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   FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04   

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https://dejure.org/2008,6131
FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04 (https://dejure.org/2008,6131)
FG Köln, Entscheidung vom 16.01.2008 - 14 K 4709/04 (https://dejure.org/2008,6131)
FG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 14 K 4709/04 (https://dejure.org/2008,6131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung der Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine Mietwohnung für den Werbungskostenabzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien: - Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine Mietwohnung für den Werbungskostenabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Einbau einer hochwertigen, individuell geplanten Küche als Anschaffungsaufwand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2009, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.09.2007 - IX B 151/07

    Unbefugt geschäftsmäßige grenzüberschreitende Hilfe in Steuersachen

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
    Nachdem Frau T rechtskräftig als Bevollmächtigte zurückgewiesen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26.09.2007, IX B 151/07) und dem Kläger am 21.12.2007 die Ladung zur mündlichen Verhandlung zugestellt worden war, hat sich mit Schriftsatz vom 11.01.2008 die S Ltd. als Prozessbevollmächtigte des Klägers bestellt.

    Die Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss war erfolglos (BFH-Beschluss vom 26.09.2007, IX B 151/07 n.v.).

  • BFH, 23.09.2003 - IX R 20/02

    Vermietung - Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
    So verhält es sich, wenn die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine beabsichtigte Selbstnutzung veranlasst sind und so die durch die Vermietungstätigkeit begründete Veranlassung überlagert wird (vgl. BFH-Urteile vom 11.03.2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043; vom 23.09.2003 IX R 20/02, BStBl II 2004, 57; vom 04.12.2004 IX R 34/03, BStBl II 2005, 343; vom 07.07.2005 IX R 38/03, BStBl II 2005, 760).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
    So verhält es sich, wenn die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine beabsichtigte Selbstnutzung veranlasst sind und so die durch die Vermietungstätigkeit begründete Veranlassung überlagert wird (vgl. BFH-Urteile vom 11.03.2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043; vom 23.09.2003 IX R 20/02, BStBl II 2004, 57; vom 04.12.2004 IX R 34/03, BStBl II 2005, 343; vom 07.07.2005 IX R 38/03, BStBl II 2005, 760).
  • BFH, 05.06.2007 - I B 130/06

    Verzicht auf beantragte Beweiserhebung, wenn es auf das Beweismittel für die

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
    Der Senat ist nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 05.06.2007 I B 130/06, BFH/NV 2007, 1909).
  • BFH, 16.04.2007 - VII B 98/04

    Verfahrensmangel

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
    Dies ist der Fall, wenn in der Einspruchsentscheidung die zwischen dem Kläger und dem Finanzamt noch verbleibenden Streitpunkte einzeln und unter Schilderung der zugrunde liegenden Lebenssachverhalte aufgeführt worden sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.06.2004 VI B 89/02, BFH/NV 2004, 1541; vom 16.04.2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
    Ein Antrag auf Aufhebung eines Steuerbescheids kann zur hinreichenden Bezeichnung ausreichen, wenn eine Auslegung des Antrags unter Berücksichtigung des Inhalts der den Streitfall betreffenden Verwaltungsakten ergibt, dass der Bescheid dem Grunde nach angegriffen wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 24.07.1997 V R 65/96, BFH/NV 1998, 324, vom 17.01.2002 VI B 114/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 306).
  • BFH, 30.06.2004 - VI B 89/02

    Gegenstand des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
    Dies ist der Fall, wenn in der Einspruchsentscheidung die zwischen dem Kläger und dem Finanzamt noch verbleibenden Streitpunkte einzeln und unter Schilderung der zugrunde liegenden Lebenssachverhalte aufgeführt worden sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.06.2004 VI B 89/02, BFH/NV 2004, 1541; vom 16.04.2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BFH, 17.10.1996 - V B 75/96

    Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
    Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist hinfällig (vgl. BFH-Beschluss vom 17.10.1996 V B 75/96, BFH/NV 1997, 415).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
    So verhält es sich, wenn die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine beabsichtigte Selbstnutzung veranlasst sind und so die durch die Vermietungstätigkeit begründete Veranlassung überlagert wird (vgl. BFH-Urteile vom 11.03.2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043; vom 23.09.2003 IX R 20/02, BStBl II 2004, 57; vom 04.12.2004 IX R 34/03, BStBl II 2005, 343; vom 07.07.2005 IX R 38/03, BStBl II 2005, 760).
  • BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83

    Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
    Die nach dem Wohnungseigentumsgesetz an den Verwalter gezahlten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sind jedoch nicht bereits mit der Abführung an diesen, sondern erst bei Verausgabung der Beträge für Erhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.1988 IX R 119/83, BStBl II 1988, 577).
  • BFH, 26.01.2000 - IV B 151/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtbefolgung einer Aufklärungsanordnung des

  • BFH, 24.07.1997 - V R 65/96

    Antrag auf Aufhebung eines Zinsbescheids

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Das gleiche gilt nach Auffassung des Senats auch für die in der Einbauküche eingebaute Spüle, den Herd und die weiteren Elektrogeräte (Kühlschrank und Dunstabzugshaube); denn auch diese Einzelgegenstände stellen sich in einer modernen Einbauküche aus den oben schon genannten Gründen nicht mehr als "allein nutzbare" oder "an anderer Stelle verwendbare" Einzelgegenstände, sondern lediglich als einzelne "Bauteile" einer Gesamtheit und damit um unselbständige Teile eines neuen (verbundenen) Wirtschaftsguts "Einbauküche" dar (so auch FG Köln, Urteil vom 16. Januar 2008  14 K 4709/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 131, rechtskräftig; Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Oktober 2014  12 K 79/13, juris, rechtskräftig).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in

    Darüber hinaus würde auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Januar 2008 (14 K 4709/04) hingewiesen.

    Die Einbauküche ist kein einheitliches zusammengesetztes Wirtschaftsgut (a. A. FG Köln, Urteil vom 16. Januar 2008 - 14 K 4709/04 -, DStRE 2009, 131; juris).

  • FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 3115/14

    Anteilige Kürzung der Werbungskosten aufgrund einer verbilligten Vermietung an

    Der Senat sieht keine Veranlassung, sich zu der Streitfrage zu äußern, ob eine Einbauküche ein einheitliches Wirtschaftsgut darstellt (vgl. dazu Finanzgericht Schleswig-Holstein Urteil vom 28.1.2015 2 K 101/13, EFG 2015, 717; Finanzgericht Köln Urteil vom 16.1.2008 14 K 4709/04, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst - DStRE - 2009, 131).
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