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   FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 K 384/07   

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https://dejure.org/2009,24097
FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 K 384/07 (https://dejure.org/2009,24097)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2009 - 11 K 384/07 (https://dejure.org/2009,24097)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 11 K 384/07 (https://dejure.org/2009,24097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mahlzeitgestellung an Kindergärtnerinnen kein Arbeitslohn bei Pflicht zur gemeinsamer Mahlzeiteinnahme mit Kindern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 EStG; § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 40 Abs. 2 S. 1 EStG
    Mahlzeiten während der Arbeit als überwiegend betriebsfunktionale Zielsetzungen

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Mahlzeitengestellung im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers; Mahlzeit; Sachbezug; Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mahlzeitengestellung im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mahlzeitengestellung im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von kostenlosen Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Mahlzeitengestellung im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers

Papierfundstellen

  • DStRE 2010, 1162
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 K 384/07
    So hat der BFH z.B. entschieden, dass die Gewährung von Verpflegungsleistungen an Haus-, Hotel- oder Krankenhausangestellte steuerpflichtiger Arbeitslohn sei (BFH- Urt. v. 28. Februar 1975 VI R 28/73, BStBl. II 1976, 134).

    Dies nimmt der BFH z.B. an, wenn der Betreuer in einem Ferienlager die jugendlichen Teilnehmer während des gemeinsamen Essens überwachen (BFH-Urt. v. 28. Februar 1975 VI R 28/73, BStBl. II 1976, 134).

  • BFH, 04.08.1994 - VI R 61/92

    Betriebsveranstaltungen und Arbeitsessen (§ 19 EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 K 384/07
    Gleiches gilt, wenn Mahlzeiten im Rahmen herkömmlicher Betriebsveranstaltungen für ein sog. Arbeitsessen kostenlos gewährt werden (BFH-Urt. v. 4. August 1994 VI R 61/92, BStBl. II 1995, 60; R 8.1 Abs. 8 LStR 2009).
  • BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Pauschalierung noch im Klageverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 K 384/07
    Bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht kann der Arbeitgeber erklären, Schuldner einer Besteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG zu sein (BFH-Urt. v. 16. März 1990 VI R 88/86, BFH/NV 1990, 639 u. Urt. v. 25. Mai 1984 VI R 223/80, BStBl. II 1984, 569 zum Haftungsbescheid bei Lohnsteuerpauschalierung).
  • BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80

    Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 K 384/07
    Bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht kann der Arbeitgeber erklären, Schuldner einer Besteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG zu sein (BFH-Urt. v. 16. März 1990 VI R 88/86, BFH/NV 1990, 639 u. Urt. v. 25. Mai 1984 VI R 223/80, BStBl. II 1984, 569 zum Haftungsbescheid bei Lohnsteuerpauschalierung).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11

    Unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Betreuer eines Kinderheims kein

    Da sich die Betreuer mithin aufgrund dieser arbeitsvertraglichen Pflicht den gemeinsamen Mahlzeiten nicht entziehen konnten, lag allenfalls eine aufgedrängte Bereicherung vor (vgl. Nds. FG, Urteil vom 19. Februar 2009 11 K 384/07, DStRE 2010, 1162).

    Gegenüber dem vom Niedersächsischen Finanzgericht in seiner Entscheidung vom 19. Februar 2009 (Az 11 K 384/07) entschiedenen Fall der unentgeltlichen Gewährung von Verpflegung an pädagogische Mitarbeiter in einem Kindergarten geht der Berichterstatter zwar davon aus, dass es sich bei den hier in Rede stehenden Mahlzeiten um vollwertige, auch für den Ernährungsbedarf eines Erwachsenen ausreichende Mahlzeiten handelte.

  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15

    Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

    cc) Der Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg auf die finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Beurteilung der unentgeltlichen Mahlzeitengewährung an Betreuer eines Kinderheims bzw. von Erziehern in einem Kindergarten berufen (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Januar 2012 5 K 64/11, DStRE 2012, 918; FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Februar 2009 11 K 384/07, DStRE 2010, 1162).
  • FG München, 03.05.2013 - 8 K 4017/09

    Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profitfußballers

    In diesem Zusammenhang ist bspw. die ehrenamtlichen Helfern von Wohlfahrtsverbänden, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, unentgeltlich gewährte Unterkunft und Verpflegung nicht als steuerpflichtiger Sachbezug angesehen worden, wenn eine der wesentlichen Aufgaben der Helfer in der Überwachung der Teilnehmer während des Essens und Schlafens besteht und diese Tätigkeit während der gesamten Dauer des Aufenthalts ausgeübt werden muss (vgl. BFH, Urteil vom 28.02.1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134; ebenso Schleswig Holsteinisches FG zur unentgeltlichen Mahlzeitgewährung an Betreuer eines Kinderheims bei arbeitsvertraglich verpflichtender Weisung zur Teilnahme an den Mahlzeiten, Urteil vom 23.01.2012 5 K 64/11, DStRE 2012, 918, Niedersächsisches FG zur Mahlzeitgestellung an Kindergärtnerinnen bei Pflicht zu gemeinsamer Mahlzeiteinnahme mit den Kindern, Urteil vom 19.02.2009 11 K 384/07, DStRE 2010, 1162, sowie FG Düsseldorf zur Bewirtung der Spieler eines Sportvereins bei Teilnahmepflicht, Urteil vom 29.06.1995 14 K 5030/91, Juris).

    Insoweit ist daher der vorliegende Fall weder mit dem von dem Schleswig Holsteinischen FG entschiedenen Fall (Urteil vom 23.01.2012, a.a.O.) noch mit dem des Niedersächsischen FG (Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.) vergleichbar.

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