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   BFH, 06.11.2002 - V R 7/02   

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BFH, 06.11.2002 - V R 7/02 (https://dejure.org/2002,898)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2002 - V R 7/02 (https://dejure.org/2002,898)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2002 - V R 7/02 (https://dejure.org/2002,898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 13 Teil B Buchst. F

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 13 Teil B Buch

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. b; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ungleiche Steuer auf Geldspielautomaten rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ungleiche Steuer auf Geldspielautomaten rechtswidrig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 149
  • BB 2003, 89
  • DStRE 2003, 179
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
    Das Finanzgericht (FG) kam in Fortführung der Grundsätze des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Juni 1998 Rs. C-283/95, Karlheinz Fischer (Slg. 1998, I-3369) zum Ergebnis, Umsätze mit Geldspielgeräten seien nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) von der Umsatzsteuer befreit; der Unternehmer könne sich insoweit unmittelbar auf diese Vorschrift berufen.

    Im Urteil Karlheinz Fischer (Rdnr. 9) verweist der EuGH noch auf § 284 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB); danach wird bestraft, wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt.

    In dem Urteil Karlheinz Fischer (Rdnr. 11) ist der EuGH nämlich davon ausgegangen, dass Karlheinz Fischer von der ihm erteilten Spielerlaubnis derart abwich, dass das von ihm veranstaltete Spiel dem Roulettespiel gleichkam, wie es in ordnungsgemäß zugelassenen öffentlichen Spielbanken betrieben wird.

    Im Streitfall dürfte die Vorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG alleine nicht hinreichend klar genau und unbedingt sein (vgl. Generalanwalt Jacobs in Slg. 1994, I-1679 Rdnr. 9 ff.; EuGH-Urteil Karlheinz Fischer in Slg. 1998, I-3369).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1994 - C-38/93

    H. J. Glawe Spiel- und Unterhaltungsgeräte Aufstellungsgesellschaft mbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
    Aus dem Urteil des EuGH vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93, Glawe (Slg. 1994, I-1679, BStBl II 94, 548) zur Höhe der Gegenleistung für die Bereitstellung der Geldspielautomaten folge nichts anderes, da die Frage der Steuerbefreiung dieser Umsätze nicht zum Gegenstand dieser Entscheidung gemacht worden sei.

    Dem FG dürfte darin zuzustimmen sein, dass mit den Geldspielautomaten "Glücksspiele mit Geldeinsatz" i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG veranstaltet werden (so auch Generalanwalt Jacobs, Schlussanträge vom 3. März 1994, Rs. C-38/93, Glawe, Slg. 1994, I-1679 Rdnr. 12).

    Im Streitfall dürfte die Vorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG alleine nicht hinreichend klar genau und unbedingt sein (vgl. Generalanwalt Jacobs in Slg. 1994, I-1679 Rdnr. 9 ff.; EuGH-Urteil Karlheinz Fischer in Slg. 1998, I-3369).

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
    Aus dem Urteil des EuGH vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93, Glawe (Slg. 1994, I-1679, BStBl II 94, 548) zur Höhe der Gegenleistung für die Bereitstellung der Geldspielautomaten folge nichts anderes, da die Frage der Steuerbefreiung dieser Umsätze nicht zum Gegenstand dieser Entscheidung gemacht worden sei.

    Dem FG dürfte darin zuzustimmen sein, dass mit den Geldspielautomaten "Glücksspiele mit Geldeinsatz" i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG veranstaltet werden (so auch Generalanwalt Jacobs, Schlussanträge vom 3. März 1994, Rs. C-38/93, Glawe, Slg. 1994, I-1679 Rdnr. 12).

