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   FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98   

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https://dejure.org/2002,14386
FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98 (https://dejure.org/2002,14386)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2002 - 12 K 227/98 (https://dejure.org/2002,14386)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 12 K 227/98 (https://dejure.org/2002,14386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides; Zurechnung eines Verschuldes des Steuerberaters; Versehentliche Aufführung von Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren ausländischer Emittenten als Zinsen aus inländischen festverzinslichen Wertpapieren; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 34c
    Grobes Verschulden bei Erklärung ausländischer Zinseinnahmen als inländische Zinsen, unterlassener Abgabe der Anlage AUS durch fachkundigen Vertreter und dadurch unterbliebener Quellensteueranrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grobes Verschulden bei Erklärung ausländischer Zinseinnahmen als inländische Zinsen, unterlassener Abgabe der Anlage AUS durch fachkundigen Vertreter und dadurch unterbliebener Quellensteueranrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStRE 2003, 501
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 82/96

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Werksangehörigen Rabatt - Bruttoarbeitslohn -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
    Unter Tatsache im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung alles zu verstehen, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 82/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2001, 1533 mit weit. Nachw.).

    Letztere ist gegeben, wenn der Betreffende die ihm persönlich zuzumutende Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und nicht entschuldbarer weise verletzt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533 mit weit. Nachw.).

  • BFH, 03.06.1987 - X R 61/81

    Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden auf Grund nachträglich bekannter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
    Keine Tatsachen im Sinne des Gesetzes sind hingegen Schlussfolgerungen aller Art, insbesondere juristische Subsumtionen (vgl. BFH, Urteil vom 3. Juni 1987 X R 61/81, BFH/NV 1988, 342).

    Ein Verschulden seines steuerlichen Beraters muss sich der Kläger im Zweifelsfall zurechnen lassen (vgl. BFH, Urteile vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BStBl II 1984, 2 , sowie vom 3. Juni 1987 X R 61/81, BFH/NV 1988, 342) 2.4 Aber auch ohne die Annahme eines groben Verschuldens kann die Klage keinen Erfolg haben.

  • BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00

    Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
    Dabei muss er den sich beim Ausfüllen von Steuererklärungen aufdrängenden Zweifelsfragen nachgehen und die den Steuererklärungsformularen beigefügten Erläuterungen mit der von ihm zu erwartenden Sorgfalt lesen(vgl. BFH, Urteile vom 23. Januar 2001 XI R 42/00, BStBl II 2001, 379 sowie vom 1. Oktober 1993 III R 58/92, BStBl II 1994, 346 ; je mit weit Nachw.).
  • BFH, 01.10.1993 - III R 58/92

    Wird nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige nicht erklärte Einkünfte aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
    Dabei muss er den sich beim Ausfüllen von Steuererklärungen aufdrängenden Zweifelsfragen nachgehen und die den Steuererklärungsformularen beigefügten Erläuterungen mit der von ihm zu erwartenden Sorgfalt lesen(vgl. BFH, Urteile vom 23. Januar 2001 XI R 42/00, BStBl II 2001, 379 sowie vom 1. Oktober 1993 III R 58/92, BStBl II 1994, 346 ; je mit weit Nachw.).
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 219/84

    Zum groben Verschulden bei rechtsirrtümlich verspätet geltend gemachten vorab

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
    Er handelt jedenfalls dann regelmäßig grob fahrlässig, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1988 IX R 219/84, BStBl II 1989, 131 ).
  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
    Eine neue Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 ist nämlich rechtlich unerheblich, falls das FA auch bei ihrer Kenntnis von Anfang an nicht anders entschieden hätte (vgl. BFH, Großer Senat, Beschluss vom 23. November 1987 GrS 1/86, BStBl II 1988, 180 sowie Beschluss vom 9. April 1992 VIII B 85/91, BFH/NV 1992, 582 mit weit. Nachw).
  • BFH, 24.07.1984 - VIII R 304/81

    Übernimmt das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen, der nicht aus der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
    So ist etwa die Erkenntnis, dass ausländische steuerfreien Einkünfte nicht in den festgestellten Gewinn hätten einbezogen werden dürfen, das Ergebnis einer rechtlichen Würdigung und somit keine Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juli 1984 VIII R 304/81, BStBl II 1984, 785 ).
  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 37/81

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO beben eigenem groben Verschulden auch das

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
    Ein Verschulden seines steuerlichen Beraters muss sich der Kläger im Zweifelsfall zurechnen lassen (vgl. BFH, Urteile vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BStBl II 1984, 2 , sowie vom 3. Juni 1987 X R 61/81, BFH/NV 1988, 342) 2.4 Aber auch ohne die Annahme eines groben Verschuldens kann die Klage keinen Erfolg haben.
  • BFH, 09.04.1992 - VIII B 85/91

    Vorliegen der hinreichenden Aussicht auf Erfolg bei Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
    Eine neue Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 ist nämlich rechtlich unerheblich, falls das FA auch bei ihrer Kenntnis von Anfang an nicht anders entschieden hätte (vgl. BFH, Großer Senat, Beschluss vom 23. November 1987 GrS 1/86, BStBl II 1988, 180 sowie Beschluss vom 9. April 1992 VIII B 85/91, BFH/NV 1992, 582 mit weit. Nachw).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10

    Mögliche Fehler seiner Steuersoftware muss sich der Steuerpflichtige wie ein

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt auch ein steuerrechtlich nicht ausgebildeter Laie daher grob fahrlässig, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte und auch verständliche Frage nicht beantwortet (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1991 - III R 24/87, BStBl. II 1992, 65; BFH-Beschluss vom 19. August 2008 - III B 155/07, in juris; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 5 K 1194/07, EFG 2008, 509; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2002 - 12 K 227/98, DStRE 2003, 501).
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