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   OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10   

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https://dejure.org/2011,8351
OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10 (https://dejure.org/2011,8351)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.04.2011 - 3 U 190/10 (https://dejure.org/2011,8351)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. April 2011 - 3 U 190/10 (https://dejure.org/2011,8351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ein Steuerberater haftet nicht wegen unterlassener Beantragung des Insolvenzverfahrens bei wirtschaftlicher Beratung und eingetretener Überschuldung einer GmbH; Eine Pflicht zur Empfehlung der Erstellung eines Insolvenzstatus besteht bei nicht festgestellter ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Rechtsstellung des Steuerberaters; Feststellung der Überschuldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Insolvenz, Insolvenzverfahrensverschleppung, Überschuldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStR 2012, 539
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Der Bundesgerichtshof hat aber klargestellt, dass die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertrages insbesondere dort, wo es lediglich um Vermögensschäden geht, zurückhaltend zu handhaben ist (vgl. Urteil vom 6. April 2006 - III ZR 256/04; Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04; Urteil vom 7. Mai 2009 - III ZR 277/08 = BGHZ 181, 12 ff.).

    Für die Annahme einer Schutzwirkung kommt es wesentlich darauf an, dass eine von Sachkunde geprägte Stellungnahme oder Begutachtung den Zweck hat, Vertrauen eines Dritten zu erwecken und - für den Sachkundigen hinreichend deutlich erkennbar - Grundlage einer Entscheidung mit wirtschaftlichen Folgen zu werden (BGHZ 181, 12 ff, juris Rn. 17).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Welche konkreten Pflichten daraus abzuleiten sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGHZ 129, 386, 396).
  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Der Bundesgerichtshof hat aber klargestellt, dass die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertrages insbesondere dort, wo es lediglich um Vermögensschäden geht, zurückhaltend zu handhaben ist (vgl. Urteil vom 6. April 2006 - III ZR 256/04; Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04; Urteil vom 7. Mai 2009 - III ZR 277/08 = BGHZ 181, 12 ff.).
  • BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 232/85

    Anspruch aus positiven Vertragsverletzung gegen einen steuerlichen Berater wegen

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Gleichwohl liegt es nahe, dass der mit der Erstellung der Bilanz bzw. der betriebswirtschaftlichen Auswertungen beauftragte Steuerberater - jedenfalls bei einem umfassenden Beratungsvertrag - den Mandanten auch ungefragt auf eine bilanzielle Überschuldung hinweisen und die Prüfung der etwaigen Überschuldung gemäß §§ 63, 64 GmbHG [a. F.] anregen muss (Gräfe/Lenzen/Schmeer, a. a. O., Rn. 291 u. a. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. Februar 1987 - IVa ZR 232/85, in dem es um die fehlerhaft unterbliebene Feststellung einer Überschuldung durch den Steuerberater ging).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04

    Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Die pflichtgemäße Steuerberatung verlangt daher sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und Fehlentscheidungen zu vermeiden (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - IX ZR 34/04).
  • OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 260/06

    Voraussetzungen für einen konkludent abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag;

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Steuerberatungsvertrag mit einer GmbH jedenfalls in der Regel keinen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des GmbH-Geschäftsführers darstellt (Urteil vom 30. Mai 2007 - 3 U 260/06, OLGR 2007, 670 ff. = MDR 2007, 1228).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Eine solche Haftung kommt insbesondere bei Anfertigung eines Gutachtens in Betracht, das einem Dritten gegenüber verwendet werden soll (BGHZ 127, 378 ff.) oder bei der Erstellung eines Testats gemäß § 323 HGB durch einen Abschlussprüfer bei einer Pflichtprüfung (BGHZ 138, 257 ff.).
  • BGH, 06.04.2006 - III ZR 256/04

    Umfang des Schutzbereichs der Beauftragung des Abschlussprüfers mit dem

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Der Bundesgerichtshof hat aber klargestellt, dass die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertrages insbesondere dort, wo es lediglich um Vermögensschäden geht, zurückhaltend zu handhaben ist (vgl. Urteil vom 6. April 2006 - III ZR 256/04; Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04; Urteil vom 7. Mai 2009 - III ZR 277/08 = BGHZ 181, 12 ff.).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens besteht nur, wenn aus Sicht des Mandanten aufgrund des erteilten Rats nur eine einzige vernünftige Reaktion nahe gelegen hätte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715 ff. und ständig).
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
    Eine solche Haftung kommt insbesondere bei Anfertigung eines Gutachtens in Betracht, das einem Dritten gegenüber verwendet werden soll (BGHZ 127, 378 ff.) oder bei der Erstellung eines Testats gemäß § 323 HGB durch einen Abschlussprüfer bei einer Pflichtprüfung (BGHZ 138, 257 ff.).
  • OLG Schleswig, 28.05.1993 - 10 U 13/92