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
    Im Übrigen kann sich der Einzelne nur auf solche Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG berufen, die hinreichend klar und genau und nicht an Bedingungen geknüpft sind (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 6. Juli 1995 Rs. C-62/93, Soupergaz, Slg. 1995, I-1883 Rdnr. 34).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

    Auszug aus BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
    Seine Anwendung richtet sich aber nach dem gegenwärtigen Harmonisierungsstand des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems; dieser überlässt den Mitgliedstaaten z.B. bei der Umsetzung von Steuerbefreiungen noch Gestaltungsspielräume (vgl. EugH-Urteil vom 13. Juli 2000 Rs. C-36/99, Idéal tourisme SA, Slg. 2000, I-6049; Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2000, 392).
  • FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00

    Steuerfreiheit von Umsätzen mit Geldspielgeräten

    Auszug aus BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
    Gegen das Urteil des FG, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 501 veröffentlicht ist, wendet sich das FA mit der vorliegenden Revision.
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    Auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (V R 7/02, BFHE 200, 149) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 17. Februar 2005 (C 453/02 und 462/02, EuZW 2005, 210) erkannt, dass das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei ist, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber sind, nicht gilt.

    Daran anknüpfend hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 12. Mai 2005 (V R 7/02, BFHE 210, 164) entschieden, dass sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B lit. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen kann, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 lit. b UStG keine Anwendung findet.

    Darum war ein Tätigwerden erst auf den für die amtliche Sammlung bestimmten Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) geboten.

    Jedoch ist ein Schadensersatzanspruch des Klägers im Blick auf die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1997 bis 2000 gegeben, weil es die Beklagte versäumt hat, vor Ablauf der Festsetzungsfrist auf die durch den in der amtlichen Sammlung veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) zugunsten des Klägers geänderte Rechtslage zu reagieren.

    b) Vor diesem Hintergrund hätte die Beklagte nach der spätestens im Frühjahr des Jahres 2003 anzunehmenden Kenntnis von dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) innerhalb der noch offenen Festsetzungsfristen eine Neufestsetzung der Umsatzsteuer beantragen müssen.

    Da der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) laut der in der Juris-Datenbank enthaltenen Nachweise erst im Jahr 2003 veröffentlicht wurde (vgl. etwa DStRE 2003, 179), bestand keine Verpflichtung der Beklagten, für diese Jahre eine Neufestsetzung zu beantragen.

  • BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18

    Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig

    Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich für Umsätze bis einschließlich 05.05.2006 auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 12.05.2005 - V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617).

    d) Der BFH geht ungeachtet der beschriebenen Zufallsabhängigkeit in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass nach den unter II.1.b genannten Grundsätzen die Veranstaltung der unter II.1.c genannten Glücksspiele (als sonstige Leistung gegen Entgelt) umsatzsteuerbar ist und der hierfür erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 20.01.1997 - V R 20/95, BFHE 182, 409, unter II.1., Rz 8; vom 06.11.2002 - V R 7/02, BFHE 200, 149, unter III.2.

    und IV.2., Rz 17, 31; vom 12.05.2005 - V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617, unter II.1., Rz 14; vom 19.05.2005 - V R 50/01, BFH/NV 2005, 1881, unter II.1., Rz 16; vom 17.12.2008 - XI R 79/07, BFHE 224, 156, BStBl II 2009, 434, Rz 17; vom 01.09.2010 - V R 32/09, BFHE 231, 315, BStBl II 2011, 300, Rz 10 und 11; vom 10.11.2010 - XI R 79/07, BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311, Rz 29 ff.; vom 22.02.2017 - V B 122/16, BFH/NV 2017, 772; in BFHE 259, 175, BStBl II 2019, 336, Rz 16, 32).

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Mit Beschluss vom 6. November 2002 (BFHE 200, 149) hatte der Senat das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und dem EuGH gemäß Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt:.
  • OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09

    Haftung des Steuerberaters: Umfang der Kenntnisnahmepflicht eines Steuerberaters

    In dem Revisionsverfahren gegen diese Entscheidung hat der BFH mit Beschluss vom 06.11.2002 (BFHE 200, 149) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob auch Umsätze von nicht in öffentlichen Spielbanken aufgestellten Geldspielautomaten umsatzsteuerfrei seien und ob die o.g. Richtlinie unmittelbar Anwendung zugunsten des Steuerpflichtigen finde.

