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   BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09   

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https://dejure.org/2013,19728
BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09 (https://dejure.org/2013,19728)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2013 - VIII R 2/09 (https://dejure.org/2013,19728)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - VIII R 2/09 (https://dejure.org/2013,19728)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat

  • Burhoff online

    Zustellung, Wirksamkeit, Hl. Abend

  • openjur.de

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften; Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO; Vorlage an den Großen Senat

  • Bundesfinanzhof

    BGB § 130, ZPO § 85 Abs 2, ZPO § 166, ZPO § 176, ZPO § 177, ZPO § 178, ZPO § 180, ZPO § 189, FGO § 11, FGO § 53 Abs 2, FGO § 56, FGO § 120, FGO § 155, VwZG § 9, ZPO § 182 Abs 2 Nr 6, ZPO §§ 166 ff
    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat

  • Bundesfinanzhof

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130 BGB, § 85 Abs 2 ZPO, § 166 ZPO, § 176 ZPO, § 177 ZPO
    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • Betriebs-Berater

    Tatsächlicher Zugang eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften?

  • rewis.io

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften - Fallgruppenbezogene Auslegung von § 189 ZPO - Vorlage an den Großen Senat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Zustellung bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • datenbank.nwb.de

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zustellung an Hl. Abend, oder: Die vorweihnachtliche Briefkastenkontrolle - und was ist Silvester?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Muss ein Rechtsanwalt auf Heilig Abend seinen Briefkasten kontrollieren?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Zustellung bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zugang eines Schriftstücks bei Verstoß gegen Zustellungsvorschriften

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Tatsächlicher Zugang eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften?

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 107
  • NJW 2013, 2848
  • BB 2013, 2005
  • BStBl II 2013, 823
  • DStRE 2013, 1267
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 19.09.2007 - VI B 151/06

    Ersatzzustellung

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
    b) Ein Beschluss des VI. Senats vom 19. September 2007 VI B 151/06 (BFH/NV 2007, 2332) betraf die Zustellung eines Urteils, das nach der Zustellungsurkunde am 17. November 2006 in den Briefkasten des Klägers eingelegt worden war.

    Der I. Senat ging deshalb (unter Bezugnahme auf den Beschluss des VI. Senats in BFH/NV 2007, 2332) davon aus, dass der tatsächliche Zugang gemäß § 189 ZPO erst am Montag erfolgt sei.

    Mit der oben dargelegten Auslegung des Merkmals "tatsächlich zugegangen" des § 189 ZPO weicht der vorlegende Senat von dem Beschluss des VI. Senats in BFH/NV 2007, 2332 ab.

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 244/00

    Ersatzzustellung in einer Wohngemeinschaft

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
    a) Das Urteil des BGH vom 21. März 2001 VIII ZR 244/00 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 1200) betraf die Bekanntgabe eines Mahnbescheids an einen Beklagten, der in einer Wohngemeinschaft lebte und dem der Postbedienstete den Mahnbescheid nicht ausgehändigt hatte; vielmehr hatte der Postbedienstete den Mahnbescheid einem Mitglied der Wohngemeinschaft übergeben, das den Bescheid auf den Küchentisch der Wohngemeinschaft legte.

    Nach Auffassung von Wittschier in Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 189 Rz 3, unter Verweis auf BGH-Urteil vom 21. März 2001 VIII ZR 244/00, Der Deutsche Rechtspfleger 2001, 360; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 189 Rz 7; Zöller/ Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 189 Rz 4; Kessen in Prütting/ Gehrlein, ZPO, 5. Aufl., § 189 Rz 4; Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 34. Aufl., § 189 Rz 8; Schwarz in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 8 VwZG Rz 5, ist dies dann der Fall, wenn der Adressat das Schriftstück "in die Hand bekommen" hat.

    Mit dieser Beurteilung weicht der vorlegende Senat nicht von den Entscheidungen des BGH in HFR 2001, 1200 und in BGHSt 51, 257 ab.

  • BFH, 08.04.1992 - II R 73/91

    Beurteilung des schuldhaften Versäumens der Revisionsfrist beim Antrag auf

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
    Er bleibt aber verpflichtet, den Fristablauf eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird (BFH-Beschluss vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829, m.w.N.).

