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   FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04   

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FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04 (https://dejure.org/2008,17242)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.01.2008 - 3 K 2353/04 (https://dejure.org/2008,17242)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 3 K 2353/04 (https://dejure.org/2008,17242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baukosten nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) ; Herleitung des Anspruchs auf eine Sonderabschreibung mit dem Verweis auf die Bindungswirkung eines feststellenden Verwaltungsaktes; Bedeutung der Durchführung von Bauarbeiten an ...

  • Judicialis

    FördG § 3 S. 1; ; FördG § 4 Abs. 2 S. 3; ; EStG § 7 Abs. 5a; ; AO § 118

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz bei Umbau einer Kaserne in Eigentumswohnungen; Behandlung von Schreiben des Finanzamts als Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz bei Umbau einer Kaserne in Eigentumswohnungen - Behandlung von Schreiben des Finanzamts als Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStRE 2008, 1405
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05

    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04
    (2) Grundlage der bautechnischen Betrachtung ist nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die (Eigentums-) Wohnung der Klägerin als selbständiges Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; vgl. auch das zur Eigenheimzulage ergangene BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810).

    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrere Räume, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (vgl. BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693).

    Maßgeblich ist, ob eine (Eigentums-)Wohnung als zu förderndes Objekt bereits vorhanden war oder erst im Zuge der Baumaßnahmen - im Wege der Erst-Herstellung oder der Zweitherstellung - neu geschaffen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693).

  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04
    Die von ihr aufgeworfene Rechtsfrage, ob umfangreiche Umbaumaßnahmen nach (mit 40 v.H. Sonderabschreibung begünstigte) Modernisierungsaufwendungen bzw. nachträgliche Herstellungskosten eines bereits angeschafften Wirtschaftsguts (Objekts) i. S. von § 3 Satz 1 FördG sind, oder Herstellungskosten für ein anderes und neues (nur mit 25 v.H. Sonderabschreibung begünstigtes) Wirtschaftsgut (Objekt), ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447), auch wenn zu diesem Thema noch Revisionsverfahren - nach Zulassung durch das Finanzgericht - anhängig sind (IX R 49/06 und IX R 31/05).

    Diese zu anderen Vorschriften entwickelte Rechtsprechung gilt auch für die Auslegung des § 3 FördG (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1999 IB 91/99, BFH/NV 2000, 428).

    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, ist durch das Finanzgericht als Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447).

  • FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03

    Rechtmäßigkeit einer Grunderwerbsteuerfestsetzung im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04
    Eine derartige Rechtsauskunft ist kein Verwaltungsakt (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 16. Februar 2006 8 K 1785/03 GrE, EFG 2006, 1034).

    Insoweit ist vor allem bedeutsam, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde, denn mit einer derartigen Belehrung gibt die Behörde unmissverständlich zu erkennen, dass sie eine Mitteilung als Regelungsverfügung verstanden wissen will (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, a.a.O., m.w.N.; Finanzgericht Münster, Urteil vom 16. Februar 2006 8 K 1785/03 GrE, a.a.O.).

  • BFH, 26.01.1999 - IX R 53/96

    Fertigstellung einer Eigentumswohnung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04
    Auch in dem BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BStBl II 1999, 589 wird ausgeführt, dass die bürgerlich-rechtliche Lage unerheblich ist.

    Dieses Ergebnis deckt sich mit dem BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589, in dem ausgeführt wird, dass für einen als Eigentumswohnung errichteten Gebäudeteil bereits vor der Abgabe der Teilungserklärung und der späteren Begründung des Wohnungseigentums ein gesonderter Nutzungs- und Funktionszusammenhang bestehe.

  • BFH, 22.10.1986 - I R 254/83

    Rechtsnatur und verfahrensrechtliche Bedeutung einer Nichtveranlagungsverfügung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04
    Hierbei kommt es darauf an, ob für den Adressaten aus den Schreiben selbst oder aus den Umständen ihres Erlasses objektiv erkennbar ist, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10).

    Insoweit ist vor allem bedeutsam, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde, denn mit einer derartigen Belehrung gibt die Behörde unmissverständlich zu erkennen, dass sie eine Mitteilung als Regelungsverfügung verstanden wissen will (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, a.a.O., m.w.N.; Finanzgericht Münster, Urteil vom 16. Februar 2006 8 K 1785/03 GrE, a.a.O.).

  • BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04

    Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04
    (2) Grundlage der bautechnischen Betrachtung ist nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die (Eigentums-) Wohnung der Klägerin als selbständiges Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; vgl. auch das zur Eigenheimzulage ergangene BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810).

    Für eine (gesonderte) höhere Sonderabschreibung hinsichtlich der Aufwendungen, die für das anteilige Gemeinschaftseigentum aufgewendet wurden, gibt es keine Rechtsgrundlage (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067).

