Rechtsprechung
   FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4653
FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12 (https://dejure.org/2014,4653)
FG München, Entscheidung vom 15.01.2014 - 10 K 2321/12 (https://dejure.org/2014,4653)
FG München, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 10 K 2321/12 (https://dejure.org/2014,4653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der sofortigen Abzugs von Aufwendungen für den Erwerb von Edelmetallen im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft für den Erwerb von zur baldigen Weiterveräußerung bestimmten Edelmetallen (hier: Gold) im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sofortige Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft für den Erwerb von zur baldigen Weiterveräußerung bestimmten Edelmetallen (hier: Gold) im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2015, 577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer

    Auszug aus FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12
    Die steuerliche Behandlung der Anschaffungskosten für die nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens richte sich vielmehr nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BStBl II 2007, 777).

    (1) Zwar kann ein Steuerpflichtiger, der lediglich nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG kraft Rechtsform gewerblich tätig ist, auch originär vermögensverwaltend tätig sein mit der Folge, dass Betriebsvermögen ggf. auch nicht zum Umlaufvermögen des vermögensverwaltenden Betriebes gehören kann (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BStBl II 2007, 777).

    Vielmehr hat der BFH in der vom FA für seine Ansicht herangezogenen Entscheidung betreffend die Abgrenzung eines (originär) gewerblichen Grundstückshandels von einer (originär) vermögensverwaltenden Tätigkeit (Az. IV R 3/05, BStBl II 2007, 777) ausdrücklich ausgeführt, dass selbst gewerblich geprägte Personengesellschaften, die nur vermögensverwaltend tätig sind, Wirtschaftsgüter im Umlaufvermögen halten können.

  • BFH, 07.09.2004 - IX R 73/00

    Abgrenzung Gewerbebetrieb - private Vermögensverwaltung; Spekulationsverluste für

    Auszug aus FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12
    Demgegenüber kämen der Zahl und dem Umfang der Wertpapiergeschäfte sowie dem Fremdfinanzierungsanteil keine entscheidende Bedeutung zu (BFH-Urteil vom 7. September 2004 IX R 73/00, BFH/NV 2005, 51).

    Die Grundsätze der Rechtsprechung zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der privaten Vermögensverwaltung beim An- und Verkauf von Wertpapieren seien auch auf die Fälle des An- und Verkaufs von Edelmetallen anzuwenden (BFH-Urteil vom 30. Juli 2000, BStBl II 2004, bzw. zum Handel mit Optionen BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, BStBl II 2001, 706, und vom 7. September 2004 IX R 73/00, BFH/NV 2005, 51).

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12
    Insbesondere müsse sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" verhalten, wobei das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend sei (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BStBl II 1999, 448, und vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl II 2004, 408).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12
    Insbesondere müsse sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" verhalten, wobei das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend sei (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BStBl II 1999, 448, und vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl II 2004, 408).
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12
    Daraus folge, dass selbst bei häufigem Umschlag von Wertpapieren der Bereich der privaten Vermögensverwaltung noch nicht verlassen werde (vgl. Bundesfinanzhof - BFH- Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl II 1997, 399).
  • BFH, 22.01.1992 - I R 61/90

    Verstoß gegen Ausschließlichkeitsgebot (§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG 1968/1974)

    Auszug aus FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12
    bb) Das Gesellschaftsvermögen ist damit notwendiges gewerbliches Betriebsvermögen, da es auch einkommensteuerlich relevanten Betätigungen dient (BFH-Urteil vom 22. Januar 1992 I R 61/90, BStBl II 1992, 628; Schmidt/Wacker, EStG, 32. Auf. 2013, § 15 Rz. 231 m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

    Auszug aus FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12
    Die Grundsätze der Rechtsprechung zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der privaten Vermögensverwaltung beim An- und Verkauf von Wertpapieren seien auch auf die Fälle des An- und Verkaufs von Edelmetallen anzuwenden (BFH-Urteil vom 30. Juli 2000, BStBl II 2004, bzw. zum Handel mit Optionen BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, BStBl II 2001, 706, und vom 7. September 2004 IX R 73/00, BFH/NV 2005, 51).
  • BFH, 09.04.1981 - IV R 24/78

