Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zulässigkeit einer Klage im Gewinnfeststellungsverfahren aufgrund der Gesamtbetrachtung von Erhöhung der Einkünfte und Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen - Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zulässigkeit einer Klage im Gewinnfeststellungsverfahren aufgrund der Gesamtbetrachtung von Erhöhung der Einkünfte und Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen - Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 65 Abs. 2; GmbHG § 73; KStG § 11 Abs. 3
Gewinnrealisierungszeitpunkt; Liquidationsgewinn; Tochter-GmbH; Garantieleistungs-Verpflichtung; Steuerverbindlichkeiten - Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung des laufenden Gewinns bei der Feststellung anrechenbarer Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer ; Versteuerung des Liquidationsgewinn im Streitjahr nur mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz; Für die Zulässigkeit der Klageänderung oder ...
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98
- BFH, 04.10.2006 - VIII R 7/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1543
- DStRE 2003, 1427
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01
Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater …
f) Dementsprechend kann sich der Auflösungsverlust auch zwischen Auflösungszeitpunkt und Abschluss des Liquidations- oder Insolvenzverfahrens realisieren, wenn nach einem Zwischenstatus keine wesentlichen Änderungen mehr zu erwarten sind oder eintreten; insbesondere wenn keine Garantie- oder vergleichbare Verpflichtungen mehr im Sperrjahr (§ 73 GmbHG ) abzuwarten sind (vgl. Niedersächsisches FG vom 12. Dezember 2002, 11 K 562/98, EFG 2003, 1543 , DStRE 2003, 1427 , Revision BFH, VIII R 7/03), wenn nach Veräußerung von Beteiligungen der GmbH keine Beteiligungsgewinne mehr bezogen werden (vgl. FG Baden-Württemberg vom 28. November 2003, 2 K 148/99, EFG 2005, 105 ) und wenn alle stillen Reserven aufgelöst wurden (vgl. FG Hamburg vom 5. August 2003, V 3/03, Datev, Juris).
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