    Fehlt der Datumsvermerk, so muss er sich auf andere Weise, z.B. durch Rückfrage beim FG, über das Zustellungsdatum erkundigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 829; vgl. auch BGH-Beschluss vom 24. April 2007 AnwZ (B) 93/06, NJW 2007, 2186, m.w.N.).

  • BFH, 19.01.2005 - II B 38/04

    NZB: Zustellung

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
    a) Mit Beschluss vom 19. Januar 2005 II B 38/04 (BFH/NV 2005, 900) hat der II. Senat eine an einem Samstag an eine Anwaltskanzlei förmlich zugestellte und in deren Briefkasten eingelegte finanzgerichtliche Entscheidung wegen fehlenden Vermerks über das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des zugestellten Schriftstücks als erst am folgenden Montag bewirkt angesehen.

    Die Regelung des § 180 Satz 3 ZPO, die den Zusteller bei der Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten dazu verpflichtet, auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks einen Vermerk über das Datum der Zustellung anzubringen, gehört auch nach der Reform der ZPO zu den zwingenden Zustellungsvorschriften i.S. des § 189 ZPO (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 900).

  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
    b) In dem Urteil vom 15. März 2007  5 StR 536/06 (BGHSt 51, 257) hat der BGH entschieden, es fehle an der für § 4 des Gewaltschutzgesetzes erforderlichen wirksamen vollstreckbaren Anordnung gegenüber dem Angeklagten, da ihm die einstweilige Verfügung nicht wirksam zugestellt worden sei.

    Mit dieser Beurteilung weicht der vorlegende Senat nicht von den Entscheidungen des BGH in HFR 2001, 1200 und in BGHSt 51, 257 ab.

  • BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95

    Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung -

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
    Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten, das auch in einem Organisationsmangel liegen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818), ist dem Rechtsmittelführer nach § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.
  • BFH, 12.01.2011 - II R 30/09

    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR -

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
    (2) Auch der BFH hat bereits mehrfach hervorgehoben, dass die Zustellungsvorschriften nicht Selbstzweck sind, sondern dazu dienen, die Tatsache des Zugangs eines Schriftstücks und dessen Zeitpunkt sicher nachweisen zu können und dem Adressaten der Zustellung eine zuverlässige Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück zu vermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 II R 30/09, BFH/NV 2011, 755, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2011 - III B 168/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Weisung zur Überprüfung der Anzahl der

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
    Verschuldet ist eine Fristversäumnis, wenn die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wird, wobei bereits einfache Fahrlässigkeit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt (BFH-Beschluss vom 22. August 2011 III B 168/10, BFH/NV 2011, 2086).
  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06

    Ersatzzustellung im Geschäftslokal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
    Fehlt der Datumsvermerk, so muss er sich auf andere Weise, z.B. durch Rückfrage beim FG, über das Zustellungsdatum erkundigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 829; vgl. auch BGH-Beschluss vom 24. April 2007 AnwZ (B) 93/06, NJW 2007, 2186, m.w.N.).
  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 148/05

    Zum Zugang von Schriftstücken

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09
    Nach der Verkehrsanschauung kann deshalb am 24. Dezember bis zur Mittagszeit damit gerechnet werden, dass ein in den Briefkasten einer Anwaltskanzlei gelangtes Schriftstück noch zur Kenntnis genommen wird (vgl. BGH-Urteil vom 5. Dezember 2007 XII ZR 148/05, NJW 2008, 843, zum Zugang von Willenserklärungen am Nachmittag des 31. Dezember in Bürobetrieben).
  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumen der Klagefrist - Wiedereinsetzung -

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

  • BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92

    1. Keine Umdeutung einer wegen Formmangels unwirksamen Zustellung in eine

  • BFH, 21.09.2011 - I R 50/10

    Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen -

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

    Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluss vom 7. Februar 2013 VIII R 2/09 (BFHE 241, 107, BStBl II 2013, 823) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.

    Wegen der Begründung der Vorlage im Einzelnen wird auf den Vorlagebeschluss in BFHE 241, 107, BStBl II 2013, 823 Bezug genommen.

    b) Der Vorlagebeschluss des VIII. Senats (BFHE 241, 107, BStBl II 2013, 823) ist im Schrifttum teils zustimmend, teils ablehnend aufgenommen worden.