    Kredite zur Beschaffung von dem Leasinggeber zuzurechnenden Leasinggegenständen

    Auszug aus FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12
    Denn zum Anlagevermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, "dauernd dem Geschäftsbetrieb ... zu dienen" (vgl. § 247 Abs. 2 HGB), d.h. die nicht zum Verbrauch oder zur Veräußerung, sondern zum Gebrauch im Unternehmen bestimmt sind (BFH-Urteil vom 9. April 1981 IV R 24/78, BStBl II 1981, 481).
  • BFH, 16.12.2009 - IV R 48/07

    Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen

    Auszug aus FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12
    Umlaufvermögen sind demgegenüber Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Zweckbestimmung in einem einmaligen Akt veräußert oder verbraucht werden sollen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 48/07, BStBl II 2010, 799).
  • FG Nürnberg, 28.02.2013 - 6 K 875/11

    Handel mit physischen Metallen als gewerbliche Tätigkeit - Wahlrecht des

    Auszug aus FG München, 15.01.2014 - 10 K 2321/12
    In die verabschiedete Fassung des Gesetzes wurden die Metalle daher bewusst nicht aufgenommen (vgl. hierzu auch Urteil des FG Nürnberg vom 28. Februar 2013 6 K 875/11, EFG 2013, 1018), so dass eine - auszulegende - Regelungslücke nicht vorliegt.
  • BFH, 19.01.2017 - IV R 10/14

    Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 15. Januar 2014  10 K 2321/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) stellte mit Urteil vom 15. Januar 2014  10 K 2321/12 unter Änderung der Bescheide vom ... Juli 2011, alle in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... Juni 2012, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für 2006 in Höhe von ./. ... EUR, für 2007 in Höhe von ./. ... EUR und für 2008 in Höhe von ... EUR gesondert und einheitlich sowie den vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31. Dezember 2006 in Höhe von ... EUR, auf den 31. Dezember 2007 in Höhe von ... EUR und auf den 31. Dezember 2008 in Höhe von ... EUR fest.

  • FG Hessen, 12.10.2016 - 9 K 372/16

    § 4 Abs.3 S.4 EStG

    Es kommt für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen auf die Zweckbestimmung an, mit der ein Wirtschaftsgut im Betrieb eingesetzt wird (BFH-Urteil vom 13.12.2006 VIII R 51/04 BStBl II 2008, 137, 139 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; so auch Finanzgericht München, Urteil vom 15.01.2014, 10 K 2321/12, DStRE 2015, 577 und Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.12.2015, 3 K 304/14, EFG 2016, 916 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesfassung ist somit bewusst nicht in die Gesetzesfassung übernommen worden (vgl. hierzu auch Finanzgericht München, Gerichtsbescheid vom 15.01.2014, 10 K 2321/12, DStRE 2015, 577).

  • FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14

    Einkommensteuerliche Beachtlichkeit spekulativer Goldgeschäfte trotz fehlender

    Ausdrücklich in Fällen des Goldhandels durch gewerblich geprägte Personengesellschaften sind das Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. November 2012 11 K 3175/09, EFG 2013, 503 und das FG München, Gerichtsbescheid vom 15. Januar 2014 10 K 2321/12, DStRE 2015, 577 ebenfalls vom Vorliegen von Umlaufvermögen ausgegangen.
  • FG Hessen, 12.10.2016 - 9 K 373/16

    § 4 Abs.3 S.4 EStG

    Es kommt für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen auf die Zweckbestimmung an, mit der ein Wirtschaftsgut im Betrieb eingesetzt wird (BFH-Urteil vom 13.12.2006 VIII R 51/04 BStBl II 2008, 137, 139 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; so auch Finanzgericht München, Urteil vom 15.01.2014, 10 K 2321/12, DStRE 2015, 577 und Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.12.2015, 3 K 304/14, EFG 2016, 916 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesfassung ist somit bewusst nicht in die Gesetzesfassung übernommen worden (vgl. hierzu auch Finanzgericht München, Gerichtsbescheid vom 15.01.2014, 10 K 2321/12, DStRE 2015, 577).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht