Rechtsprechung
BFH, 08.01.1998 - V R 32/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1993 § 2 Abs. 3; KStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4
- Wolters Kluwer
Abwasserbeseitigung - Abwasserbehandlung - Hoheitliches Handeln
- Judicialis
UStG 1993 § 2 Abs. 3; ; KStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 6; ; KStG 1991 § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwasserbeseitigung durch Kommunen nicht steuerpflichtig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)
Kommunale Abwasserzweckverbände sind zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt
Besprechungen u.ä.
- treucom.com (Entscheidungsbesprechung)
Die "hoheitliche" Aufgabe der Abwasser- und Abfallentsorgungstätigkeit ist spätestens seit Anfang der 90er Jahre gemäß ständiger steuerrechtlicher Rechtsprechung "gewerbliche" und nicht mehr "hoheitliche" Tätigkeit (Hans-Jürgen Saucke)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 19.03.1997 - 1 K 1491/95
- BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
Papierfundstellen
- BFHE 185, 283
- BB 1998, 1197
- DB 1998, 1212
- BStBl II 1998, 40
- BStBl II 1998, 410
- DStRE 1998, 490 (Ls.)
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 23.10.1996 - I R 1/94
Hausmüllentsorgungseinrichtung kein Betrieb gewerblicher Art
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird öffentliche (= hoheitliche) Gewalt i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG durch Tätigkeiten ausgeübt, die den juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Träger öffentlicher Gewalt "eigentümlich und vorbehalten" sind (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1988 V R 79/84, BFHE 154, 192, BStBl II 1988, 910; vom 21. September 1989 V R 89/85, BFHE 158, 177, BStBl II 1990, 95, und vom 23. Oktober 1996 I R 1-2/94, BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139).Es ist dann unerheblich, ob die juristische Person des öffentlichen Rechts mit der zu beurteilenden Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Leistungsverpflichtung nachkommt und ob die Einnahmen, die sie durch die Tätigkeit erzielt, in Form öffentlich-rechtlicher Gebühren oder eines Beitrags erhoben werden (BFH in BFHE 181, 322, BStBl II 1997; 139, m.w.N.).
Dies machte die Abwasserbeseitigung zu einer ihm eigentümlichen Aufgabe und Tätigkeit (vgl. BFH in BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139).
- EuGH, 06.02.1997 - C-247/95
Finanzamt Augsburg-Stadt / Marktgemeinde Welden
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
b) Es kann dahinstehen, ob Einrichtungen des öffentlichen Rechts sich darauf berufen können, sie seien gemäß Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 Richtlinie 77/388/EWG als Steuerpflichtige zu behandeln, weil ihre Nichtbesteuerung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führe (vgl. dazu Stadie, Anm. zum Urteil des EuGH vom 6. Februar 1997 Rs. C-247/95 --Marktgemeinde Welden--, UR 1997, 261). - EuGH, 17.10.1989 - 231/87
Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
a) Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, daß es sich bei den Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" um solche Tätigkeiten handelt, die die Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung ausüben; ausgenommen sind die Tätigkeiten, die sie unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausüben wie private Wirtschaftsteilnehmer (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteile vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88 --Comune di Carpaneto Piacentino u.a.--, Slg. 1989, 3233, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 77, und vom 15. Mai 1990 Rs. C-4/89 --Comune di Carpaneto Piacentino u.a.--, Slg. 1990, I-1869).
- FG Brandenburg, 19.03.1997 - 1 K 1491/95
Steuerliche Behandlung der Abfall- und Abwasserentsorgung
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 835 veröffentlicht ist, wies die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage gegen den Umsatzsteuerbescheid ab. - EuGH, 15.05.1990 - C-4/89
Comune di Carpaneto Piacentino u.a. / Ufficio provinciale imposta sul valore …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
a) Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, daß es sich bei den Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" um solche Tätigkeiten handelt, die die Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung ausüben; ausgenommen sind die Tätigkeiten, die sie unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausüben wie private Wirtschaftsteilnehmer (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteile vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88 --Comune di Carpaneto Piacentino u.a.--, Slg. 1989, 3233, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 77, und vom 15. Mai 1990 Rs. C-4/89 --Comune di Carpaneto Piacentino u.a.--, Slg. 1990, I-1869). - BFH, 21.09.1989 - V R 89/85
Blutalkoholuntersuchungen und toxikologische Untersuchungen eines chemischen …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird öffentliche (= hoheitliche) Gewalt i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG durch Tätigkeiten ausgeübt, die den juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Träger öffentlicher Gewalt "eigentümlich und vorbehalten" sind (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1988 V R 79/84, BFHE 154, 192, BStBl II 1988, 910; vom 21. September 1989 V R 89/85, BFHE 158, 177, BStBl II 1990, 95, und vom 23. Oktober 1996 I R 1-2/94, BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139). - BFH, 10.07.1962 - I 164/59 S
Vereinigung von Hoheitsbetrieben mit Betrieben gewerblicher Art von …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
Die Abwasserbeseitigung durch Personen des öffentlichen Rechts wird seit jeher als Ausübung öffentlicher Gewalt beurteilt (vgl. § 19 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz --UStDB 1951--; § 4 der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1968; Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 12. Dezember 1968 V 213/65, BFHE 94, 558, BStBl II 1969, 280; vom 10. Juli 1962 I 164/59 S, BFHE 75, 498, BStBl III 1962, 448, und vom 10. Mai 1955 I 131/53 U, BFHE 61, 32, BStBl III 1955, 210; Abschn. 5 Abs. 14 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995). - BFH, 30.06.1988 - V R 79/84
Körperschaft des öffentlichen Rechts kann auch bei Erfüllung gesetzlich …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird öffentliche (= hoheitliche) Gewalt i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG durch Tätigkeiten ausgeübt, die den juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Träger öffentlicher Gewalt "eigentümlich und vorbehalten" sind (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1988 V R 79/84, BFHE 154, 192, BStBl II 1988, 910; vom 21. September 1989 V R 89/85, BFHE 158, 177, BStBl II 1990, 95, und vom 23. Oktober 1996 I R 1-2/94, BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139). - BFH, 10.05.1955 - I 131/53 U
Steuerrechtliche Möglichkeit der Zusammenfassung eines Gewerbebetriebs mit …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
Die Abwasserbeseitigung durch Personen des öffentlichen Rechts wird seit jeher als Ausübung öffentlicher Gewalt beurteilt (vgl. § 19 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz --UStDB 1951--; § 4 der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1968; Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 12. Dezember 1968 V 213/65, BFHE 94, 558, BStBl II 1969, 280; vom 10. Juli 1962 I 164/59 S, BFHE 75, 498, BStBl III 1962, 448, und vom 10. Mai 1955 I 131/53 U, BFHE 61, 32, BStBl III 1955, 210; Abschn. 5 Abs. 14 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995). - BFH, 12.12.1968 - V 213/65
Übernahme und Beseitigung von Abwässern auf Grund eines interkommunalen Vertrags …
Auszug aus BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
Die Abwasserbeseitigung durch Personen des öffentlichen Rechts wird seit jeher als Ausübung öffentlicher Gewalt beurteilt (vgl. § 19 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz --UStDB 1951--; § 4 der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung 1968; Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 12. Dezember 1968 V 213/65, BFHE 94, 558, BStBl II 1969, 280; vom 10. Juli 1962 I 164/59 S, BFHE 75, 498, BStBl III 1962, 448, und vom 10. Mai 1955 I 131/53 U, BFHE 61, 32, BStBl III 1955, 210; Abschn. 5 Abs. 14 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995).