    Darlegungspflicht eines auf Schadensersatz klagenden Konkursverwalters für das

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer

    bb) Die im Schrifttum mehrheitlich und vereinzelt auch in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, der Steuerberater habe im Rahmen seiner Vertragspflichten zur Beratung und Schadensverhütung kraft seines überlegenen Wissens den Geschäftsführer einer GmbH darüber aufzuklären, dass er verpflichtet sei, zur Klärung der Insolvenzreife eine Überschuldungsbilanz aufzustellen und bei Feststellung der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft fristgerecht zu beantragen, wenn Überschuldung der Gesellschaft gemäß § 19 Abs. 2 InsO unmittelbar drohe oder bereits eingetreten sei (vgl. LG Wuppertal, ZInsO 2011, 1997, 1998 f; LG Saarbrücken, ZInsO 2012, 330, 337; Hölzle, DStR 2003, 2075; Gräfe, DStR 2010, 618 ff; Mutschler, DStR 2012, 539, 540; Reck, ZInsO 2000, 121, 122; Schmittmann, StuB 2009, 696; Sundermeier/Gruber, DStR 2000, 929; Wagner/Zabel, NZI 2008, 660; Zugehör, NZI 2008, 652, 653; K. Schmidt in Schmidt/Uhlenbruck, Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, 4. Aufl., Rn. 1.182; Gräfe in Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl., Rn. 291 Stichwort: Überschuldung), ist mit der Beschränkung der Pflichten des Steuerberaters auf die steuerliche Beratung bei einem allgemeinen steuerrechtlichen Mandat nicht in Übereinstimmung zu bringen.

    Zutreffend sind die Entscheidungen und Literaturmeinungen, die eine Hinweis- und Warnpflicht des Steuerberaters auf die Pflichten bei möglicher Insolvenzreife im Falle eines allgemeinen Mandats ablehnen (vgl. OLG Celle, ZInsO 2011, 1004; ZIP 2012, 2353; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 378 f; LG Koblenz, DStRE 2010, 647 ff; Hoth, ZInsO 2011, 1009; Farr, Die Besteuerung in der Insolvenz, Rn. 101).

    Es ist originäre Aufgabe des Geschäftsführers, die Zahlungsfähigkeit und eine etwaige Überschuldung des von ihm geleiteten Unternehmens im Auge zu behalten und auf eventuelle Anzeichen für eine Insolvenzreife zu reagieren (OLG Celle, ZInsO 2011, 1004, 1005).

    Nur wenn die insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Beratung als Haupt- oder Nebenaufgaben zum Vertragsinhalt des Steuerberaters gehört, kann mit einem Teil der Rechtsprechung erwogen werden, ob eine Hinweispflicht des Beraters dann entfällt, wenn der Geschäftsführer sich der bestehenden Insolvenzgefahr bereits bewusst ist (vgl. OLG Celle, ZInsO 2011, 1004; ZIP 2012, 2353; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 381 f, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - IX ZR 126/93, unveröffentlicht; LG Koblenz, DStRE 2010, 647 f).

  • LG Saarbrücken, 28.11.2011 - 9 O 261/10

    Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht durch

    Mit dem aus dieser Prüfung gewonnenen vertieften Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ist der Steuerberater ohne Probleme in der Lage und damit auch verpflichtet, auf bestehende Gefahren einer sich abzeichnenden Überschuldung oder (drohenden) Zahlungsunfähigkeit hinzuweisen (OLG Schleswig Urt. v. 02.09.2011 - 17 U 14/11, [...] Rn. 45; Wagner/Zabel NZI 2008, 660, 663; Ehlers NZI 2008, 211, 212; Gräfe DStR 2010, 618, 621; vgl. auch OLG Celle ZInsO 2011, 1004 ff., [...] Rn. 30).
  • LG Aschaffenburg, 10.05.2016 - 2 HKO 12/15

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Bewerbung einer

    Dem sei das OLG Bamberg im Berufungsverfahren 3 U 190/10 (Anlage B 2 Bl. 196-221) mit der Maßgabe gefolgt, dass das Wörtchen "noch" aus diesem Hinweis zu entfernen sei (Bl. 132 a).
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