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   FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99 K, U, F   

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https://dejure.org/2000,12341
FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99 K, U, F (https://dejure.org/2000,12341)
FG Münster, Entscheidung vom 11.02.2000 - 9 V 5542/99 K, U, F (https://dejure.org/2000,12341)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 9 V 5542/99 K, U, F (https://dejure.org/2000,12341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DStRE 2000, 549
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93

    Voraussetzungen der Vorsteuerabzugsberechtigung - Beweislast des Unternehmers

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH vom 17.03.1994 XI B 81/93, BFH/NV 1995, 171).

    Wegen der summarischen Natur des AdV-Verfahrens könne neben dem Akteninhalt und dem substantiierten Vorbringen der Beteiligten nur präsente Beweismittel berücksichtigt werden (vgl. BFH vom 17.03.1994 a. a. O.).

  • BFH, 02.03.1988 - I R 63/82

    Zur Vereinbarung zwischen Gesellschaft und beherrschendem Gesellschafter über die

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99
    Ein gesetzlicher Anspruch auf Aufwendungsersatz genügt nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht (vgl. BFH I R 63/82 vom 02.03.1988, BStBl. II 1988, 590).
  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99
    Bei Leistungen an beherrschende Gesellschafter können vGA auch dann vorliegen, wenn sie nicht auf klaren, im vorhinein getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarungen beruhen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH vom 23.10.1996 I R 71/95, BStBl. II 1999, 35).
  • BFH, 06.12.1995 - I R 88/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen jahrelanger Nichterfüllung einer zwischen

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99
    Sie kann aber auch darin begründet sein, daß ein Rechtsgeschäft zwar von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter abgeschlossen worden wäre, es jedoch aus anderen, sich aus einem Fremdvergleich ergebenden Gründen als von Anfang an nicht ernstlich gewollt anzusehen ist (vgl. BFH vom 06.12.1995 I R 88/94, BStBl. II 1996, 383).
  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99
    glaubhaft gemacht, daß sie im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheiten zu leisten (vgl. BFH vom 17.01.1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99
    d) Die objektive Beweislast für das Vorliegen der Tatsachen, die eine vGA begründen, trägt grundsätzlich das FA (vgl. BFH vom 15.10.1997 I R 42/97, DStR 1998, 418).
  • BFH, 22.07.1986 - VII B 149/85

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids bei Gefährdung der

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2000 - 9 V 5542/99
    Ist diesem aber die Sicherheitsleistung in der an sich erforderlichen Höhe trotz zumutbarer Anstrengungen nicht möglich, so darf Sicherheitsleistung insoweit nicht verlangt werden (vgl. BFH vom 22.07.1986 VII B 149/85, BFH/NV 1987, 258).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Die aufgezeigte Hebelwirkung insbesondere hoher rechnerischer Wochen-Rohgewinnaufschlagsätze am Anfang oder Ende des herausgegriffenen Zehn-Wochen-Zeitraums macht aber deutlich, wie wesentlich die sorgfältige Ermittlung der Schätzungsgrundlagen --vor allem des Wareneinkaufs und seiner Verteilung zum Zwecke der Gewinnung des Wareneinsatzes-- gerade am Anfang und am Ende dieses Zeitraums für eine methodisch korrekte Durchführung eines Zeitreihenvergleichs ist (dazu noch unten 3.c; vgl. hierzu auch Beschluss des FG Münster vom 11. Februar 2000  9 V 5542/99 K,U,F, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2000, 549, rechtskräftig).
  • FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09

    Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem

    Die Auswahl eines solchen Zeitraums wäre dann willkürlich (FG Münster, Beschlüsse vom 11.2.2000 9 V 5542/99 K,U,F, DStRE 2000, 549 und vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810).
  • FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07

    Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie

    In der Rechtsprechung ist der Zeitreihenvergleich bisher nur als Schätzungsmethode in Fällen angewendet worden, in denen die Buchführung nach § 158 AO aus anderen Gründen nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden konnte (FG Münster, Urteile vom 17. Februar 1999 10 K 3407/98, bei [...]; vom 20. Oktober 1999 10 K 3902/98, bei [...]; vom 19. Januar 2000 10 K 3901/98, bei [...]; Beschluss vom 11. Februar 2000 9 V 5542/99, DStRE 2000, 549; vom 10. November 2003 6 V 4562/03, EFG 2004, 236 mit Anm. von Kerssenbrock, ZSteu 2008, 185; vom 13. April 2004 11 V 632/04, bei [...]; FG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2006 11 V 2919/06, n.v.).
  • FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer

    Sie wird häufig neben anderen Kalkulationsmethoden zusätzlich eingesetzt (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.10.1999 10 K 3902/98 E, G, U, JURIS-Nr. STRE 2003 70 522; Finanzgericht Münster 15.12.1999 10 K 7869/99 E, G, U, JURIS-Nr. STRE 2003 70 521 und dazu nachgehend BFH-Beschluss vom 2.11.2000 10 B 39/00 BFH/NV 2001, 610 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.02.1999 10 K 3407/98 E, G, U, F, JURIS-Nr. STRE 2003 70 523; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 5.12.2002 8 V 5774/02 E, G, U JURIS-Nr. STRE 2003 70 524; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 10.11.2003 6 V 4562/03 E, U JURIS-Nr. STRE 2003 72 122, EFG 2004 236; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 11.02.2000 9 V 5542/99 K, U, F DstRE 2000, 549; Erich Huber, Weiterentwickelte und neue Methoden der Überprüfung, Verprobung und Schätzung, StBp.

    Anderes kann nur dann gelten, wenn der Wareneinkauf und die Umsätze in ihrer Zusammensetzung in den einzelnen Zeiträumen so gleichbleibend sind, dass Verzerrungen nicht auftreten (vgl. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 11.02.2000 9 V 5542/99 K, U, F a. a. O.).

  • FG Düsseldorf, 13.04.2004 - 11 V 632/04

    Überprüfung der Buchführung eines Unternehmens mittels Chi-Quadrat-Test und

    So wurde z.B. nicht dargelegt, warum der ausgewählte Zeitraum repräsentativ sein soll (vgl. FG Münster, Beschluss vom 11.2.2000 9 V 5542/99 K,U,F, DStRE 2000, 549 ).
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