- BFH, 15.04.2010 - V R 10/09
Privatrechtliche Vermögensverwaltung - Gestattung der Automatenaufstellung - …
An diese Rechtsauslegung der landesrechtlichen Bestimmungen der HNtV-NW ist der Senat im Revisionsverfahren gebunden, da nach § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO die Prüfung des angefochtenen Urteils nur im Hinblick auf die Verletzung von Bundesrecht erfolgt (BFH-Urteile vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410; vom 19. Mai 1983 IV R 205/79, BFHE 139, 41, BStBl II 1983, 670). - BFH, 10.02.2016 - XI R 26/13
Landesärztekammer im Bereich "externe Qualitätssicherung Krankenhaus" nicht …
Auch durfte das FG bei seiner Beurteilung auf die Situation im Land Nordrhein-Westfalen abstellen; denn wenn in einem Bundesland aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Leistung nicht von privaten, der Mehrwertsteuer unterliegenden Wirtschaftsteilnehmern durchgeführt werden kann, wovon das FG aufgrund seiner (gemäß § 118 Abs. 1 FGO nicht revisiblen) Feststellungen zum Recht des Landes Nordhrein-Westfalen ausgegangen ist, besteht in diesem Bundesland keine Wettbewerbssituation i.S. von Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG und stellt dieses Bundesland den räumlich relevanten Markt für die Feststellung größerer Wettbewerbsverzerrungen dar (…vgl. EuGH-Urteil Götz vom 13. Dezember 2007 C-408/06, EU:C:2007:789, BFH/NV Beilage 2008, 147, Rz 44; BFH-Urteil vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410, unter II.3.b, Rz 25). - BFH, 07.12.1999 - I B 136/98
Öffentlich-rechtlicher Abwasserzweckverband als Hoheitsbetrieb
Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) in seiner Beschwerde beanstandet, die jüngere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410; vom 23. Oktober 1996 I R 1-2/94, BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139) und des Finanzgerichts (FG) seien in Anbetracht der zunehmenden Privatisierung öffentlicher Aufgaben unter dem Gesichtpunkt tatsächlichen und potentiellen Wettbewerbs unzutreffend, kann dies nicht zur Revisionszulassung führen.Mit Urteil in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410 hat der BFH entschieden, ein Wasser- und Abwasserzweckverband handle bei der Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung hoheitlich und damit nicht im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art i.S. des § 4 Abs. 3 KStG.
Ein Klärungsbedarf ergibt sich insbesondere nicht aus der Tatsache, dass der BFH in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410 über die Rechtslage der im Land Brandenburg im Jahr 1993 zu entscheiden hatte, während es im Streitfall um einen im Jahr 1994 in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Zweckverband geht.
Der V. Senat des BFH hat jedenfalls insoweit keine Bedenken gehabt (vgl. BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410).
b) Aufgrund der Entscheidungen des BFH in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410 und in BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139 sind auch die vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen in grundsätzlicher Hinsicht geklärt worden, ob eine Tätigkeit der öffentlichen Hand auch dann "eigentümlich und vorbehalten" ist, wenn sich die öffentliche Hand zur Durchführung ihrer Aufgaben privater Unternehmen bedient.
Da sich das FG im Rechtsgrundsätzlichen am Urteil des BFH in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410 orientiert hat (vgl. Urteil S. 8: "Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs ... an"), ist eine Divergenz zu dieser Entscheidung ausgeschlossen.
- FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 457/95
Eingliederung in den Unternehmensbereich als Voraussetzung der wirtschaftlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.01.2005 - I R 63/03
Abgrenzung Betrieb gewerblicher Art/Hoheitsbetrieb: Vermessungsamt und …
Unter Ausübung öffentlicher Gewalt sind Tätigkeiten zu verstehen, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und vorbehalten sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410; vom 23. Oktober 1996 I R 1-2/94, BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139; vom 14. März 1990 I R 156/87, BFHE 161, 46, BStBl II 1990, 866).Eine Ausübung öffentlicher Gewalt ist allerdings insoweit ausgeschlossen, als sich die Körperschaft durch ihre Einrichtungen in den allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr einschaltet und eine Tätigkeit entfaltet, die sich ihrem Inhalt nach von der Tätigkeit eines privaten gewerblichen Unternehmens nicht wesentlich unterscheidet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410; in BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139; in BFHE 161, 46, BStBl II 1990, 866; vgl. auch Abschn. 5 Abs. 13 Satz 7 KStR 1995).
An diese Rechtsauslegung ist der Senat im Revisionsverfahren --wie an tatsächliche Feststellungen des FG-- gebunden, nachdem ihm gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO die Prüfung des angefochtenen Urteils nur im Hinblick auf die Verletzung von Bundesrecht erlaubt ist (BFH-Urteile in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410; vom 19. Mai 1983 IV R 205/79, BFHE 139, 41, BStBl II 1983, 670, m.w.N.;… vgl. auch Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 118 Rz. 60).
