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   FG München, 26.05.2004 - 9 K 1504/04   

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https://dejure.org/2004,15957
FG München, 26.05.2004 - 9 K 1504/04 (https://dejure.org/2004,15957)
FG München, Entscheidung vom 26.05.2004 - 9 K 1504/04 (https://dejure.org/2004,15957)
FG München, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 9 K 1504/04 (https://dejure.org/2004,15957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Begrenzung für den Vortrag negativer ausländischer Einkünfte; Entstehungszeitpunkt vor 1992 und Nichtausgleich im Veranlangungszeitraum 1991; Beteiligung an einer Farmergemeinschaft in Paraguay

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kürzung der verbleibenden, vor 1992 entstandenen negativen Einkünfte nach § 2 a EStG um den acht Jahre zuvor erzielten Verlust; Negative ausländische Einkünfte nach 92a ESVG, die von 1992 entstanden sind und bis zum Veranlagungszeitraum 1991 nicht ausgeglichen worden ...

  • rechtsportal.de

    Keine Kürzung der verbleibenden, vor 1992 entstandenen negativen Einkünfte nach § 2 a EStG um den acht Jahre zuvor erzielten Verlust; Negative ausländische Einkünfte nach 92a ESVG, die von 1992 entstanden sind und bis zum Veranlagungszeitraum 1991 nicht ausgeglichen worden ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Kürzung der verbleibenden, vor 1992 entstandenen, negativen ausländischen Einkünfte nach § 2 a EStG um den acht Jahre zuvor erzielten Verlust - Bescheide über die Feststellungen nach § 2 a EStG zum Schluss der Veranlagungszeiträume 1993 bis 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1665
  • DStRE 2005, 141
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Münster, 20.09.2012 - 5 K 3605/08

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Kellerraum als Betriebsstätte oder

    Es handelt sich um Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die grundsätzlich der Privatnutzung zuzurechnen sind (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 11.11.2004 5 K 445/00, DStRE 2005, 141, m.w.N.; BFH-Urteil vom 15.9.1994 V R 34/93, BStBl. II 1995, 214).

    Die Abgrenzung, inwiefern Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unternehmerischen Zwecken dienen, kann bei Fahrten von Unternehmern mit deren eigenen Pkw nicht nach anderen Kriterien erfolgen als bei dem Transport von Arbeitnehmern (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 11.11.2004 5 K 445/00, DStRE 2005, 141).

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