Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 07.06.2006

Rechtsprechung
   BFH, 31.07.2007 - VII R 59/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6995
BFH, 31.07.2007 - VII R 59/06 (https://dejure.org/2007,6995)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2007 - VII R 59/06 (https://dejure.org/2007,6995)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - VII R 59/06 (https://dejure.org/2007,6995)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VO Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 3, Art. 16 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 und 3, Art. 47 Abs. 2; MOG § 10 Abs. 1

  • IWW
  • Judicialis

    VO Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 3; ; VO Nr. 3665/87 Art. 16 Abs. 1; ; VO Nr. 3665/87 Art. 17 Abs. 1; ; VO Nr. 3665/87 Art. 17 Abs. 3; ; VO Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 2; ; MOG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung differenzierter Ausfuhrerstattung; Nachweis der Überführung von Erzeugnissen in den freien Verkehr; Vorlagefristen im Rückforderungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Zahlung differenzierter Ausfuhrerstattung; Nachweis der Überführung von Erzeugnissen in den freien Verkehr; Vorlagefristen im Rückforderungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzung für die Zahlung differenzierter Ausfuhrerstattung ? Nachweis der Überführung von Erzeugnissen in den freien Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zahlung differenzierter Ausfuhrerstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlung differenzierter Ausfuhrerstattung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 3665/87 Art 18, EWGV 36 65/87 Art 17, MOG § 14, VwVfG § 49a Abs 2
    Ausfuhrerstattung; Rückforderung; Sekundärnachweis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 368
  • BB 2007, 2166
  • DB 2007, 2128
  • DStRE 2008, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.07.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - VII R 59/06
    Dies folge aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 21. Juli 2005 Rs. C-515/03 (EuGHE 2005, I-7355, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 306).

    Zu Unrecht hat das FG unter Berufung auf das EuGH-Urteil in EuGHE 2005, I-7355, ZfZ 2005, 306, die Ansicht vertreten, dass die Erzeugnisse mit ihrer Weiterverarbeitung in Kroatien tatsächlich Zugang zum Markt des Bestimmungslandes gefunden hätten.

  • EuGH, 21.06.2007 - C-428/05

    Laub - Ausfuhrerstattungen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Begriff der zu

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - VII R 59/06
    Nach dem EuGH-Urteil vom 21. Juni 2007 Rs. C-428/05 (ZfZ 2007, 192), dem der erkennende Senat folgt, gelten die Vorlagefristen der Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 2 Buchst. a VO Nr. 3665/87 im Rückforderungsverfahren nicht.
  • EuGH, 16.12.1999 - C-74/98

    DAT-SCHAUB

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - VII R 59/06
    Der EuGH hat aber bereits entschieden, dass die Verarbeitung eines Gemeinschaftserzeugnisses im Bestimmungsland im Rahmen eines aktiven Veredelungsverkehrs, um es anschließend wieder auszuführen, keinen Anspruch auf Zahlung der Ausfuhrerstattung eröffnet, denn es ist im Hinblick auf den Zweck des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattung wesentlich, dass die subventionierten Waren tatsächlich den Bestimmungsmarkt erreichen und auf diesem in den Verkehr gebracht werden, weshalb ein Erzeugnis, welches vor der Abfertigung zum freien Verkehr im Bestimmungsland wieder ausgeführt worden ist, nicht als im Bestimmungsland eingeführt angesehen werden kann (EuGH-Urteil vom 16. Dezember 1999 Rs. C-74/98, EuGHE 1999, I-8759 Rz. 28 bis 30, 40, ZfZ 2000, 86).
  • BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05

    Zoll-/Gemeinschaftsrecht: Ausfuhrerstattung

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - VII R 59/06
    Ebenso war in dem Fall, der dem Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Juli 2006 VII R 7/05 (BFH/NV 2006, 2141) zugrunde lag, davon auszugehen, dass die bei Überführung in den freien Verkehr vorgeschriebenen Einfuhrabgaben für die Waren vollständig entrichtet und --entsprechend dem gemeinschaftsrechtlichen Zollverfahren der aktiven Veredelung in der Form des Zollrückvergütungsverfahrens, das gemäß Art. 125 ZK eine Anmeldung der Waren zum freien Verkehr voraussetzt-- später nach der Ausfuhr der Veredelungserzeugnisse erlassen oder erstatten worden waren.
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 07.06.2006 - 5 K 358/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15776
FG Niedersachsen, 07.06.2006 - 5 K 358/05 (https://dejure.org/2006,15776)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2006 - 5 K 358/05 (https://dejure.org/2006,15776)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 5 K 358/05 (https://dejure.org/2006,15776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattungsverpflichteter nach § 37 AO im Falle der Sicherungsabtretung - Rückforderung von Eigenheimzulage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 Abs. 2 AO; § 15 Abs. 1 EigZulG
    Erstattungsverpflichteter nach § 37 Abgabenordnung (AO) im Falle einer Sicherungsabtretung; Rückforderungsanspruch gegen den Zessionar im Falle der Abtretung; Zedent als Leistungsempfänger im Falle der Sicherungsabtretung bei Vorliegen besonderer Umstände