- BFH, 27.02.2003 - V R 78/01
Parkplatzüberlassung durch Gemeinde
Dementsprechend kommt es auch nach der Rechtsprechung des BFH insoweit auf den "tatsächlichen oder potentiellen" Wettbewerb an (vgl. BFH-Urteile in BFHE 154, 192, BStBl II 1988, 910, unter II. 1. b bb; vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410, unter II. 2. a, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 10. Januar 2002 V B 127/01, BFH/NV 2002, 683). - FG Düsseldorf, 18.01.2006 - 5 K 6680/02
Klärschlammentsorgung; Abwasserbeseitigung; Betriebskostenzuschuss; Organschaft; …
4 Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass es sich bei den Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" um solche Tätigkeiten handelt, die die Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung ausüben; ausgenommen sind die Tätigkeiten, die sie unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausüben wie private Wirtschaftsteilnehmer (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteile vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88 - Comune di Carpaneto Piacentino u.a. -, Slg. 1989, 3233, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 77; vom 15. Mai 1990 Rs. C-4/89 - Comune di Carpaneto Piacentino u.a. -, Slg. 1990, I-1869; vom 12. September 2000 Rs. C-276/97 - Kommission gegen Frankreich -, Slg. 2000, I-6251; BFH-Urteil vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410).Entsprechend sind unter Ausübung öffentlicher Gewalt solche Tätigkeiten zu verstehen, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und vorbehalten sind (vgl. Urteile des BFH vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410; vom 23. Oktober 1996 I R 1-2/94, BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139; vom 14. März 1990 I R 156/87, BFHE 161, 46, BStBl II 1990, 866).
Da unter Ausübung öffentlicher Gewalt alleine solche Tätigkeiten zu verstehen sind, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und vorbehalten sind (vgl. Urteile des BFH vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410; vom 23. Oktober 1996 I R 1-2/94, BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139; vom 14. März 1990 I R 156/87, BFHE 161, 46, BStBl II 1990, 866), kann es nach Auffassung des Senats offen bleiben, ob die Klägerin abfallrechtlich dazu verpflichtet war, den bereits entwässerten Klärschlamm zu entsorgen oder ob die vorgenommene Verwertung des Schlamms als Brennstoff lediglich durch eine rein wirtschaftliche Entscheidung der "FlussG" bedingt war: Bei der "FlussG" handelte es sich - zumindest im Streitjahr 1986 - nicht um eine aufgrund Hoheitsrecht abfallbeseitigungspflichtige Körperschaft.
Sollte die "FlussG" nach abfallrechtlichen Vorschriften zur Entsorgung der Klärschlämme verpflichtet gewesen sein, so beruhte diese Pflicht nicht auf Sonderrecht in dem Sinne, dass ihr eine Abfallbeseitigungspflicht im Rahmen einer eigens für sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts geltenden rechtlichen Regelung auferlegt war; vielmehr war sie insoweit unter den gleichen rechtlichen Bedingungen tätig wie private Wirtschaftsteilnehmer (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteile vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88 - Comune di Carpaneto Piacentino u.a. -, Slg. 1989, 3233, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 77; vom 15. Mai 1990 Rs. C-4/89 - Comune di Carpaneto Piacentino u.a. -, Slg. 1990, I-1869; vom 12. September 2000 Rs. C-276/97 - Kommission gegen Frankreich -, Slg. 2000, I-6251; BFH-Urteil vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410).
- BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 21.14
Beitragsfähigkeit des Anschaffungsaufwands und Herstellungsaufwands bzgl. des …
Abgesehen davon, dass die Beschwerde keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert, übersieht sie, dass sich die von ihr zitierten Entscheidungen (FG Bbg, Urteil vom 19. März 1997 - 1 K 1491/95 U - EFG 1997, 835; BFH, Urteil vom 8. Januar 1998 - V R 32/97 - BFHE 185, 283) nicht mit der Frage befassen, ob und zu welchem Zeitpunkt kommunale Anlagen auf dem Gebiet der früheren DDR entstanden sind, sondern vielmehr damit, dass die Abwasserentsorgung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts seit jeher als Ausübung öffentlicher Gewalt beurteilt wird, wie dies Voraussetzung für einen so genannten Hoheitsbetrieb (§ 4 Abs. 5 KStG) ist. - BFH, 08.11.2007 - V R 20/05
Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich - …
Das trifft für die Regelungen des Rechts der ehemaligen DDR über die Zuständigkeiten für die Abwasserbeseitigung nicht zu (BFH-Urteil vom 8. Januar 1998 V R 32/97 BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410). - BFH, 29.05.2008 - III R 45/05
Investitionszulagenschädliche Übertragung von Wirtschaftsgütern auf …
Öffentliche Gewalt (= hoheitliche Gewalt) wird durch Tätigkeiten ausgeübt, die den juristischen Personen öffentlichen Rechts als Träger öffentlicher Gewalt "eigentümlich und vorbehalten" sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Januar 1998 V R 32/97, BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410, m.w.N.).Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts blieben öffentlich-rechtlich für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung verantwortlich (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1996 I R 1-2/94, BFHE 181, 322, BStBl II 1997, 139, und in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410).
Sie war Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich des Gesundheits- und des Umweltschutzes sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410).
Dies könnte nur angenommen werden, wenn --wie nach der Rechtslage ab 1998-- die Abwasserbeseitigung auf Private übertragen werden darf, nicht aber, wenn wie im Jahr 1994 die Abwasserbeseitigung nur durch die öffentliche Hand ausgeübt werden durfte und private Unternehmen nur als Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden konnten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 283, BStBl II 1998, 410, und BFH-Beschluss vom 10. Januar 2002 V B 127/01, BFH/NV 2002, 683).
- FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 9 K 9167/17
Einkommensteuerfreiheit von Einnahmen aufgrund einer Aufsichtsratstätigkeit
- BFH, 18.01.2005 - V R 61/03
Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser?
