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   OLG Koblenz, 23.07.1999 - 8 U 2086/98   

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OLG Koblenz, 23.07.1999 - 8 U 2086/98 (https://dejure.org/1999,13894)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.07.1999 - 8 U 2086/98 (https://dejure.org/1999,13894)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - 8 U 2086/98 (https://dejure.org/1999,13894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Erlasses eines Grundurteils; Wirksamkeit eines Vertrages mit Blick auf die Übernahme einer Steuerberaterpraxis; Weitergabe von Mandantendaten ohne deren ausdrückliche Zustimmung; Weitergabe von Mandantendaten als ein unbefugtes Offenbaren von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Erlasses eines Grundurteils; Wirksamkeit eines Vertrages mit Blick auf die Übernahme einer Steuerberaterpraxis; Weitergabe von Mandantendaten ohne deren ausdrückliche Zustimmung; Weitergabe von Mandantendaten als ein unbefugtes Offenbaren von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2000, 555
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 4/91

    Verpflichtung zur Übergabe der Patienten- und Beratungskartei bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.1999 - 8 U 2086/98
    Eine wirksame Vereinbarung betreffend die Übergabe der Mandantenakten würde voraussetzen, dass die Verpflichtung zur Übergabe auf zustimmende Mandanten beschränkt wird (BGHZ 116, 268 f.; BGH NJW 1995, 2026 ).

    Unerheblich ist für die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB , dass die Weitergabe an eine Person erfolgte, die ebenfalls der Schweigepflicht unterlag (BGHZ 116, 268, 272).

    Die Annahme eines stillschweigenden oder schlüssig erklärten Einverständnisses der Mandanten mit der Weitergabe seiner Unterlagen scheidet aus (BGHZ 116, 268, 274).

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 25/94

    Bedeutung einer salvatorischen Klausel in einem Praxis-Übertragungsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.1999 - 8 U 2086/98
    Trotz dieser Klausel ergreift die Teilnichtigkeit im vorliegenden Falle jedoch ausnahmsweise das ganze Rechtsgeschäft, da der unwirksame Teil von schwerwiegender grundlegender Bedeutung ist (Kammergericht NJW-RR 1996, 431 ; BGH DStR 1995, 1924).

    Die salvatorische Klausel verkehrt lediglich die Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil (BGH DStR 1995, 1924).

  • LG Baden-Baden, 29.11.1996 - 1 O 397/96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Rückabwicklung eines Kanzleikaufvertrages ;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.1999 - 8 U 2086/98
    Der Senat folgt daher nicht dem Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 29.11.1996 (NJW-RR 1998, 202 f.).
  • KG, 09.10.1995 - 12 U 1926/92

    Nichtigkeit eines Arztpraxis-Veräußerungsvertrags bei fehlender Einwilligung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.1999 - 8 U 2086/98
    Trotz dieser Klausel ergreift die Teilnichtigkeit im vorliegenden Falle jedoch ausnahmsweise das ganze Rechtsgeschäft, da der unwirksame Teil von schwerwiegender grundlegender Bedeutung ist (Kammergericht NJW-RR 1996, 431 ; BGH DStR 1995, 1924).
  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 94/94

    Überlassung von Mandantenakten ohne Einwilligung in einem Kanzleiübernahmevertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.1999 - 8 U 2086/98
    Eine wirksame Vereinbarung betreffend die Übergabe der Mandantenakten würde voraussetzen, dass die Verpflichtung zur Übergabe auf zustimmende Mandanten beschränkt wird (BGHZ 116, 268 f.; BGH NJW 1995, 2026 ).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 189/05

    Abtretbarkeit einer Anwaltsgebührenforderung

    Nach einer Auffassung wird durch die Regelung in § 49b Abs. 4 BRAO nur die Verschwiegenheitspflicht des Zessionars geregelt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1583, 1584 zur Parallelvorschrift des § 43a Nr. 3 PatentanwaltsO; OLG Koblenz DStRE 2000, 555, 556; LG Karlsruhe MDR 2001, 1383, 1384; LG München I NJW 2004, 451; AG München NJW-RR 1997, 1559; Erman/Palm, BGB, 10. Aufl. § 134 Rn. 62; MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/Armbruster, 4. Aufl. § 134 Rn. 55; Hoyer in Rudolphi/Horn/Günther, SK-StGB, 7. Aufl. § 203 Rn. 78; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. § 203 Rn. 18 a.E.; Berger NJW 1995, 1406, 1407; Prechtel, NJW 1997, 1813, 1816).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 240/03

    Abtretung von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts

    Nach der einen Auffassung wird durch die Neuregelung nur die Verschwiegenheitspflicht an den Zessionar weitergegeben (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1583, 1584; OLG Koblenz DStRE 2000, 555, 556; LG Karlsruhe MDR 2001, 1383, 1384; Erman/Palm, BGB 10. Aufl. § 134 Rn. 62; Berger NJW 1995, 1406, 1407; Prechtel NJW 1997, 1813, 1816).
  • OLG Naumburg, 25.03.2002 - 1 U 137/01

    Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und des § 203 StGB durch

    Sind hingegen Vertragsbestimmungen von grundlegender Bedeutung für das ganze Rechtsgeschäft unwirksam, so verbleibt kein Zweifel daran, dass die Vertragsparteien in Kenntnis der weit gehenden Nichtigkeit ihrer Abreden den Vertrag insgesamt nicht geschlossen hätten (vgl. BGH NJW 1996, 2087, 2088; OLG Koblenz DStRE 2000, 555, 556 m.w.N.).
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