    Auch der Bundesfinanzhof hat bei der Differenzierung der Besteuerung von Geldspielautomaten nach § 4 Nr. 9 UStG a. F. keinen evidenten Verstoß gegen die Richtlinie angenommen, sondern die Frage, weil sie aus Sicht des Gerichtes zweifelhaft war, dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt (BFH DStRE 2003, 179 = BFHE 200, 149).

    4.) Die Vorlageentscheidung des Bundesfinanzhofes vom 06.11.2002 - DStRE 2003, 179 - erging erst nach Beendigung des Mandates und der fehlende Hinweis der Beklagten hierauf begründet daher keine Pflichtverletzung.

  • BFH, 23.11.2006 - V R 51/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Dass auch nach dem EuGH-Urteil Fischer die Rechtslage nicht eindeutig war, belegt der Beschluss des Senats im Verfahren Linneweber vom 6. November 2002 V R 7/02 (BFHE 200, 271, HFR 2003, 271, UR 2003, 83), mit dem der Senat dem EuGH folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt hat:.

    Erst der EuGH hat --davon abweichend-- in seinem nachfolgenden Urteil in dieser Sache in Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94, UR 2005, 194 der Frage, ob die außerhalb der Spielbanken betriebenen Glücksspielautomaten in einzelnen Punkten, wie z.B. beim Höchsteinsatz und Höchstgewinn oder beim Verhältnis der Spieleinsätze zu den Ausschüttungsbeträgen, mit den Geldspielautomaten in den Spielbanken vergleichbar sind, keine Bedeutung beigemessen (vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617, unter II.3.a).

  • LG Bochum, 29.04.2009 - 3 O 398/08

    Steuerberaterliche Hinweispflichten bei einer sich ändernden Rechtslage in der

    Anschließend sei es dann zum Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 06.11.2002 (VR 7/02) an den EuGH, veröffentlicht DStRE 2003, 179, gekommen und schließlich zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.02.2005, der den Verstoß des nationalen Umsatzsteuerrechts mit der übergeordneten zitierten Gemeinschaftsrichtlinie festgestellt habe.

    Die Rechtslage bei der Behandlung von Umsätzen aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit war eindeutig erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17.02.2005 (C 757/02 und C 462/02 Bundessteuerblatt II 2005, 617) aufgrund des Vorlagebeschlusses des Bundesfinanzhofes vom 06.11.2002 (VR 7/02), veröffentlicht DStRE 2003, 179.

    Jene Entscheidung des Finanzgerichtes Münster war instanzlich die Vorentscheidung zur späteren Revisionsentscheidung des Bundesfinanzhofes vom 06.11.2002 (VR 7/02), DStRE 2003, 179.

    Letztlich kann jedoch auch die Frage der Recherchemöglichkeiten dahingestellt bleiben, denn schließlich wurde der Vorlagebeschluss selbst (VR 7/02) in der Zeitschrift DStRE 2003, 179 veröffentlicht.

    Zusammenfassend bestand die Pflichtverletzung der Beklagten demnach darin, dass sie aufgrund der Veröffentlichung des Vorlagebeschlusses des Bundesfinanzhofes vom 06.11.2002 an den Europäischen Gerichtshof (DStRE 2003, 179) dem Mandanten nicht empfahl gegen den zu erwartenden Bescheid vom 25.03.2004, mit dem der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wurde, Einspruch einzulegen.

  • BGH, 26.04.2012 - III ZR 215/11

    Private Spielhallen

    Dem entspricht es, dass in Verfahren des Primärrechtsschutzes in Fällen, in denen ein noch nicht bestandskräftiger Steuerbescheid vorlag oder der Steuerbescheid noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand, die Steuerfreiheit der entsprechenden Umsätze anerkannt wurde (vgl. die Fallgestaltung in der Sache Linneweber, BFHE 200, 149 und BFHE 210, 164, 166 ).