- BFH, 10.01.2002 - V B 127/01
USt; kommunale Abwasserbeseitigung
- BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 22.14
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Dritten durch die Gemeinde i.R.d. …
- BFH, 01.07.2004 - V R 64/02
USt: Zweckverband - Umwandlung Militärflughafen in Gewerbepark
- BFH, 28.02.2002 - V R 19/01
Umsatzsteuer bei Einschaltung von Unternehmern
- FG Brandenburg, 15.04.2002 - 1 K 2642/99
Abwasserbeseitigung durch brandenburgischen Abwasserzweckverband kein Betrieb …
- BFH, 02.12.1999 - V B 81/99
Kommunale Abfallentsorgung
- FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 139/00
Sportanlage einer Gemeinde als Betrieb gewerblicher Art; Umsatzsteuer 1985-1993
- FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
Betreiben eines Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art; Feuerbestattungsanlage …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 567/99
Vorsteuerabzug nur aus von anderem Unternehmer erteilter Rechnung; …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 2548/02
Hausmüllbeseitigung und dessen Deponierung als Hoheitsbetrieb; Umsatzsteuer 1992
- FG Sachsen, 28.11.2002 - 2 K 567/99
Vorsteuerabzugsfähigkeit von zusätzlich zu einer Deponiegebühr in Rechnung …
- FG Sachsen, 28.11.2002 - 2 K 2548/02
Abzugsfähigkeit einer zusätzlich zu einer erhobenen Deponiegebühr in Rechnung …
- BFH, 30.06.2004 - V B 2/04
Juristische Person des öffentlichen Rechts: Unternehmereigenschaft
- FG München, 13.05.2004 - 14 K 3814/02
Pflicht zur Erteilung einer Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis beim …
- FG Niedersachsen, 19.02.2004 - 5 K 99/00
Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts trotz nach …
- FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01
Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei der Erhebung von Parkgebühren durch …
- FG Hessen, 28.02.2001 - 4 K 7013/98
Versorgungsbetrieb; Hoheitliche Tätigkeit; öffentlich-rechtliche …
- FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09
Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus …
- FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09
Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten
- FG München, 16.07.1998 - 14 K 3310/97
Beurteilung von Verpachtungstätigkeit einer Gemeinde als hoheitliche Tätigkeit; …
- FG Sachsen, 04.05.2005 - 2 K 1205/02
Investitionszulagenschädlichkeit der politisch gewollten Übertragung von …
- FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 225/00
Konversion militärischer Liegenschaften durch einen Zweckverband als hoheitliche …
- FG Bremen, 16.04.2008 - 2 K 265/06
Zahlungen einer Wäscherei für Abwasserentsorgungsleistungen als umsatzsteuerliche …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 147/06
Voraussetzungen der Steuerfreiheit für aus öffentlichen Kassen an öffentliche …
- FG Düsseldorf, 29.09.1999 - 5 K 1480/96
Unternehmerische Betätigung durch den Betrieb eines Schwimmbades zur …
- VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 23/11
Änderung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes
- VG Minden, 16.03.2005 - 3 K 1239/02
Erstattung der Umsatzsteuer im Rahmen des Verkaufs von Milch durch die …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.1998 - 1 K 6/97
Abzugsfähigkeit von Verlusten aus der Abwasserentsorgung ; Festsetzung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1998 - 6 K 1490/97
Gründung der Abwasser GmbH als Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ; …
Rechtsprechung
EuGH, 11.06.1998 - C-283/95 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendung auf die Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele - Ermittlung der Besteuerungsgrundlage
- Europäischer Gerichtshof
Fischer
- EU-Kommission
Fischer / Finanzamt Donaueschingen
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 2
1 Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Anwendungsbereich - Unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen - Einbeziehung
- EU-Kommission
Fischer / Finanzamt Donaueschingen
- Wolters Kluwer
Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern; Anwendung auf die Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele ; Ermittlung der Besteuerungsgrundlage bei Lieferungen von Gegenständen und ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Umsatzsteuerliche Behandlung der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele
- Judicialis
EGV Art. 177; ; Richtlinie 77/388/EWG
- vdai.de
Anwendbarkeit der Richtlinie 77/388/EWG auf die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels; Geltung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität bei der Festlegung der Bedingungen und Grenzen der Mehrwertsteuerbefreiung nach Art. 13 Teil B lit. f) der Richtlinie ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EGRL Art. 13 Teil B Buchst. f; UStG § 4 Nr. 9
Mehrwertsteuer bei unerlaubtem Glücksspiel
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 2, EWGRL 388/77 Art 11, Richtlinie 77/388/EWG Art 11
Bemessungsgrundlage; Umsatzbesteuerung verbotener Glücksspiele - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Freiburg - Auslegung des Artikels 11 A Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 21.08.1995 - 2 K 400/94
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-283/95
- EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Papierfundstellen
- EuZW 1998, 637
- DB 1998, 1648
- DStRE 1998, 490
Wird zitiert von ... (126) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 02.08.1993 - C-111/92
Lange / Finanzamt Fürstenfeldbruck
Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-111/92 (Lange, Slg. 1993, I-4677, Randnr. 12) festgestellt hat, betrifft dieser Grundsatz nur Waren, die aufgrund ihrer besonderen Merkmale weder in den Verkehr gebracht noch in den Wirtschaftskreislauf einbezogen werden können.Wie der Gerichtshof ausgeführt hat, genügt der Umstand, daß bestimmte Waren wegen ihrer möglichen Verwendung zu strategischen Zwecken nicht in bestimmte Gebiete ausgeführt werden dürfen, für sich genommen nicht, um diese Ausfuhren aus dem Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie herausfallen zu lassen (Urteil Lange, a. a. O., Randnrn.
Wie aber in Randnummer 21 dieses Urteils ausgeführt worden ist, folgt aus dem Urteil Lange, daß der Grundsatz der steuerlichen Neutralität bei der Erhebung der Mehrwertsteuer eine allgemeine Differenzierung zwischen erlaubten und unerlaubten Geschäften verbietet.
- EuGH, 05.07.1988 - 269/86
Mol / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Das vom Kläger angerufene Finanzgericht Baden-Württemberg wirft unter Berücksichtigung der Urteile vom 5. Juli 1988 in den Rechtssachen 269/86 (Mol, Slg. 1988, 3627) und 289/86 (Happy Family, Slg. 1988, 3655) erstens die Frage auf, ob die Leistungen, um die es im Ausgangsverfahren geht, tatsächlich Dienstleistungen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Sechsten Richtlinie darstellten oder ob sie als unerlaubte Handlungen dem Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie entzogen seien. - EuGH, 05.07.1988 - 289/86
Happy Family / Inspecteur der Omzetbelasting
Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Das vom Kläger angerufene Finanzgericht Baden-Württemberg wirft unter Berücksichtigung der Urteile vom 5. Juli 1988 in den Rechtssachen 269/86 (Mol, Slg. 1988, 3627) und 289/86 (Happy Family, Slg. 1988, 3655) erstens die Frage auf, ob die Leistungen, um die es im Ausgangsverfahren geht, tatsächlich Dienstleistungen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Sechsten Richtlinie darstellten oder ob sie als unerlaubte Handlungen dem Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie entzogen seien.
- EuGH, 25.06.1997 - C-45/95
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Hierzu ist festzustellen, daß die in Artikel 13 Teil B vorgesehenen Befreiungstatbestände unter Beachtung des dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegenden Grundsatzes der steuerlichen Neutralität anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-45/95, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-3605, Randnr. 15). - EuGH, 28.02.1984 - 294/82
Einberger / Hauptzollamt Freiburg
Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Der Gerichtshof hat im Urteil vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 294/82 (Einberger II, Slg. 1984, 1177, Randnrn. 19 und 20), in den Urteilen Mol und Happy Family (Randnrn. 15 bzw. 17) und im Urteil vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-343/89 (Witzemann, Slg. 1990, I-4477, Randnr. 19) ausgeführt, daß unerlaubte Einfuhren oder Lieferungen von Betäubungsmitteln oder Falschgeld, die als solche von der Einführung in den Wirtschafts- und Handelskreislauf der Gemeinschaft ausgeschlossen sind und nur Anlaß zu Strafverfolgungsmaßnahmen geben können, völlig außerhalb des Regelungsbereichs der Sechsten Richtlinie liegen und somit nicht zum Entstehen einer Mehrwertsteuerschuld führen. - EuGH, 06.12.1990 - C-343/89
Witzemann / Hauptzollamt München-Mitte
Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Der Gerichtshof hat im Urteil vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 294/82 (Einberger II, Slg. 1984, 1177, Randnrn. 19 und 20), in den Urteilen Mol und Happy Family (Randnrn. 15 bzw. 17) und im Urteil vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-343/89 (Witzemann, Slg. 1990, I-4477, Randnr. 19) ausgeführt, daß unerlaubte Einfuhren oder Lieferungen von Betäubungsmitteln oder Falschgeld, die als solche von der Einführung in den Wirtschafts- und Handelskreislauf der Gemeinschaft ausgeschlossen sind und nur Anlaß zu Strafverfolgungsmaßnahmen geben können, völlig außerhalb des Regelungsbereichs der Sechsten Richtlinie liegen und somit nicht zum Entstehen einer Mehrwertsteuerschuld führen. - EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Zweitens sei für den Fall, daß die fraglichen Leistungen nach der Sechsten Richtlinie steuerbar seien, fraglich, ob die vom Gerichtshof im Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-38/93 (Glawe, Slg. 1994, I-1679) herangezogene Methode zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage, nach der nur auf die Nettoerlöse nach Auszahlung der Gewinne an die Spieler abzustellen sei, auf die bei ihm anhängige Rechtssache anwendbar sei.
- BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14
Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines …
b) Auch die Veranstaltung von Glücksspielen fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer, ob sie erlaubt ist oder nicht (vgl. EuGH-Urteil Fischer vom 11. Juni 1998 C-283/95, EU:C:1998:276, HFR 1998, 777, Rz 18, 23). - EuGH, 17.02.2005 - C-453/02
DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN …
9 Das Finanzgericht Münster gab der von Frau Linneweber erhobenen Klage mit der Begründung statt, dass in Fortführung der Grundsätze des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-283/95 (Fischer, Slg. 1998, I-3369) Umsätze mit Geldspielautomaten nach Artikel 13 Teil B Buchstabe f der Sechsten Richtlinie von der Umsatzsteuer befreit seien.Anders als bei dem Spiel, um das es im Urteil Fischer gegangen sei, bestehe hier zwischen dem von Herrn Akritidis veranstalteten Kartenspiel und den von den Spielbanken veranstalteten Spielen kein Wettbewerbsverhältnis, da diese Spiele nur bedingt miteinander vergleichbar seien.
23 Im Hinblick auf die Beantwortung der so umformulierten Frage ist daran zu erinnern, dass sich aus Artikel 13 Teil B Buchstabe f der Sechsten Richtlinie ergibt, dass die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten grundsätzlich von der Mehrwertsteuer zu befreien ist, wobei die Mitgliedstaaten aber dafür zuständig bleiben, die Bedingungen und Grenzen dieser Befreiung festzulegen (Urteil Fischer, Randnr. 25).
26 Wie die Generalanwältin in den Nummern 37 und 38 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, hat der Gerichtshof nämlich für die Feststellung der Gleichartigkeit der im Urteil Fischer in Rede stehenden Tätigkeiten nur die Vergleichbarkeit der betreffenden Tätigkeiten geprüft und ist dem Vorbringen, wonach sich die Glücksspiele im Hinblick auf die steuerliche Neutralität allein dadurch unterschieden, dass sie von oder in zugelassenen öffentlichen Spielbanken veranstaltet werden, nicht gefolgt.
- BFH, 21.04.2005 - V R 16/04
Voraussetzungen und Umfang des Schadenersatzanspruchs wegen Aufrechterhaltung …
Vor Ergehen des EuGH-Urteils Karlheinz Fischer vom 11. Juni 1998 Rs. C-283/95 (Slg. 1998, I-3369, UR 1998, 384) war unklar, inwieweit Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG die Besteuerung von Glücksspielen verbietet.Ein sich nach den Urteilen Karlheinz Fischer und Linneweber/Akritidis (…EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Rs. C-453/02, C-462/03, Linneweber/ Akritidis, Beilage zu BFH/NV 2005, 94) möglicherweise ergebender Schadensersatzanspruch könnte allenfalls die Schäden abdecken, die nach Ergehen dieser Urteile durch die --möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrige-- Aufrechterhaltung der Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG entstanden sind.