  • BFH, 31.03.2004 - I R 71/03

    Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden im Bereich der LuF

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04
    aa) Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist hinreichend geklärt, dass eine verbindliche Zusage, eine tatsächliche Verständigung oder eine sonstige Bindung des Finanzamts nach Treu und Glauben nur dann angenommen werden kann, wenn das Finanzamt durch einen für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger (Vorsteher oder Sachgebietsleiter) vertreten worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII B 129/04, BFH/NV 2005, 663 , zur Bindung an eine Mitteilung nach Treu und Glauben; BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292 , BStBl II 2004, 975 , zur tatsächlichen Verständigung, undvom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42 , BStBl II 2004, 742 , zur verbindlichen Zusage).
  • BFH, 09.12.2004 - VII B 129/04

    Niederschlagung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04
    aa) Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist hinreichend geklärt, dass eine verbindliche Zusage, eine tatsächliche Verständigung oder eine sonstige Bindung des Finanzamts nach Treu und Glauben nur dann angenommen werden kann, wenn das Finanzamt durch einen für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger (Vorsteher oder Sachgebietsleiter) vertreten worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII B 129/04, BFH/NV 2005, 663 , zur Bindung an eine Mitteilung nach Treu und Glauben; BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292 , BStBl II 2004, 975 , zur tatsächlichen Verständigung, undvom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42 , BStBl II 2004, 742 , zur verbindlichen Zusage).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04
    aa) Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist hinreichend geklärt, dass eine verbindliche Zusage, eine tatsächliche Verständigung oder eine sonstige Bindung des Finanzamts nach Treu und Glauben nur dann angenommen werden kann, wenn das Finanzamt durch einen für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger (Vorsteher oder Sachgebietsleiter) vertreten worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 VII B 129/04, BFH/NV 2005, 663 , zur Bindung an eine Mitteilung nach Treu und Glauben; BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292 , BStBl II 2004, 975 , zur tatsächlichen Verständigung, undvom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42 , BStBl II 2004, 742 , zur verbindlichen Zusage).
  • BFH, 21.06.2001 - V R 33/99

    Abzug von Vorsteuerbeträgen - Bauherrengemeinschaft - Bauherrenmodell -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04
    So reichen z.B. Äußerungen des Betriebsprüfers, Berichte oder Mitteilungen der Außenprüfung für eine solche Bindung grundsätzlich nicht aus (BFH-Urteile vom 21. Juni 2001 V R 33/99, BFH/NV 2001, 1619 ;vom 23. Mai 1991 V R 1/88, BFH/NV 1991, 846 ; ebenso: Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 201 AO Tz. 13; Sauer in Beermann/Gosch, AO § 201 Rz. 25 f.).
  • BFH, 23.05.1991 - V R 1/88
  • BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04

    Dachgeschossausbau; Herstellung einer Eigentumswohnung

  • BFH, 15.10.1999 - IX B 91/99

    Herstellungskosten, Nutzungsdauer eines Arbeitszimmers und Berufskleidung

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

  • BFH, 18.09.2007 - IX R 31/05

    Sonderabschreibung nach dem FördG bei baulicher Umgestaltung

  • BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06

    Voraussetzungen von Sonderabschreibungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten

    Werden im Dachgeschoss oder auch in einem anderen Geschoss eines Gebäudes, das vor seiner Sanierung keine Wohnungen enthielt, erstmals Wohnungen geschaffen und Wohnungseigentum gebildet, handelt es sich bei den Eigentumswohnungen um Neubauten (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    Für eine (gesonderte) höhere Sonderabschreibung hinsichtlich der Aufwendungen, die für das anteilige Gemeinschaftseigentum aufgewendet wurden, gibt es keine Rechtsgrundlage (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; BFH-Beschluss vom 25. März 2008 IX B 220/07, BFH/NV 2008, 1149; so auch Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 11194/13

    Keine Begünstigung einer auf die Altbausubstanz nachträglich aufgesetzten

    Bei einem derartigen Neubau ist die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG jedoch ausgeschlossen (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 - 2 K 3060/06 B, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2011, 990; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 - 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 - 3 K 436/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1055).

    Für eine (gesonderte) höhere Sonderabschreibung hinsichtlich der Aufwendungen, die für das anteilige Gemeinschaftseigentum aufgewendet wurden, gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. BFH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; BFH, Beschluss vom 25. März 2008 - IX B 220/07, BFH/NV 2008, 1149; so auch Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Februar 2013 - 3 K 1620/09, EFG 2013, 1573; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 - 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 - 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 - 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Werden im Dachgeschoss oder auch in einem anderen Geschoss eines Gebäudes, das vor seiner Sanierung keine Wohnungen enthielt, erstmals Wohnungen geschaffen und Wohnungseigentum gebildet, handelt es sich bei den Eigentumswohnungen um Neubauten (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1705; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    Für eine (gesonderte) höhere Sonderabschreibung hinsichtlich der Aufwendungen, die für das anteilige Gemeinschaftseigentum aufgewendet wurden, gibt es keine Rechtsgrundlage (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; BFH-Beschluss vom 25. März 2008 IX B 220/07, BFH/NV 2008, 1179; so auch Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1705; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Werden im Dachgeschoss oder auch in einem anderen Geschoss eines Gebäudes, das vor seiner Sanierung keine Wohnungen enthielt, erstmals Wohnungen geschaffen und Wohnungseigentum gebildet, handelt es sich bei den Eigentumswohnungen um Neubauten (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    Für eine (gesonderte) höhere Sonderabschreibung hinsichtlich der Aufwendungen, die für das anteilige Gemeinschaftseigentum aufgewendet wurden, gibt es keine Rechtsgrundlage (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; BFH-Beschluss vom 25. März 2008 IX B 220/07, BFH/NV 2008, 1149; so auch Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

  • FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09

    Verhältnis des Sonderausgabenabzugs gem. § 10f EStG zur Eigenheimzulage: Keine

    Die Eigentumswohnung stellt damit ein eigenes, neues und selbständiges Wirtschaftsgut dar (vgl. auch FG Sachsen-Anhalt-Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405).
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