  • BGH, 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Zustellung eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellvorschrift

    Dass dieser Bestandteil als wesentlich angesehen wird, ergibt sich wiederum daraus, dass § 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO gerade als Nachweis dafür, dass diese Pflicht erfüllt worden ist, die Bemerkung verlangt, dass der Tag der Zustellung auf dem Umschlag vermerkt worden ist (vgl. auch BFH, DStRE 2013, 1267 Rn. 41).
  • BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 99/22

    Vermerken des Datums der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden

    Hingegen ordnen der Bundesfinanzhof (BFHE 235, 255 Rn. 9 mwN; 241, 107 Rn. 40 f.; 244, 536 Rn. 63 ff. [Großer Senat]; Beschluss vom 15. Mai 2020 - IX B 119/19, juris Rn. 3 mwN) und Teile vor allem der verwaltungs- und finanzgerichtlichen Literatur (vgl. etwa Schoch/Schneider/Schenk, Verwaltungsrecht, Stand: Januar 2020, § 56 VwGO Rn. 74; Czybulka/Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 56 Rn. 81; Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: August 2019, § 53 FGO Rn. 120) die Verpflichtung des Zustellers zur Anbringung des Vermerks nach § 180 Satz 3 ZPO als zwingende Zustellungsvorschrift ein.
  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG -

    Mit Beschluss vom 7. Februar 2013 VIII R 2/09 (BFHE 241, 107, BStBl II 2013, 823) hat der Senat dem Großen Senat des BFH die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein zuzustellendes Schriftstück i.S. von § 189 der Zivilprozessordnung (ZPO) bereits dann als zugestellt gilt, wenn nach dem gewöhnlichen Geschehensablauf mit einer Entnahme aus dem Briefkasten und der Kenntnisnahme gerechnet werden kann oder erst dann, wenn der Empfänger das Schriftstück in den Händen hält.
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch

    Soweit in dessen Vorlagebeschluss (BFHE 241, 107) zwar anerkannt wird, dass diese Auslegung dem im Zustellungsreformgesetz zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen widerspricht, die abweichende Auslegung aber damit begründet wird, dass sie "der Bedeutung des Datumsvermerks jedoch besser gerecht [wird], die sich auch darin zeigt, dass die Beachtung von § 180 Satz 3 ZPO zum notwendigen Inhalt der Zustellungsurkunde gemacht worden ist (§ 182 Abs. 2 Nr. 6 ZPO), wird damit ein der Vorschrift des § 180 Satz 3 ZPO zukommender Normzweck behauptet, der sich weder dem Gesetz selbst entnehmen lässt noch dem Verständnis des historischen Gesetzgebers entspricht.
  • VG Neustadt, 11.02.2019 - 5 L 85/19

    Verwaltungsprozessrecht, Vollstreckungsrecht, Zustellungsrecht

    § 8 VwZG hat - ebenso wie § 189 ZPO, dem er nachgebildet ist - den Sinn, die förmlichen Zustellungsvorschriften nicht zum Selbstzweck erstarren zu lassen, sondern die Zustellung auch dann als bewirkt anzusehen, wenn der Zustellungszweck anderweitig, nämlich durch tatsächlichen Zugang erreicht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2018 - V ZR 202/16 -, NJW-RR 2018, 970 und OLG Dresden, Urteil vom 02. Mai 2018 - 1 U 1708/17 -, juris zu § 189 ZPO; BFH, Vorlagebeschluss vom 07. Februar 2013 - VIII R 2/09 -, BStBl II 2013, 823; VG Bayreuth, Urteil vom 25. Oktober 2016 - B 5 K 14.594 -, juris).
  • VG Minden, 09.02.2015 - 10 L 10/15

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Bekanntgabe; Jahresfrist;

    vgl. BFH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - VIII R 2/09 -, BFHE 241, 107 (juris Rn. 40 ff.), sowie BFH, Großer Senat, Beschluss vom 6. Mai 2014 - GrS 2/13 -, BFHE 244, 536 (juris Rn. 63 ff.); a.A. Häublein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 181 Rn. 13 (Frist beginnt nicht zu laufen); Stöber, in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 182 Rn.19 (Zustellung wirksam, aber Wiedereinsetzung zu prüfen).
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