Nach Ergehen des EuGH-Urteils in dem vom Kläger angesprochenen Verfahren (vom 11. Juni 1998 Rs. C-283/95, Karlheinz Fischer, Slg. 1998, I-3369, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 384) hob das FA den Umsatzsteuerbescheid für 1992 auf.
Die Vorgaben in Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG waren nämlich vor Ergehen der EuGH-Urteile Karlheinz Fischer (Slg. 1998, I-3369, UR 1998, 384) und Linneweber/Akritidis (…Beilage zu BFH/NV 2005, 94) nicht eindeutig.
Hierzu hat der EuGH im Urteil Karlheinz Fischer (Slg. 1998, I-3369, UR 1998, 384) entschieden, dass ein Mitgliedstaat die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels nicht der Mehrwertsteuer unterwerfen darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist.
Vor Ergehen des Urteils Karlheinz Fischer (Slg. 19998, I-3369, UR 1998, 384) war unklar, inwieweit Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG die Besteuerung von Glücksspielen verbietet.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hatte vorgetragen, die Mitgliedstaaten könnten im Rahmen der Festlegung der Bedingungen und Grenzen der Befreiung vorsehen, dass nur die Umsätze in ordnungsgemäß zugelassenen öffentlichen Spielbanken befreit seien (EuGH-Urteil Karlheinz Fischer, Slg. 1998, I-3369, UR 1998, 384 RandNr.
Unter diesen Umständen durfte das FA jedenfalls bis zum Ergehen des Urteils Karlheinz Fischer (Slg. 1998, I-3369, UR 1998, 384) davon ausgehen, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar war und die Spielumsätze des Klägers nicht steuerfrei waren.
Ein sich nach den Urteilen Karlheinz Fischer und Linneweber/ Akritidis möglicherweise ergebender Schadensersatzanspruch deckt allenfalls die Schäden ab, die nach Ergehen dieser Urteile durch die --möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrige-- Aufrechterhaltung der Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG entstanden sind.
- BFH, 06.11.2002 - V R 50/01
Steuerpflicht von Kartenspielen
Der Einspruch des Klägers hatte insoweit Erfolg, als das FA aufgrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Juni 1998 Rs. C-283/95, Karlheinz Fischer (Slg. 1998, I-3369) das Roulettespiel steuerfrei beließ.Das Finanzgericht (FG) kam zum Ergebnis, entsprechend den Grundsätzen des EuGH-Urteils in Slg. 1998, I-3369 seien auch die Kartenspielumsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) von der Umsatzsteuer befreit; der Unternehmer könne sich insoweit unmittelbar auf diese Vorschrift berufen.
Es meint, die Grundsätze des EuGH-Urteils in Slg. 1998, I-3369 könnten nicht ohne weiteres auf das vom Kläger veranstaltete Kartenspiel übertragen werden; es handele sich um das Spiel "Jeu 21".
Nach dem Urteil des EuGH in Slg. 1998, I-3369 ist Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels nicht der Mehrwertsteuer unterwerfen darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist.
In dem Urteil in Slg. 1998, I-3369 (Randnr. 11) ist der EuGH nämlich davon ausgegangen, dass Karlheinz Fischer von der ihm erteilten Spielerlaubnis derart abwich, dass das von ihm veranstaltete Spiel dem Roulettespiel gleichkam, wie es in ordnungsgemäß zugelassenen öffentlichen Spielbanken betrieben wird.
Im Streitfall dürfte die Vorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG alleine nicht hinreichend klar, genau und unbedingt sein (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs, Urteil vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93, Glawe, Slg. 1994, I-1679 Randnr. 9 ff.; EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-3369).
- EuGH, 10.06.2010 - C-58/09
Leo-Libera - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …
Dem steht in Anbetracht der Zielsetzung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112 und der allgemeinen Systematik, die dieser Richtlinie zugrunde liegt, nicht entgegen, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass die Veranstaltung und der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten grundsätzlich von der Mehrwertsteuer zu befreien sind (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1998, Fischer, C-283/95, Slg. 1998, I-3369, Randnr. 25, und Linneweber und Akritidis, Randnr. 23).Was nämlich erstens die Zielsetzung der fraglichen Befreiung angeht, steht es den Mitgliedstaaten im Bereich der Glücksspiele mit Geldeinsatz nicht nur frei, die Bedingungen und Beschränkungen der in Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112 geregelten Befreiung festzulegen (Urteile Fischer, Randnr. 25, und Linneweber und Akritidis, Randnr. 23), sondern es ist auch ihrem Ermessen überlassen, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten oder sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollen vorzusehen (Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 61, und vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 35).
Entgegen dem Vorbringen von Leo-Libera ist hinsichtlich dieses Grundsatzes ebenfalls ohne Belang, dass die Höhe einer nicht harmonisierten Abgabe auf Spiele, zu der bestimmte mehrwertsteuerpflichtige Veranstalter und Betreiber von Glücksspielen mit Geldeinsatz ebenfalls herangezogen werden, an die für diese Tätigkeit anfallende Mehrwertsteuer angepasst wird, da der Grundsatz der steuerlichen Neutralität auf eine solche Abgabe keine Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteil Fischer, Randnr. 30).
- EuGH, 03.04.2003 - C-144/00
DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM …
Außerdem verbiete auch der vom Gerichtshof im Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-283/95 (Fischer, Slg. 1998, I-3369) erwähnte, dem Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleiche Umsätze bewirkten, bei deren Besteuerung unterschiedlich behandelt würden. - BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten …
aa) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat durch Urteil vom 11. Juni 1998 (C 283/95, RIW 1998, 644) entschieden, dass ein Mitgliedstaat unerlaubtes Glücksspiel nicht der Umsatzsteuer unterwerfen darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels - konkret ging es um Roulette - durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist.Dem Gesetzgeber wurde als Folgerung aus dem Urteil vom 11. Juni 1998 lediglich empfohlen, die allein im Blick auf unerlaubtes Glücksspiel entstandene Gesetzeslücke durch dessen Einbeziehung in die Rennwett- und Lotteriesteuer zu schließen (…Offerhaus/van Nahmen, aaO § 4 Nr. 9 Rn. 54; vgl. auch EuGH, Urt. v. 11. Juni 1998, aaO S. 645 Rn. 30).
