufsregister bei einer

  • OLG Köln, 05.10.2012 - 6 U 56/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausübung einer im Inland untersagten Tätigkeit als

  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 7/08

    Zurückweisung eines deutschen "Belastingadviseur/Belastingconsulent" als

  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 1853/08

    Zurückweisung eines deutschen "Belastingadviseur/Belastingconsulent" als

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