Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 46/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht bei Ausweis der tatsächlich nicht angefallenen Umsatzsteuer in der Rechnung; Zweck der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung; Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; BGB § 195 n. F.; ; BGB § 199 n. F.; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 285; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative; ; UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § 3 a Abs. 2 Nr. 1; ; VOB/B § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Positive Vertragsverletzung durch falsch ausgewiesene Umsatzsteuer in einer Rechnung, Verjährungsbeginn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 08.02.2006 - 17 O 348/05
- OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 46/06
Papierfundstellen
- DStRE 2007, 1453
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.2002 - VII ZR 70/01
Berücksichtigung des Mitverschuldens des die Bauaufsicht führenden Architekten
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 46/06
Ebenso wie der Bauherr dem Bauunternehmer nicht die Überwachung von dessen Bauleistung schuldet (vgl. hierzu etwa BGH NJW-RR 2002, S. 1175), schuldet er auch nicht die Überprüfung der Rechnung auf ihre Richtigkeit. - BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00
Kenntnis von der Person des Schädigers
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 46/06
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich der Geschädigte die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe und Kosten beschaffen kann und er sich einer sich aufdrängenden Kenntnis missbräuchlich verschließt oder auf der Hand liegende Kenntnismöglichkeiten nicht ausnutzt (BGH NJW 2001, S. 1721;… 2000, S. 953).
- AG Meldorf, 08.09.2009 - 83 C 767/09
Zum Anspruch auf Ausweis der Umsatzsteuer; kein Anspruch auf Rückzahlung der …
Kann der Schuldner die vom Gläubiger in einer Rechnung fälschlich ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer in Abzug bringen, weil der Gläubiger nicht umsatzsteuerpflichtig ist, so hat der Schuldner grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlung der fälschlich als Umsatzsteuer ausgewiesenen Summe (entgegen OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006, Az. 12 U 46/06).Sie vertritt unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Brandenburg vom 28.09.2006 (Az. 12 U 46/06) die Auffassung, die vereinbarte Vergütung von 8.000 Euro habe Umsatzsteuer enthalten, welche zu erstatten sei, wenn sie nicht anfalle.
- OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 12 U 200/07
Durch Erbschaft übergangener Herausgabeanspruch des Erblassers aus …
In Überleitungsfällen ist allerdings bei der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB der Fristbeginn unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bilden (BGH, Urteil v. 23.01.2007, NJW 2007, 1584 ff; Senatsurteil v. 28.09.2006, 12 U 46/06), so dass nicht allein auf den Stichtag des 01.01.2002 abzustellen ist. - LG Itzehoe, 17.05.2010 - 1 S 178/09 Insoweit weicht der vorliegende Fall auch von der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburgs vom 28.09.2006 (Az.: 12 U 46/06) zu Grunde liegenden Sachverhaltskonstellation ab.