(1) Im Streitfall können bereits im Ausgangspunkt keine gesteigerten Anforderungen an die Beobachtungs- und Recherchierungspflicht der Beklagten gestellt werden, weil die Rechtslage nach Ablauf von mehr als zwei Jahren seit der letzten diesen Bereich betreffenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urt. v. 11. Juni 1998, aaO) keine besonderen Entwicklungstendenzen erkennen ließ und neue höchstrichterliche Rechtsprechung bis zu dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (…aaO) nicht zu erwarten war.
- EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP
Dieser Grundsatz verbietet es, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, unerlaubte Geschäfte im Hinblick auf die Mehrwertsteuer anders zu behandeln als erlaubte (siehe Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-283/95, Fischer, Slg. 1998, I-3369, Randnr. 22). - BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken
Das Finanzgericht (FG) kam in Fortführung der Grundsätze des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Juni 1998 Rs. C-283/95, Karlheinz Fischer (Slg. 1998, I-3369) zum Ergebnis, Umsätze mit Geldspielgeräten seien nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) von der Umsatzsteuer befreit; der Unternehmer könne sich insoweit unmittelbar auf diese Vorschrift berufen.Im Urteil Karlheinz Fischer (…Rdnr. 9) verweist der EuGH noch auf § 284 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB); danach wird bestraft, wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt.
In dem Urteil Karlheinz Fischer (…Rdnr. 11) ist der EuGH nämlich davon ausgegangen, dass Karlheinz Fischer von der ihm erteilten Spielerlaubnis derart abwich, dass das von ihm veranstaltete Spiel dem Roulettespiel gleichkam, wie es in ordnungsgemäß zugelassenen öffentlichen Spielbanken betrieben wird.
Im Streitfall dürfte die Vorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG alleine nicht hinreichend klar genau und unbedingt sein (…vgl. Generalanwalt Jacobs in Slg. 1994, I-1679 Rdnr. 9 ff.; EuGH-Urteil Karlheinz Fischer in Slg. 1998, I-3369).
- BFH, 12.05.2005 - V R 7/02
Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
Das Finanzgericht (FG) kam in Fortführung der Grundsätze des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Juni 1998 Rs. C-283/95 --Karlheinz Fischer-- (Slg. 1998, I-3369, Internationales Steuerrecht --IStR-- 1998, 399 RandNr.Ebenso wenig hindert der Umstand, dass die Spielbanken einer auf der Grundlage ihrer Spielerträge berechneten Spielbankabgabe unterliegen, dass der Betrieb von Glücksspielgeräten in zugelassenen öffentlichen Spielbanken und außerhalb dieser Spielbanken, "die Ausübung der gleichen Tätigkeit" darstellt (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-3369, IStR 1998, 399 RandNr.
- BFH, 23.11.2006 - V R 51/05
Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-453/02
Linneweber
- BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18
Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-462/02
Linneweber - Steuerrecht
- EuGH, 10.11.2011 - C-259/10
The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - …
- EuGH, 07.03.2013 - C-275/11
GfBk - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG - Steuerfreiheit für …
- FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17
Umsätze mit Geldspielautomaten
- FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11
Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in …
- BFH, 19.10.2011 - XI R 20/09
Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer …
- BFH, 19.05.2005 - V R 50/01
USt-Befreiung; Veranstaltung von Kartenspielen
- FG Köln, 16.11.2005 - 11 K 3095/04
Renn-, Wett- und Lotteriegesetz
- EuGH, 17.12.2020 - C-449/19
Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die …
- EuGH, 22.05.2008 - C-162/07
Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- BFH, 05.05.2011 - V R 51/10
Vorlage an den EuGH zur Steuerfreiheit von Beratungsleistungen an eine …
- FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00
Steuerfreiheit von Umsätzen mit Geldspielgeräten
- EuGH, 13.11.2003 - C-42/02
Lindman
- BGH, 26.04.2012 - III ZR 215/11
Private Spielhallen
- EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit …
- EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
DIENSTLEISTUNGEN, DIE SPORTVEREINEN ERBRACHT WERDEN, KÖNNEN UNTER BESTIMMTEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2005 - C-354/03
Optigen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 …
- EuGH, 07.09.1999 - C-216/97
Gregg
- FG Schleswig-Holstein, 09.04.2001 - IV 64/99
Steuerpflicht der Umsätze von Aufstellern gewerblicher Spielgeräte; Zweifel an …
- BGH, 05.04.2000 - 5 StR 169/00
Vorlagebeschluß zu Art. 13 Teil A Absatz 1 lit. n der Sechsten Richtlinie …
- LG Bonn, 27.05.2008 - 15 O 476/07
Umsatzsteuerbefreiung von Spielautomatenumsätzen; Pflichtverletzung des …
- EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
"Goed Wonen"
- EuGH, 29.06.2000 - C-455/98
Salumets u.a.
- BFH, 29.03.2001 - III B 79/00
Öffentliche Spielbanken; AdV wegen Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit?
- BFH, 30.11.2000 - V B 187/00
Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen
- BFH, 29.03.2001 - III B 80/00
Keine GewSt-Befreiung für private Spielgeräte- und Spielhallenbetreiber
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 KN 1/15
Spielautomatensteuer in Flensburg
- EuGH, 12.01.2006 - C-246/04
Turn- und Sportunion Waldburg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …
- BGH, 26.04.2012 - III ZR 210/11
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch eines privaten Glücksspielveranstalters: …
- BFH, 29.07.2020 - XI S 8/20
Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge
- BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21
Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-174/11
Zimmermann - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates - Mehrwertsteuer - …
- OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
Haftung des Steuerberaters: Umfang der Kenntnisnahmepflicht eines Steuerberaters …
- BFH, 30.06.2020 - XI S 11/20
Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge
- FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?