  • Judicialis

    AO § 37 Abs. 2; ; EigZulG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    AO § 37 Abs. 2; EigZulG § 15 Abs. 1
    Eigenheimzulage; Sicherungsabtretung; Genossenschaftsanteil; Formale Rechtsposition; Gläubigerwechsel - Rückforderung unberechtigter Eigenheimzulage analog § 37 Abs. 2 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückforderung unberechtigter Eigenheimzulage analog § 37 Abs. 2 AO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsverpflichteter nach § 37 Abgabenordnung (AO) im Falle einer Sicherungsabtretung; Rückforderungsanspruch gegen den Zessionar im Falle der Abtretung; Zedent als Leistungsempfänger im Falle der Sicherungsabtretung bei Vorliegen besonderer Umstände

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2008, 120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2006 - 5 K 358/05
    Das ist derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28.03.2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117).

    Der tatsächliche Zahlungsempfänger - hier die E. - kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH dann nicht als Leistungsempfängerin i.S.d. § 37 Abs. 2 AO angesehen werden, wenn das Finanzamt aufgrund einer Zahlungsanweisung die Steuervergütung an einen Dritten auszahlt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117 m.w.N.).

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 46/92

    Ausfuhrerstattungsanspruch (§ 10 Abs. 1 S. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 S. 5 bis 8

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2006 - 5 K 358/05
    Wirtschaftlich gesehen dient die Abtretung nur zur Sicherung etwaiger Forderungen des Zessionars gegen den Zedenten und unterliegt im Innenverhältnis häufig Abreden, unter welchen Voraussetzungen von der Abtretung Gebrauch gemacht werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 VII R 46/92, BFHE 169, 570).
  • BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95

    Wird bei Zusammenveranlagung der Erstattungsanspruch nur eines Ehegatten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2006 - 5 K 358/05
    Diese Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich auch für den hier zu beurteilenden Fall der Sicherungsabtretung (BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VII R 89/95, BStBl II 1996, 436).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04

    Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2006 - 5 K 358/05
    Außerdem komme es, wie der BFH in seinem Urteil vom 30. August 2005 VII R 64/04 entschieden habe, bei Leistungen in einem Mehrpersonenverhältnis für die Bestimmung des Leistungsempfängers auf die objektivierte Sicht des Zahlungsempfängers an.
  • BFH, 31.08.1993 - VII R 69/91

    Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO richtet sich in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2006 - 5 K 358/05
    Die Klägerin wiederholt ihr Vorbringen aus dem Vorverfahren und beruft sich für ihre Auffassung auf das Urteil des BFH vom 31. August 1993 VII R 69/91, BStBl II 1995, 846.
  • BFH, 31.08.2000 - VII B 298/99

    Rückforderungsanspruch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2006 - 5 K 358/05
    Im Falle der Abtretung richtet sich der Rückforderungsanspruch regelmäßig gegen den Zessionar (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. August 2000 VII B 298/99, BFH/NV 2001, 730).
  • FG Baden-Württemberg, 01.07.2015 - 1 K 1231/13

    Rückforderung von Eigenheimzulage im Insolvenzfall

    Nichts anderes ergibt sich, wenn man § 37 Abs. 2 AO statt § 14 EigZulG als Rechtsgrundlage für den Rückforderungsanspruch heranzieht (so wohl Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. Juni 2006 5 K 358/05, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst -DStRE- 2008, 120).

    Das ist derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist (Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. Juni 2006 5 K 358/05, DStRE 2008, 120, zur Rückforderung von Eigenheimzulage).

  • LG Fulda, 11.10.2013 - 1 S 75/13

    Auswirkungen der Rückforderung einer im Wege einer Abtretung erfüllungshalber

    Vorliegend ergibt sich aber aus §§ 15 Abs. 1 EigZulG, 37 Abs. 2 AO, dass die Beklagte zur Rückerstattung der Eigenheimzulage verpflichtet war ( FG Niedersachsen, Urteil vom 7.6.2006, Az. 5 K 358/05, zitiert nach Beck online).
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