    (3) Zutreffend weist das Berufungsgericht darauf hin, dass die vorerörterten Fragen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs erst mit den Urteilen Fischer vom 11. Juni 1998 und Linneweber vom 17. Februar 2005 in ihrer ganzen Tragweite geklärt wurden, wobei der Bundesfinanzhof noch in seinem Beschluss vom 6. November 2002 zur Frage Klärungsbedarf hatte, ob die Unterschiede der Geldspielautomaten in öffentlichen Spielbanken und gewerblichen Spielhallen nicht eine unterschiedliche mehrwertsteuerliche Behandlung rechtfertigten (vgl. BFHE 200, 149, 153 f).

  • LG Bochum, 29.04.2009 - I 3 O 398/08
    Anschließend sei es dann zum Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 06.11.2002 (VR 7/02) an den EuGH, veröffentlicht DStRE 2003, 179, gekommen und schließlich zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.02.2005, der den Verstoß des nationalen Umsatzsteuerrechts mit der übergeordneten zitierten Gemeinschaftsrichtlinie festgestellt habe.

    Die Rechtslage bei der Behandlung von Umsätzen aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit war eindeutig erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17.02.2005 (C 757/02 und C 462/02 Bundessteuerblatt II 2005, 617) aufgrund des Vorlagebeschlusses des Bundesfinanzhofes vom 06.11.2002 (VR 7/02), veröffentlicht DStRE 2003, 179.

    Jene Entscheidung des Finanzgerichtes Münster war instanzlich die Vorentscheidung zur späteren Revisionsentscheidung des Bundesfinanzhofes vom 06.11.2002 (VR 7/02), DStRE 2003, 179.

    Letztlich kann jedoch auch die Frage der Recherchemöglichkeiten dahingestellt bleiben, denn schließlich wurde der Vorlagebeschluss selbst (VR 7/02) in der Zeitschrift DStRE 2003, 179 veröffentlicht.

    Zusammenfassend bestand die Pflichtverletzung der Beklagten demnach darin, dass sie aufgrund der Veröffentlichung des Vorlagebeschlusses des Bundesfinanzhofes vom 06.11.2002 an den Europäischen Gerichtshof (DStRE 2003, 179) dem Mandanten nicht empfahl gegen den zu erwartenden Bescheid vom 25.03.2004, mit dem der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wurde, Einspruch einzulegen.

  • FG Düsseldorf, 26.11.2010 - 1 K 4104/08

    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von Geldspielgeräten; Ermittlung des

    Umsätze aus Geldspielgeräten seien nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- vom 17.02.2005 (Linneweber und Akritidis, C-453, 462/02, Slg. 2005, I-1131-1166, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2005, 194) und den Urteilen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12.05.2005 (V R 7/02, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 210, 164, BStBl II 2005, 617) und 19.05.2005 (V R 50/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlicher Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 1881) umsatzsteuerfrei.

    Auf Grund dieser EuGHRechtsprechung und der sich anschließenden BFH-Rechtsprechung (Urteile des BFH vom 12.05.2005, V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617 und 19.05.2005, V R 50/01, BFH/NV 2005, 1881) habe der einzelne Automatenaufsteller und Automatenverkäufer das Recht, sich unmittelbar auf die Richtlinie zu berufen, um seine Umsätze steuerfrei zu behandeln.

    Die Rechtsprechung des BFH, der bis dahin von einer Umsatzsteuerpflicht der hier maßgeblichen Liefergeschäfte ausgegangen und dessen Rechtsprechung auch von dem Beklagten angewandt worden sei, habe sich dahingehend geändert, dass sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten nunmehr auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f) der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen könne, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b) UStG keine Anwendung finde (Hinweis auf BFH, Urteil vom 12.05.2005, V R 7/02, BStBl II 2005, 617).

    Denn als maßgebliches oder gar führendes Unternehmen der Spielautomatenbranche dürften der Klägerin die maßgeblichen EuGH-Verfahren spätestens seit den BFH-Vorlagebeschlüssen vom 06.11.2002 (V R 7/02, BFHE 200, 149, BFH/NV 2003, 275; V R 50/01, BFHE 200, 145, BFH/NV 2003, 273) bekannt gewesen sein.

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 20/09

    Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer

    bb) Nichts anderes gilt für § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG a.F. Der Grund für die in dieser Vorschrift vorgesehene Steuerbefreiung war auch hier die Vermeidung einer Doppelbesteuerung, weil die zugelassenen öffentlichen Spielbanken nach Maßgabe des Spielbankenrechts der einzelnen Bundesländer einer Spielbankabgabe in der Regel von 80 % der Bruttoerträge unterlagen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2002 V R 50/01, BFHE 200, 145, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2003, 81, und V R 7/02, BFHE 200, 149, UR 2003, 83, jeweils unter III.2.; Bunjes/Heidner, UStG, 10. Aufl., § 4 Nr. 9 Rz 13).

    Danach kann zwar einer unmittelbaren Berufung eines Steuerpflichtigen auf die Steuerfreiheit nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG der Umstand nicht entgegengehalten werden, dass (nur) die Spielbanken einer auf der Grundlage ihrer Spielerträge berechneten Spielbankabgabe unterliegen; denn gleichwohl stellt der Betrieb von Glücksspielgeräten bzw. die Veranstaltung von Glücksspielen in zugelassenen öffentlichen Spielbanken und außerhalb dieser Spielbanken "die Ausübung der gleichen Tätigkeit" dar (vgl. EuGH-Urteil --Fischer-- in Slg. 1998, I-3369, UR 1998, 384, Rz 29; vgl. auch BFH-Urteile vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617, unter II.3.a, m.w.N.; vom 19. Mai 2005 V R 50/01, BFH/NV 2005, 1881, unter II.3.a, m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 O 194/20
  • BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11

    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielautomaten mit

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2022 - 12 U 4/22

    Nimmt ein Sonderinsolvenzverwalter den Insolvenzverwalter auf Schadensersatz in

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 195/09

    Haftung des Steuerberaters: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des

  • BGH, 26.04.2012 - III ZR 210/11

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch eines privaten Glücksspielveranstalters:

  • LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08

    Verstoß des Steuerberaters gegen die Beratungspflicht

  • OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02

    Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227

  • FG Düsseldorf, 18.10.2006 - 13 K 8464/99

    Rechtmäßigkeit von Vorsteuerberichtigungen gem. § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • LG Düsseldorf, 10.01.2011 - 7 O 193/09

    Anspruch eines Sonderinsolvenzverwalters auf Schadensersatz wegen pflichtwidrig

  • FG Niedersachsen, 13.07.2004 - 5 V 71/04

    Besteuerungspflichtigkeit von Umsätzen aus Geldspielautomaten; Überprüfung der

  • BFH, 03.08.2010 - XI B 104/09

    Weder Nichtigkeit noch Steuererlass bei unionsrechtswidriger Festsetzung der

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2659/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Entscheidung

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3432/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2174/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der

  • KG, 24.06.2011 - 9 U 233/10

    Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Schadensersatzanspruch eines

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2022/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07

    Auswirkungen der "Linneweber-Entscheidung" für private Spielhallenbetreiber

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7296/05

    Keine Korrektur bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide betreffend

  • LG Bielefeld, 17.05.2010 - 6 O 112/09

    Anspruch auf Schadensersatz und anteiliger Anspruch auf Kosten bzgl. der

  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 5 K 36/06

    Geldspielautomat - Kein Erlass von bestandskräftig festgesetzter Umsatzsteuer,

  • FG Münster, 17.09.2009 - 5 K 327/09

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2447/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 15.06.2010 - 15 K 5312/07

    Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit

  • LG Bielefeld, 04.03.2010 - 6 O 112/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung nach Übernahme

  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 128/04

    Besteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten; Nichtigkeit der

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2448/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Nürnberg, 16.09.2008 - II 241/06

    Voraussetzungen für eine Änderung eines Umsatzsteuerbescheides nach § 164 Abs. 2

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3522/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3521/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Saarland, 30.08.2002 - 1 V 342/02

    Umsatzsteuer; Umsatzbesteuerung von Geldspielautomatenumsätzen (§ 4 Nr. 9b UStG)

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

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