- KG, 24.06.2011 - 9 U 233/10
Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Schadensersatzanspruch eines …
- FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227 …
- BFH, 22.09.2005 - V R 52/01
Steuerfreiheit von Glücksspielveranstaltungen nach Art. 13 Teil B Buchst. f der …
- BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09
Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von …
- FG Münster, 15.06.2010 - 15 K 5312/07
Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit …
- EuGH, 29.06.1999 - C-158/98
Coffeeshop "Siberië"
- EuGH, 03.05.2001 - C-481/98
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-498/99
Town & County Factors
- FG Münster, 17.04.2001 - 15 K 6234/00
Steuerfreiheit illegaler Kartenspielumsätze
- FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 5 K 36/06
Geldspielautomat - Kein Erlass von bestandskräftig festgesetzter Umsatzsteuer, …
- FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05
Behandlung von Verfahren zur Geltendmachung subjektiver Gemeinschaftsrechte nach …
- FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09
Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Glücksspielen
- FG Niedersachsen, 07.12.2005 - 5 K 182/04
Unterhaltungsspiele (Fun-Games) als Glücksspiele; Steuerbefreiung für Spiele bei …
- FG Düsseldorf, 28.06.2000 - 5 K 3255/96
Zulässigkeit der Beschränkung der Umsatzsteuerbefreiung auf legale Glücksspiele; …
- BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Glücksspiel
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-246/16
Di Maura - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerrecht - Beschränkung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02
Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-228/20
I (Exonération de TVA des prestations hospitalières) - Vorlage zur …
- OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 9 LA 420/07
Keine Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken bei der Vergnügungssteuer
- BVerwG, 25.05.2011 - 9 B 34.11
Doppelbesteuerung von Glücksspielen; Nebeneinander von Vergnügungsteuer für …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-42/02
Lindman
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-8/17
Biosafe - Indústria de Reciclagens - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
The English Bridge Union - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 132 …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-107/13
FIRIN - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Vorsteuerabzug - …
- FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
Aussetzung der Vollziehung: Anlieferung und Weiterveräußerung bzw. …
- FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2659/07
Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Entscheidung …
- FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 3767/03
Regelbesteuerung; Steuersatz, ermäßigter
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2015 - C-126/14
Sveda - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG - …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7296/05
Keine Korrektur bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide betreffend …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2008 - C-572/07
RLRE Tellmer Property - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung …
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 184/04
Umsatzsteuer auf Einnahmen aus Geldspielautomaten
- OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02
Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
- BVerwG, 01.06.2011 - 9 B 35.11
Jedes Glücksspiel darf durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union entweder …
- FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3432/07
Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-443/04
Solleveld - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …
- FG Niedersachsen, 30.05.2005 - 5 K 184/04
Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide; Berufung auf die sog. …
- FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RennwLottG i.d.F. v. …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-288/22
Administration de l'Enregistrement, des Domaines und de la TVA (TVA - Membre d'un …
- FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07
Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der …
- FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2174/07
Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …
- FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2022/07
Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …
- OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07
Nichtbelehrung über Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Umsatzsteuerbescheide und …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-446/18
AGROBET CZ - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 179 …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-141/00
Kügler
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-620/21
MOMTRADE RUSE - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 132 …
- FG Sachsen-Anhalt, 02.05.2022 - 3 K 1180/17
Zur Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung bei Automatenglücksspiel: …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2022 - C-56/21
ARVI ir ko - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-699/15
Brockenhurst College - Mehrwertsteuer - Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i …
- FG Münster, 17.09.2009 - 5 K 327/09
Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …
- FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2447/07
Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …
- BGH, 17.08.1998 - 5 StR 59/97
Unterwerfung unerlaubten Glücksspiels unter die deutsche Mehrwertsteuer - …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.11.2007 - 6 K 1713/06
Geltendmachung von Vorsteuern aus Rechnungen für die angebliche Anschaffung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-34/99
Primback
- FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 128/04
Besteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten; Nichtigkeit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-384/01
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-677/21
Fluvius Antwerpen - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2448/07
Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2005 - C-435/03
British American Tobacco und Newman Shipping - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2012 - C-275/11
GfBk - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388 - Art. 13 Teil B Buchst. …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1999 - C-158/98
Coffeeshop "Siberië"
- BFH, 15.04.1998 - V B 148/97
Bemessungsgrundlage bei Durchführung von Systemspielen mit Gewinnmöglichkeit
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2012 - C-299/11
Gemeente Vlaardingen - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung eines "im …
- VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10
Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert
- FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3522/07
Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung; …
- FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3521/07
Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung; …
- LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08
Verstoß des Steuerberaters gegen die Beratungspflicht
- FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00
Schätzung der Umsätze aus dem Betrieb von in Gaststätten aufgestellen …
- FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …
- FG Köln, 10.04.2003 - 7 V 582/03
Ernstlicher Zweifel am Ausschluss pflanzlicher Milchersatzprodukte vom ermäßigten …
- FG Niedersachsen, 22.11.2000 - 5 V 205/99
Beurteilung eines Gewerbes mit Handel von Schmuck und Silberwaren als …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-455/98
Salumets u.a.
- FG Nürnberg, 14.11.2002 - II 179/00
Leistungen einer Dentalhygienikerin nicht umsatzsteuerfrei
- FG Hessen, 23.07.2002 - 6 V 2036/02
Sicherheitsleistung; Aussetzung der Vollziehung; Spielautomat; Umsatz; Steuerfrei …
- FG Baden-Württemberg, 04.01.2000 - 2 KO 12/99
Voraussetzung für Entstehen einer Erledigungsgebühr im Sinne des § 24 …
- FG Hamburg, 19.04.2007 - 5 K 21/06
Karenzzeit gemäß § 233a AO
- VG Arnsberg, 04.02.2005 - 1 L 1508/04
Vermittlung von Sportwetten für private Wettveranstalter in NRW ist unzulässig
- FG Saarland, 30.08.2002 - 1 V 342/02
Umsatzsteuer; Umsatzbesteuerung von Geldspielautomatenumsätzen (§ 4 Nr. 9b UStG)
- VG Halle, 28.10.2009 - 5 A 102/08
Heranziehung zur Vergnügungssteuer für Geldgewinnspielgeräte bei Verwendung eines …