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   FG Nürnberg, 26.09.2002 - IV 425/2000   

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https://dejure.org/2002,15594
FG Nürnberg, 26.09.2002 - IV 425/2000 (https://dejure.org/2002,15594)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26.09.2002 - IV 425/2000 (https://dejure.org/2002,15594)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26. September 2002 - IV 425/2000 (https://dejure.org/2002,15594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 47
    Fortgeltung einer Zahlungsanweisung an das Finanzamt nach Wechsel der Veranlagungsart

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fortgeltung einer Zahlungsanweisung an das Finanzamt nach Wechsel der Veranlagungsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStRE 2003, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87

    Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - IV 425/00
    Der Beklagte hätte erkennen müssen, dass die Klägerin mit der Erstattung des Zahlungsbetrages auf das Konto des getrennt lebenden Ehemannes nicht mehr einverstanden sei, nachdem sie Einspruch eingelegt hatte (vgl. BFH in BStBl II 1990, 41 ; Anwendungserlass zur AO zu § 37 AO ).

    Das von der Klägerin angeführte Urteil des BFH in BStBl II 1990, 41 sei für die im Streitfall zu beurteilende Rechtsfrage nicht einschlägig.

    Der Entscheidung stehen die Urteile des BFH vom 25.7.1989 VII R 118/87, BStBl II 1990, 41 und 5.

  • BFH, 10.11.1987 - VII R 171/84

    Der Steuerpflichtige hat bei Angabe eines falschen Kontos die Verlustgefahr für

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - IV 425/00
    Ein solcher Widerruf erfolgte im Streitfall erst nach der Zahlung bzw. Gutschrift des Erstattungsbetrages auf dem in der Steuererklärung vom 30.9.1999 angegebenen Konto und somit nach Erlöschen des Steuererstattungsanspruches (vgl. BFH Urteil vom 10.11.1987 VII 171/84, BStBl II 1988, 41 ).

    Er gebietet, dass im Rechtsverkehr jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teiles angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen Verhalten, auf das der andere vertraut hat, nicht in Widerspruch setzt; Behörde und Steuerpflichtiger sind zu einem konsequenten Verhalten verpflichtet, es gilt das Verbot des "venire contra factum proprium" (vgl. BFH in BStBl II 1988, 41 ).

  • BFH, 05.04.1990 - VII R 2/89

    Bei Zusammenveranlagung kann das FA den Erstattungsbetrag mit befreiender Wirkung

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - IV 425/00
    4.1990 VII R 2/89, BStBl II 1990, 719 nicht entgegen.
  • BFH, 08.04.1986 - VII B 128/85

    Finanzamt - Steuererstattung - Zahlungsanweisung - Rückforderungsanspruch

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - IV 425/00
    Der Schuldner - im Streitfall das Finanzamt - wird mit der Leistung an den in der Zahlungsanweisung benannten Empfangsbevollmächtigten frei (vgl. BFH-Beschluss vom 8.4. 1986 VII B 128/85, BStBl II 1986, 511 ).
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 50/95

    Steuerschuld - Tilgungswirkung - Entscheidungszeitpunkt

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.09.2002 - IV 425/00
    Im Übrigen erlischt ein entstandener Steueranspruch auch bei einer Zahlung vor Fälligkeit bereits mit der Zahlung (vgl. BFH - Urteil vom 6.2. 1996 VII R 50/95, BStBl II 1997, 112 m. w. N.).
  • FG Münster, 15.11.2011 - 11 K 2203/10

    Erstattungsanspruch hinsichtlich einer ohne rechtlichen Grund gezahlten Steuer,

    Bei der Angabe einer Bankverbindung in einer Steuererklärung handelt es sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt um eine Anweisung an das Finanzamt, etwaige sich aus der Veranlagung ergebende Steuerguthaben auf dieses Konto zu überweisen (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 26.09.2002 - IV 425/2000, DStRE 2003, 181).
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